Blog – Jocelyne Lopez

OPERA-CERN-Neutrinoexperiment: Die Behörde PTB ist nicht vertrauenswürdig

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Ich verweise auf meinen Blog-Artikel

ERFOLG! Nach Einleitung eines Klageverfahrens nach Informationsfreiheitsgesetz beantwortet die Behörde PTB eine entscheidende Frage über das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment

 

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Das Verhalten der PTB seit 2012 hinsichtlich der Beantwortung der Frage, ob der Sagnac-Effekt c +/- v in ihrem Kalibrationsbericht „T. Feldmann – „Relative calibration of the GPS time link between CERN and LNGS, Report Calibration CERN-LNGS 2011″, OPERA public note 134 (2011)“ berücksichtigt wurde, ist äußerst merkwürdig und wirft viele Fragen auf:

  1. Im Rahmen meiner Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz aus dem Jahre 2012 antwortete die PTB, dass sie diese Frage nicht beantworten könne, weil sie es selbst nicht wusste: Sie habe eine von dem BIPM (Internationales Büro für Maß und Gewicht, Paris) gepflegte Software benutzt und habe den Quellcode für diese Software nicht, ich solle mich bitte an das BIPM  wenden. Diese Antwort ist fachlich und rechtlich nicht vertretbar: Nicht das BIPM ist verantwortlich für die Umsetzung seiner Software im Kalibrationsbericht der PTB, sondern einzig die PTB selbst. Die PTB war ohne Aufwand in der Lage zu prüfen, ob ihr Mitarbeiter T. Feldmann den Sagnac-Effekt in seinem Kalibrationsbericht berücksichtigt hatte und hätte mir es ohne Weiteres bestätigen können. Warum hat sie es nicht getan? Es ist peinlich und merkwürdig, dass die PTB eine solche Antwort abgibt: Sie wisse selbst nicht, ob sie bei der Synchronisation der Uhren den Sagnac-Effekt berücksichtigt hat!
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  2. Bei unserem erneuten Versuch 2016, die Beantwortung dieser Frage im Rahmen einer zweiten Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu erhalten, antwortete die PTB ohne jegliche Begründung, sie könne nicht bestätigen, ob der Sagnac-Effekt im Kalibrationsbericht der PTB berücksichtigt wurde. Punkt.
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  3. Nach unserer erneuten Aufforderung, diese Bestätigung abzugeben, antwortete die PTB, sie lehne die Beantwortung dieser Frage ab, weil sie keine amtliche Information betreffen würde und dementsprechend vom Informationsfreiheits-gesetz ausgeschlossen sei. Punkt.
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  4. Nach Einleitung eines Klageverfahrens durch unseren Rechtsanwalt, antwortete die PTB, dass sie doch unser Recht auf Beantwortung dieser Frage anerkennt und beantwortete die Frage in zwiespältiger Weise, siehe Abhilfebescheid der PTB vom 24.02.2017:
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    a) Sie informiert uns erstmalig, dass nicht die PTB für die Anwendung und die Umsetzung der Software verantwortlich sei, sondern die Hersteller der GPS-Empfänger: die Firma Septentrio (Belgien) und die Firma Mesit defence (Tschechien).
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    b) Die PTB informiert uns, dass sie in den Kontrollberichten dieser beiden Firmen nicht geprüft habe, ob sie den Sagnac-Effekt berücksichtigt haben – sie habe lediglich festgestellt, dass das Wort „Sagnac“ sich in diesen Dokumenten nicht findet.
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    c) Die PTB informiert uns, dass sie eine Prüfung der Berücksichtigung des Sagnac-Effekts in den Kontrollberichten der beiden Herstellerfirmen nicht ohne vertretbaren Aufwand vornehmen könne.
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    d) Im selben Atemzug bestätigt uns jedoch die PTB völlig unvermittelt, dass der Sagnac-Effekt im Kalibrationsbericht von T. Feldmann berücksichtig wurde!
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Es stellt sich jetzt die Frage: Wieso konnte die PTB auf einmal verbindlich bestätigen, dass der Sagnac-Effekt in ihrem Kalibrationsbericht berücksichtigt wurde, wenn diese Bestätigung einzig durch die Prüfung der Kontrollberichte der beiden Hersteller-Firmen Septentrio und Mesit defence abgegeben werden kann und wenn die PTB diese Prüfung nicht vorgenommen hat? Das ist doch unstimmig.

