Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Dezember, 2014

Petition beim Landtag NRW wegen Affenlabor Covance: Einreichung von Unterlagen an den Petitionsausschuss

Ich verweise auf die Petition I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung vorliegt, sowie auf wichtige Hintergrundinformationen:

Hintergrundinformationen über die Behandlung der gleich gelagerten Petition 2013 wegen Affenversuchen an der Uni Bochum

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hält sich für einen Richter!

Information an den Petitionsausschuß des Landtags NRW. Tierversuche sind unbrauchbar für die Humanmedizin

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Ich habe heute als Petentin weitere wichtige Hintergrundinformationen per E-Mail an alle ordentlichen Mitglieder des Petitionsausschusses des Landtags NRW mitgeteilt:

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von Jocelyne Lopez
an die 25 ordentliche Mitglieder des NRW-Petitionsausschußes
Datum: 22.12.2014

Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses,

ich reiche als Petentin folgende Unterlagen für die Prüfung des Sachverhalts und die Vorbereitung einer Beschlussempfehlung ein:
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  1. Strafanzeige vom 04.08.2014  bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW. Die Strafanzeige ist im Internet unter folgendem Link abrufbar:
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    Strafanzeige vom 04.08.2014
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    mit detaillierten Begründungen unserer Vorwürfen mit 3 beigefügten Anlagen, insbesondere Anlage 3, die u.a. ein Bild der Tierhaltung im Affenlabor Covance enthält:
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    Bild der Tierhaltung im Affenlabor Covance in Münster, das der Staatsanwaltschaft vorliegt 
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  2. Petition bei Change.orgSofortiges Einstellen aller Tierversuche bei Covance“, die aktuell noch offen ist und zum heutigen Tag von 12.597 Bürgern unterschrieben wurde:

    Change.org Petition „Sofortiges Einstellen aller Tierversuche bei Covance

    Ich bitte die Mitglieder des Petitionsausschußes, die in dieser Petition angeführten Berichtserstattungen, sowie Fotos und Video-Material über die Zustände im Affenlabor Covance zur Kenntnis zu nehmen (Vorsicht: verstörende Inhalte – nicht, dass sie eine friedvolle und besinnliche Weihnachtsstimmung bei Ihnen verderben).

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Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez, Petentin

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich .
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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically
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Abgeordnetenwatch NRW: Ist eine Petition beim Landtag NRW eine „Kampagne“?

Der Abgeordnetenwatch des Landes Nordrhein-Westfalen bietet allen Bürgern an, Landesabgeordneten über wichtige Themen online zu befragen, siehe:

Abgeordneten-Watch NRW

Ob Bildung oder innere Sicherheit: Viele wichtige Themen werden auf Länderebene entschieden. Befragen Sie die 237 Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags auf abgeordnetenwatch.de“ .

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Siehe auch Grußwort von Prof. Dr. Jutta Limbach:

 „Initiativen wie diese machen Politiker empfänglicher für gesellschaftliche Probleme und Bedürfnisse“. Weiterlesen…

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In der Praxis sieht es leider anders aus, wenn Bürger die Leistung des abgeordneten.watch in Anspruch nehmen wollen:

Dem Landtag NRW liegt zurzeit die wichtige Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014  nach § 17 Grundgesetz zur Verteidigung der Demokratie und Bürgerrechte zur Entscheidung vor, die von  einem hohen öffentlichen Interesse ist (verfassungsrelevanter Sachverhalt), sowie auch von einer sehr großen  Anzahl von interessierten Bürgern im Internet verfolgt wird, obwohl sie nicht vom Landtag veröffentlicht wurde:

Grundgesetz § 17:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

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Der Abgeordnetewatch erklärt jedoch hier die Befragung von Bürgern an die Abgeordneten, die diese wichtige Entscheidung zu treffen haben, als eine „Kampagne“, die nicht zulässig sei. Ist eine Petition nach § 17 GG an ein Parlament etwa eine „Kampagne“?

