Blog – Jocelyne Lopez

Zweite Antwort des Umweltministeriums NRW auf unseren Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Im Zusammenhang mit unserer Fachaufsichtsbeschwerde vom 6.10.2012 hat sich die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW eingeschaltet, siehe unseren Austausch vom 10.01.13 / 16.01.13 :Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wegen Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum.

Das Ministerium hat mit Schreiben vom 19.02.2013 ausführlich auf unseren Vorwurf Stellung genommen:

 

Tierschutz: Primatenversuche in Bochum an der Ruhruniversität
Ihre Schreiben vom 16.01.2013 und vom 23.01.2013
Aktenzeichen VI-5-4203

Sehr geehrte Frau Urban,
sehr geehrte Frau Lopez,

nachdem Sie, Frau Urban, mir „zwecks Koordinierung“ mit E-Mail vom 23.01.2013 das an den Tierschutzbeauftragten der Ruhruniversität Bochum gerichtete Schreiben von Frau Lopez vom 16.01.2013 an mich weitergeleitet und somit Ihre beiden Anfragen-Vorgänge quasi zusammengeführt haben, möchte ich mir erlauben, Ihnen nun abschließend gemeinsam zu antworten. Dies erscheint mir auch vor dem Hintergrund vertretbar und sachgerecht, dass ich anhand des Inhalts Ihrer Schreiben davon ausgehe, dass Ihnen beiden der jeweilige Schriftverkehr der anderen Antragsstellerin in vollem Umfang bekannt ist. Insoweit handelt es sich bei dieser Angelegenheit um ein – durchaus nachvollziehbares und grundsätzlich lobenswertes – gemeinsames Anliegen Ihrerseits.

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Neue Strafanzeige gegen das LANUV NRW wegen Tötung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universität Bochum

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Wir geben nachstehend eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit: 

 

18.02.2013 – Neue Anzeige an die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Tötung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universität Bochum

Betr.:  Aktenzeichen 41 UJS 61/12
Ermittlungsverfahren gegen das LANUV NRW
wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz
Meine Strafanzeige vom 05.11.2012
Ihr Bescheid vom  27.11.2011
Hier: Neue Anhaltspunkte zu meiner Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie teilten mir in Ihrem o.g. Bescheid vom 27.11.12 mit, dass Sie meine Strafanzeige wegen Tötung von 6 Makaken im Rahmen eines Tierversuchs-vorhabens an der Ruhr-Universität Bochum eingestellt haben, da Sie auf Nachfrage von der genehmigenden Behörde LANUV NRW die Information erhalten haben, dass die Tötung der Tiere von vornherein Gegenstand der genehmigten Anträge war, wobei die genehmigende Behörde: Zitat: “sich davon überzeugt hatte, dass – der anerkannten Zwecken der Grundlagenforschung dienende Versuch – anatomische und physiologische Untersuchungen an den Gehirnen der Versuchstiere erforderlich machte, so dass deren Tötung unumgänglich war“.

Ich kann diese Aussage der genehmigenden Behörde nicht hinnehmen. Ich zitiere hier den § 7 (3) TierSchG:

„Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“

Die Tötung eines Tiers ist ein erheblicher Schaden und darf dementsprechend gemäß TierSchG nur dann genehmigt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse der Tötung (hier die anatomischen und physiologischen Untersuchungen an den Gehirnen) vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier von hervorragender Bedeutung sein werden. 

Der Nachweis und die Begründung der vermuteten bzw. tatsächlich festgestellten hervorragenden Bedeutung der anatomischen und physiologischen Untersuchungen der Gehirne der 6 getöteten Makaken, die eine Tötung nach dem Gesetz unerlässlich hätte machen können, fehlt völlig und wurde sogar in diesem Fall ausdrücklich verweigert:

 

  1. Obwohl solche Versuche nach Angabe des Tierschutzbeauftragten seit 25 Jahren (1997) an der Ruhr-Universität mit Makaken durchgeführt wurden, wurde auf die Anfrage einer Mitzeichnende (siehe Anlage 1 : Anfrage vom 15.12.2012) von der Behörde keine Angabe darüber getroffen, ob die anatomischen und physiologischen Untersuchungen an den Gehirnen der getöteten Tiere seit 25 Jahren – oder auch bei den zuletzt getöteten 6 Makaken – Ergebnisse von herausragender Bedeutung für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier gebracht haben und zu erwarten waren  (siehe Anlage 2: Antwort des LANUV NRW vom 11.01.2013).