Ich finde so ein Verhalten nicht vertrauenswürdig. Nach der haarsträubenden Story mit dem lockeren Stecker als Ursache des angeblichen Messfehlers einer Überlichtgeschwindigkeit, wird der Öffentlichkeit nicht gerade überzeugend erläutert, dass bei diesem Experiment alles seine Richtigkeit hat…



ERFOLG! Nach Einleitung eines Klageverfahrens nach Informationsfreiheitsgesetz beantwortet die Behörde PTB eine entscheidende Frage über das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment!

Das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment wurde 2011 mit Milliarden von Steuergeldern konzipiert und durchgeführt, um das Postulat Einsteins  aus seiner Speziellen Relativitätstheorie von 1905 experimentell zu überprüfen, wonach ein Lichtstrahl auf einer geradlinigen Strecke  immer nur absolut konstant mit der maximalen Relativgeschwindigkeit c gemessen werde, und zwar unabhängig von der Geschwindigkeit v von beliebigen Beobachtern (die messenden Uhren).

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2011 ging in den Medien die „Sensation“, dass die Spezielle Relativitätstheorie Einsteins tatsächlich mit dem CERN-OPERA-Neutrinoexperiment experimentell bestätigt wurde: Es wurde eine absolut konstante Relativgeschwindigkeit c  gemessen, nichts bewege sich im Universum schneller als das Licht, wie Einstein es 1905 postuliert hatte!

Es gab aber in der internationalen wissenschaftlichen Gemeinde ernsthafte Einwände von methodologischer Natur gegen diese vermeintliche experimentelle Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie: Die Lichtgeschwindigkeit wurde nämlich bei diesem Experiment nicht auf einer geradlinigen Strecke gemessen, wie Einstein es für sein Postulat zugrunde gelegt hatte, sondern auf einer  Kurve: Die rotierende Erdoberfläche.  Und in rotierenden Systemen ist schon lange experimentell nachgewiesen worden, dass das Postulat Einsteins einer konstanten Geschwindigkeit c nicht gilt! Schon vor mehr als 100 Jahren hat nämlich der Experimentalphysiker Georges Sagnac 1913 nachgewiesen, dass die Lichtgeschwindigkeit in rotierenden Systemen nicht mit der absolut konstanten Geschwindigkeit c gemessen wird, sondern vielmehr mit den variablen Geschwindigkeiten c +/- v. Die experimentellen Erkenntnisse von Georges Sagnac sind auch seit Jahrzehnten international anerkannt und werden auch tagtäglich milliardenfach durch ihre Anwendung in der GPS-Technologie bestätigt: Die GPS-Navigatoren funktionieren nur, weil man eine variable Lichtgeschwindigkeit c +/-v zugrunde legt, sie würden mit dem Postulat Einsteins einer konstanten Lichtgeschwindigkeit c nicht funktionieren.

Man fragt sich dementsprechend zu Recht, warum man ein milliardenschweres Experiment zur experimentellen Überprüfung der Speziellen Relativitätstheorie Einsteins konzipiert und durchgeführt hat –  und noch dazu mit gigantischem Medienrummel verbreitet, dass es die Spezielle Relativitätstheorie bestätigt hat –  wenn dieses Experiment methodologisch nicht geeignet war, die Spezielle Relativitätstheorie zu überprüfen, weil die Lichtgeschwindigkeit nicht auf einer geradlinigen Strecke sondern auf der rotierenden Erdoberfläche gemessen wurde.

