2. November 2020
Verfassungsgerichtshof Österreich: Eine Reihe von COVID-19-Maßnahmen im Frühjahr 2020 waren gesetzwidrig
29.10.2020 – Der Verfassungsgerichtshof Österreich hat festgestellt, dass eine Reihe von COVID-19-Maßnahmen gesetzwidrig waren, die im Frühjahr 2020 gegolten haben, siehe hier.
Gesetzwidrig waren konkret das Betretungsverbot für Gaststätten […], das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen [welches etwa Diskotheken betraf] und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen [Amtsräumen etc.]. […] Bei allen als gesetzwidrig erkannten Bestimmungen war aus den dem VfGH vorgelegten Akten nicht nachvollziehbar, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände die zuständige Behörde – der Gesundheitsminister – die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten hat. Dies verstößt aber gegen die gesetzliche Ermächtigung im COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. im Epidemiegesetz.