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  2. Die genehmigende Behörde LANUV NRW sagte zwar gegenüber der Staats-anwaltschaft Bochum aus, dass die Tötung von vornherein in den Forschungsanträgen von ihr genehmigt wurde und dass „sie sich davon überzeugt hatte, dass – der anerkannten Zwecken der Grundlagenforschung dienende Versuch – anatomische und physiologische Untersuchungen an den Gehirnen der Versuchstiere erforderlich machte, so dass deren Tötung unumgänglich war“, jedoch konnte sich die Behörde davon nicht überzeugen, aus dem guten Grunde, weil ihr nach eigener Angabe Informationen über die Ergebnisse der anatomischen und physiologischen Untersuchungen der getöteten Tiere nicht vorliegen (siehe o.g. Anlage 2) und wohl auch für vorhergegangenen Versuche seit 25 Jahren nie vorgelegen haben. 
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  3. Der Bitte um anonymisierte Kopien der Autopsie-Berichte der 6 getöteten Tiere – die zur fachlichen Begutachtung der Bedeutung und Aussagekraft der anatomischen und physiologischen Untersuchungen der Gehirne der getöteten Tieren durch fachlich kompetente Dritten dienen könnten – wurde  von der Behörde nicht entsprochen: Die Autopsie-Berichte liegen ihr nicht vor und sie konnte dementsprechend keine Informationen darüber erteilen – sie verweist dafür auch auf den Tierschutzbeauftragten der RUB (siehe o.g. Anlage 2).

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  4. Der Tierschutzbeauftragte, an den diese Bitte weitergeleitet wurde, verweigert ohne nachvollziehbare Begründung die Aushändigung der Kopien der Autopsie-Berichte der 6 getöteten Makaken, siehe:
    Anlage 3: Antwort des Tierschutzbeauftragten vom 15.01.12
    Anlage 4: Rückfrage einer Mitzeichnende vom 16.01.2013  
    Anlage 5: Antwort vom 08.02.13 des Tierschutzbeauftragten. 
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  5. Genauso fehlt der genehmigenden Behörde jegliche Information über etwaige im Rahmen dieser Versuche neugewonnenen Erkenntnisse seit 25 Jahren an der RUB, die der Heilung von menschlichen Krankheiten dienlich sein könnten und die im Schreiben der Behörde vom 11.01.13 ausgeführt wurden (siehe o.g. Anlage 2), z.B. Parkinsonsche Krankheit, Alzheimersche Krankheit oder Multiple Sklerose. Das LANUV sagt aus, dass solche Informationen ihm nicht vorliegen und verweist auch für die Beantwortung dieser Frage auf den Tierschutzbeauftragten der RUB, der wiederum eine entsprechende Beantwortung definitiv verweigert (siehe o.g. Anlage 5 : Zweite Antwort des Tierschutzbeauftragten vom 08.02.2013). 

 

In diesem Gesamtkontext kann man berechtigt davon ausgehen, dass das LANUV –  entgegen seiner Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft und entgegen seiner gesetzlichen Aufgabe als genehmigende Behörde – sich weder vor noch nach den Versuchen überzeugt hat, dass die Versuche und die Tötung der Tiere unerlässlich im Sinne des Tierschutzgesetzes § 7 waren, d.h. für Forschungszwecke und Forschungsergebnisse, die  wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung bringen werden.

