Blog – Jocelyne Lopez

Die selbsternannten Anwälte von Dr. Markus Pössel geben keine Ruhe

Die unterschwellige Drohung mit juristischen Folgen, die Dr. Markus Pössel vom Albert Einstein Institut mir gegenüber im Juli 2010 aufgrund meiner Anfrage an die Stelle „Einstein online“ und einer anschließenden Korrespondenz aus dem Jahr 2008 ausgesprochen hat, erregt immer noch die Gemüter von einigen anonymen fanatischen Anhängern der  Relativitätstheorie im Internet, die sich verpflichten fühlen, Dr. Markus Pössel mit vermeintlichem juristischem Beistand zur Seite zu stehen. Der arme
Dr. Markus Pössel, der wohl am liebsten jetzt seine Fehlleistung in dieser Angelegenheit wortlos vergessen sehen möchte, hat es nicht leicht mit solchen selbsternannten Anwälten…

 

11.01.11 – Zitat von Britta:

Jocelyne zitiert ungefragt andere Menschen in ihrem Blog, auch die Personen die ausdrücklich betont haben, dass sie das nicht wollen. Sie hat ohne zufragen den Inhalt aus Mails veröffentlicht, was gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt, wie ich hier ihr auch mehrfach gezeigt habe.

 

11.01.11 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Aussagen, die in der Öffentlichkeit veröffentlicht sind dürfen mit Angabe des Autors und der Quelle jederzeit ohne Genehmigung des Autors oder des Herausgebers zitiert werden – mit bestimmten Auslagen bei kommerziellen Printmedien wie Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern: Es dürfen nur Teilaussagen zitiert werden, die auch Anlaß zu eigenen Kommentaren zur behandelten Thematik geben müssen, keine kompletten Artikel, Kapitel oder Bücher, das Verhältnis Zitat/kompletter Text soll vom Umfang her gering sein und nur den Zweck des individuellen Kommentars zur Behandlung von Themen dienen. Kultur und Kommunikation wären nicht möglich, wenn das Zitieren von Autoren in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten bzw. nur durch Einholung von persönlichen Genehmigungen der Autoren möglich wäre. Ständig werden im Internet Autoren zitiert, von Dir auch, ohne dass jemand sich je eine Genehmigung beim Autor persönlich holen muss. Internet ist ja die Öffentlichkeit, es ist auch kein kommerzielles Medium, jeder schreibt und lies kostenlos. Ich gebe immer Autor und Quelle an und zitiere nur Auszüge mit eigenen Kommentaren. Meine Zitierpraxis ist also völlig korrekt und legal, ich bin völlig auf der sicheren Seite, ich habe überhaupt keinen Streß mit. Nur Du und Deine Freunde haben offensichtlich Streß damit.

Was die Veröffentlichung der E-Mail-Korrespondenz aus dem Jahren 2008 mit Dr. Markus Pössel aufgrund einer Anfrage an das Albert Einstein Institut angeht, bin ich auch völlig auf der sicheren Seite, es handelt sich definitiv nicht um eine private Korrespondenz, siehe meine Replik an Dr. Markus Pössel darüber Fristsetzung durch Dr. Markus Pössel:

Zitate Jocelyne Lopez:

Zu Ihrem Vorwurf, ich hätte unseren Mail-Wechsel aus dem Jahre 2008 ohne Ihre Genehmigung im Internet veröffentlicht möchte ich folgendes noch präzisieren:

1. Ich habe am 17. Juni 2008 eine Anfrage über die Spezielle Relativitäts-theorie, die ich schon in Foren mit einem Gedankenexperiment „Was würde am Strand passieren?“ zur Diskussion gestellt hatte, ohne namentlichen Empfänger an die Stelle „Einstein Online“ vom Max Planck Institut für Gravitationsphysik, Albert Einstein Institut per E-Mail gerichtet.

Sie antworteten mir zum ersten Mal am 30. Juni 2008 unter Ihrer beruflichen Mail-Adresse vom Albert-Einstein-Institut/Max Planck Gesellschaft und haben diese berufliche Mail-Adresse im Rahmen der ganzen Korrespondenz – die sich auf ca. 6 Monate erstreckt hat – stets weiter benutzt.

Schon in dieser ersten Antwort haben Sie zu verstehen gegeben, dass Sie diese Anfrage nicht als Privatperson beantworten, sondern als Mitarbeiter des Albert Einstein Instituts:

Siehe hier:
30.06.08:
Wir haben vor, Einstein Online in Zukunft noch einige Vertiefungsthemen zu diesen relativistischen Basiseffekten hinzuzufuegen, die dann vielleicht ja auch Ihnen beim Verstaendnis der Grundlagen der Speziellen Relativitaetstheorie etwas weiterhelfen koennen.

Von einer privaten Korrespondenz mit Ihnen kann also gar keine Rede sein und eine ausdrückliche Genehmigung war daher aus meiner Sicht nicht erforderlich.

2. Sie haben in Ihrer E-Mail vom 30.11.08 zum Ausdruck gebracht, dass Sie sehr wohl von der Veröffentlichung unseres Austausches im Internet Kenntnis hatten, jedoch haben Sie zu dieser Zeit keinerlei Einwände gegen eine solche Veröffentlichung geäußert und dies nicht als Anlaß eines Abbruches der Korrespondenz genommen, sondern ganz im Gegenteil sogar angeboten, die Diskussion zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen:

Siehe hier:
30.11.08
Sehr geehrte Frau Lopez,

ich denke, Leser unseres E-Mail-Wechsels haben anhand des vorliegenden Materials genuegend Gelegenheit, sich zu ueberzeugen, dass die Vorwuerfe in Ihrer letzten Mail unberechtigt sind. Ich habe meinen Aussagen daher nichts hinzuzufuegen.
Wenn Sie doch einmal an einer systematischen und tiefergehenden Diskussion der Laengenkontraktion interessiert sind, koennen Sie sich ja noch einmal melden.