Ich habe dementsprechend mit der Unterstützung des Experimentalphysikers Dr. Wolfgang Engelhardt (ehemaliger Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik in Garching) schon 2012 versucht, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes von der Bundesbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) die Information zu erhalten, ob bei diesem Experiment die Erkenntnisse von Georges Sagnac einer variablen Lichtgeschwindigkeit c +/- v zugrunde gelegt wurden.  Die PTB, die für dieses Experiment beauftragt wurde die Uhren zu synchronisieren, teilte mir mit, dass sie diese Frage nicht beantworten könne, sie wisse es selbst nicht, sie habe ja lediglich eine Software des französischen Metrologie-Instituts verwendet und habe leider nicht den Code für diese Software. Ich solle mich bitte an das französische Metrologie-Institut wenden. Eine Frechheit.

2016 haben wir mit einer erneuten Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz einen zweiten Versuch gestartet, die Beantwortung dieser Frage zu erhalten. Diesmal hat die PTB zur Abwechslung geantwortet, sie lehne die Beantwortung der Frage ab, weil sie keine amtliche Information betreffen würde  und dementsprechend vom Informationsfreiheitsgesetz ausgeschlossen sei. Daraufhin haben wir unseren Rechtsanwalt beauftragt, ein Klageverfahren nach Informationsfreiheitsgesetz einzuleiten. Auf dem Widerspruchsbrief unseres Rechtsanwalts reagierte die Behörde PTB doch vorsichtig und einsichtig,  um eine Klage zu vermeiden: Sie  hat unser Recht auf Beantwortung der Frage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes doch anerkannt und die Frage beantwortet: Die experimentellen Erkenntnisse von Georges Sagnac, die nachgewiesen haben, dass die Lichtgeschwindigkeit in rotierenden Systemen nicht absolut konstant sondern variable ist, wurden für dieses Experiment zugrunde gelegt. Na bitte, es geht doch…

Es ist bedenklich und traurig, dass man einen Rechtsanwalt einschalten muss, um von der etablierten Physik eine entscheidende Information über ein milliardenschweres Experiment zu erhalten. Das ist eine Blamage für die seriöse Wissenschaft.

Es ist bedenklich und traurig, dass man ein milliardenschweres Experiment zur experimentellen Überprüfung der Speziellen Relativitätstheorie konzipiert und durchgeführt hat, welches zu dieser Überprüfung methodologisch nicht geeignet war. Das ist eine Blamage für die seriöse Wissenschaft.

Es ist bedenklich und traurig, dass man die Öffentlichkeit und die Steuerzahler mit einem Fake-Experiment täuscht und betrügt.



Hirnforscher Prof. Hans-Peter Thier opfert auch Tiere für den Fußball. Widerlich. Unwissenschaftlich. Gesetzwidrig.

In der Frankenstein-Forschungsgemeinschaft der Affenhirnforschung hat man wohl mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 den großen Ruhm gewittert und man wollte offensichtlich die Gelegenheit bloß nicht verpassen, sich dabei einen Teil des Medienrummels zu sichern: Zwei Forschungsstandorte der Affenhirnforschung haben mit Millionen von Steuergeldern langjährige, extrem grausame und tödlich verlaufende Versuchsreihen mit Affen durchgeführt, um … die visuellen und motorischen Leistungen von Fußballern zu untersuchen!!! Tieropfer für den Fußball. Unfassbar. Widerlich. Unwissenschaftlich. Gesetzwidrig.

Wir haben im Rahmen einer Online-Petition  über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung 8 Affenhirnforscher bzw. Befürworter dieser Forschung (darunter Prof. Hans-Peter Thier) gebeten, Fragen über diese abartigen Forschungsziele und über die veröffentlichen Forschungsergebnisse zu beantworten, siehe in unserem Fragenkatalog die Fragen 8, 9 und 12:

 