Diese Fehlhaltung der genehmigenden Behörde könnte möglicherweise aus meiner Sicht ein in der Fachwelt bekanntes Fehlverhalten bei der Einreichung der Forschungsanträge begünstigen.  Ich zitiere hier zum Beispiel Aussagen von einem führenden Hirnforscher, der auch langjährig die gleichen Versuche in der Grundlagenforschung in Frankfurt durchführt:

Zitat Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max-Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt in der Zeitschrift „Gegenworte“ Nr. 4, 1999:

„Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchsergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird. […] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“
[…]
Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zu-nehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln
.„

Zitatende

Zusammenfassend ist aus meiner Sicht ein Verstoß gegen § 7 (3) TierSchG festzustellen und eine Fehlleistung der genehmigenden Behörde bei ihrer Aufsichts- und Prüfungsplicht im Rahmen § 8 TierSchG, die eine Wiederaufnahme der  Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rechtfertigen sollten:

Gemäß den von dem LANUV NRW  zur Verfügung gestellten Informationen, ist es nicht ersichtlich, dass es im Sinne des TierSchG unerlässlich war, die 6 Makaken nach endgültiger Einstellung der Versuche zu töten, die nach den Versuchen lebensfähig waren, keine unbehebbaren körperlichen Schäden oder erhebliche Verletzungen hatten und somit die Chance gehabt hätten, ohne länger anhaltende Schmerzen und Leiden weiterzuleben. Es existieren Auffangstationen für Primaten, die ich nachweisen könnte, wo ehemalige Versuchsaffen artgerecht und gesetzeskonform untergebracht werden, wobei auch aus dem § 9 Abs. 2 Nr. 3 Tierschutzgesetz keine Begründung für das Töten dieser Versuchstiere sich ergab:

„Schmerzen, Leiden oder Schäden dürfen den Tieren nur in dem Maße zugefügt werden, als es für den verfolgten Zweck unerläßlich ist; insbesondere dürfen sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden.“

Darüber hinaus ist die Unerlässlichkeit im Sinne des TierSchG der genehmigten Versuche selbst (d.h. vor der Tötung der Tiere), auch in Frage zu stellen: Zu Ihrer Information füge ich meinen Brief vom 16.01.13 an das Umweltministerium NRW als Aufsichtsbehörde der LANUV NRW bei (siehe Anlage 6), wo ich den Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz der von dem LANUV NRW genehmigten Primatenversuche in der Hirnforschung an der Ruhr-Universität Bochum erhebe.

Ich bitte um Wiederaufnahme der Ermittlungen und beantrage Rechtsschutz beim Gericht.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
1. Vorsitzende Tierfreunde ohne Grenzen e.V



Gut Aiderbichl: Ehemalige Labor-Schimpansen erleben Schnee

Veröffentlicht am 01.02.2013 bei YouTube vom Gut Aiderbichl, Affenrefugium für ehemalige Versuchsaffen:

  

Gut Aiderbichl: Unsere Schimpansen erleben Schnee

Das erste Mal in ihrem Leben, machen unsere Ex-Labor-Schimpansen eine aufregende Erfahrung. In ihren Außengehegen ist Schnee gefallen. Für kurze Zeit öffnen wir die Schuber. Und was sie erleben, sollte jeder unbedingt sehen.

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

 



Grüne Hochschulgruppe Bochum: Tierversuche an der RUB stoppen!

Ein Artikel vom 09.01.2013 aus der Webseite Grüne Hochschulgruppe Bochum:
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Alternativen zu Tierversuchen fördern und ausbauen

Tierversuche an der RUB stoppen!

Rund 16.000 Tiere sterben jährlich an der Ruhr-Uni zu Forschungszecken. Tausende Ratten, Frösche und Mäuse, die in der Lehre „verbraucht“ werden, sind hier noch nicht mitgerechnet. Doch die grausame Realität hinter der Betonfassade ist nicht unüberwindbar! Wir bleiben dran!

Die Zeichen der Zeit stehen auf der Seite der Gegner*innen von Tierversuchen. Einzelne Versuchsreihen wurden bereits abgeschafft (z.B. die brutalen Affenversuche), in anderen Bereiche konnte der „Tierverbrauch“ durch moderne Alternativen immerhin reduziert werden.

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Amerikanische Experten stellen Tierversuche in Frage

Eine aktuelle Information vom 13.02.2013 aus der Webseite der Vereinigung Ärtze gegen Tierversuche e.V.:

 

Riesige Unterschiede zwischen Mensch und Maus
Amerikanische Experten stellen Tierversuche in Frage
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Mäuse und Menschen reagieren auf Entzündungsprozesse und andere Verletzungen völlig unterschiedlich. Die medizinische Forschung solle daher ihren Schwerpunkt mehr auf die komplexen menschlichen Krankheiten legen, anstatt sich auf Tierversuche zu verlassen, ist das Fazit eines gerade erschienenen Fachartikels amerikanischer Wissenschaftler. 

