Ich verweise auf die Petition I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung vorliegt, sowie auf Hintergrundinformationen zu dieser Petition.
Wichtige Hintergrundinformationen zu dieser Petition sind aus der gleichgelagerten Petition zu entnehmen, die 2013 dem Landtag NRW zur Entscheidung eingereicht wurde, und zwar wegen der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum über 22 Jahre durch die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW.
.
.
.
Wir hatten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum aufgrund von folgenden Anhaltspunkten für eine verfolgbare Straftat erstattet, die sich als Beweismaterial aus den Originalantworten der Behörde selbst ergaben, und zwar Vorwürfe der Verstöße gegen §§ 1, 7 und 8 Tierschutzgesetz:
.
1. Es handelt sich um Wiederholungs- und Doppelversuche, die seit mehreren Jahrzehnten in mehreren Forschungsstandorten durchgeführt werden (noch aktuell: Tübingen, Frankfurt, Bremen, Magdeburg, Göttingen – Eingestellt: Berlin, München, Bochum). Das Tierschutzgesetz verbietet Wiederholungs- und Doppelversuche. . . .
.
2. Das Tierschutzgesetz verlangt den Nachweis von brauchbaren Ergebnissen der Forschung für die Gesundheit von Menschen oder Tieren: Die Hirnforschung kann seit mehreren Jahrzehnten keine brauchbaren Ergebnisse liefern, in keinem der Forschungsstandorte! .
Auch an der Uni Bochum selbst hat die Wiederholung dieser Versuche über 22 Jahre nichts gebracht: Die Behörde LANUV NRW hat als einzig brauchbares Ergebnis dieser Forschung folgendes angeführt: Die Reaktionszeit des Torwarts der Nationalfußballmannschaft Jens Lehmann konnte angeblich dadurch verbessert werden, so dass er bei der Fußball-WM 2006 in Argentinien zwei Tore halten konnte. Unfassbar, absolut unfassbar. Da bleibt jedermann einfach der Atem weg. Skandalös, einfach nur skandalös. Reine Pseudowissenschaft. Und ein schweres Verbrechen an schätzungsweise 50 Tiere! Ein Verbrechen nach dem Empfinden von Millionen von Menschen in Deutschland und in Europa. Ein Verbrechen nach Tierschutzgesetz § 1 mit Verfassungsrang.
.
3. Gemäß Tierschutzgesetz ist der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Genehmigung von Tierversuchen zugrunde zu legen. Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist seit Jahrzehnten in der Fachwelt durch unzählige nationale und internationale Studien belegt: Die Ergebnisse aus Tierversuchen sind unbrauchbar für die Humanmedizin, weil sie auf Menschen nicht übertragbar sind! . .
.
4. Das Tierschutzgesetz verlangt die Bevorzugung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden. Geeignete tierversuchsfreie Forschungsmethoden sind in der Hirnforschung vorhanden und schon im Einsatz. D.
.
Es lagen der Staatsanwaltschaft Bochum dadurch genug Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vor und unsere Forderung, dass die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe von einem Gericht geprüft werden, kann wohl von jedermann in der Bundesrepublik Deutschland als berechtigt angesehen werden: Ich erinnere, dass es gemäß Strafprozessordnung die Pflicht jeder Staatsanwaltschaft ist, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat eine Ermittlung einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
.
Und was macht der NRW-Justizminister Thomas Kutschaty?
– Er hält sich für einen Richter und prüft selbst die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe!!!
– Er hält sich für einen Richter und fällt selbst das Urteil, dass kein unserer Vorwürfe stichhaltig sei und dass kein Verstoß gegen das geltende Tierschutzgesetz festzustellen sei. Punkt, fertig, aus.
.
Dabei verhält er sich nicht einmal wie ein fairer und gewissenhafter Richter: Er prüft einzig vor seinem eigens eingerichteten “persönlichen Gericht” die Begründungen einer der zwei streitenden Parteien, und zwar einzig die Begründungen der Behörde LANUV NRW bzw. ihrer Aufsichtsbehörde, dem Umweltministerium NRW (Minister Johannes Remmel).
Die Prüfung der Begründungen der zweiten Partei vor diesem „Phantom-Gericht“, die Bürger, hält der NRW-Justizminister wohl für überflüssig: die zweite Partei, die Bürger, braucht aus seiner Sicht vor seinem persönlichen Gericht nicht gehört zu werden. Wozu auch?
Dabei hätten wir zum Beispiel als Nebenkläger vor einem echten Gericht einzig zur Begründung unseres vorgebrachten Vorwurfes, dass die Ergebnisse dieser Versuche unbrauchbar für die Humanmedizin sind und daher nicht unerlässlich gemäß Tierschutzgesetz waren, die Möglichkeit gehabt, fachkundige Expertisen dem Richter vorzulegen. Einzig zum Beispiel die in der Fachwelt anerkannten wissenschaftlichen Nachweise der Unbrauchbarkeit der Tierversuche für die Humanmedizin durch die Organisationen „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ und „ANTIDOTE Europe„, die wir vor Gericht als Sachverständiger bestellt hätten, können vor dem Richter jeden Sachverständiger der Tierversuchslobby an die Wand klatschen, die nichts, aber auch nichts an brauchbare Ergebnisse für die Humanmedizin seit Jahrzehnten vorzuweisen haben!
Der NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hält sich nicht nur für einen Richter, sondern er verhält sich dabei aus meiner Sicht wie ein unfairer, parteiischer und grobfahrlässiger Richter.
Ich halte das „Urteil“ des NRW-Justizministers Thomas Kutschaty bei seinem Freispruch der Behörde LANUV NRW von jeglichen Verstößen gegen geltende Gesetze bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum aufgrund der verfassungsmäßig angeordneten Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat für verfassungswidrig:
Abweisung unserer Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm, gesegnet vom Justizminister Thomas Kutschaty
.
Was haben wir mit unseren Brüdern getan,
Herr Justizminister Thomas Kutschaty?
In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich .
.
.