Blog – Jocelyne Lopez

Gesetzverstöße durch Behörden: Die Staatsanwaltschaften sind dafür da, um den Staat vor den Bürgern zu schützen

Ich verweise auf meine Blog-Einträge

Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?

Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln

sowie

CERN Neutrinoexperiment: Den Rechtsweg zu einer Verfassungsbeschwerde ausschöpfen

 

wo ich darüber berichtet habe, dass ich am 02.09.2014 eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet habe, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments in Kenntnis zu setzen.

Es hat sich eine Diskussion über diese Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich des entsprechenden Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf meinen heutigen Beitrag in dieser Diskussion aufmerksam:

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12.11.14 – Zitat Jocelyne Lopez:

Im Fall der Vorwürfe der Verstöße gegen das Grundgesetz durch die Bundesbehörde PTB im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments, haben wir schon mehrere Rechtsinstrumente eingesetzt:

– Bürgeranfrage an die Behörde PTB nach Informationsfreiheitsgesetz,

– Beschwerden und Widersprüche an die PTB wegen ihren mangelhaften Antworten auf unsere Bürgeranfrage,

– Fachaufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde der PTB, das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie,

– Petition beim Deutschen Bundestag als zuständige Legislative und Kontrollinstanz der PTB,

– sowie zuletzt Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel als oberste Hierarchie der Bundesbehörde PTB.

Sollte die Bundeskanzlerin auf die Beschwerde nur Blabla oder gar nichts antworten und keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rechtskonformität veranlassen – wovon auszugehen ist – wäre dann der nächste Schritt zur Ausschöpfung des Rechtsweges eine Strafanzeige gegen die Behörde PTB wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 § 3 zu erstatten und die Erhebung der öffentlichen Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zur gerichtlichen Prüfung der Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe zu fordern.

Es ist wie gesagt davon auszugehen, dass die Bundeskanzlerin auf die Beschwerde nicht reagieren wird – höchstens nur Blabla und hoch wahrscheinlich nicht mal das.

Der nächste Schritt zur Ausschöpfung des Rechtsweges zu einer Verfassungs-beschwerde wäre dann die Erstattung einer Strafanzeige gegen die Behörde PTB wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen GG Art. 5 § 3.

Auch dieser Schritt wird mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben: Die Staatsanwaltschaft wird unsere Strafanzeige mit der Begründung einstellen, dass keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Auch die Staatsanwaltschaften auf den Dienstweg bis zum Bundesministerium der Justiz werden diese Begründung beharrlich schleppen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Eine Staatsanwaltschaft erhebt nie die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit gegen eine Behörde, nie. Ist so. Das ist zwar tiefgründig verfassungswidrig, aber es ist so.

Den Grund dafür hat mir Ekkehard Friebe kürzlich mit einem Spruch gegeben, den ich noch nicht kannte, der aber in aller Knappheit die Umstände beschreibt: Es ist ja bekannt, dass die Staatsanwaltschaften da sind, um den Staat vor den Bürgern zu schützen.

Das Mechanismus ist auch nachvollziehbar: Nicht die Wähler sind in erster Linie für die Politiker wichtig, sondern über die Wähler die Kontrolle der Exekutive, also die Kontrolle der Behörden, weil sie dadurch die konkreten Möglichkeiten haben, ihre Politik umzusetzen. Die Behörden sind ja konkret die Instrumente der Regierungen, um alle Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Politik vorzunehmen. Dafür brauchen die Regierungen notfalls eine Immunisierung gegen Recht und Gesetz, die ihnen von den Staatsanwaltschaften jederzeit gewährt wird: die Regierungen kontrollieren ja auch die Staatsanwaltschaften als Organe der Exekutive. Einzig die Gerichte stehen nicht unter der Kontrolle der Regierungen, deshalb ist es für sie wichtig, den Bürgern den Weg zu den Richtern zu versperren.

Dieses Mechanismus habe ich versucht zu beschreiben anläßlich einer Erfahrung im Bereich des Einklagens von Tierrechten:

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die zweite

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Siehe auch:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Foto: Bundesregierung/Kugler

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