Blog – Jocelyne Lopez

OPERA-CERN-Neutrinoexperiment: Die Behörde PTB ist nicht vertrauenswürdig

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Ich verweise auf meinen Blog-Artikel

ERFOLG! Nach Einleitung eines Klageverfahrens nach Informationsfreiheitsgesetz beantwortet die Behörde PTB eine entscheidende Frage über das OPERA-CERN-Neutrinoexperiment

 

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Das Verhalten der PTB seit 2012 hinsichtlich der Beantwortung der Frage, ob der Sagnac-Effekt c +/- v in ihrem Kalibrationsbericht „T. Feldmann – „Relative calibration of the GPS time link between CERN and LNGS, Report Calibration CERN-LNGS 2011″, OPERA public note 134 (2011)“ berücksichtigt wurde, ist äußerst merkwürdig und wirft viele Fragen auf:

  1. Im Rahmen meiner Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz aus dem Jahre 2012 antwortete die PTB, dass sie diese Frage nicht beantworten könne, weil sie es selbst nicht wusste: Sie habe eine von dem BIPM (Internationales Büro für Maß und Gewicht, Paris) gepflegte Software benutzt und habe den Quellcode für diese Software nicht, ich solle mich bitte an das BIPM  wenden. Diese Antwort ist fachlich und rechtlich nicht vertretbar: Nicht das BIPM ist verantwortlich für die Umsetzung seiner Software im Kalibrationsbericht der PTB, sondern einzig die PTB selbst. Die PTB war ohne Aufwand in der Lage zu prüfen, ob ihr Mitarbeiter T. Feldmann den Sagnac-Effekt in seinem Kalibrationsbericht berücksichtigt hatte und hätte mir es ohne Weiteres bestätigen können. Warum hat sie es nicht getan? Es ist peinlich und merkwürdig, dass die PTB eine solche Antwort abgibt: Sie wisse selbst nicht, ob sie bei der Synchronisation der Uhren den Sagnac-Effekt berücksichtigt hat!
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  2. Bei unserem erneuten Versuch 2016, die Beantwortung dieser Frage im Rahmen einer zweiten Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu erhalten, antwortete die PTB ohne jegliche Begründung, sie könne nicht bestätigen, ob der Sagnac-Effekt im Kalibrationsbericht der PTB berücksichtigt wurde. Punkt.
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  3. Nach unserer erneuten Aufforderung, diese Bestätigung abzugeben, antwortete die PTB, sie lehne die Beantwortung dieser Frage ab, weil sie keine amtliche Information betreffen würde und dementsprechend vom Informationsfreiheits-gesetz ausgeschlossen sei. Punkt.
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  4. Nach Einleitung eines Klageverfahrens durch unseren Rechtsanwalt, antwortete die PTB, dass sie doch unser Recht auf Beantwortung dieser Frage anerkennt und beantwortete die Frage in zwiespältiger Weise, siehe Abhilfebescheid der PTB vom 24.02.2017:
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    a) Sie informiert uns erstmalig, dass nicht die PTB für die Anwendung und die Umsetzung der Software verantwortlich sei, sondern die Hersteller der GPS-Empfänger: die Firma Septentrio (Belgien) und die Firma Mesit defence (Tschechien).
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    b) Die PTB informiert uns, dass sie in den Kontrollberichten dieser beiden Firmen nicht geprüft habe, ob sie den Sagnac-Effekt berücksichtigt haben – sie habe lediglich festgestellt, dass das Wort „Sagnac“ sich in diesen Dokumenten nicht findet.
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    c) Die PTB informiert uns, dass sie eine Prüfung der Berücksichtigung des Sagnac-Effekts in den Kontrollberichten der beiden Herstellerfirmen nicht ohne vertretbaren Aufwand vornehmen könne.
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    d) Im selben Atemzug bestätigt uns jedoch die PTB völlig unvermittelt, dass der Sagnac-Effekt im Kalibrationsbericht von T. Feldmann berücksichtig wurde!
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Es stellt sich jetzt die Frage: Wieso konnte die PTB auf einmal verbindlich bestätigen, dass der Sagnac-Effekt in ihrem Kalibrationsbericht berücksichtigt wurde, wenn diese Bestätigung einzig durch die Prüfung der Kontrollberichte der beiden Hersteller-Firmen Septentrio und Mesit defence abgegeben werden kann und wenn die PTB diese Prüfung nicht vorgenommen hat? Das ist doch unstimmig.

Ich finde so ein Verhalten nicht vertrauenswürdig. Nach der haarsträubenden Story mit dem lockeren Stecker als Ursache des angeblichen Messfehlers einer Überlichtgeschwindigkeit, wird der Öffentlichkeit nicht gerade überzeugend erläutert, dass bei diesem Experiment alles seine Richtigkeit hat…