8) Wie bewerten Sie, dass Ihre Kollegen Hirnforscher an der Ruhruniversität Bochum zwar nach 22 Jahren das Forschungsvorhaben mit Affen 2012 endgültig abgeschlossen haben, weil keine neuen Erkenntnisse für den ausdrücklich angegebenen und angestrebten Forschungsweck der Therapie von menschlichen neurologischen Erkrankungen zu erwarten waren, dafür jedoch durch eine Publikation aus dem Jahre 2007 bekanntgegeben haben, dass sie Versuche mit Affen zweckentfremdend und ethisch unvertretbar durchgeführt haben, um die Frage zu klären, wie der Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann bei der WM 2006 in Argentinien zwei Elfmeter halten konnte?
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9) Wie bewerten Sie den wissenschaftlichen Wert der Schlußfolgerung dieser Versuchsreihe, wonach ein Spickzettel von unbekanntem Inhalt dem Torwart Jens Lehmann „tatsächlich geholfen“ habe, die zwei Elfmeter zu halten? Jens Lehmann hat ja in seiner Karriere unzählige Elfmeter ohne Spickzettel gehalten. Sind Sie auch der Auffassung Ihrer Kollegen Hirnforscher in Bochum, sehr geehrter Herr Prof. Stratmann, dass ein etwaiger Hinweis über die statistische Wahrscheinlichkeit, „dass Cruz häufig nach rechts schießt und Ayala nach links unten“ ausgereicht hat und entscheiden war, diese zwei Elfmeter 2006 zu halten?
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12) Wie bewerten Sie, sehr geehrter Herr Prof. Strohschneider, dass Prof. Hans-Peter Thier als Vater des Exzellenz-Clusters für integrierte Hirnforschung, Forschungsergebnisse seiner Experimente mit Affen in der Presse veröffentlicht hat, die zur Erforschung der kognitiven Leistungen von Fußballspielern dienten:
DER SPIEGEL – 27.06.2007 – Fußballer sind Konzertpianisten
DIE ZEIT – 20.01.2011 – Hirnforschung: Großhirn schießt, Kleinhirn trifft

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Seit mehr als 1 Jahr schweigen alle angesprochenen Wissenschaftler und Entscheidungsträger nachhaltig: Wir haben keine einzige Antwort auf nur eine einzige unserer Fragen erhalten, wobei sie dagegen in den Medien allesamt nicht müde werden, ihre für die Humanmedizin angeblich unerlässliche „Weltspitze-Forschung“ hochzujubbeln und sich gegenseitig dafür zu beweihräuchern.

Wir haben im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die zuständige und verantwortliche Genehmigungsbehörde LANUV NRW aufgefordert, Fragen über die Genehmigung dieser Versuchsreihen an der Uni Bochum zu beantworten. Die Behörde verweigert jegliche Auskünfte. Daraufhin haben wir 2016 eine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz eingereicht (wir erwarten den Gerichtstermin im Laufe des Jahres 2017 oder 2018).

Wir haben vor kurzem ebenfalls eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg an die Genehmigungsbehörde der Affenversuche von Prof. Hans-Peter Thier geschickt, das Regierungspräsidium Tübingen, um Auskünfte über die Genehmigung seiner Versuche zu erhalten, insbesondere seiner Versuchsreihen mit Affen zur Erforschung der visuellen und motorischen Leistungen von Fußballern. Wir werden über die Antwort der Behörde berichten.
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Bild: © Atelier Kunstwerk Fabula, Dortmund
Das beigefügte Bild „Was in der Arche übrig bleibt…“ der Künstlerin Olivia Rost bildet auf der linken Seite die Affenhirnforscher Prof. Hans-Peter Thier und Prof. Stefan Treue ab, sowie auch auf der rechten Seite die Frau Wissenschaftsministerin in Baden-Württemberg, Theresia Bauer, die als „unstreitig“ erklärt, dass man auf Experimente an Affen nicht verzichten kann.

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Siehe auch aus der Petition:

3,5 Mio Euro Steuergeld für die Gründung 2013 einer neuen Forschergruppe zur Affenhirnforschung!

Prof. Nikos Logothetis, nehmen Sie Stellung zu den Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit Ihrer Versuche!

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Nikos Logothetis

Herr Prof. Stefan Treue, wir fordern Transparenz über die Affenversuche!

