27. Juli 2010
Promed.Watch-News 25.07.2010
Weitere Informationen aus der Webseite Promed.Watch:
Promed.Watch-News 25.07.2010: EsoWatch.com ist ein „bisschen schwanger“
Weitere Informationen aus der Webseite Promed.Watch:
Promed.Watch-News 25.07.2010: EsoWatch.com ist ein „bisschen schwanger“
Eine Information aus der Webseite Deutsche Tierschutzbund e.V.:
Vorläufig kein Ende der Bremer Affenversuche
28.05.10 – Nachdem die senatorische Behörde in Bremen die Fortsetzung der Affenversuche von Prof. Andreas Kreiter aus ethischen Gründen und unter Bezug auf das in der Verfassung festgeschriebene Staatsziel Tierschutz bereits im Jahr 2008 abgelehnt hat, beharrt der Affenhirnforscher weiter auf seinen Tierexperimenten. Er beruft sich dabei auf die Freiheit der Forschung, wonach er sich befugt sieht, ohne Einschränkungen diese langwierigen und qualvollen Versuche an Affenhirnen vorzunehmen.
Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Bremer Tierschutzvereins, Wolfgang Apel, kann die Entscheidung des Gerichtes nur schwerlich nachvollziehen, da bereits andere Verwaltungsgerichte die behördliche Ablehnung von Tierversuchen bestätigt haben und sich dabei insbesondere auf die geänderte Rechtslage durch die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung im Jahr 2002 beriefen. „Dieser erneute Aufschub ist zu bedauern. Die Behörde hat umfangreiche und aussage-kräftige Gutachten dafür geliefert, dass die Bremer Primatenversuche ethisch nicht vertretbar sind„, so Apel.
Der Deutsche Tierschutzbund und der Bremer Tierschutzverein bauen jetzt darauf, dass der Senat der freien Hansestadt Bremen alle notwendigen Mittel einsetzt und weiter gegen diese Tierversuche rechtlich vorgeht und deren Ende betreibt. „Nicht nur die Tierschützer in Bremen – allein hunderttausende Bremer haben sich gegen die Versuche ausgesprochen – sondern auch bundesweit erwarten wir, dass es keinen Freibrief für die Forschung geben darf. Auch Wissenschaftler müssen sich an ethische Prinzipien halten und können nicht den verfassungsmäßig verbrieften Tierschutz weiter in Frage stellen„, so Apel.
[…]
Eine Initiative vom Bremer Tierschutzverein e.V.
Stoppt Affenversuche

Eine Information der Webseite Ärtze gegen Tierversuche:
Gerichtsverhandlung über Bremer Hirnversuche an Affen: Affenqual geht weiter
28.05.10 – Als Ergebnis der heutigen Verhandlung am Bremer Verwaltungsgericht im Fall der Affenversuche von Prof. Kreiter hat das Gericht den Ablehnungsbescheid der Genehmigungsbehörde aufgehoben, der dem Forscher eine Fortführung seiner Tierversuche untersagt hatte. Kreiter hatte dagegen Klage erhoben. Das Gericht gab der Behörde auf, die Ablehnung neu zu begründen. Nach Ansicht des Vereins Ärzte gegen Tierversuche ist ein klares Aus für diese Versuche notwendig, da einem nachweislich fehlenden medizinischen Nutzen großes Leid für die Tiere gegenübersteht. Er sieht in den Hirnversuchen an Affen einen Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht.
Die Gerichtsverhandlung offenbart sich nach Aussage der Ärzte gegen Tierversuche als Armutszeugnis für die deutsche Justiz. »Die Richter haben das Staatsziel Tierschutz mit keinem Wort erwähnt und zeigen sich eher den Interessen der Universität zugeneigt«, berichtet Tierärztin Dr. Corina Gericke von der Ärztevereinigung, die vor Ort der Verhandlung beiwohnte. »Es ist unfassbar, dass das Gericht der Freiheit der Forschung offenbar einen höheren Rang einräumt als dem seit 2002 gleichwertig im Grundgesetz verankerten Tierschutz«, kritisiert Gericke.