Seit Jahrzehnten werden so genannte „Mausmodelle“ in der biomedizinischen Forschung und Medikamentenentwicklung verwendet. Doch bei klinischen Studien, d.h, wenn die Wirkstoffkandidaten am Menschen getestet werden, erweisen sie sich fast immer als Fehlschlag. So haben 150 Substanzen, die sich im Tierversuch bei der Behandlung von schweren Entzündungen als wirksam erwiesen haben, allesamt beim Menschen versagt. Amerikanische Wissenschaftler untersuchten nun die Gründe für die schlechte Übertragungsquote.

In einer im Fachjournal Proceedings of the National Academy of Sciences erschienenen Studie verglichen die 39 Autoren von 20 US-amerikanischen und kanadischen Forschungsinstituten Genveränderungen von Mäusen und Menschen bei verschiedenen Verletzungen. Bei 167 Patienten mit einem stumpfen Trauma, 244 Patienten mit Verbrennungen von über 25% sowie acht Freiwilligen, die sich eine geringe Dosis Bakteriengift injizieren ließen, wurden Blutproben – bei den Verbrennungsopfern bis zu einem Jahr lang – analysiert. Die Genveränderungen der Blutzellen wurden mit denen von 35 gesunden Personen verglichen. Obwohl die Patienten eine große Bandbreite bezüglich Alter, Geschlecht, Schweregrad der Verletzung und Behandlung aufwiesen, stimmten die Genaktivitäten weitgehend überein.

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Weitere wissenschaftliche Studien >>>>>

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Zweite Antwort des Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum wegen Primatenversuchen

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Die genehmigende Behörde LANUV NRW hat einige Fragen aus unserer letzten Anfrage vom 15.12.2013 an den Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum zu Beantwortung weitergeleitet. Wegen der nicht ausreichenden Antwort vom 15.01.2013 des Tierschutzbeauftragten, haben wir am 16.01.13 eine Rückfrage eingereicht, siehe den entsprechenden Austausch: Anfrage an den Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum wegen Primatenversuchen.

Auf unsere Rückfrage hat der Tierschutzbeauftragte am 08.02.2013 wie folgt geantwortet:

Ihre Anfrage vom 16.01.2013

Sehr geehrte Frau Lopez,

in meinem Schreiben vom 15.01.2013 hatte ich einzelne Fragen zu einem an der Ruhr-Universität Bochum durchgeführten Tierversuchsvorhaben an Primaten beantwortet, die Sie ursprünglich an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gerichtet hatten. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgte auf eine entsprechende Bitte des LANUV, dem zu diesen Fragen keine Informationen vorlagen, und der ich als zuständiger Tierschutzbeauftragter gerne nachgekommen bin.

Ihrer Anfrage vom 16.01.2013, die mich via E-Mail erreichte, zufolge, waren Ihnen meine Auskünfte nicht ausreichend. Das bedauere ich sehr. Andererseits gibt es für mich oder die Ruhr-Universität Bochum keine Verpflichtung, Ihnen weitergehende Auskünfte zu erteilen. Dies betrifft insbesondere Angaben zu universitären Forschungsarbeiten anderer Wissenschaftler oder personenbezogene Daten von Mitarbeitern der Ruhr-Universität.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf § 2 Abs. 3 IFG NRW und betone, dass alle Informationen, die Sie bisher von mir erhalten haben, freiwillig erteilt wurden. Im Übrigen verweise ich erneut auf die wissenschaftlichen Publikationen, die Ergebnisse der an der RUB durchgeführten, öffentlich geförderten Forschungsarbeiten an Primaten darstellen: 

http://homepage.ruhr-uni-bochum.de/klaus-peter.hoffmann/sites/publikationen.htm

http://gepris.dfg.de/gepris/OCTOPUS/?module=gepris&task=showSearchSimple

Hochachtungsvoll,

PD Dr. Matthias Schmidt
Tierschutzbeauftragter der Ruhr-Universität Bochum

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Tierversuche: Auf Menschen kaum übertragbar – Wert von Mausversuchen begrenzt

