Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für Dezember, 2012

Fall Andreas Kreiter: Das Urteil des OVG ist verfassungswidrig

Ich mache auf meinen Kommentar vom 21.12.12 auf den online-Artikel der Zeitung DIE ZEIT vom 11.12.12 Tierversuche – Die Uni Bremen darf weiter Affenversuche durchführen aufmerksam:

 

63. Kommentar von Jocelyne Lopez
Das Urteil des OVG ist verfassungswidrig

Es geht bei diesem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, wonach die zuständige und verantwortliche Bremer Gesundheitsbehörde bei der Verweigerung der Genehmigung für diese Tierversuche ethisch selbst nicht hätte abwägen dürfen, um eine unzulässige Infragestellung durch das Gericht der demokratischen Rechtsordnung.

Die Einfügung 2002 des Art. 20a im Grundgesetz und die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel mit Verfassungsrang sind das Ergebnis des jahrzehntelangen Strebens der Legislative als legitimierte Volksvertretung, um den vorhandenen Wertewandel in der Bevölkerung Deutschlands zu institutionalisieren. Eine Änderung des Grundgesetzes erfolgt nie willkürlich und unbegründet, sie ist in einem Rechtsstaat immer legitimiert.

Sowohl die einstimmige Entscheidung des Bremer Senats aus diesen Versuchen im Land Bremen auszusteigen, als auch die vorherigen Entscheidungen der Bremer Gerichte, solche Versuche zu untersagen, sind Umsetzungen der neuen Verfassungsbestimmungen. Auch in München und Berlin haben die Behörden ohne Einschaltung der Legislative oder der Judikative die neuen Bestimmungen im Sinne der Verfassung umgesetzt, indem sie solche Versuche untersagten.

Das Tierschutzgesetz verpflichtet in seinem § 15 die genehmigende Behörde zu einer ethischen Abwägung (Beratung einer Ethikkommission). Dass das OVG der Behörde ihre Abwägungspflicht abspricht, ist verfassungswidrig. Das Einreichen einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist zwingend geboten.

 

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Siehe auch in diesem Blog:

Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig!

Skandalurteil Andreas Kreiter: Briefaktion gegen Hirnforschung an Affen

Medizinischer Fortschritt und Tierversuche schließen sich aus

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter



Die „gemeinsame Zeit“ Einsteins und die „absolute Zeit“ Newtons: Dasselbe in grün…

Ich verweise weiter auf den Blog-Artikel von Dr. Markus Pössel Einstein verstehen Teil III: Gleichzeitigkeit und gebe meinen Beitrag vom 19.12.12 wieder, der natürlich auch nicht von Markus Pössel kommentiert wird, da er als Mitarbeiter vom Albert Einstein Institut und preisgeehrter Erfinder von „Einstein Online“ sich selbst seit 2 Jahren verbietet, in seinem Blog-Experiment „Einstein verstehen“ über Einstein und seine Theorie zu sprechen, merkwürdig… Sogar die Originalarbeit Einsteins von 1905 mag er nicht aktiv verlinken zu lassen, merkwürdig…

 

19.12.12 – Zitat Jocelyne Lopez:

Mein Verständnis des Beispiels Einsteins zur Veranschaulichung seines Gleichzeitigkeitsbegriffs:

Zitat Albert Einstein, Zur Elektrodynamik bewegter Körper, 1905, „Definition der Gleichzeitigkeit“ – Seite 893-894:

Wenn ich z. B. sage: „Jener Zug kommt hier um 7 Uhr an,“ so heißt dies etwa: „Das Zeigen des kleinen Zeigers meiner Uhr auf 7 und das Ankommen des Zuges sind gleichzeitige Ereignisse. Befindet sich im Punkte A des Raumes eine Uhr, so kann ein in A befindlicher Beobachter die Ereignisse in der unmittelbaren Umgebung von A zeitlich werten durch Aufsuchen der mit diesen Ereignissen gleichzeitigen Uhrzeigerstellungen.

Einstein erklärt hier, dass die Gleichzeitigkeit dieser zwei Ereignisse im Bahnhof A durch alle Beobachter im Bahnhof A, sowie durch alle Beobachter in unmittelbarer Umgebung vom Bahnhof A (in Sichtweite) durch optischen Vergleich des Geschehens der zwei physikalischen Ereignisse festgestellt wird: Der Zug kommt an A zum gleichen Augenblick an, wo der kleine Zeiger der Bahnhofsuhr auf 7 zeigt (bzw. wo der große Zeiger auf 12 springt). No problem, ich folge noch.