[…]
Über das Eilverfahren, mit dem Kreiter erlaubt wurde, seine Versuche vorübergehend fortzuführen, wurde noch nicht entschieden. Das heißt, die Tierversuche gehen bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren weiter.
Das Gericht hat hinsichtlich der Genehmigung den Ball an die Behörde zurückgespielt. Diese muss nun unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gerichts neue Gründe für den Ablehnungsbescheid beibringen. Die Behörde muss durch Gutachten die Belastung der Tiere sowie die Bedeutung des Forschungsvorhabens klären. Das Gericht gab der Genehmigungsbehörde zudem auf, zu prüfen, ob durch geeignete Nebenbestimmungen, wie beispielsweise Auflagen, eine Genehmigungsfähigkeit geschaffen werden kann.
[…]
Die Ärzte gegen Tierversuche zeigen sich erschüttert, dass wieder einmal die Interessen der mächtigen Tierexperimentatorenlobby auf Kosten von Tier und Mensch zu siegen scheinen. Würde das Gericht das Tierschutzgesetz anwenden und das Staatsziel Tierschutz berücksichtigen, wäre die einzig logische Konsequenz ein sofortiges Verbot der Affenhirnforschung, ist sich die Ärztevereinigung sicher. Denn auch nach über 15 Jahren sei nachweislich kein medizinischer Nutzen erkennbar, das Leid der Tiere indes sei immens. Die zuständige Behörde hatte Mut bewiesen und den Versuchen aus ethischen Gründen und mangels medizinischen Nutzens keine weitere Genehmigung erteilt und hatte dies in ihrem Widerspruch umfangreich begründet.
Die Ärzte gegen Tierversuche betonen, wie wichtig es ist, dass die Genehmigungsbehörde weiterhin Rückgrat zeigt und unterstützen deren Widerspruch. Der Verein appelliert an die Behörde, im weiteren Verfahren an den klaren Belegen gegen die Affenhirnforschung festzuhalten.
Weitere Information über Affenversuche:
Pressemitteilung vom 19. Mai 2010 >>
Der Fall Bremen >>
Hirnforschung an Affen – grausam und sinnlos >>
————————————————————-
Der Einsatz geht weiter, bis der Barbarei der Tierversuche durch gesetzliche und gerichtliche Verbote ein Ende gesetzt wird. Tierversuche sollen abschafft werden!


Verbandsklage Tierrechte 
Nachstehend zwei weitere Informationslinks über Esowatch:
EselWatch über Dr. rer. nat. Anja Ramstöck
GWUP.WATCH über Dr. rer. nat. Anja Ramstöck
Diese Links haben im MAHAG-Forum zum folgenden Austausch geführt:
20.05.10 – Zitat Gerhard Kemme:
Dieses Anschuldigen – besonders von Akademikern – ist eindeutig extremistisch und entbehrt jeglicher vernünftigen Grundlage. Wie oft gesagt, entsteht so die Situation, dass jeder Bürger mit Hochschulabschluss – insbesondere solche, die promoviert haben – dann in irgendeinem Artikel mit Schuldzuweisungen überhäuft werden. Die konsequente Fortführung solcher anonymen Bürger-Diffamierung wurde dann unter Pol Pot praktiziert:
[…]
21.05.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:
Na ja, Herr Kemme, ich weiß nicht wie Sie auf den Trichter kommen, dass „deutsche Bürger mit Hochschulabschluss“ nie Straftaten begehen können, das ist wohl Ihr Geheimnis…
So ist es wohl für Sie z.B. auch klar, da ich keine „deutsche Bürgerin mit Hochschul-abschluss“ bin, dass man mich in Deutschland anonymen und straffrei über Jahre beleidigen und verleumden darf, und mich mit schweren Straftaten wie Verstößen gegen § 130 Volksverhetzung bezichtigen kann, die bekanntlich bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe führen können, je nach Gunst und Laune des Richters – keine Lappalie. Das ist wohl für Sie ganz normal.
