Blog – Jocelyne Lopez

Die einzige Errungenschaft Einsteins: Erfindung des Laser-Abstandsmessgeräts. Reicht es aus für einen Jahrhundert Ruhm?

Im Blog Die Einstein-Mafioso-Challenge von Prof. Heinrich Päs in der wissenschaftlichen Diskussionsplattform SciLogs/Sprektrum der Wissenschaft, habe ich ab dem 27. Februar 2018  die Messvorschrifte Einsteins zur Messung der Länge eines Objektes in seiner Speziellen Relativitätstheorie näher hinterfragt und zur Diskussion gestellt, und zwar die Meßvorschrifte aus seiner Operation a) und seiner Operation b), siehe hier im Originaltext.

 

Einstein behandelt in seinen Messvorschriften einzig die Messung der Länge eines Stabes durch einen relativ zum Stab ruhenden Beobachter, und macht folgenden Aussagen und Voraussagen:

Operation a : Messung der Länge des Stabes mit einem Maßstab:

Ein Beobachter, der relativ zum Stab ruht und den Maßstab anlegt, ermittelt immer die gleiche Länge des Stabes mit dem Maßstab, und zwar sowohl wenn Beobachter und Stab zusammen ruhen (wenn ich zum Beispiel den Stab auf meinem Küchentisch messe) oder aber wenn Beobachter und Stab sich zusammen bewegen (wenn ich zum Beispiel den Stab auf dem Tablett eines ICE in voller Fahrt messe).

 

Operation b : Messung der Länge des Stabes mit zwei Uhren:

Einstein schlägt hier folgendes Gedankenexperiment vor:
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    • Man denkt sich an den beiden Stabenden A und B jeweils einen Beobachter mit jeweils einer Uhr aus.
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  • Diese beiden Beobachter A und B tauschen ein Lichtsignal aus:
    Zitat Einstein: „Zur Zeit tA gehe ein Lichtstrahl von A aus, werde zur Zeit tB in B reflektiert und gelange zur Zeit t’A nach A zurück.”ck.”

Die Ermittlung des Abstandes zwischen A und B mit dieser Operation b Einsteins ist ganz einfach und kann mit Grundschulmathematik berechnet werden: Wir haben die Zeitdauer für den Weg des Signals hin-und-zurück (t’A – tA) und  wir haben den per Konvention festgesetzen Wert der Lichtgeschwindigkeit, mehr brauchen wir nicht.  Die Berechnung der  Länge des Stabes erfolgt dann nach der Grundschulformel: Länge = Zeitdauer x Lichtgeschwindigkeit / 2.

Das ist das Prinzip der Laser-Abstandsmessgeräte, die in jedem Baumarkt zu kaufen sind. Einstein gibt in seiner Relativitätstheorie  keine anderen Meßvorschrifte  zur Messung der Länge eines Objektes vor, absolut keine andere.

Voraussage Einsteins über die Messergebnisse bei diesen zwei Operationen:

Einstein sagt einzig voraus, dass man meßtechnisch verschiedene Längen des Stabes ermittelt, wenn man mit Operation a (mit einem Maßstab) und mit Operation b (durch Austausch eines Lichtssignals) die Länge des Stabes experimentell misst. Einstein sagt allerdings kein Wort darüber, um welchen Wert die Länge des Stabes bzw. den Abstand zwischen A und B verschieden gemessen und warum sie verschieden gemessen wird. Keine Erklärung darüber, absolut keine.

Die Spezielle Relativitätstheorie ist folglich nichts Anderes als die Erfindung des Prinzips der Messung von Abständen mit der Lichtgeschwindigkeit, das zu der technologischen Anwendung der Laser-Abstandsmessungen in der Empirie geführt hat.

Zugegeben, das ist eine ganz gute und praktische Idee für das Alltagsleben. Aber reicht sie aus, um einen Jahrhundertruhm zu rechtfertigen? Reicht sie aus, um die Spezielle Relativitätstheorie als die Revolution der Wissenschaft und des Denkens der Menschheit zu rechtfertigen?

Zugegeben, das ist eine ganz gute Idee für unsere Alltagsdimension, aber sie ist unbrauchbar zur Messung von großen Abständen und Entfernungen zum Beispiel in der Astronomie und der Kosmologie, denn sie verfälscht alle Messungen: Die Lichtgeschwindigkeit ist nämlich nicht konstant, wie es per Konvention 1983 festgesetzt wurde, so dass alle Entfernungen, die damit berechnet werden, in der physikalischen Realität  falsch sind (zum Beispiel Lichtjahre). Diese Idee ist unbrauchbar zur Beschreibung des Universums. Die Einstein-Physik beruht auf völlig falschen Messungen mit der Lichtgeschwindigkeit und auf völlig falschen experimentellen Bestätigungen der Relativitätstheorie.

Foto © Norbert Fenske – Photografically
mit freundschaftlicher Genehmigung

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