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Stefan Treue



SOKO Tierschutz erstattet Strafanzeige gegen MPI: Verdacht auf illegale Tierversuche

Eine brandaktuelle Information aus der Webseite des Vereins SOKO Tierschutz e.V.:

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SOKO Tierschutz erstattet Strafanzeige  gegen MIP: Verdacht auf illegale Tierversuche

20.02.2017

Unsere neue Aufdeckung:

Tübingen 20.02.2017

Laut Gesetz dürfen Tierversuche nur von Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Das gilt offenbar nicht für das Max Planck Institut für biologische Kybernetik in Tübingen. Eine Zeugin deckt auf: Auch bei Null Fachkenntnis wurden Tierversuche angeordnet. Der verantwortliche „Forscher“ war auch MPI Tierschutzbeauftragter und Mitglied in der geheimen Tierversuchskommission der Stadt.Die Folge der Fahrlässigkeit: Stundenlange OP´s an Ratten, unsichere Betäubung, eine traumatisierte Praktikantin und der Tod der Tiere bei sinnlosen Versuchen.

SOKO Tierschutz hat Anzeige beim Regierungspräsidium und der Staatsanwaltschaft erstattet. Eine zusätzliche Anzeige bei der Behörde ging sogar aus Kreisen des MPIs ein.

Im Jahr 2013 wurde die Praktikantin geradezu genötigt trotz offensichtlich fehlender Sachkenntnis nach kurzer Zeit am Institut und wenigen Wochen Erstsemester Tierversuche an Ratten durchzuführen. Die Zeugin: „Ich hatte keine Ahnung von Anatomie oder OP´s, fühlte mich allein gelassen und hatte schreckliche Angst“. Die Betäubung glich dem Verfahren „Trial and error“ mit allen Risiken für die Tiere.Selbst nach mehreren gescheiterten Versuchen wurden weitere Eingriffe befohlen. Die einzige Kritik: Mangelnder Erfolg. Dabei waren diese Versuche laut Aussage der Zeugin auch dem Chef Experimentator noch nicht gelungen. […]

Weiterlesen…

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Siehe auch Youtube-Video vom 19.02.2017:
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TIERVERSUCH AUßER KONTROLLE –
Ein Praktikum am MPI// SOKO Tierschutz e.V.

[embedyt] http://www.youtube.com/watch?v=40j3ULTjOs0[/embedyt]

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PETITION: Herr Minister Peter Hauk, wir fordern Rechtsaufsicht über die Affenversuche am MPI Tübingen!

Verbrechen an den Tieren des Affenlabors MPI Tübingen: Der Kampf geht in die nächste Runde!

Im September 2014 hat die Veröffentlichung durch Stern-TV des schockierenden Filmmaterials aus den Undercover-Recherchen von SOKO / BUAV im Affenlabor des Max-Planck-Instituts Tübingen eine Welle des Entsetzens, der Fassungslosigkeit und der Empörung bei Millionen von Menschen in der Bevölkerung ausgelöst.

Auch die Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen hat kürzlich im Rahmen von hartnäckigen Bürgeranfragen letztendlich eingeräumt, dass aufgrund der Veröffentlichung von Stern-TV, und unabhängig von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, ein Widerruf der Genehmigungen in Betracht kam, jedoch dass sie davon abgesehen habe, weil MPI die Versuche nicht weiter verfolgen wollte. Das ist ja unfassbar!!!

Das ist absolut unfassbar, dass eine Behörde, die Kenntnis von Straftaten in ihrem gesetzlichen Zuständigkeitsbereich erhält, untätig bleibt, weil der Straftäter aussagt, er habe ja vor,  irgendwann mit diesen Straftaten aufzuhören!!! Diese Haltung der Behörde ist grobfahrlässig und hochgradig skandalös. Die Behörde hätte nicht nur die Genehmigungen mit sofortiger Wirkung widerrufen sondern auch Straf- und Bußgeldbeschlüße gemäß TierSchG § 17 verhängen müssen! Stattdessen schlägt sich die Behörde über dem Gesetz hinweg auf die Seite des Straftäters und entscheidet, dass der Straftäter solange seine Straftaten fortführen darf wie es ihm gerade passt! Wo gibt es denn so was?! Das ist eindeutig Mittäterschaft und Strafvereitelung im Amt. In welcher Welt lebt die Behörde?! Wie versteht sie ihre gesetzliche Verantwortung zur Überwachung und Garantie der Umsetzung von geltenden Gesetzen im Interesse der Tiere und der Allgemeinheit? Das ist schier unfassbar.