Es handelt sich also hier nicht um „Diffamierung“ von Ihren heiligen und unantastbaren „deutschen Bürgern mit Hochschulabschluß„, mit Verlaub, sondern es handelt sich um Notwehr von Opfern von Straftaten gemäß § 32 StGB:
Da das Esowatch-Konzept aufzugehen scheint, handeln wir als Opfer der Esowatch-Vereinigung im Sinne des § 32 StGB in Notwehr, indem wir den mutmaßlichen Esowatch-Mitgliedern Stück für Stück ihre bequeme Anonymität nehmen.
Einige Opfer von Esowatch suchen auch gezielt die gerichtliche Auseinandersetzung mit den Verantwortlichen von Esowatch, um den Spuk seit Jahren ein Ende zu bereiten. Ich scheue zum Beispiel selbst keine und ich kenne einige andere Personen, die sich auch eine gerichtliche Auseinandersetzung wünschen, direkt oder indirekt. Jedes Opfer von Esowatch hat auch ein gültiges Impressum und kann jederzeit für seine angeblichen Straftaten belangt werden, es bedarf also keine anonyme Bezichtigung von Straftaten seitens Esowatch. Ich warte zum Beispiel seit Jahren auf die Klage von Personen, die ich angeblich beleidigt haben sollte – sie fühlen sich wohl doch nicht von mir beleidigt – sowie auch auf Strafverfolgung wegen § 130. Ich wurde sehr oft damit bedroht, es kommt aber nichts. Und ja, ich wünsche mir eine gerichtliche Klärung und lasse mich gern von einem deutschen Richter belehren, obwohl ich keine „deutsche Bürgerin mit Hochschulabschluss“ bin. Ich habe keine Angst davor mich vor einem Richter zu verantworten, ich übernehme unter meinem Klarnamen die volle Verantwortung für jede meiner Aussage und bin bereit jedes einzelne Wort vor einem Richter zu wiederholen, was ich in 5 Jahren im Internet geschrieben habe.
Eins sollten Sie inzwischen aber mitbekommen haben: Ich lasse mich in Deutschland nicht lautlos und emotionslos mit Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus beschuldigen, sorry, nie und niemals. Wenn so etwas Ihnen nichts ausmacht, Ihr Problem, ich aber werde es nie lautlos und emotionslos auf mir sitzen lassen, ich werde nie dabei locker lassen, nie und niemals. Und wenn es Ihre „deutschen Bürger mit Hochschulabschluss“ etwa stören sollte, dass ich mich dagegen wehre, meinetwegen, ich brate mir ein Ei drauf. So einfach ist es.
(Jocelyne Lopez)
Eine aktuelle Mitteilung von Ärtze gegen Tierversuche bei Facebook:
[…]
Für den 28. Mai hat das Bremer Verwaltungsgericht die Verhandlung im Fall der Versuche von Prof. Kreiter am Hirn von Makaken angesetzt. Es soll entschieden werden, ob der Experimentator seine Forschung an Affen weiter betreiben darf. In einem Gerichtstermin am 22. April wurde das Thema zwischen den Beteiligten diskutiert. Nach Aussage der bundesweiten Ärztevereinigung ist der Ausstieg aus diesen Versuchen überfällig, da nachweislich kein medizinischer Nutzen in Sicht ist.