 

Zitat Albert Einstein:

Es ist aber ohne weitere Festsetzung nicht möglich, ein Ereignis in A mit einem Ereignis in B zeitlich zu vergleichen; wir haben bisher nur eine „A-Zeit“ und eine „B-Zeit“, aber keine für A und B gemeinsame „Zeit“ definiert.

Einstein erklärt hier, dass die Gleichzeitigkeit dieser zwei Ereignisse im Bahnhof A für Beobachter im Bahnhof B nicht festzustellen ist, die visuell weder das Ankommen des Zugs an A noch die Uhr an A sehen können und dementsprechend von der Gleichzeitigkeit dieser zwei Ereignisse im Bahnhof A keine Ahnung haben. No problem, ich folge noch.

 

Zitat Albert Einstein:

Es gehe nämlich ein Lichtstrahl zur „A-Zeit“ tA von A nach B ab, werde zur „B-Zeit“ tB in B gegen A zu reflektiert und gelange zur „A-Zeit“ t‘A nach A zurück. Die beiden Uhren laufen definitionsgemäß synchron, wenn

tB – tA = t’A – tB

Wir nehmen an, daß diese Definition des Synchronismus in widerspruchsfreier Weise möglich sei, und zwar für beliebig viele Punkte, daß also allgemein die Beziehungen gelten:

1. Wenn die Uhr in B synchron mit der Uhr in A läuft, so läuft die Uhr in A synchron mit der Uhr in B.

Einstein beschreibt hier als Messmethode für die Feststellung der Gleichzeitigkeit der zwei Ereignisse am Bahnhof A für einen Beobachter am Bahnhof B das Senden eines Signals durch den Beobachter A zur „A-Zeit“ an einen Beobachter an B, wobei er als Konvention festsetzt, dass die Lichtgeschwindigkeit auf der Strecke A-B mit einem bestimmten Wert konstant ist. No problem, ich folge noch.

 

Ich kann auch bei den nachstehenden Überlegungen folgen:
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  1. Da die Lichtgeschwindigkeit endlich ist, kann das vom Beobachter A gesendete Signal zur „A-Zeit“ nicht instantan zwischen A und B übertragen werden, was dazu führt, dass das Signal vom Beobachter an A zwangsläufig später als 7:00 Uhr von dem Beobachter an B empfangen wird, meinetwegen um 7:02 Uhr.
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  2. Da aber der Beobachter an B auch weiß, daß die Lichtgeschwindigkeit endlich ist, wird er nicht schließen, dass der Zug um 7:02 Uhr an A angekommen ist, sondern er wird die Dauer der Signalübertragung von 2 Minuten abziehen (falls er die Länge der Strecke kennt, d.h. die Übertragungsdauer berechnen kann), damit er von B aus wissen kann, dass die zwei Ereignisse an A gleichzeitig um 7:00 Uhr geschehen sind. Er wird – zumindest gedanklich – seine Uhr um zwei Minuten zurückstellen, um zu wissen, dass die beiden Ereignisse an A um 7:00 Uhr gleichzeitig stattgefunden haben (die „gemeinsame Zeit“).

Wo ist dann das Problem mit der „absoluten Zeit“ bzw. mit der „gemeinsamen Zeit“?? Das ist doch dasselbe in grün.

Hat Einstein zwischendurch die Lichtlaufzeit vergessen?

 

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Siehe auch in diesem Blog weitere Austausche aus der Diskussion im Blog-Experiment „Einstein verstehen“ von Markus Pössel:

Einstein verstehen oder lieber Naturerscheinungen verstehen?

Nicht freigeschaltete Beiträge im Blog von Markus Pössel

Blog-Experiment „Einstein verstehen“ von Markus Pössel: Meiner Meinung nach eine Farce

Messungen in der Physik: Das verlorengegangene Grundwissen

Das Prinzip von invariablen Maßeinheiten wurde in der modernen Physik stillschweigend aufgegeben

Der „crank“ Henri Bergson und seine unbeantworteten Fragen an Albert Einstein

Die „orthodoxen Befürworter“ der Relativitätstheorie zensieren den Nobelpreisträger Henri Bergson

Blog von Markus Pössel: Relativ einfach, Relativ kritisch

Warum wird Markus Pössel mit der Aufklärung über die Relativitätstheorie zu einem hoffnungslosen Unterfangen verdonnert?