Wie denn auch sei, hat sich die Moderation vom Abgeordnetenwatch NRW mit dieser aus meiner Sicht eigenwilligen Vorstellung der Meinungsfreiheit, sowohl der Meinungsfreiheit von Bürgern,  als auch der Meinungsfreiheit von legitimierten Volksvertretern, nach einigen zähen Austauschen durchgerungen, mir die öffentliche Befragung eines einzigen Abgeordneten von den 237 zu erlauben. Sie wurde  am 11.12.2014  freigeschaltet, siehe:
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Abgeordnetenwatch NRW:

Demokratie und Bürgerrechte

11.12.2014 – Frage von Jocelyne Lopez
an den Abgeordneten Martin-Sebastian Abel 
(DIE GRÜNEN)

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NB: Andere interessierte Bürger haben ähnliche Schwierigkeiten, eine  Befragung über diesen konkreten Sachverhalt durch die Moderation vom abgeordneten-Watch NRW freischalten zu lassen – bis jetzt wurde noch keine veröffentlicht.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich .
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Information an den Petitionsausschuß des Landtags NRW: Tierversuche sind unbrauchbar für die Humanmedizin

Ich verweise auf die Petition I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung vorliegt, sowie auf Hintergrundinformationen zu dieser Petition.

Weitere wichtige Hintergrundinformationen zu dieser Petition sind auch aus der gleichgelagerten Petition zu entnehmen, die 2013 dem Landtag NRW zur Entscheidung eingereicht wurde, und zwar wegen der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum über 22 Jahre durch die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW.

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Ich habe heute als Petentin weitere wichtige Hintergrundinformationen per E-Mail an alle ordentlichen Mitglieder des Petitionsausschusses des Landtags NRW mitgeteilt (mit anhängendem Bild):

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von Jocelyne Lopez
an die 25 ordentliche Mitglieder des NRW-Petitionsausschußes
Datum: 21.12.2014

Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Petitionsausschusses,

die Petition Nr. 16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 liegt Ihnen zur Prüfung und Vorbereitung einer Beschlussempfehlung für das Plenum vor.

Gemäß § 7 a Tierschutzgesetz ist vor Erteilung einer Genehmigung durch die zuständige Behörde zu prüfen und zu beurteilen, ob der Tierversuch unerlässlich für Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tieren ist. Dabei ist der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen.

Ich bitte Sie als Petentin zur Prüfung des Sachverhalts folgende Informationen zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen:

Es ist seit mehreren Jahrzehnten in der Fachwelt durch unzählige wissenschaftliche Studien auf der nationalen und internationalen Ebene nachgewiesen worden, dass Tierversuche unbrauchbar für die Humanmedizin sind, weil deren Ergebnisse auf Menschen nicht übertragbar sind. Einzig aus den online dokumentierten Studien der deutschen Ärztevereinigung „Ärzte gegen Tierversuche e.V.” geht hervor, dass Tierversuche versagen, um das gesetzlich vorgeschriebene Ziel der Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen zu erreichen, siehe:

Wissenschaftliche Studien

Zunehmend erscheinen Studien in renommierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften, die die Relevanz der Methode »Tierversuch« in Frage stellen. Geschrieben von Fachleuten, veröffentlicht in hoch angesehenen Wissenschafts-journalen untermauern sie unsere Argumentation mit stichhaltigen Fakten und verleihen der Kritik am Tierversuch ein beträchtliches Gewicht. In dieser Rubrik finden Sie eine Auswahl der bemerkenswertesten Studien der jüngeren Zeit als kurze Zusammenfassung sowie PDF-Download.

20 wissenschaftliche Studien bitte nachlesen…

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Wir würden als Nebenkläger bei der Erhebung der öffentlichen Klage sowohl den Verein „Ärtze gegen Tierversuche e.V.“,  als auch die europaweit tätige wissenschaftliche Organisation „ANTIDOTE Europe“ als Sachverständiger vor Gericht bestellen.

Vielen Dank für die Berücksichtigung dieser Informationen bei der Prüfung der Petition und der Vorbereitung einer Beschlussempfehlung.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich .
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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically
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Petition „Sofortiges Einstellen aller Tierversuche bei COVANCE“

Appell an alle Besucher dieses Blogs!