Neben der wissenschaftlichen Unsinnigkeit der Affenhirnforschung nennen die Ärzte gegen Tierversuche die Qual, die für die Tiere mit diesen Experimenten einhergeht. „Ein Tier stundenlang bewegungsunfähig zu fixieren und unter Durstqualen zur Kooperation zu zwingen ist unwürdig und mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz nicht zu vereinbaren“, so die klare Botschaft der Ärztevereinigung an die verantwortlichen Richter. Hinzu komme die erwiesene medizinische Nutzlosigkeit der Tierversuche, da auch nach über 15 Jahren keine Rettung der Menschheit vor Alzheimer oder Epilepsie in Sicht sei.
Auch das für die Genehmigung der Bremer Versuche zuständige Gesundheitsressort hält die Versuche ethisch und medizinisch für untragbar und bestätigte im August 2009 die Ablehnung. Nun ist nach Ansicht der Ärzte gegen Tierversuche das Verwaltungsgericht an der Reihe, den klaren Fakten endlich rechtliche Konsequenzen folgen zu lassen, was zwangsläufig in einem Verbot der Hirnversuche münden müsse.
Weiter hält es der Ärzteverein für unverantwortlich, kranke Menschen Hoffnungen auszusetzen. Denn durch Tierversuche ließen sich menschliche Krankheiten nicht heilen, vielmehr würden die Heilungschancen sogar blockiert werden, da am falschen Hirn geforscht werde. „Affe und Mensch haben zwar gemeinsam, Freude, Schmerz oder Angst empfinden zu können, das Hirn ist aber vollkommen anders organisiert“, erläutert Diplombiologin Silke Bitz von der Ärztevereinigung. „Das Affenhirn hat keine Bereiche für Sprache, Lesen oder Musik, das Menschenhirn hat zur Verarbeitung von visuellen Reizen bestimmte Hirnbereiche, die beim Affen fehlen. Eine zuverlässige Übertragung von Erkenntnissen aus der Affenforschung auf den Menschen ist schlicht nicht möglich“, folgert die Biologin.
[…]
Weitere Information über Affenversuche:
Der Fall Bremen >>
Hirnforschung an Affen – grausam und sinnlos >>
Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein Zusammenschluss aus mehreren Hundert Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Forschung und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten im Vordergrund stehen.
Informationen aus der Webseite Promed.Watch:
Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/4)
[…]
Niederträchtige Motive: Ideologie, Hass und kriminelle Energie
Da stellt sich natürlich die Frage, wie eine Person (Simone Küstermann), die durch keinerlei kritikwürdiges Verhalten aufgefallen ist und im medienrechtlichen Sinne keine Person von öffentlichem Interesse ist, ins Visier verhaltensauffälliger EsoWatch-Autoren gelangen konnte. Aus Sicht von Promed.Watch kommen hier mehrere Faktoren zusammen:
I. Ideologie: Alle Autoren und Sympathisanten der EsoWatch-Wiki gehören der sog. Skeptiker-Bewegung an. Hierbei handelt es sich um eine streng dogmatische und fanatische ideologische Gruppierung, die in den folgenden Beiträgen Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 sehr gut beschrieben wird.
II. Krankhafter Negativ-Glaube: Darstellungen der sog. Skeptiker-Bewegung folgen in der großen Mehrzahl einem klaren Schema. Menschen, die von „Skeptikern“ als Gefahr für ihr eigenes Weltbild wahrgenommen werden (z.B. weil sie Impfen kritisch sehen, komplementärmedizinische Therapieverfahren positiv bewerten, eine Affinität zu Spiritualität haben, sich für Grenzbereiche der Physik und Psychologie interessieren etc.) werden persönlich angegriffen, um sie lächerlich zu machen. An einer sachlichen und fachlich fundierten Auseinandersetzung besteht hingegen in der Regel kein Interesse. Trotzdem wird teilweise ein großer Aufwand betrieben, um durch Einsatz bestimmter Begriffe und wissenschaftlich klingender Phrasen den Anschein von Wissenschaftlichkeit zu erwecken (siehe auch: Journalistenfalle „Skeptiker“).
