Blog – Jocelyne Lopez

Kritik der Relativitätstheorie: Würden „die Intellektuellen“ niemals die Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes zulassen?

Ich verweise auf meine Thematik Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre im MAHAG-Forum, wo ich diesen Vorschlag  aus dem Blog der Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen des Projekts „Zukunftsdialog„ zur Diskussion gestellt habe, und gebe einige Austausche aus dieser Diskussion wieder:

 

10.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

[…] Und die Behörden haben sich an die Gesetze zu halten, die Richter auch: Sie müssen dafür sorgen, dass die Behörden sich an die Gesetze halten.

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

Schon, aber man muss auch die Seriosität der Klage prüfen. Sonst könnte man ja jeden Tag von Pontius zu Pilatus laufen, um jedesmal erneut die eigene Unschuld zu beteuern, nur weil irgendwer sich einen Spass daraus macht, zu klagen (:   […]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Die Seriosität der Klage steht im Grundgesetz Art. 5 Ziff. 3 „Wissenschaftsfreiheit“ geschrieben, seriöser geht’s nicht. Und das Grundgesetz darf jetzt die zuständige und verantwortliche Behörde studieren, bitteschön. Wir haben es schon getan.

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

[…] Die Politik hat eigentlich die Aufgabe für gute Bildung zu sorgen, nicht als Inquisitor zu wirken […]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Genau! Der Staat muss im öffentlichen Bildungssystem für gute Bildung sorgen, das fordert das Grundgesetz, und sich nicht als Inquisitor verhalten. Er verhält sich aber als Inquisitor, indem er im Bildungssystem eine einzige Theorie als einzig richtig und gültig lehren lässt, unter völliger Ausblendung jeglicher kritischen Einwände und jeglicher Alternativtheorie, die seit Aufstellung dieser Theorie existieren:

Zitate Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ (145 Seiten):

Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). (Seite 41)

Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein (S. 41)

[…] Das Verfassungsgericht […] spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen” (Seite 42). [Hervorhebung durch J. Lopez]

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

[…] Professoren lassen sich nichts verbieten, schon gar nicht per Gesetz, die wollen überzeugt werden, und das geht nur mit Formeln und Experimenten, die sich decken (: […]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Stimmt, Professoren lassen sich nichts verbieten wovon sie überzeugt sind und was sie lehren möchten, auch nicht per Gesetz, völlig richtig. Aber…

GG Art. 5 Ziff. 3:

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers” (S.40)

Der Staat muss also dafür sorgen, dass Professoren, die von der Unrichtigkeit der Relativitätstheorie oder von der Richtigkeit einer Alternativtheorie der Ausbreitung des Lichtes überzeugt sind, es auch lehren dürfen:

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (S. 41).

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem “Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege” entsprechen (Seite 34).

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. (S. 28-29)

Der Staat hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt. (S. 22).

Der Staat könnte zum Beispiel hier, um diese Bestimmungen zu respektieren, Lehrstühle und Lehraufträge für Professoren und Lehrbeauftragte ausschreiben, die von der Ungültigkeit der Relativitätstheorie oder von der Gültigkeit einer Alternativtheorie der Ausbreitung des Lichts überzeugt sind. Es würde ganz bestimmt nicht an Bewerbungen mangeln, wollen wir wetten?

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

[…] Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei – so steht es zumindest in der Wiener Universität angeschrieben. Wenn der Staat sich da einmischen wollte, würden die Intellektuellen nicht mitspielen, Sie unterschätzen die Akademie, Frau Lopez ! […]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Sie unterschätzen den Sinn und Zweck der Bestimmungen des Grundgesetzes, Herr Yukterez! Auch Gesetzgeber und Juristen sind Wissenschaftler, die ihre Bestimmungen nicht aus Willkür erlassen, sondern auf tiefgehende Überlegungen und auf jahrhundertlange Erfahrungen zurückführen. Diese Bestimmungen sind weise, vernünftig und verantwortungsvoll: nur so lässt sich nämlich verhindern, dass Dogmen sich in der Wissenschaft einnisten und den wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt verhindern. Das leuchtet auch jedermann ein.

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

Zitat von Jocelyne Lopez: „der Staat hat diese Verstöße abzustellen – wenn nötig durch ein Gerichtsurteil.“

Selbst wenn er wollte, das könnte er nicht – das würden wir niemals zulassen ! […]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Wer sind „wir“????
Wer sind „die Intellektuellen„, die es „niemals zulassen würden„???
Wer maß sich an, für „die Intellektuellen“ zu sprechen und anonym die Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes verhindern zu wollen, Herr Yukterez? Sind Sie etwa staatsfeindlich und treten deshalb anonymen auf?