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Medizinischer Fortschritt und Tierversuche schließen sich aus

Der online-Artikel der Zeitung DIE ZEIT vom 11.12.12 Tierversuche –  Die Uni Bremen darf weiter Affenversuche durchführen bietet die Möglichkeit, Kommentare zur Meinungsäußerung online zu stellen. Ich mache hier auf den Kommentar Nr. 58 von Ärzte gegen Tierversuche e.V. vom  18.12.2012 aufmerksam

 

Medizinischer Fortschritt und Tierversuche schließen sich aus

Der unterschiedliche Aufbau Menschen- vs. Affenhirn und erst recht die unterschiedlichen Funktionsweisen lassen keine Vergleich- und Übertragbarkeit zu, womit die Argumentation hinfällig ist, durch Affenhirnforschung einen Nutzen für den Menschen zu erlangen. Beispielsweise hat das menschliche Gehirn wichtige Areale, die es beim Affen gar nicht gibt. So ist es nicht verwunderlich, dass auch nach Jahrzehnten Affenhirnforschung in Deutschland – und weltweit! – der von den Experimentatoren regelmäßig prophezeite Durchbruch im Verständnis oder bei der Heilung menschlicher Krankheiten nicht in Sicht ist.

Medizinischer Fortschritt ist sehr wohl und gerade nur ohne Tierversuche möglich! Wie sinnvolle Hirnforschung aussehen kann, zeigt bspw. die britische Uni Durham, wo mittels transkranieller Magnetstimulation Wahrnehmung, Lern- und Gedächtnisverhalten an menschlichen Probanden gefahrlos und mit wirklichem Nutzen erforscht werden. […] 

Weiterlesen…

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Skandalurteil Andreas Kreiter: Briefaktion gegen Hirnforschung an Affen

Eine Aktion der Organisation Ärzte gegen Tierversuche e.V. nach dem Skandalurteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen im Fall Andreas Kreiter:

Briefaktion gegen die Affenhirnforschung und das Skandalurteil in Bremen

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen erlaubt dem Affenhirnforscher Andreas Kreiter weiterhin grausame und medizinisch irrelevante Experimente am Hirn von Makakenaffen. Nach Auffassung des Gerichts würden die Tiere kaum leiden und der Erkenntnisgewinn sei hoch. Dabei berücksichtigten die Richter nicht, dass renommierte Gutachter genau das Gegenteil belegten. Die Tiere werden durch Durst zur »Kooperation« gezwungen, müssen jeden Tag mit angeschraubtem Kopf stundenlang stumpfsinnige Aufgaben am Bildschirm erledigen. Dabei handelt es sich um reine zweckfreie Grundlagenforschung, die nicht auf klinische Anwendung abzielt. Oder anders ausgedrückt: Der Forscher quält Affen, um seine eigene Neugier zu befriedigen. […]

Weiterlesen…

 

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Siehe auch in diesem Blog:

Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig!

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

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Primatenversuche von Andreas Kreiter: Wir wollen nach Leipzig!

Ich komme auf meinen Blog-Eintrag Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!! zurück, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten, die sich jetzt anbieten, weitere Rechtsmittel im Falle der Primatenversuche an der Universität Bremen einzusetzen, nachdem das Bremer Oberverwaltungsgericht ohne Revisionsmöglichkeit kürzlich entschieden hat, dass der Hirnforscher Andreas Kreiter seine langjährigen Primatenversuche fortführen darf. 

Die Sprecherin der zuständigen und verantwortlichen Bremer Gesundheitsbehörde, die weitere Genehmigungen für die Primatenversuche von Andreas Kreiter verweigert hatte, äußerste sich in der Öffentlichkeit über dieses Urteil verzweifelt: 

Zitat Weserkurier:

[…] “Die Gesundheitsbehörde bedauert das Urteil. “Wir müssen jetzt überlegen, ob weitere rechtliche Schritte überhaupt noch Sinn machen”, sagte Behördensprecherin Karla Götz.”