Sog. Skeptiker verhalten sich oftmals wie eine Karrikatur ihres eigenen Feindbildes – nur mit umgekehrten Vorzeichnen. Sie sind exakt so leichtgläubig, naiv und pseudorational wie ihre Feindbilder. Der Nobelpreisträger Brian D. Josephson, Mitherausgeber der Webseite The Skeptical Investigations, die sich kritisch mit der sog. Skeptiker-Bewegung auseinandersetzt, hat für dieses Verhalten den Begriff Pathological Disbelief geprägt.
III. Kriminelle Energie: Das EsoWatch-Kernteam, welches Klaus Ramstöck um sich herum angesammelt hat, zeichnet sich darüber hinaus durch eine vollkommen neue Verhaltens-Komponente aus. Sog. Skeptiker haben ihre Ideologie und weltanschaulichen Rituale in den letzten 20 Jahren weitgehend friedlich ausgelebt. Klaus Ramstöck und seinem EsoWatch-Kernteam hat dies scheinbar nicht mehr ausgereicht. Er selbst und sein Denunziations-Team zeigen ein erhebliches Maß an krimineller Energie (anonymes Webhosting bei MediaOn, Abmeldung der früheren privaten Webseite, kein Eintrag im Telefonbuch, Auftritt unter wechselnden Pseudonymen, Funktion als Rädelsführer einer Community, die immer wieder auch durch kriminelle Aktivitäten auffällt etc.). Siehe auch: EsoWatch-Rechtsverstöße Privatrecht und EsoWatch-Rechtsverstöße Strafrecht.
IV. Self-fulfilling prophecy: Die EsoWatch-Arbeit folgt in weiten Teilen dem Prinzip einer Selbsterfüllenden Prophezeiung. Klaus Ramstöck und Freunde haben ein klar definiertes Feindbild:
Esoteriker
= Nazi-Sympathisant
= Antisemit
= Betrüger
= geldgierig
= geht über Leichen
= ist nicht ganz klar im Kopf
Nach diesem groben Raster durchscannt das EsoWatch-Kernteam (begleitet von Sympathisanten wie z.B. Ulrich Berger (ScienceBlogs.de), Marcus Anhäuser (ScienceBlogs.de), Jörg Rings (ScienceBlogs.de), indirekt auch Marc Scheloske (ScienceBlogs.de) usw. usw.) die Weiten des Internets, um bei vermeintlichen Treffern dann umgehend „eine Akte“ (einen EsoWatch-Wiki-Eintrag als öffentlichen Pranger) anzulegen. Passen nun vermeintliche Treffer nicht wirklich in das hier beschriebene Raster, so wird seitens EsoWatch hemmungslos nachgeholfen. Simone Küstermann wurden rund zwei Jahre lang „Psychiatrie-Erfahrungen“ nachgesagt – nicht etwa weil diese dokumentiert sind, sondern weil sie für die Autoren (darunter die Scharfmacherin Dr. Anja Ramstöck) plausibel sind. Jocelyne Lopez (siehe Doku Nr. 5) wird übelste antisemitische Hetze vorgeworfen, allerdings durch keine einzige Quelle belegt. Das ist auch nicht weiter notwendig, weil die Vorwürfe gegenüber Jocylyne Lopez aus Sicht der EsoWatch-Autoren in jedem Fall „plausibel“ sind.
Mit anderen Worten: Dort, wo die Realität vom EsoWatch-Feindbild abweicht, da wird seitens der EsoWatch-Autoren hemmungslos nachgeholfen. Das Frisieren von Wiki-Artikeln mit bewussten Falschinformationen und irreführenden Darstellungen geht auch recht leicht von der Hand, da man sich ja im Schutze der Anonymität wähnt und keiner Instanz Rechenschaft ablegen muss.
EsoWatch ist ein klein wenig wie „Gott spielen“: Macht haben, bestrafen dürfen, ein Ventil für tiefen Lebensfrust erhalten.
