8. Dezember 2014
Petition beim Landtag NRW wegen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE: Hintergrundinformationen
Ich verweise auf die am 18.11.2014 eingereichte Petition beim Landtag NRW aufgrund § 17 GG „Petitionsrecht“, um zu erreichen, dass der Landtag als legitimierte Volksvertretung und Kontrollinstanz der Exekutive folgende Maßnahmen veranlasst:
Die Staatsanwaltschaft Bochum soll die öffentliche Klage gegen die Behörde LANUV NRW im Interesse der Allgemeinheit erheben, hauptsächlich wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen TierSchG §§ 2, 7 und 11 „Tierhaltung“, sowie eine einstweilige Verfügung zum sofortigen Stopp der Versuche im Affenlabor COVANCE bis zum angestrebten Gerichtsurteil einreichen.
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Bearbeitung einer Petition beim Landtag NRW:
Die Petitionen werden vom Petitionsausschuß (26 ordentliche Mitglieder) vorbereitet, der die Sachlage durch Einholung von Stellungnahmen der betroffene Ämter prüft und eine Vorlage mit einer Beschluß-Empfehlung zur Entscheidung des Plenums vorlegt. Es läuft dann normalerweise wie folgt: Die Vorlage mit der Beschluß-Empfehlung der 26 Mitglieder des Petitionsausschußes wird bei der Plenarsitzung angenommen: Keiner der 211 restlichen Abgeordneten hat sich vorher mit der Petition persönlich beschäftigt, sie schließen sich quasi blind der Vorlage des Petitionsausschusses an.
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Was 2013 mit einer gleichen Petition passiert ist:
Zur Hintergrundinformation kurzer Bericht über die Behandlung unserer gleichen Petition 2013 über die Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum durch die Behörde LANUV:
Wir hatten Strafanzeige gegen LANUV wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen §§ 1, 7 und 8 Tierschutzgesetz erstattet und hatten bei der Staatsanwaltschaft nicht nur einen Anfangsverdacht vorgebracht, sondern gleich Beweise vorgelegt, und zwar die Originalantworte der Behörde selbst auf unsere Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Aus diesen Originalantworten der Behörde ergab sich folgendes:
Es wurde 22 Jahre lang an der Uni Bochum mit einer unbekannten Anzahl von Tieren (schätzungsweise 50) die „Hand-Augen-Koordination“ von Makaken untersucht und mit 5 Genehmigungen wiederholt, mit extrem schweren körperlichen Eingriffen an den Tieren und anschließender Tötung, mit den einzig angegebenen Forschungszweck und Forschungsergebnis: Verbesserung der Reaktionszeit des Torwarts der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann, der 2006 bei der Fußball-WM in Argentinien dadurch zwei Tore hätte halten können.
Eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz!!!
Die Staatsanwaltschaft Bochum stellte jedoch unsere Strafanzeige ein, mit dem Segen des Justizministeriums NRW (Minister Thomas Kutschaty), mit der Begründung: Es läge kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vor!!!
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Entscheidung des Landtags NRW 2014 (9 Monate später):
Der Petitionsausschuß hat die Stellungnahme zu diesen Vorwürfen des Umweltministeriums NRW (der grüne Minister Johannes Remmel) als Aufsichtsbehörde der Behörde LANUV eingeholt und eine Vorlage zur Entscheidung des Plenums vorbereitet, sinngemäß wie folgt:
Der Petitionsausschuß vermag SELBST keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festzustellen, alle Genehmigungen seien rechtmäßig und gesetzeskonform erteilt worden, die Staatsanwaltschaft hätte zu Recht die Strafanzeige eingestellt, es gäbe für den Landtag dadurch keinen Anlaß, die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft Bochum zu veranlassen und eine gerichtliche Prüfung anzustreben, die Petition sei abzuweisen. Das bedeutet hier einen gravierenden Verstoß gegen die verfassungsmäßig angeordnete Gewaltenteilung: Der Landtag hat sich als Gericht selbst ernannt!!! Die 211 restlichen Abgeordneten, die sich wie gesagt keine Sekunde mit dem Sachverhalt einer Petition vorher beschäftigen, haben die Abweisung zugestimmt.
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Ich werde in diesem Blog über weitere Entwicklungen berichten.
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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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