8. August 2014
Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum
Ich verweise auf unsere Auseinandersetzung seit April 2012 als eine Gruppe von Tierschützern mit der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW für die Genehmigung der Primatenversuche in der Hirnforschung an der Universität Bochum, siehe eine Zusammenstellung der Austausche.
Schon 2012 haben wir eine Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 bei der Genehmigung dieser Versuche, die seit einer unbekannten Zeit an der Uni Bochum durchgeführt wurden: Die zuständige und verantwortlich Behörde wusste nämlich nicht einmal, seit wann sie durchgeführt wurden.
Auch bei dem 2012 zum Zeitpunkt unserer Bürgeranfrage aktuell laufenden Versuchsvorhaben über 4 Jahre (die Versuche wurden endgültig per 31.08.2012 eingestellt) mit 9 genehmigten Makaken, wusste die Behörde nichts über diese Versuche und verwies uns für die Beantwortung von genehmigungsrelevanten Fragen … an die Uni Bochum!!!! Es stellte sich damit heraus, dass die Forscher de facto ihre eigenen Versuche selbst genehmigt haben, die von der Behörde blind durchgewunken wurden – siehe hierzu unsere Dienstaufsichtsbeschwerde über eine Mitarbeiterin an den Leiter der Abteilung 8 von LANUV NRW.
Einzig die Aufsichtsbehörde von LANUV NRW, das Umweltministerium NRW, hat uns schließlich im Mai 2014 (!!!) die verbindliche Information erteilt, dass diese Versuche in der Hirnforschung an der Universität Bochum nicht nur 4 Jahre lang mit 9 genehmigten Makaken, sondern seit 1990 mit 5 Genehmigungsverfahren durchgeführt wurden, d.h. 22 Jahre lang – mit einer noch unbekannten Anzahl von Tieren.
Wir haben dann am 07.08.2014 eine erneute Strafanzeige gegen LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum erstattet:
07.08.2014 – Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum
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Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.
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Siehe auch in diesem Blog:
Das Land NRW ist kein Rechtstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum
Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE
In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich








Ich komme auf meine Bemühungen seit April 2013 zurück, eine amtliche Prüfung der Vorwürfe der Datenmanipulation beim berühmten Experiment Hafele-Keating aus dem Jahre 1972 zu bewirken, das im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem als Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie anerkannt und als gültig gelehrt wird. Ich bin dabei, wie es natürlich vor dem Hintergrund der offiziellen Stellung der Relativitätstheorie als wissenschaftlich nicht hinterfragbar auch zu erwarten war, mit dem Widerstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung konfrontiert worden, das sich unübersehbar dagegen sträubt, diesen Sachverhalt prüfen zu lassen und bis jetzt konsequent mauert – was zur Einreichung einer Petition beim Deutschen Bundestag am 19.08.2013 geführt hat…