[…]
Weitere Informationen über Esowatch aus der Webseite Promed.Watch:
Promed.Watch-News 12.05.2010: Hack-Angriff auf Promed.Watch, Dauerleser BSI
und
Mutmaßliches Mitglied des EsoWatch-Kernteams vom Landgericht Stuttgart verurteilt
Donnerstag, 13. Mai 2010
Die 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat am 6. Mai 2010 ein interessantes Urteil zu Lasten eines mutmaßlichen Mitglieds des EsoWatch-Kernteams gefällt:
[…]
3. Die Inhalte der EsoWatch-Wiki zeichnen sich durch zwei typische Merkmale aus, von denen eines im Gerichtsurteil moniert wurde. Zunächst einmal publizieren Autoren der EsoWatch-Wiki in großem Umfang Aussagen, die nachweislich falsch sind (siehe Doku Nr. 5 und Doku Nr. 4). Darüber hinaus stellen EsoWatch-Autoren korrekte Informationen gerne in einen sinnentstellenden und herabwürdigenden Zusammenhang, versehen mit eigenen Mutmaßungen und subjektiven Interpretationen. Genau dies wurde von Landgericht Stuttgart beanstandet. In der Urteilsbegründung heißt es:
„Zitate eines Kritisierten müssen grundsätzlich zutreffen und der Sinn korrekt wiedergegeben, der Bezugsrahmen muss berücksichtigt werden, die unkorrekte oder unvollständige Zitierweise ist unzulässig, soweit sie herabsetzend oder verfälschend wirkt (BGH, NJW 1982,635). Zitate dürfen auch nicht mit eigenen Interpretationen des Kritikers vermengt werden (BVerfG, NJW 1980, 2072).“
[…]
Es lohnt sich, seine Rechte auch vor Gericht durchzusetzen!
Interessant an diesem Fall ist auch, dass der Kläger Zeit und Geld (u.a. in seinen Rechtsanwalt) investiert hat, um sich juristisch zu wehren. Die bei EsoWatch zu beobachtenden Missstände sind auch dadurch zu erklären, dass viele EsoWatch-Geschädigte sich scheuen, Zeit, Geld und Energie zu investieren, um sich gegen Verleumdung, üble Nachrede und den Missbrauch von Urheber- und Persönlichkeitsrechten zu wehren. Durch ihre Passivität sind sie für die Eskalation (EsoWatch wurde im Laufe der Jahre 2007 bis 2010 immer dreister und aggressiver) selbst mitverantwortlich.
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart kann daher als Ermutigung verstanden werden, sich gegen Missstände vor Gericht zu wehren und Geld in eine fachkompetente Rechtsberatung zu investieren.
Eine Meldung aus der Webseite Promed.Watch vom 09.05.10:
Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/3)
[…]
Anja Ramstöck als Beamtin (Mainz)
Der blau markierte Text findet sich auf Seite 78 (zweiter Absatz) des hier verlinkten PDF-Dokuments, herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht in Oppenheim. Falls Sie sich langes Suchen sparen wollen: Dieser Link führt Sie zu einem Screenshot mit den relevanten Textstellen.
…
Anja Ramstöck als anonyme Bloggerin (Wörrstadt)
Die blau markierte Textstelle findet sich auch unter http://blog.esowatch.com/?p=106 (Magrat, 21. August 2008, 08:10 #6) im EsoBlog. Mithilfe des folgenden Screenshots verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick.
…
Anja Ramstöck = Magrat = Anna Lena
Vor dem Hintergrund der bisher veröffentlichten Indizien und Beweise aus Doku Nr. 11 Teil 1 und Teil 2 geht Promed.Watch davon aus, dass sich hinter dem Pseudonym Magrat weder Angela Merkel noch Papst Benedikt XVI. und stattdessen Dr. Anja Ramstöck verbirgt. In Teil 1 und 2 der Dokumentatin hat Anja Ramstöck unter dem Pseudonym Anna Lena Informationen preisgegeben, die eine einwandfreie Identifikation ermöglichten. Und wie der folgende Screenshot zeigt (Klicken Sie das Bild an, um es zu vergrößern), postet Anna Lena auch unter dem Pseudonym Magrat.
