Blog – Jocelyne Lopez

PETITION: Oberbürgermeister Boris Palmer macht sich strafbar, wenn er die Affenversuche am MPI Tübingen nicht stoppt!

Der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, bekräftigt seit Jahren in den Medien, er habe sich persönlich über die Sinnhaftigkeit und die ethische Vertretbarkeit der umstrittenen Affenversuche in der Hirnforschung am MPI Tübingen überzeugt. Er setzt sich daher bedingungslos aus seiner persönliche Überzeugung heraus  für die Durchführung und die Fortführung der Versuche.

 

Am 18.09.2016 haben wir im Rahmen einer Change-org-Petition Boris Palmer angesprochen und über folgende Umstände informiert:

 

  • Seit über 1 Jahr wurden über diese Petition 16 fachliche Fragen zum wissenschaftlichen Wert dieser Forschung an qualifizierte Verantwortliche und Befürworter dieser Versuche von Bürgern gestellt: An Prof. Hans-Peter Thier, Prof. Stefan Treue, Prof. Almut Schüz, Prof. Peter Strohschneider, Prof. Bernd Engler und Prof. Martin Stratmann, sowie auch an MdL Rita Haller-Haid. Seit über 1 Jahr warten mittlerweile fast 22.000 Bürger und Unterstützer der Petition vergeblich auf eine Antwort: Keiner der angesprochene Verantwortliche hat eine einzige Frage über den wissenschaftlichen Wert dieser Forschung bis jetzt beantwortet!
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  • Seit über 2 Jahren wurden aufgrund von Undercover-Videoaufnahmen, die bestialische Zustände am MPI Tübingen aufgedeckt haben, zahlreiche Strafanzeigen von Bürgern wegen Tierquälerei und anderen gravierenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und das Grundgesetz erstattet. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Ermittlungen eingeleitet und mindestens bei drei Tieren schon den Strafbestand der Tierquälerei festgestellt. Darüber hinaus hat die Max Planck Gesellschaft selbst öffentlich zugegeben, dass die Betreuung und die Haltung der Tiere nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in diesem Labor nicht gewährleistet werden können. Auch hat die Max Planck Gesellschaft selbst zugegeben, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch die Nicht-Freiwilligkeit der Tiere vorliegen.

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Ich erinnere hier an den § 258a Strafgesetzbuch „Strafvereitelung im Amt“, der besagt, dass ein Amtsträger, der Kenntnis von Straftaten erhält und nicht handelt, um sie ahnden zu lassen, sich selbst strafbar macht, mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren:
§ 258a StGB.

Ich erinnere hier auch an den Art. 20 Grundgesetz, der den Zusammenspiel der drei Mächte Legislative, Exekutive und Judikative in einem Rechtsstaat regelt: Art. 20 GG. Die Legislative hat das Sagen über die Exekutive (die Behörden) und ist dazu befugt, sie zu Maßnahmen zur Einhaltung oder Wiedererstellung der Gesetzeskonformität zu zwingen.

Wir haben daher in dieser Petition am 18. 09.2016 den Oberbürgermeister Boris Palmer als demokratisch gewählten Vertreter der Einwohner Tübingen aufgefordert, unverzüglich die folgenden 2 Maßnahmen zu ergreifen:
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  1. Er soll dafür sorgen, dass die Vorwürfe des wissenschaftlichen Betrugs ausgeräumt werden, indem er persönlich von den wissenschaftlichen Verantwortlichen verlangt, die 16 Fragen der Bürger über den wissenschaftlichen Wert dieser Experimente zu beantworten.

 

  1. Er soll persönlich dafür sorgen, dass die Genehmigungsbehörde „Regierungspräsidium Tübingen“ die Genehmigung für die Durchführung der Versuche und der Tötung widerruft, bis die Rechtlage über die Vorwürfe der Verstöße gegen Gesetze nicht gerichtlich geklärt ist. Die Legislative muss die Exekutive (das Regierungspräsidium Tübingen) zwingen, die stark umstrittenen Versuche und die Tötung der Tiere zu stoppen, solange die Judikative nicht das letzte Wort gesprochen hat. So hat der Zusammenspiel der drei Mächte in einem Rechtsstaat zu funktionieren.
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Ich bin persönlich der Meinung: Wenn er das nicht tut, nimmt er bewußt und vorsätzlich in Kauf, dass die wissenschaftliche Gemeinde und die Öffentlichkeit irregeführt und betrogen werden. Er nimmt in Kauf, dass das Tierschutzgesetz, das Tierversuche nur bei einem wissenschaftlich fundierten und nachgewiesenen Nutzen für die Humanmedizin erlaubt, missbraucht wird. Er nimmt in Kauf, dass das Grundgesetz und die Rechte der Tiere und der Bürger umgangen werden. Er nimmt Straftaten in Kauf, er vereitelt Straftaten in seinem Amt, er macht sich persönlich damit strafbar.

Das bisherige Verhalten von Boris Palmer ist nicht harmlos: Nicht harmlos für die Gesellschaft, nicht harmlos für die Politik und nicht harmlos für die Justiz. Er soll jetzt seiner Verantwortung unverzüglich nachkommen und die verlangten Maßnahmen ergreifen:

 

Herr Oberbürgermeister Boris Palmer, ergreifen Sie zwei Maßnahmen wegen Affenversuchen am MPI !

ZUR PETITION…
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