Ich mache auf folgenden Artikel vom 12. Februar 2013 von n-tv aufmerksam:

 

Auf Menschen kaum übertragbar – Wert von Mausversuchen begrenzt

Als „starken Tobak“ bezeichnet ein Leipziger Wissenschaftler das Ergebnis einer aufwendigen US-Studie: Demnach können die Ergebnisse von mit Mäusen vorgenommen Versuchen oft nicht auf Menschen übertragen werden. Das bringt die Wissenschaft in die Bredouille – beruht ein Großteil der Grundlagenforschung doch auf Mausversuchen.“ […]
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Diese Erkenntnis ist allerdings nicht neu: Seit mehr als 30 Jahren stellt zum Beispiel die deutsche Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. unzählige Fachstudien aus der ganzen Welt vor, die die Unübertragbarkeit der Tierversuche auf Menschen dokumentieren, wie zum Beispiel zuletzt: Tierversuche können Reaktionen des Menschen nicht vorhersagen.

Auch vor mehreren Jahrzehnten hat zum Beispiel eine Kapazität in diesem Bereich es in einer Fachzeitschrift unmissverständlich ausgesagt:

Zitat Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts für Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978 : 

“Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen.”

  

Tierversuche gehören abgeschafft! Auch dies Jahr wird es bei dem internationalen Tag zur Abschaffung der Tierversuche in Berlin gefordert:

Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche – 20.-27. April 2013

 

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym
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Die bewährte Taktik Einsteins: Nie kritische Fragen beantworten…

Ich verweise auf die Diskussion im MAHAG-Forum „Einstein verstehen“ von Markus Pössel und die „GOM-Sekte“ und gebe einen Austausch wieder, der durch die systematische Diffamierung der Kritiker der Relativitätstheorie als Antisemiten, Rassisten und Nazis ausgelöst wurde:

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08.02.13 – Zitat von Ralf Maeder:

[…] Gibt es da denn immer noch etwas aufzuarbeiten? Koennen die Deutschen nicht irgendwann mal wieder ganz normal mit ihrer Geschichte umgehen? Muss diese „Probematik“ bis in die Physik getragen werden? Hat Wahrheitsfindung in der Physik irgendetwas damit zu tun?

 

08.02.13 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Nein, die historische Wahrheitsfindung sollte grundsätzlich mit der Physik nichts zu tun haben, jedoch im Fall der Relativitätstheorie spielen die politisch-gesellschaftlichen Gegebenheiten der deutschen Geschichte die allererste und entscheidende Rolle, und zwar praktisch seit Aufstellung der Theorie, die auf der internationale Ebene heftige wissenschaftliche Einwände ausgelöst hat.  Die Einwände wissenschaftlicher Natur waren so gravierend, dass Einstein und seine Beschützer die Strategie angewandt haben, sie einfach zu ignorieren und sich auf gar keinen Fall auf einen wissenschaftlichen Meinungsstreit einzulassen, bis heute noch. 

Einstein selbst hat bekanntlich nie auf eine kritische Hinterfragung seiner Theorie geantwortet, egal auf welchem Niveau, auch von kritischen jüdischen Wissenschaftlern (siehe zum Beispiel Albert Michelson, Oskar Kraus oder Henri Bergson). Die berühmte „Dingle-Frage“ ist bis heute noch nicht geantwortet worden, siehe Herbert Dingle: Beispielhafte Charakterstärke als überzeugter Anhänger und überzeugter Kritiker der Relativitätstheorie

Es ist dokumentiert, dass Einstein nur ein einziges Mal öffentlich sich auf eine Diskussion bei einem Kongress 1920  einlassen und eine Frage von Philip Lenard beantworten musste. Er hat einen solchen peinlichen Unsinn verzapft, dass der Organisator der Veranstaltung (sein Beschützer Max Planck) vor lauten Peinlichkeit schnell jegliche weitere Austauschen verhindert und eine weitere Diskussion nach einer Viertelstunde aus „Zeitmangel“ unterbunden hat (siehe Max Planck und der Verrat an der Wissenschaft). Sonst ist es nicht bekannt, dass Einstein sich je eine Hinterfragung seiner Theorie durch seine wissenschaftlichen Kollegen in der Öffentlichkeit gestellt  hat, er hat sich ausschließlich darauf beschränkt, sie vor allem gegenüber einem Publikum von Laien (Medien) darzulegen, obwohl er selbst das Interesse für seine Theorie im breiten Publikum als „psychopathologisch“ ansah, siehe hier.

