Blog – Jocelyne Lopez

Tierversuche: Die Behörde LANUV NRW wünscht keine Transparenz

Das Land NRW hält den traurigen Rekord der Genehmigung der meisten Tierversuche in Deutschland, wobei es schon lange wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass Tierversuche nutzlos für die Humanmedizin sind, weil ihre Ergebnisse nicht auf Menschen übertragbar sind. Darüber hinaus stehen schon moderne, tierversuchsfreie Forschungsmethode zur Verfügung. Es geht bei Tierversuchen lediglich um ein Milliardengeschäft für die Tierversuchslobby: Es geht um Geld, um sehr viel Geld, das Geld der Steuerzahler und der Verbraucher.

Dafür pflegt die für alle Genehmigungen zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW eine sehr geprägt freundliche Einstellung zur Förderung der Tierversuche, gepaart mit einer eindeutigen Politik der Abschreckung der Bürger hinsichtlich ihres gesetzlichen Anspruchs auf Informationen im Rahmen des Informa-tionsfreiheitsgesetzes (IFG), sowohl durch die Erhebung von überhöhten Gebühren bei Anfragen, als auch durch mangelhafte Auskünfte bis hin zur Verweigerung von jeglichen Informationen über die genehmigten Tierversuche.

Als eine kleine Gruppe von Tierschützern bemühen wir uns schon seit 2012 um die Herbeiführung der Transparenz über Tierversuche, die den Bürgern gesetzlich zusteht, und mussten dabei schon gerichtlich gegen die Behörde LANUV NRW vorgehen:

  • Klage wegen überhöhten Gebühren und mangelhaften Auskünften beim Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen Affenversuchen an der Uni Bochum. Die Klage haben wir verloren.
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  • Klage wegen überhöhten Gebühren und mangelhaften Auskünften beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen Affenversuchen an der Uni Bochum. Die Klage haben wir gewonnen.
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  • Klage wegen überhöhten Gebühren und mangelhaften Auskünften beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen Affenlabor Covance in Münster. Das Verfahren läuft noch.
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  • Klage wegen Ankündigung von hohen Gebühren und mangelhaften Auskünften beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen Tierversuchen an den Universitäten Essen, Dortmund, Bielefeld und Bochum. Das Verfahren läuft noch.
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  • Rechtsanwaltliche Beratung wegen Ankündigung von hohen Gebühren und kompletter Verweigerung von Auskünften wegen Tierversuchen an der Universität Düsseldorf.

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Wir bestehen weiterhin auf unser Recht auf Informationen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes und haben heute folgende Anfrage nach IFG an die Behörde LANUV NRW wegen Tierversuchen an der Uni Wuppertal per E-Mail geschickt:

An LANUV NRW – Fachbereich84@lanuv.nrw.de
Betr.: Tierversuche an der Universität Wuppertal

Datum: 03.09.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde darüber informiert, dass Ihre Behörde Genehmigungen für Tierversuche an der Universität Wuppertal erteilt. Ich beziehe mich auf das Informationsfreiheitsgesetz und bitte um Mitteilung folgender genehmigungsrelevanten Informationen, die nach Tierschutzgesetz Ihrer Behörde vorliegen:

1)    Gemäß Tierschutzgesetz müssen zur Abwägung der Unerlässlichkeit der Versuche durch Ihre Behörde unter Beratung der Ethikkommission sowohl der zu erwartende Nutzen des Forschungsvorhabens zur Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tieren, als auch der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde gelegt werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

a) Welche neuen Erkenntnisse zur Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen oder Tiere wurden durch Tierversuche an der Universität Wuppertal bis jetzt erzielt?

b) Welche dieser etwaigen neuen Erkenntnisse haben bis jetzt konkret zu erfolgreichen Therapieansätzen geführt?
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2)   Herkunft, Anzahl und Art der verwendeten Tiere.
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3) Seit wann wurden Versuche für die jeweiligen Forschungsvorhaben genehmigt, sowie Dauer des Forschungsvorhabens und ggfs. Verlängerungen.
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4) Beschreibung der Versuche, einschließlich Verbleib der Tiere nach Abschluß des Versuchsvorhabens.
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 5) Forschungszweck und angestrebter Nutzen für die jeweiligen Forschungsvorhaben.
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6) Auskünfte über die Haltung der Tiere:

a) Ausführliches Fotomaterial über die Haltung der jeweiligen Tierarten

b) Maßen der Käfige bzw. Zwinger bzw. Zellen für die jeweilige Tierarten

c) Anzahl der Tiere pro Käfige bzw. Zwinger bzw. Zellen für die jeweiligen Tierarten

d) Werden Tiere in Einzelhaltung gehalten?

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Ich danke im Voraus für Ihre Auskunftserteilung innerhalb eines Monats und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .
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