Wir haben dementsprechend im Dezember 2016 anläßlich der Übergabe unserer Online-Petition den neuen Präsidenten der Genehmigungsbehörde, Klaus Tappeser, aufgefordert, die Genehmigungen sofort zu widerrufen und die noch lebenden Tiere dringend in geeigneten Refugien unterzubringen, wie es vom Tierschutzgesetz § 16 a (2) bei Feststellung von Verstößen bei der Tierhaltung und dem Umgang mit  Tieren vorgeschrieben wird.

Am 03.02.2017 hat Herr Tappeser unsere Petitionsbriefe regelrecht abgeschmettert.

Wir haben daraufhin am 12.02.2017 eine Rechtsaufsichtsbeschwerde an das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen eingereicht und Minister Peter Hauk aufgefordert, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Regierungspräsidenten Klaus Tappeser zu überprüfen, von einem Widerruf der Genehmigungen sowie von einer Kontrolle der Aufhebung der Gesetzesverstöße am MPI Tübingen abzusehen,  siehe heutige Aktualisierung unserer Petition:

 

Herr Minister Peter Hauk, wir fordern Rechtsaufsicht über die Affenversuche am MPI Tübingen! 

ZUR PETITION…

 

In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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Siehe auch aus der Petition:

3,5 Mio Euro Steuergeld für die Gründung 2013 einer neuen Forschergruppe zur Affenhirnforschung!

Prof. Nikos Logothetis, nehmen Sie Stellung zu den Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit Ihrer Versuche!

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Nikos Logothetis

Herr Prof. Stefan Treue, wir fordern Transparenz über die Affenversuche!

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Stefan Treue



PETITION: Herr Prof. Jörg Hacker, die Initiative „Tierversuche verstehen“ ist verfehlt!

Seit September 2015 versuchen wir im Rahmen einer Online-Petition Transparenz über die barbarischen Affenversuche des Affenhirnforschers Nikos Logothetis am Max Planck Institut Tübingen herbeizuführen und haben mittlerweile 20 sachlichen Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung 8 Affenhirnforschern bzw. Befürwortern dieser Forschung gestellt. Bis heute wurde mit keinem einzigen Wort auch nur eine einzige Frage von einem einzigen der angesprochenen Wissenschaftler beantwortet. Es gilt wohl die abgesprochene Strategie: Unangenehme Fragen beantworten wir doch nicht…

Ein Jahr später, im September 2016,  ist dafür die Vereinigung der Frankenstein auf die glorreiche Idee gekommen, eine Initiative „Tierversuche verstehen“ mit einer aufwendigen Webseite zu starten und pompös der Presse vorzustellen, die jedoch nicht im entferntesten dem Informationsbedarf von Millionen von  entsetzten und empörten Bürgern gerecht wird: Es ist lediglich das übliche Floskelwerk über diese Pseudo-Wissenschaft als einseitige Werbeveranstaltung der Frankenstein-Forschungsgemeinschaft. Grotesk und beschämend.  Und es wird wie üblich über diese vermeintliche „Forschung“  gelogen, dass sich die Balken biegen. Eine reine Verhöhnung der Bürger und Steuerzahler.

Hat die Frankenstein-Forschungsgemeinschaft denn endgültig jeglichen Bezug zur Realität verloren? Was soll dieses blamable und horrende Bild der Wissenschaft, das sie aus Geldgier und Karrieresucht liefert? Wie lange denn will sie noch versuchen, ihre jahrzehntelange, ekelerregende Beschäftigungstherapie als Wissenschaft zu verkaufen und damit den Fortschritt der Medizin zu verhindern?

Wir haben daher gestern einen zusätzlichen Entscheidungsträger mit einer Aktualisierung unserer Change-org-Petition angesprochen, den Präsidenten der  Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften, Prof. Jörg Hacker, der zusammen mit dem Folterknecht aus Göttingen Prof. Stefan Treue  diese unsägliche Initiative „Tierversuche verstehen“ stolz der Presse vorgestellt hat. Er soll bitte dafür sorgen, dass anstatt Floskelwerk und Lügen über diese Pseudowissenschaft   unsere sachlichen Fragen gezielt beantwortet werden – dafür haben wir auch 2013 zusätzliche 3,5  Mio Steuer bezahlt…
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Herr Prof. Jörg Hacker, die Initiative „Tierversuche verstehen“ ist verfehlt!