Die Tatsache, dass Sie damals keine Einwände gegen eine Internet-Veröffentlichung des Austausches geäußert haben kann sehr wohl als stillschweigende Genehmigung gelten und es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie diese von Ihnen indirekt genehmigte Veröffentlichung aus dem Jahre 2008 plötzlich als Anlass für den Abbruch des erneut angefangenen E-Mail-Wechsels seit dem 28.04.2010 nehmen.

3. Genauso wenig ist es nachvollziehbar, was für einen Schaden Ihnen oder Ihrem Arbeitsgeber durch die Veröffentlichung im Internet unseres Austausches über eine Anfrage im Rahmen der Speziellen Relativitätstheorie entstanden sein sollte. Ausgerechnet die Einrichtung „Einstein Online“ ist doch dazu gedacht – wie ihr Name schon sagt – im Internet eine breite Öffentlichkeit zu erreichen und über die Relativitätstheorie aufzuklären. Die Veröffentlichung einer Aufklärung im Internet gegenüber einer naturwissen-schaftlich interessierten Bürgerin wie mir über eine Frage der Speziellen Relativitätstheorie entspricht also sowohl der Zielgruppe, als auch dem Medium und den erklärten Zielen der Einrichtung „Einstein Online“. Was für einen Schaden soll also Ihnen oder dem Albert Einstein Institut durch diese Veröffentlichung entstanden sein? Das ist nicht ersichtlich.

Auch da ist meine juristische Lage also einwandfrei abgesichert. Es ist auch kein Zufall, dass Dr. Markus Pössel seine unsägliche Fristsetzung fallen gelassen hat, er hat Null Chance seine völlig haltlose, vorheilige und unüberlegte Forderung vor Gericht durchzusetzen. Nur seine selbsternannten Verteidiger im Internet reiten immer noch darauf, man kann wohl sagen, dass der arme Dr. Markus Pössel mit seinen selbsternannten Verteidigern im Internet echt geplag ist

 

11.01.11 – Zitat von Britta:

Zitat von Jocelyne Lopez: „Was die Veröffentlichung der E-Mail-Korrespondenz aus dem Jahren 2008 mit Dr. Markus Pössel aufgrund einer Anfrage an das Albert Einstein Institut angeht, bin ich auch völlig auf der sicheren Seite, es handelt sich definitiv nicht um eine private Korrespondenz,“

Definitiv sieht Dr. Markus Pössel das anders, aber natürlich hast du da mehr recht. Du bist eben nicht nur Mathematikerin, Physikerin sondern auch noch Anwältin.

 

11.01.11 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Dr. Pössel hat nicht den Vorwurf gegen mich erhoben, ich hätte eine private Korrespondenz veröffentlicht, sondern ich hätte seine Urheberrechte als Wissenschaftler verletzt, siehe Fristsetzung durch Dr. Markus Pössel:

Zitat von Dr. Markus Pössel – 25.07.10:

Zu dem Textbaustein: Wie jeder Urheber eines wissenschaftlichen oder populaerwissenschaftlichen Texts habe ich das Recht, zu bestimmen, ob und in welcher Form jeder meiner Texte veroeffentlicht wird. Einen kleinen Teil dieses Rechts uebe ich mit meiner Aufforderung, Sie moegen meinen E-Mail-Texten den erwaehnten Textbaustein hinzufuegen, aus.

sowie Dr. Markus Pössel präzisiert seine Gründe für den Abbruch der Korrespondenz:

Zitat von Dr. Markus Pössel – 01.08.10:

In dem Beitrag

https://www.jocelyne-lopez.de/blog/2010/07/fristsetzung-durch-dr-markus-possel/

schreiben Sie, ich haette zum Anlass fuer den Abbruch unseres E-Mail-Wechsels genommen, dass Sie unseren E-Mail-Wechsel veroeffentlicht haetten. Diese Behauptung ist falsch. Wie auf

http://www.wissenslogs.de/wblogs/blog/relativ-einfach/zweifelhaftes/2010-07-17/kritiker-diskussionen

ausgefuehrt, waren andere Gruende dafuer verantwortlich, dass ich mich zum Abbruch entschlossen habe – insbesondere, dass Sie Aussagen aus unserem E-Mail-Wechsel verzerren und aus dem Zusammenhang gerissen zitieren oder aufgreifen, so dass die Gefahr besteht, dass Leser Ihrer Texte einen voellig falschen Eindruck von dem bekommen, was ich (z.B. zur speziellen Relativitaetstheorie) sage.

Als Verteidigerin von Dr. Markus Pössel bist Du echt eine Plage, Du weißt nicht einmal genau, was Dein Mandant mich vorwirft – na ja, er weiß es selbst auch nicht. Veröffentlichung einer privaten Korrespondenz und Verletzung der Urheberrechte eines Wissenschaftlers sind auch juristisch zwei paar Schuhe. Das zu Deiner Information als selbsternannte Anwältin.

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Siehe auch:

Hat sich Dr. Markus Pössel mit seiner Fristsetzung schlecht beraten lassen? 
Die Fehlleistung des Herrn Dr. Markus Pössel
Herrn Dr. Markus Pössel kann man nicht Einfluß und individuelle Verantwortung absprechen
Dr. Markus Pössel: Irreführung durch Wortklauberei 
Beschwerde an das Albert Einstein Institut
Mahnung zu meiner Beschwerde an das Albert Einstein Institut
Albert Einstein Institut: Unzumutbarer Umgang mit naturwissenschaftlich interessierten Bürgern