[…]
———————–
Siehe auch:
Eine Meldung vom 05.05.10 aus der Webseite Promed.Watch:
Internet-Kriminalität: Dr. Anja Ramstöck und EsoWatch (Doku Nr. 11/2)
[…] Hektische Spurenbeseitigung II.
Wie in der Einleitung zu Teil 1 erwähnt, haben Klaus und/oder Anja Ramstöck in den letzten Wochen ein umfangreiches Spurenbeseitigungs-Programm durchgeführt. Promed.Watch hat dies mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, gilt doch das Motto: Frisch gelöscht ist voll ertappt. Wer unter Zeitdruck Spuren beseitigen muss, der macht halt Fehler. Dies zeigt auch das folgende Beispiel.
.
.
POS 061: In Teil 1 drehte sich ein Großteil der Schilderungen um Informationen, die Anja Ramstöck unter dem Pseudonym Anna Lena im kürzlich (zwecks Spurenbeseitigung) geschlossenen Internetforum von Antivegan.de über sich preisgegeben hat. Nun geht es um ein ähnliches US-Internetforum. Im April 2008 richtete Antivegan.de nach einem Serverdown kurzfristig ein Exilforum bei den amerikanischen Antiveganern unter peta-sucks.com ein. Von Klaus Ramstöck gab es hier folgenden Eintrag, der noch am 24.04.2010 (!!!) online war und erst danach gelöscht wurde: Frisch gelöscht ist voll ertappt!
[…]
Die anonymen Betreiber des illegalen Mobbing- und Denunziationsportals Esowatch, sowie ihre anonymen Schreiberlingen, Blogs- und Forumsteilnehmer und Sympathisanten glauben, dass sie die Verantwortung für ihre Taten moralisch und juristisch entgehen können, in dem sie behaupten, es würde für diese Strafbestände nicht das deutsche Recht gelten, wie zum Beispiel ein Esowatch-Anhänger im Mahag-Forum, Manuel Krüger alias „nocheinPoet“:
04.05.10 – Zitat von nocheinPoet:
Dazu kommt, http:// www.esowatch.com ist eine COM Domäne und der Server steht nicht in Deutschland, und nur weil dort deutsch gesprochen wird, bedeutet das nicht, das für die Betreiber deutsches Recht gilt.
Selbstverständlich gilt deutsches Recht, wenn Straftaten in Deutschland stattfinden, das ist indiskutabel. Mehrere Staatsanwaltschaften haben auch die Anzeigen von Esowatch-Geschädigten entgegen genommen. Das Verlegen des Servers in Ausland soll nur die Täter vor strafrechtlichen und privatrechtlichen Verfolgungen schützen, indem es die Ermittlungen erschwert – oder gar aussichtslos macht. Als ich z.B. meine Anzeige erstattet habe hat die Beamtin in einem Nebenzimmer gleich die Seite im Internet geprüft und sagte als sie zurückkam mit dem entsprechenden Tonfall und Gesichtsausdruck: Tja, „nettes“ Impressum…
Siehe z.B. hier Informationen der Seite Promed-Watch, die eine hervorragende, wohl juristisch begleitete Arbeit als investigativer Journalismus zum Schutz der Interessen der Opfer und zur Unterstützung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaften leistet:
Ziel von Promed.Watch ist es, strafrechtlich und privatrechtlich relevante Rechtsverstöße zu dokumentieren und die Identität der Esowatch-Autoren, -Administratoren und -Herausgeber gemäß § 32 StGB (Notwehr) preiszugeben.