Bild: © Atelier Kunstwerk Fabula, Dortmund
Das beigefügte Bild „Was in der Arche übrig bleibt…“ der Künstlerin Olivia Rost bildet auf der linken Seite die Affenhirnforscher Prof. Hans-Peter Thier und Prof. Stefan Treue ab, sowie auch auf der rechten Seite die Frau Wissenschaftsministerin in Baden-Württemberg, Theresia Bauer, die als „unstreitig“ erklärt, dass man auf Experimente an Affen nicht verzichten kann.

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ZUR PETITION….

 

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Siehe auch aus der Petition:

3,5 Mio Euro Steuergeld für die Gründung 2013 einer neuen Forschergruppe zur Affenhirnforschung!

Prof. Nikos Logothetis, nehmen Sie Stellung zu den Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit Ihrer Versuche!

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Nikos Logothetis

Herr Prof. Stefan Treue, wir fordern Transparenz über die Affenversuche!

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Stefan Treue

 



Widerruf der Genehmigung der Affenversuche am MPI Tübingen: Wir warten auf die Entscheidung von Klaus Tappeser!

Nach der Übergabe unserer Online-Petition  am 12. Januar 2017 (stellvertretener Weise durch Aktivisten der baden-württembergischen Tierrechtler-Gruppe „Rettet die Versuchsaffen“), warten wir auf die Entscheidung des neuen Chefs der Genehmigungsbehörde Klaus Tappeser über unsere Forderung, die Genehmigung zur Durchführung der Versuche und zur Tötung der Tiere dringend zu widerrufen, zumindest solange bis die laufenden juristischen Verfahren von den zuständigen Gerichten rechtskräftig beschieden werden, siehe unsere Erinnerung an Klaus Tappeser vom 18.01.2017 nach Übergabe der Petition:

 

18.01.17 – Erinnerung an Regierungspräsident Klaus Tappeser

von links nach rechts: Tierrechtler Gege Hägele, Regierungspräsident Klaus Tappeser, Tierrechtlerin Adelgunde Bayer
Bild 12.01.2017: © Rettet die Versuchsaffen

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Siehe auch aus der Petition:

3,5 Mio Euro Steuergeld für die Gründung 2013 einer neuen Forschergruppe zur Affenhirnforschung!

Prof. Nikos Logothetis, nehmen Sie Stellung zu den Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit Ihrer Versuche!

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Nikos Logothetis

Herr Prof. Stefan Treue, wir fordern Transparenz über die Affenversuche!

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Stefan Treue



LIGO-Experiment: Zweiter Brief an das Nobelkomitee über Ungereimtheiten bei der Eichung der Meßanlage

Aktualisierung der Online-Petition über die Klärung von Unregelmäßigkeiten bei der Eichung der Messanlage des LIGO-Experiments:

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Zweiter Brief an das Nobelkomitee über Ungereimtheiten beim LIGO-Experiment

ZUR PETITION…

 

Prof. Karsten Danzmann und Prof. Bruce Allen vom Albert Einstein Institut, die offensichtlich ihre Autorenschaft zum bisher nicht ordnungsgemäß veröffentlichen  Eichungspapier zurückgezogen haben,  schweigen über diese Ungereimtheiten weiter…

 

 

 



Erfolg für Ärzte gegen Tierversuche: Tierversuchsfreies Studium in Saarland!

Aktuelle Meldung der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Vorbildlich: Saarländisches Hochschulgesetz verankert Studium ohne Tierverbrauch und Förderung tierversuchsfreier Methoden

Erfolg für Ärzte gegen Tierversuche

25. Januar 2017 – Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche zeigt sich hocherfreut, dass im neuen saarländischen Hochschulgesetz die Möglichkeit eines tierversuchsfreien Studiums eingeräumt wird und zudem den Hochschulen die Förderung der Entwicklung tierversuchsfreier Methoden zur Aufgabe gemacht wird. Damit wird wesentlichen Forderungen Rechnung getragen, die der Ärzteverein in den Prozess eingebracht hatte. Für ihn signalisiert das Saarland damit als einer der Pioniere unter den Bundesländern echten Fortschritt.