Dafür ist Einstein selbst, anstatt sich weiter in einem wissenschaftlichen Meinungsstreit zu blamieren,  sehr schnell auf den rettenden Zug einer angeblich ausschließlich antisemitisch motivierten Kritik gesprungen, obwohl es auch zahlreiche jüdische Wissenschaftler unter seinen Kritikern gab, sogar aus seinem persönlichen Freundeskreis, siehe zum Beispiel weiter oben in diesem Thread.

Auf diesen rettenden Zug für die Theorie fahren auch die Einstein-Befürworter bis heute noch: Absolut kein Autor der etablierten Physik ist bereit, sich je einer wissenschaftliche Debatte mit ihren kritischen Kollegen zu stellen, absolut kein, bis heute noch, und viele lehnen sich auch ganz bequem auf die im Bildungssystem und in den Medien verbreitete Geschichtsfälschung über die Entstehung und die Durchsetzung der Relativitätstheorie aus antisemitischer Motivation, siehe: Das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte und Geschichtsfälschung.

Siehe auch: Der verleumderische Antisemitismusvorwuf zur Abwehr von Kritik.

Nein, eigentlich sollte die historische Wahrheitsfindung nichts mit Physik zu tun haben, aber es ist eben bei Menschen zwischen Ideal und Praxis anders.  Die Forschungsgruppe G.O. Mueller stellt auch neben der fachlichen Kritikt diesen historisch-gesellschaftlichen Aspekt der Entstehung und Durchsetzung der Speziellen Relativitätstheorie in iher Dokumentation vor, den sie als „Sozio-Physik“ bezeichnet.

 

08.02.13 – Zitat von julian apostata:

Welche Frage hat denn jetzt Lenard an Einstein gestellt? Und wo kann man das nachlesen?

 

09.02.13 – Zitat von Jocelyne Lopez:  

Siehe u.a. Seite 118 der Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller:  

Zitat G.O. Mueller:

[…] Die behauptete Gleichwertigkeit von Gravitation, Beschleunigung und Trägheit ist sehr früh bestritten und widerlegt worden. Auf Lenards berühmt gewordene Frage, warum beim plötzlichen Abbremsen des Zuges im Zug selbst alles durcheinanderfliegt, der Kirchtum am Bahndamm aber stehenbleibt, wo doch der Zug und die Umgebung zwei gleichberechtigte Systeme sein sollen, ist von den Relativisten bis heute in der Sache nicht beantwortet worden.

Einstein hat 1920 in Bad Nauheim darauf geantwortet (S. 666): die RT kann die Trägheitswirkungen im Zug „ebensogut als Wirkungen eines Gravitationsfeldes deuten“, das durch die entfernten Massen (gemeint: Fixsterne) erzeugt wird. Lenard verlangt, „die hinzugedachten Gravitationsfelder müssen Vorgängen entsprechen und diese Vorgänge haben sich in der Erfahrung nicht gemeldet“. Einsteins Antwort besteht nur darin, etwas hinzudenken; praktisch hätte demnach der Lokomotivführer, als er die Bremsung ausführte, ein Gravitationsfeld erzeugt und könnte dies nach Belieben wiederholen.

Zu Einsteins Behauptung über die Gravitationswirkung der entfernten Massen wäre außerdem zu fragen: warum muß vorher der Zug durch Energieaufwand in Bewegung gebracht werden, um erst durch Bremsung die angebliche Gravitationswirkung herbeizuführen? Warum wirkt diese Gravitation nicht schon vorher?

Eine Antwort auf Lenards Frage, warum der Turm nicht fällt, steht noch aus. Es gehört zur allgemein bekannten – und von den Kritikern immer wieder denunzierten – Strategie der Relativisten, kritische Fragen nicht zu beantworten, sondern stattdessen andere Geschichten zu erzählen: der Meister hat es 1920 vorexerziert.