[…]
Warum die Rechtsverstöße von EsoWatch.com seit Sommer 2007 ungestraft sind, lässt sich relativ leicht erklären:
A) Anonymität: EsoWatch nutzt einen „Anonymous Hosting“ genannten Service des türkischen Internet-Providers MediaOn. Zum Konzept dieses Anonymisierungs-Dienstes gehört es im vorliegenden Fall, dass die Domain Esowatch.com in Hong Kong im Namen eines Strohmanns registriert wird und der sog. Admin-C in Somalia angesiedelt ist. Diese Konstruktion sichert Rechtsverstöße bis zu einem bestimmten Schweregrad de facto gegen eine juristische Verfolgung ab.
B) Privatrecht: Privatrechtlich relevante Rechtsverstöße wie z. B. Fotoklau und der Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte können nur privatrechtlich verfolgt werden. Eine Staatsanwaltschaft ist hier nicht zuständig. Punkt A) hat zur Folge, dass eine privatrechtliche Ahndung viel zu kostspielig ist, geringe Erfolgschancen hat und de facto nicht möglich ist. Sowohl in Hong Kong als auch in Somalia ist von Korruption auszugehen. Genau aus diesem Grund hat MediaOn ja auch diese Länder und nicht die Schweiz oder Luxemburg gewählt.
C) Kein Offizialdelikt: Strafrechtlich relevante Rechtsverstöße wie z.B. üble Nachrede und Verleumdung werden von Staatsanwaltschaften in Deutschland gewöhnlich nicht als Offizialdelikt behandelt und auf den Weg der Privatklage verwiesen. Durch die unter Punkt A) beschriebene Konstruktion ist eine Privatklage jedoch nicht möglich.
EsoWatch nutzt hier eine Gesetzeslücke: Der Verweis auf den Weg der Privatklage machte im Vor-Internet-Zeitalter Sinn, da sich der Staat so davor schützen wollte, durch unzählige private Konflikte der Kategorie „Herr Mayer hat Probleme mit Herrn Müller“ auf Kosten der Steuerzahler belastet zu werden. Im Vor-Internet-Zeitalter gab es Dienstleistungen wie das „Anonymous Hosting“ von MediaOn nicht und Herr Mayer konnte tatsächliche oder nur angenommene Delikte von Herrn Müller sehr einfach vor Gericht bringen.
Im Internet-Zeitalter ist der Weg der Privatklage bei Delikten wie jenen von EsoWatch.com nicht mehr uneingeschränkt möglich. So gesehen besteht hier ein rechtsfreier Raum. Für EsoWatch-Geschädigte gibt es jedoch trotzdem Grund zur Hoffnung:
[…]
Schreiberlinge von illegalen Mobbingsportalen wie Esowatch, Alpha Centauri & Co. sowie deren Sympathisanten, die solche strafrechtlich und privatrechtlich belasteten Seiten (z.B. Fotoklau, massive Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, üble Nachrede, Beleidigungen, Verleumdungen, Nötigung, Schmähkritik, usw.) ohne Distanzierung und sogar mit nicht zu übersehenem Beifall verlinken, übernehmen die Haftung für die Inhalte und sind juristisch abmahnfähig für die darin enthaltene Schmähkritik.
Auch das Stalker- und Mobbingsforum Alpha Centauri, das sich seit mehreren Jahren auf die Diffamierung und die Hetze gegen Kritiker der Relativitätstheorie „spezialisiert“ hat, in enger Zusammenarbeit mit Esowatch.com, mit reichlichen gegenseitigen Verlinkungen und mit mehreren gemeinsamen Foren- und Blogteilnehmern, hat ein gefälschtes Impressum in der Schweiz und ein Server, der in der Türkei gehostet sein sollte (siehe hier).
(Jocelyne Lopez)
—————————————
Siehe auch:
Esowatch: Ein letztes Friedensangebot
Sind Hetze und Diskriminierung einer Minderheit verfassungskonform?