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Bitte unterschreiben Sie die Change.org Petition „Sofortiges Einstellen aller Tierversuche bei COVANCE“, die schon von nahezu 12.000 Bürgern unterschrieben wurde:
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zur PETITION…

 

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NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hält sich für einen Richter!

Ich verweise auf die Petition I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung vorliegt, sowie auf Hintergrundinformationen zu dieser Petition.

Wichtige Hintergrundinformationen zu dieser Petition sind aus der  gleichgelagerten Petition zu entnehmen, die 2013 dem Landtag NRW zur Entscheidung eingereicht wurde, und zwar wegen der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum über 22 Jahre durch die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW.

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Wir hatten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum aufgrund von folgenden Anhaltspunkten für eine verfolgbare Straftat erstattet, die sich als Beweismaterial aus den Originalantworten der Behörde selbst ergaben, und zwar Vorwürfe der Verstöße gegen §§ 1, 7 und 8 Tierschutzgesetz:

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1. Es handelt sich um Wiederholungs- und Doppelversuche, die seit mehreren Jahrzehnten in mehreren Forschungsstandorten durchgeführt werden (noch aktuell: Tübingen, Frankfurt, Bremen, Magdeburg, Göttingen – Eingestellt: Berlin, München, Bochum). Das Tierschutzgesetz verbietet Wiederholungs- und Doppelversuche. . . .

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2. Das Tierschutzgesetz verlangt den Nachweis von brauchbaren Ergebnissen der Forschung für die Gesundheit von Menschen oder Tieren: Die Hirnforschung kann seit mehreren Jahrzehnten keine brauchbaren Ergebnisse liefern, in keinem der Forschungsstandorte! .

Auch an der Uni Bochum selbst hat die Wiederholung dieser Versuche über 22 Jahre nichts gebracht: Die Behörde LANUV NRW hat als einzig brauchbares Ergebnis dieser Forschung  folgendes angeführt: Die Reaktionszeit des Torwarts der Nationalfußballmannschaft Jens Lehmann konnte angeblich dadurch verbessert werden, so dass er bei der Fußball-WM 2006 in Argentinien zwei Tore halten konnte. Unfassbar, absolut unfassbar.  Da bleibt jedermann einfach der Atem weg. Skandalös, einfach nur skandalös. Reine Pseudowissenschaft. Und ein  schweres Verbrechen an schätzungsweise 50 Tiere! Ein Verbrechen nach dem Empfinden von Millionen von Menschen in Deutschland und in Europa. Ein Verbrechen nach Tierschutzgesetz § 1 mit Verfassungsrang.

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3. Gemäß Tierschutzgesetz ist der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Genehmigung von Tierversuchen zugrunde zu legen. Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist seit Jahrzehnten in der Fachwelt durch unzählige nationale und internationale Studien belegt: Die Ergebnisse aus Tierversuchen sind unbrauchbar für die Humanmedizin, weil sie auf Menschen nicht übertragbar sind! . .

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4. Das Tierschutzgesetz verlangt die Bevorzugung von tierversuchsfreien Forschungsmethoden. Geeignete tierversuchsfreie Forschungsmethoden sind in der Hirnforschung vorhanden und schon im Einsatz. D.

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Es lagen der Staatsanwaltschaft Bochum dadurch genug Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vor und unsere Forderung, dass die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe von einem Gericht geprüft werden, kann wohl von jedermann in der Bundesrepublik Deutschland als berechtigt angesehen werden:  Ich erinnere, dass es gemäß Strafprozessordnung die Pflicht jeder Staatsanwaltschaft ist,  bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat eine Ermittlung einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.
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Und was macht der NRW-Justizminister Thomas Kutschaty?

– Er hält sich für einen Richter und prüft selbst die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe!!!

