Blog – Jocelyne Lopez

PETITION: 11 Fragen an Prof. Almut Schüz zum wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung

Die Tierschutzbeauftragte einer Forschungseinrichtung haben gemäß geltendem Tierschutzgesetz die verbindliche Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Tiere, die im Tierversuch verwendet werden, streng zu überwachen und ggfs. notwendige Maßnahmen zum Schutz der Tiere zu ergreifen.

Aus diesem Grund haben wir heute den Tierschutzbeauftragten des Affenlabors vom Max Planck Institut in Tübingen, Prof. Almut Schüz, als zusätzlichen Empfänger unserer Change.org Petition gesetzt und haben ihm um die gezielte Beantwortung der 9 Fragen, die wir schon an seine Kollegen Prof. Hans-Peter Thier, Prof. Stefan Treue und Prof. Martin Stratmann gestellt haben, sowie ihm auch zwei zusätzliche Fragen gestellt:

 

11.10.2015 – Neuigkeit zur Petition

11 Fragen an Prof. Almut Schüz zum wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung

Sehr geehrter Herr Prof. Schüz,

als Tierschutzbeauftragtem des Max Planck-Instituts für biologische Kybernetik in Tübingen, zusammen mit Ihren Kollegeninnen Frau Silvia van Keulen und Frau Dr. Silvia Slesiona-Künzel, obliegt Ihnen die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes bei den in diesem Labor durchgeführten Affenexperimenten in der Hirnforschung.

Wie Sie es sicherlich wissen, sind insbesondere Forschungsvorhaben mit Primaten nach Tierschutzgesetz nur dann zu rechtfertigen und bei der zuständigen Behörde zu beantragen, wenn nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ein brauchbarer Nutzen für die Humanmedizin zur Therapie von menschlichen Erkrankungen angestrebt und zu erwarten ist. Darüber hinaus sind nach Tierschutzgesetz sowohl Wiederholungs- als auch Doppelversuche zu untersagen, sowie eine rückblickende Bewertung der Forschungsergebnisse vorzunehmen.

Aus diesem Grund sind wir als Bürger, die diese Forschung zu dem angegebenen Nutzen für die Humanmedizin seit mindestens 40 Jahren mit Steuergeldern in Millionenhöhe Jahr für Jahr finanzieren, sehr daran interessiert, Ihre persönliche wissenschaftliche Rechtfertigung der Affenhirnforschung zu erfahren.

Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Prof. Schüz, die 9 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung gezielt zu beantworten, die wir im Rahmen dieser Petition an Ihren Kollegen Prof. Hans-Peter Thier, Prof. Stefan Treue und Prof. Martin Stratmann schon gestellt haben und danken Ihnen dafür recht herzlich im Voraus.

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Darüber hinaus machen wir Sie auf verbindliche Vorgaben des Tierschutzgesetzes aufmerksam, die auch im EU-Recht bekräftigt wurden:

– Gemäß TierSchG § 7 (1c) muss die artspezifische Fähigkeit der verwendeten Tiere, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden, berücksichtigt werden.

– Gemäß TierSchG § 7a (2) 5 dürfen Versuche an Tieren, deren artspezifische Fähigkeit, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden, stärker entwickelt ist, nur durchgeführt werden, soweit Tiere, deren derartige Fähigkeit weniger stark entwickelt ist, für den verfolgten Zweck nicht ausreichen.

Seit mehr als einem Jahrzehnt hat der Direktor des Max Planck Instituts für biologische Kybernetik, Prof. Nikos Logothetis, Versuche mit Primaten beantragt und durchgeführt, obwohl Versuche an Tieren, deren artspezifische Fähigkeit unter den Versuchseinwirkungen zu leiden weniger entwickelt ist, für den verfolgten Zweck ausreichten: Gemäß einer Stellungnahme vom 30.04.2015 der Max Planck Gesellschaft will nämlich Prof. Logothetis zukünftig nur noch an Nagetieren sein Forschungsvorhaben fortsetzen.

Da das Forschungsvorhaben in der Hirnforschung, das über mehr als ein Jahrzehnt am Max Planck Institut für biologische Kybernetik in Tübingen mit hoch entwickelten Tieren wie Primaten beantragt und durchgeführt wurde, obwohl für den verfolgten Zweck Versuche mit weniger entwickelten Tieren wie Nagern ausreichten, wie die Entscheidung von Prof. Nikos Logothetis es eindeutig belegt, liegt ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und gegen das EU-Recht vor.

Wir erlauben uns daher, zwei zusätzliche Fragen anzuhängen:

10)  Wie gedenken Sie, diesen langjährigen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ahnden zu lassen?

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11)  Wie gedenken Sie, gegen die Ankündigung der Geschäftsführung der Max Planck Gesellschaft in der o.g. Pressemitteilung vorzugehen, diese Versuche an Primaten zukünftig weiter zu führen?

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Wir danken im Voraus für die Beantwortung unserer 11 Fragen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez, Sandra Lück, Gerlinde Wax

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Zur Erinnerung: Wir bemühen uns seit 3 Wochen im Rahmen dieser Change. org-Petition, Transparenz über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben herbeizuführen. Unser Fragenkatalog über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Affenhirnforschung in Tübingen besteht damit bis jetzt aus 11 Fragen. Keiner der vorher angesprochenen Verantwortliche, die von uns als Steuerzahler bezahlt werden, hat bis jetzt geantwortet, wir sind gespannt, ob Prof. Schüz es tun wird…

 

Bitte unterstützen Sie weiterhin unserer Petition, damit die Öffentlichkeit Antworte erhält – Vielen Dank!

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Herr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung am Max Planck Institut (#MPI) Tübingen

ZUR PETITION….

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