Lenard, Philipp: [Beitrag zu] Allgemeine Diskussion über die Relativitätstheorie : (86. Naturforsch.- Verslg, Nauheim 1920, 19.-25.9.) In: Physikalische Zeitschrift. 21. 1920, Nr. 23/24, S. 666-668. – Riedinger, Franz: Gravitation und Trägheit. In: Zeitschrift für Physik. 19. 1923, H. 1, S. 43-46. – Fok, Vladimir Aleksandrovich: Le système de Ptolemée et le système de Copernic à la lumière de la théorie générale de la relativité. – In: Questions scientifiques. Vol. 1: Physique. Paris 1952, S. 147-154. – Brösske, Ludwig: Naturgesetze im Experiment ohne Relativitäts-Theorie. In: Kritik und Fortbildung der Relativitätstheorie. 2. 1962, S. 55-98. – Theimer 1977, S. 111-145. – Gut, Bernardo Juan: Immanentlogische Kritik der Relativitätstheorie. Oberwil b. Zug: Kugler 1981. 151 S. – Norton, John: What was Einstein’s principle of equivalence. In: Studies in history and philosophy of science. 16. 1985, S. 203-246. – Beckmann, Petr: The equivalence principle. In: Galilean electrodynamics. 3. 1992, Nr. 3, S. 42. – McAlister, John W.: A mechanical test of the equivalence principle. In: Galilean electrodynamics. 3. 1992, Nr. 3, S. 43-49.

 

Das ist wie gesagt m.W. das einzige Mal, wo Einstein eine kritische Frage geantwortet hat, bevor die Diskussion von Max Planck aus „Zeitmangel“ unterbrochen wurde, sonst hat es sie immer ignoriert und sich nie einem Meinungsstreit mit seinen Kollegen in der Öffentlichkeit gestellt. Das ist dünn, sehr dünn, finde ich, wenn man beansprucht, eine Theorie aufzustellen, die die klassische Physik und das Denken der Menschheit revolutioniert…

Diese Taktik des Ausweichens oder Ignorierens der kritischen Fragen seiner zeitgenössischen Kollegen hat Einstein sein Leben lang praktiziert, wie zum Beispiel auch bei der Ansprache von Oskar Kraus 1925 Offene Briefe an Albert Einstein und Max von Laue oder bei der Frage von Henri Bergson 1922 über die Relativität der Gleichzeitigkeit „Où commence la proximité, où finit l’éloignement ?“ [wo fängt die Nähe an, wo endet die Entfernung?]:  Durée et simultanéité – A propos de la théorie d’Einstein.

Die Frage von Henri Bergson habe ich kürzlich im Blog-Artikel von Markus Pössel „Einstein verstehen – Teil III – Gleichzeitigkeit“ gestellt. Sie wurde natürlich auch ignoriert. Markus Pössel vom Albert Einstein Institut ist zwar der einzige Mainstream-Vertreter der Relativitätstheorie, der zurzeit im deutschsprachigen Raum für die Beantwortung von kritischen Fragen zur Verfügung steht, jedoch praktiziert er auch konsequent wie Einstein und seine Befürworter seit 100 Jahren die Taktik des Ausweichens und des Ignoriens, sowie allerdings auch der unflätigen Zurückweisung, siehe zum Beispiel : Diskussionsforum von Christoph von Mettenheim zu: Albert Einstein oder Der Irrtum eines Jahrhunderts oder Antwort von Dr. Markus Pössel an Peter Ripota.

Auch die direkte Ansprache der US-amerikanischen Kritiker an 9  führenden Autoren der Relativistik im deutschsprachigen Raum anläßlich der Suche nach einer einheitlichen Lösung des Zwillingsparadoxons 2011 im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums dieses Paradoxons (unterstützt von ca. 150 Wissenschaftlern aus der ganzen Welt) wurde ignoriert, siehe im MAHAG-Forum oder Mainstream-Antworte auf die Unterschriftenaktion Zwillingspaadoxon aus den USA.