– Er hält sich für einen Richter und fällt selbst das Urteil, dass kein unserer Vorwürfe stichhaltig sei und dass kein Verstoß gegen das geltende Tierschutzgesetz festzustellen sei. Punkt, fertig, aus.
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Dabei verhält er sich nicht einmal wie ein fairer und gewissenhafter Richter: Er prüft einzig vor seinem eigens eingerichteten “persönlichen Gericht” die Begründungen einer der zwei streitenden Parteien, und zwar einzig die Begründungen der Behörde LANUV NRW bzw. ihrer Aufsichtsbehörde, dem Umweltministerium NRW (Minister Johannes Remmel).

Die Prüfung der Begründungen der zweiten Partei vor diesem „Phantom-Gericht“, die Bürger, hält der NRW-Justizminister wohl für überflüssig: die zweite Partei, die Bürger, braucht aus seiner Sicht vor seinem persönlichen Gericht nicht gehört zu werden.   Wozu auch?

Dabei hätten wir zum Beispiel als Nebenkläger vor einem echten Gericht einzig zur Begründung unseres vorgebrachten Vorwurfes, dass die Ergebnisse dieser Versuche unbrauchbar für die Humanmedizin sind und daher nicht unerlässlich gemäß Tierschutzgesetz waren, die Möglichkeit gehabt, fachkundige Expertisen dem Richter vorzulegen. Einzig zum Beispiel die in der Fachwelt anerkannten wissenschaftlichen Nachweise der  Unbrauchbarkeit der Tierversuche für die Humanmedizin durch die Organisationen „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ und „ANTIDOTE Europe„, die wir vor Gericht als Sachverständiger bestellt  hätten, können vor dem Richter jeden Sachverständiger der Tierversuchslobby an die Wand klatschen, die nichts, aber auch nichts an brauchbare Ergebnisse für die Humanmedizin seit Jahrzehnten vorzuweisen haben!

Der NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hält sich nicht nur für einen Richter, sondern er verhält sich dabei aus meiner Sicht wie ein unfairer, parteiischer und grobfahrlässiger Richter.

Ich halte das „Urteil“ des NRW-Justizministers Thomas Kutschaty bei seinem Freispruch der Behörde LANUV NRW von jeglichen Verstößen gegen geltende Gesetze bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum aufgrund der verfassungsmäßig angeordneten Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat für verfassungswidrig:

Abweisung unserer Vorwürfe der Verstöße gegen geltende Gesetze bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm, gesegnet vom Justizminister Thomas Kutschaty

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 Was haben wir mit unseren Brüdern getan,
Herr Justizminister Thomas Kutschaty?

 

 

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich .
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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically
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Affenlabor Covance: Was haben wir mit unseren Brüdern getan?

Ich verweise auf die Petition  I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014,  die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung vorliegt, sowie auf Hintergrundinformationen zu dieser Petition.

Alle der 237 Landesabgeordneten des Landtages NRW wurden persönlich per E-Mail über den einfachen Sachverhalt dieser Petition informiert, worüber sie bei der Plenarsitzung zu beschließen haben:

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  • Das geltende Tierschutzgesetz §§ 2, 7 und 11 schreibt verbindlich eine artgerechte Haltung von Tieren unter Berücksichtigung des artgemäßen Bewegungs- und Verhaltensbedarfs vor.
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  • Der Staatsanwaltschaft Bochum liegt im Rahmen einer Strafanzeige u.a. folgendes Bildmaterial der Tierhaltung im Affenlabor Covance vor: Tierhaltung im Affenlabor Covance in Münster.

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Die Strafanzeige wurde mit der Begründung eingestellt, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorläge.

Es bedarf keinerlei Fachwissen, sondern es ist vielmehr allgemein bekannt, dass die Haltung von hochempfindsamen Tieren wie Primaten in kleinen Käfigen und in Einzelhaltung der gesetzlichen Vorgabe einer artgerechten Tierhaltung in keiner Weise Rechnung tragen kann.  Diese Haltung kann von jedermann nur empfunden werden, wie sie ist: Barbarisch, einfach nur barbarisch.