 

Die Bremer Gesundheitsbehörde darf hier nicht verzweifeln, sie hat ihre Aufgabe und ihre Pflichte als zuständige und verantwortliche Behörde gesetzeskonform und verantwortungsbewusst im Sinne des Tierschutzgesetztes einwandfrei wahrgenommen, indem sie weitere Genehmigungen für solche Versuche ablehnte, wie zuvor auch die Gesundheitsbehörden in Berlin und in München für ähnliche Versuche es getan haben.

Die Bremer Gesundheitsbehörde hat ethisch abgewägt, dass diese Versuche nicht vertretbar sind, wobei sie als zuständige und verantwortliche Behörde verpflichtet und legitimiert ist, eine ethische Abwägung vorzunehmen. Sie ist dazu sowohl vom Gesetzgeber seit 2002 auf der Verfassungsebene verpflichtet (§ 15 Tierschutzgesetz, Beratung einer Ethikkommission), als auch als Dienstleisterin der Bevölkerung von der Exekutive beauftragt, sowie auch von der legislativen Volksvertretung legitimiert:  Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands ist gegen solche Versuche  und der Bremer Senat hat sogar einstimmig den Rückzug aus solchen Versuchen bereits beschlossen.

Wie der Behördenanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer es in der Presse angedeutet hat, erscheint die Einreichung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hier völlig gerechtfertigt:

FAZ vom 13.12.2012: Bremer Tierversuche – Unzulässiger Menschen-Vergleich

[…]
Die Behörde, die vor vier Jahren Versuche eines Bremer Hirnforschers an Affen nicht genehmigte, hätte nicht selbst ethisch abwägen dürfen.
[…]
Zudem wurde der Behörde kein eigener Ermessensspielraum in Ethikfragen zugebilligt, Revision ausgeschlossen. Letztlich ginge es darum, zwischen zwei Verfassungsgütern abzuwägen, der Forschungsfreiheit und dem Staatsziel Tierschutz. Dies sei rechtlich erschöpfend und eindeutig geklärt. So bleibt der Behörde nur die Rechtsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. „Ich habe keine Angst vor Leipzig“, sagte Behördenanwalt Ewer am Rand der Verhandlung.

Die Richter des Bremer OVG haben sich das Recht selbst zugeteilt, der zuständigen und verantwortlichen Behörde ihr amtliches, gesetzliches und legitimiertes Abwägungsbefugnis abzusprechen, und ihr eigenes Ermessen in der ethischen Abwägung durchzusetzen, wobei sie selbst weder für die Genehmigung von Tierversuchen amtlich zuständig und verantwortlich sind, noch fachlich Ahnung von Tierversuchen haben (müssen sie als Richter auch nicht haben). Wo sind wir hier??!

Wir wollen nach Leipzig!

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Siehe auch in diesem Blog:

Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

 

 



Keine Transparenz über die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Unsere Auseinandersetzung mit der zuständigen und verantwortlichen Behörde für die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum haben wir in diesem Blog zusammengestellt: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden

Trotz unseren Bemühungen seit April 2012 Transparenz über die langjährigen Primatenversuche an der Ruhr-Universität herbeizuführen, ist es uns bis jetzt nicht gelungen zu eruieren (trotz Zahlung von abschreckenden Gebühren), was genau mit den Tieren dort passiert ist und welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der langjährigen Erforschung  der „Hand-Augen-Koordination von Säugern“ mit diesen Tieren gewonnen wurden. Wir konnten lediglich erfahren, dass zuletzt mit 6 Makaken vier Jahre lang seit 2008 experimentiert wurde, sowie dass die Experimente eingestellt und alle Tiere getötet wurden. Wann und unter welchen Bedingungen die Tiere jeweils getötet wurden, ist unbekannt. Ob bereits vor 2008 an der Ruhr-Universität mit Primaten experimentiert wurde, ist ebenfalls unbekannt: das LANUV NWR teilte uns nämlich als zuständige und verantwortliche Behörde für die Erteilung der Genehmigungen mit, dass ihr keine Angaben darüber vorliegen würden, seit wann Primatenversuche an der Ruhr Universität durchgeführt werden!! Ob die Behörde in Zukunft weiter bereit ist, neue Genehmigungen für Primatenversuche zu erteilen, ist auch unbekannt. 

