Blog – Jocelyne Lopez

Human Animal Rights e.V.: Schandfleck NRW

Der Verein Human Animal Rights e.V. will ein Netzwerk im Kampf gegen Tierversuche aufbauen und startet  eine Aufklärungskampagne u.a. über die Tierversuche im Land Nordrhein-Westfalen:
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Human Animal Rights e.V.: Schandfleck NRW

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406.319 verbrauchte Tiere im Jahr 2014, das heißt 406.319 genehmigte Versuche im Jahr 2014 durch die Genehmigungsbehörde LANUV NRW!

Ist die Behörde LANUV NRW personalmäßig und organisatorisch in der Praxis überhaupt in der Lage, bei so vielen Genehmigungen zu prüfen und zu gewährleisten, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes eingehalten werden? Wohl nicht! Sie ist weder personalmäßig noch organisatorisch in der Lage es zu tun. Die einzige Schlußfolgerung ist dieser erschreckende Umstand: LANUV NRW prüft gar nichts nach Einhaltung des Tierschutzgesetztes, sie winkt einfach die Forschungsanträge routinemäßig durch!
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Das haben wir seit 2012 durch mehrere Bürgeranfragen nach Informations-freiheitsgesetz konkret feststellen können:

  • LANUV NRW wusste zum Beispiel nicht wie lange Affenversuche in der Hirnforschung an der Uni Bochum genehmigt wurden. Sie musste es aber nach Tierschutzgesetz wissen!
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  • LANUV NRW wusste nicht wie viele Affen insgesamt bei der HIrnforschung an der Uni Bochum verbraucht wurden. Sie musste es aber nach Tierschutzgesetz wissen!
  • LANUV NRW konnte keine Beschreibung dieser Versuche liefern. Sie musste es aber nach Tierschutzgesetz tun!
  • LANUV NRW hat über 22 Jahre nicht geprüft, ob diese Versuche Wiederholungs- oder Doppelversuche waren. Sie waren es – und das hätte LANUV NRW wissen und berücksichtigen müssen!
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  • LANUV NRW hat nicht geprüft, ob tierversuchsfreie Forschungsmethoden in der Hirnforschung zur Verfügung stehen. Sie stehen zur Verfügung – und LANUV NRW hätte es wissen und berücksichtigen müssen!
  • LANUV NRW hat über 22 Jahre nicht geprüft, ob die abgeschlossenen Versuchsreihe brauchbare Ergebnisse für die Gesundheit von Menschen gebracht haben. Sie haben es nicht – und LANUV NRW hätte es wissen und berücksichtigen müssen!
  • Dafür hat LANUV NRW eine Versuchsreihe in der Affenhirnforschung genehmigt, die von den Forschern als Versuchsziel mit der Klärung der Frage angegeben wurde, wie der Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann bei der WM 2008 zwei Elfmeter gegen Argentinien halten konnte!
  • LANUV NRW wusste 2014 nicht, wie viele Affen im Affenlabor COVANCE für Versuche eingesetzt werden. Sie musste nach Tierschutzgesetz es wissen!
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  • LANUV NRW wusste nicht, ob und wie lange Tiere in der verbotenen Einzelhaltung bei COVANCE gehalten werden!
  • LANUV NRW hat das Zusammenpferchen von 3 erwachsenen Makaken in einem winzigen Käfig über Wochen und Monate als artgerecht genehmigt! Weiß die veterinär Fachbehörde LANUV NRW überhaupt was artgerecht ist oder weiß sie nicht einmal was ein Makake ist, hat sie nicht einmal in der Fachliteratur nachgeguckt, was für eine Tierart es überhaupt ist?

Und, und, und… Die Behörde LANUV NRW ist personalmäßig, fachmännisch und organisatorisch nicht fähig, nach Tierschutzgesetz Tierversuche zu genehmigen. Sie winkt sie lediglich routinemäßig am Fließband durch. Schande über diese Behörde!!

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Vor dem Hintergrund dieser erschreckenden Umstände haben wird folgende Initiativen ergriffen:

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  • Nach einem langen und beschwerlichen Weg durch die betroffenen juristischen Instanzen und mit dem entscheidenden Team-Einsatz von Frau Sandra Lück sowie der maßgeblichen finanziellen Beteiligung der MUT-Partei, wurde im Juni 2015 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Behörde LANUV NRW von unserem Rechtsanwalt David Sanker  eingereicht, wegen systematischer Tierquälerei im Affenlabor COVANCE durch Käfighaltung. Die Haltung der Tiere in winzigen Käfigen wurde seit der Inbetriebnahme dieses Labors im Jahre 1997 von der Behörde LANUV NRW genehmigt, entgegen der verbindlichen Vorgabe einer artgerechten Haltung von Versuchstieren gemäß deutschem Tierschutzgesetz und gemäß EU-Recht. Schande über diese Behörde! Wir erwarten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende des Jahres.
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  • Darüber hinaus wurden ebenfalls als Team-Einsatz mehrere Klageverfahren nach Informationsfreiheitsgesetz gegen die Behörde LANUV NRW beim Verwaltungsgericht Düsseldorf von unserem Rechtsanwalt eingereicht, wegen Erhebung von hohen Gebühren trotz öffentlichem Interesse, sowie Verweigerung von genehmigungsrelevanten Auskünften über die Tierversuche an den Universitäten Düsseldorf, Bielefeld, Dortmund und Essen. Die Gerichtstermine sind noch nicht festgelegt worden. Ich werde darüber weiter berichten.
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Reiner Bent und Sandra Lück (Vorsitzenden Human Animal Rights e.V.), Jocelyne Lopez,
beim Internationalen Tag zur Abschaffung der Tierversuche am 23.04.2016 in Düsseldorf
(Bild Copyright Jocelyne Lopez, 2016)

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