Man darf daher voraussetzen, dass auch die Staatsanwaltschaft Bochum ohne sachkundige Kenntnisse wissen muss, dass Sozialtiere wie Primaten artgerecht in genügend geräumigen Gehegen und in genügend großen, gemischten Gruppen zur Entwicklung einer Gruppendynamik gehalten werden müssen. Hätte die Staatsanwaltschaft Zweifel an die Authentizität des vorgelegten Bildmaterials gehabt, hätte sie schon aufgrund eines Anfangsverdachts gemäß Strafprozessordnung Ermittler vor Ort bestellen müssen, um sich davon selbst zu überzeugen, dass die Tiere nicht artgerecht und daher gesetzwidrig gehalten werden.

Wir fordern vom Landtag NRW, dass er die Erhebung der öffentlichen Klage im Interesse der Allgemeinheit veranlasst, sowie die Einreichung einer einstweiligen Verfügung zum sofortigen Stopp der Versuche bis zum angestrebten Gerichtsurteil zum Schutz der ca. 2000 Tiere, die aktuell im Affenlabor Covance sinnlos gequält und massakriert werden.

 

Affenlabor Covance: Was haben wir mit unseren Brüdern getan?

 

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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© Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen – Fotograf Bernd Schälte

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CERN-Neutrinoexperiment: Strafanzeige gegen die Bundesbehörde PTB

Ich habe heute Strafanzeige gegen die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Informations-freiheitsgesetz und gegen Art. 5 Abs. 3 GG „Wissenschaftsfreiheit“ im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments erstattet:

Strafanzeige vom 10.12.2014 gegen die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen CERN-Neutrinoexperiment

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich.

 

© Bild Copyright Jocelyne Lopez 2011 .


Petition beim Landtag NRW wegen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE: Hintergrundinformationen

Ich verweise auf die am 18.11.2014 eingereichte Petition beim Landtag NRW aufgrund § 17 GG „Petitionsrecht“, um zu erreichen, dass der Landtag als legitimierte Volksvertretung und Kontrollinstanz der Exekutive folgende Maßnahmen veranlasst:

Die Staatsanwaltschaft Bochum soll die öffentliche Klage gegen die Behörde LANUV NRW im Interesse der Allgemeinheit erheben, hauptsächlich wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen TierSchG §§ 2, 7 und 11  „Tierhaltung“, sowie eine einstweilige Verfügung zum sofortigen Stopp der Versuche im Affenlabor COVANCE bis zum angestrebten Gerichtsurteil einreichen.

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Bearbeitung einer Petition beim Landtag NRW:

Die Petitionen werden vom Petitionsausschuß (26 ordentliche Mitglieder) vorbereitet, der die Sachlage durch Einholung von Stellungnahmen der betroffene Ämter prüft und eine Vorlage mit einer Beschluß-Empfehlung zur Entscheidung des Plenums vorlegt. Es läuft dann normalerweise wie folgt: Die Vorlage mit der Beschluß-Empfehlung der 26 Mitglieder des Petitionsausschußes wird bei der Plenarsitzung angenommen: Keiner der 211 restlichen Abgeordneten hat sich vorher mit der Petition persönlich beschäftigt, sie schließen sich quasi blind der Vorlage des Petitionsausschusses an.
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Was 2013 mit einer gleichen Petition passiert ist:

Zur Hintergrundinformation kurzer Bericht über die Behandlung unserer gleichen Petition 2013 über die Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum durch die Behörde LANUV:

Wir hatten Strafanzeige gegen LANUV wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen §§ 1, 7 und 8 Tierschutzgesetz erstattet und hatten bei der Staatsanwaltschaft nicht nur einen Anfangsverdacht vorgebracht, sondern gleich Beweise vorgelegt, und zwar die Originalantworte der Behörde selbst auf unsere Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Aus diesen Originalantworten der Behörde ergab sich folgendes:

Es wurde 22 Jahre lang an der Uni Bochum mit einer unbekannten Anzahl von Tieren (schätzungsweise 50) die „Hand-Augen-Koordination“ von Makaken untersucht und mit 5 Genehmigungen wiederholt, mit extrem schweren körperlichen Eingriffen an den Tieren und anschließender Tötung, mit den einzig angegebenen Forschungszweck und Forschungsergebnis: Verbesserung der Reaktionszeit des Torwarts der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann, der 2006 bei der Fußball-WM in Argentinien dadurch zwei Tore hätte halten können.

Eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz!!!

Die Staatsanwaltschaft Bochum stellte jedoch unsere Strafanzeige ein, mit dem Segen des Justizministeriums NRW (Minister Thomas Kutschaty), mit der Begründung: Es läge kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vor!!!

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Entscheidung des Landtags NRW 2014 (9 Monate später):

Der Petitionsausschuß hat die Stellungnahme zu diesen Vorwürfen des Umweltministeriums NRW (der grüne Minister Johannes Remmel) als Aufsichtsbehörde der Behörde LANUV eingeholt und eine Vorlage zur Entscheidung des Plenums vorbereitet, sinngemäß wie folgt:

Der Petitionsausschuß vermag SELBST keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festzustellen, alle Genehmigungen seien rechtmäßig und gesetzeskonform erteilt worden, die Staatsanwaltschaft hätte zu Recht die Strafanzeige eingestellt, es gäbe für den Landtag dadurch keinen Anlaß, die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft Bochum zu veranlassen und eine gerichtliche Prüfung anzustreben, die Petition sei abzuweisen. Das bedeutet hier einen gravierenden Verstoß gegen die verfassungsmäßig angeordnete Gewaltenteilung: Der Landtag hat sich als Gericht selbst ernannt!!! Die 211 restlichen Abgeordneten, die sich wie gesagt keine Sekunde mit dem Sachverhalt einer Petition vorher beschäftigen, haben die Abweisung zugestimmt.
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Ich werde in diesem Blog über weitere Entwicklungen berichten.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically
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REACH-Tierversuche: Respekt an den Chemiekonzern HONEYWELL !

Der Chemiekonzern Honeywell hat sich geweigert, Tierversuche zum Testen von Kühlgasen für Autoklimaanlagen durchzuführen, welche von ECHA (Europäische Agentur für Chemikalien) im Rahmen der REACH-Verordnung aufgefordert wurden.

Der Chemiekonzern  hat seine Verweigerung erfolgreich gegen ECHA vor Gericht  gezwungen:  Das Gericht hat nun Honeywell Recht gegeben, ein erstmaliges Verfahren gegen ECHA und ein Meilenstein gegen die auf der EU-Ebene verordneten sinnlosen und unbrauchbaren REACH-Tierversuche!

 

Respekt und Anerkennung an HONEYWELL !!

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Auch verdient die auf der europäischen Ebene tätige wissenschaftliche Organisation gegen Tierversuche ANTIDOTE EUROPE einen immensen Respekt, die sich u.a. auch gegen die REACH-Tierversuche großartig engagiert:

Antidote-Europe: a Scientific Commitee
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NB: Dr. André Ménache und Dr. Claude Reiss von ANTIDOTE EUROPE unterstützen zum Beispiel durch persönlichen Einsatz eine Petition gegen die REACH-Tierversuche, die aus Deutschland bei der zuständigen EU-Behörde übergeben wurde und die erneut im Dezember in Brüssel vorgestellt wird:

Petition gegen REACH-Tierversuche
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von links nach rechts: Gisela Urban, Gabriele Menzel, Dr. Peter Jahr, Gerhard Oesterreich

 

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Primatenversuche am Max Planck Institut in Tübingen: Strafanzeige gegen die genehmigende Behörde Regierungspräsidium Tübingen

Ich habe am 01.12.14 eine Strafanzeige gegen die für die Genehmigung der Primatenversuche am Max Planck Institut Tübingen zuständige und verantwortliche Behörde Regierungspräsidium Tübingen erstattet:

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Strafanzeige gegen die Behörde Regierungspräsidium Tübingen wegen Primatenversuchen am Max Planck Institut Tübingen

 

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Ich werde zur gegebenen Zeit über die weiteren Entwicklungen in diesem Blog berichten.
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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically
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