„Seit Jahrzehnten quälen unzählige Studenten Gewissenskonflikte, denn obwohl es bereits innovative Methoden gibt, ist studieren ohne dafür getötete Tiere in den Studiengängen Biologie, Human- und Tiermedizin kaum möglich. Das Saarland hat jetzt Fakten geschaffen – dies muss in den anderen Bundesländern Schule machen!“, so Dipl.-Biol. Silke Strittmatter, Sprecherin der Ärzte gegen Tierversuche.

Im nun verabschiedeten Hochschulgesetz ist als Aufgabe der Hochschulen in einem neuen Passus explizit die Förderung der Entwicklung von Methoden, die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen können, festgeschrieben. Zudem ist es Studierenden auf begründeten Antrag möglich, ihre Prüfungsleistungen tierverbrauchsfrei zu absolvieren. Damit hat der zuständige Wissenschaftsausschuss die Expertise der Ärztevereinigung zum Thema tierversuchsfreie Forschung, die er in einer Anhörung im August 2016 eingeholt hatte, berücksichtigt. […]

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PETITION: Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Stefan Treue

Der nächste Folterknecht der Affenhirnforschung ist mit einer Dienstaufsichts-beschwerde dran. Nach Prof. Nikos Logothetis haben wir gestern ebenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Stefan Treue bei seinem Vorgesetzten eingereicht. Er soll bitte beschleunigt unsere Fragekataloge über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung und über die Behandlung der Tiere am MPI Tübingen beantworten, die er als „normale Zustände“ begutachtet hat, sowie auch beschleunigt zu den 8 im Rahmen von Strafanzeigen erhobenen Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit dieser Versuche Stellung nehmen.

Auch haben wir gefordert, dass Prof. Stefan Treue die Verwendung der Steuermittel in Höhe von 3,5 Mio offenlegt, die er noch zusätzlich 2013 für die Gründung einer neuen Forschergruppe zur Affenhirnforschung erhalten hat. Das wäre doch hoch interessant zu wissen, durch welche Kanäle in welche Taschen unser Geld für diese widerliche und sinnlose „Forschung“ fließt, oder? Wahrscheinlich wird der gute Mann uns es nicht verraten wollen, es geht uns doch nicht an, was er mit unserem Geld tut, das ist doch die „Freiheit der Wissenschaft“, nicht wahr? Wollen wir wetten? Ich ekel mich vor diesem Sumpf von Gier, Heuchelei, Seilschaften, Zynismus, Lügen, Betrug und Lobbyismus. Ich ekel mich ohne Ende davor. Ich verachte diese Folterknechte und ihre Handlanger, ich verachte sie zutiefst.

Wir haben unsere Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Stefan Treue heute als Aktualisierung unserer Online-Petition über die Affenversuche veröffentlicht:

Dienstaufsichtsbeschwerde über Prof. Stefan Treue

Bild: © Atelier Kunstwerk Fabula, Dortmund
Das beigefügte Bild „Was in der Arche übrig bleibt…“ der Künstlerin Olivia Rost bildet auf der linken Seite die Affenhirnforscher Prof. Hans-Peter Thier und Prof. Stefan Treue ab, sowie auch auf der rechten Seite die Frau Wissenschaftsministerin in Baden-Württemberg, Theresia Bauer, die als „unstreitig“ erklärt, dass man auf Experimente an Affen nicht verzichten kann.

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ZUR PETITION….

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Siehe auch aus der Petition:

Prof. Nikos Logothetis, nehmen Sie Stellung zu den Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit Ihrer Versuche!

Herr Prof. Stefan Treue, wir fordern Transparenz über die Affenversuche!

 

NACHTRAG: Eine Zusammenstellung der bisherigen weiteren Entwicklungen über unsere Dienstaufsichtsbeschwerde ist folgendem Link zu entnehmen.

 



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