Das ist dünn, sehr dünn, finde ich, zur Klärung von seit 100 Jahren anstehenden Fragen über eine Theorie, die beansprucht, die klassische Physik und das Denken der Menschheit zu revolutionieren…

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Die internationale Kritikgemeinde der Relativitätstheorie sucht weiterhin den Dialog über das Zwillingsparadoxon

Es wurde eine neue Seite in der Webseite Twin Paradox der US-amerikanischen Kritiker zugefügt, die anlässlich des 100. Jährigen Jubiläums 2011 des berühmten Zwillings-paradoxons mit einer umfangreichen Studie und einem offenen Brief an die internationale Physikgemeinde online gestellt wurde, um zu versuchen, eine einheitlich Lösung des Paradoxons zu finden (der offene Brief wurde inzwischen von ca. 150 Wissenschaftlern aus der ganzen Welt unterzeichnet, siehe hier):

Data Does Not Match Special Relativity Time Dilation

Die neue Seite verlinkt auch auf umfangreiche Übersetzungen in englischer Sprache aus der Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller, sowie auf eine Arbeit von Louis Essen aus der Webseite von Ekkehard Friebe.

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Siehe auch:

Open Letter On Special Relativity: Ansprache an Prof. Hermann Nicolai vom Albert Einstein Institut

Mainstream-Antworte auf die Unterschriftenaktion “Zwillingsparadoxon” aus den USA

Zwillingsparadoxon: Aktivitäten der nordamerikanischen Kritiker der Speziellen Relativitätstheorie

Zwillingsparadoxon für Studenten

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Ansprache an den Abgeordneten Ralf Witzel wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag über die Gebührenerhebung des LANUV NRW im Kontext der langjährigen Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum.

Wir haben am 03.02.2013 folgende E-Mail an den Abgeordneten Ralf Witzel (FDP) im Landtag Nordrhein-Wesfalen geschickt:

 

Betreff: Gebührenerhebung des LANUV NRW – Ihre Anfrage vom 17.01.13

Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordnete Ralf Witzel,

Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 17.01.13 im Portal des Landtages NRW über die Erhebung von Gebühren im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz durch das LANUV NRW:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1151.pdf

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Im Rahmen unserer Bemühungen seit April 2012, die notwendige Transparenz im öffentlichen Interesse bei den langjährigen und umstrittenen Tierversuchen an der Ruhr-Universität Bochum herbeizuführen, wurden wir mit erheblichen Gebühren-erhebungen der genehmigenden Behörde LANUV NRW konfrontiert.

Wir haben seit August 2012 inzwischen 4 Klagen zur Rückerstattung der von uns bezahlten Gebühren für 4 Gebührenbescheide des LANUV NRW bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Mit den im Voraus zu zahlenden Gerichtskosten betragen unsere Auslagen schon um die 700 Euro. Die Urteile stehen alle noch aus.

Aus unserer Sicht sind diese Gebührenerhebungen im Rahmen des Informations-freiheitgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen unrechtsmäßig bei Auskunfts-ersuchen im öffentlichen Interesse, wie wir es von vorneherein gegenüber der Behörde geltend gemacht haben und wie es ohnehin bei dieser Thematik ersichtlich ist: Wir handeln nicht als Privatpersonen im persönlichen Interesse und zum persönlichen Vorteil, sowie für keine kommerzielle Verwertung der Informationen, sondern als ehrenamtlich tätige Bürger in einem politisch-gesellschaftlichen Sachverhalt. Es handelt sich auch in diesem Fall um ein Anliegen von hoher gesellschaftlicher und rechtlicher Bedeutung (Verfassungsrelevanz).

Weitere Einzelheiten über diesen Fall entnehmen Sie bitte aus folgendem Blog-Artikel (insbesondere unser Hinweis auf § 6 des Gebührengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, der eine Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen vorsieht, die im öffentlichen Interesse erfolgen):

Unrechtsmäßige Gebührenerhebung durch das LANUV NRW als genehmigende Behörde für die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum

Wir haben außerdem am 16.01.13 den Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für die von dem LANUV NRW langjährig genehmigenden Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum gegenüber dem Umweltministerium NRW erhoben, der sich im Rahmen der Prüfung einer Fachaufsichtsbeschwerde eingeschaltet hat. Eine Stellungnahme des Ministeriums steht noch aus, siehe:

Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wegen Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum

Wir danken für jegliche Unterstützung unseres Anliegens.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitzeichner:

Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM

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Siehe auch in diesem Blog:

07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück

Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab



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