Vor diesem Hintergrund haben wir am 15.12.12 eine weitere Bürgeranfrage über diese Versuche an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) gerichtet:

 

15.12.12. E-Mail-Anfrage an das LANUV NRW  

  

Betr.: Tierschutz – Durchführung von Primatenversuchen in Bochum (Ruhr-Universität)

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider herrscht weiterhin in der Öffentlichkeit eine sehr große Intransparenz über die an der Ruhr Universität Bochum langjährig durchgeführte Experimente mit Primaten in der Grundlagenforschung. Weiterhin besteht auch ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der zwischen dem 25.08.2008 und dem 31.08.2012 von Ihrer verantwortlichen und zuständigen Behörde genehmigten Forschungsanträgen mit Makaken, mit einer Genehmigung zur anschließenden Tötung der Tiere.

Vor diesem Hintergrund besteht ein öffentliches Interesse, diese Experimente ehrenamtlich weiter zu hinterfragen. Ich berufe mich auf das Informations-freiheitsgesetz in Nordrhein Westfalen und bitte um Mitteilung von folgenden Informationen bzw. um Beantwortung folgenden Fragen zur Klärung der Gesetzeskonformität dieser Experimente:

 

1)     Herkunft der 6 bei dem in Rede stehenden Forschungsvorhaben eingesetzten und getöteten Makaken.

 

2)     Wurden die Gehirne der Versuchstiere bei Beendigung des Versuchsvorhabens nach der Tötung untersucht (post mortem) oder vor der Tötung (ante mortem)? Wenn die Gehirne bei lebenden Versuchstieren seziert wurden, geschieht dies mit oder ohne Narkose?

 

3)     Ich bitte um Aushändigung einer Kopie der jeweiligen Autopsie-Berichte der 6 getöteten Makaken.

 

4)     Aus welchem Grund wurden nach der am 25.08.2008 ursprünglichen genehmigten Dauer des Versuchsvorhabens von 36 Monaten die Experimente am 31.08.2011 um ein Jahr verlängert?

 

5)     Wie viele Versuchstiere wurden nach Ablauf der ursprünglichen Versuchsdauer von 36 Monaten getötet bzw. mit wie vielen Tieren wurde ein zusätzliches Jahr weiter experimentiert?

 

6)     Aus welchem Grund wurde das Versuchsvorhaben am 31.08.2012 definitiv eingestellt?

 

7)     Name des Antragsstellers/Forschers aus der RUB für das in Rede stehende  Forschungsvorhaben vom 25.08.2008 bis zum 31.08.2011 bzw. für seine Verlängerung um ein Jahr bis zum 31.08.2012.

 

8)     Aus wie vielen Mitgliedern und in welcher Parität bestanden die Mitglieder der Ethikkommission bei der Erteilung der Genehmigungen (ursprünglicher Forschungsantrag und Verlängerung)?

 

9)     Wurde bei der jeweiligen Zusammensetzung der Ethikkommission vor Erteilung der Genehmigungen (ursprünglicher Forschungsantrag und Verlängerung) die Parität 1/3 Mitglieder aus Vorschlagslisten von Tierschutzorganisationen gemäß § 15 Tierschutzgesetz eingehalten?

 

10)  Wie setzten sich jeweils die 2/3 restliche Mitglieder der Ethikkommission zusammen?

10 a) Wie viele Mitglieder  aus der RUB? Aus welchen universitären Bereichen?

10 b) Wie viele externe Mitglieder? Aus welchen wissenschaftlichen bzw.  wirtschaftlichen Bereichen?

 

11)  Wurden Einwände von der Ethikkommission für dieses Versuchsvorhaben geäußert? Wenn ja, welche Einwände?

  

12)  Ich bitte um eine (anonymisierte) Kopie der Protokolle der Sitzungen der Ethikkommission, jeweils für den ursprünglichen Forschungsantrag und für die Verlängerung.

 

13)  Mit Schreiben vom 04.09.12 beschrieb mir das LANUV  den in Rede stehende Forschungszweck wie folgt:

Zitat: „Das Versuchsvorhaben widmete sich dem Zweck zur Erforschung der neuronalen Grundlagen sensorisch gesteuerter Orientierungsleistungen von Säugern, d.h. u.a. der Hand-Augen-Koordination.“ Zitatende 

Welche neuen Erkenntnisse wurden bei diesem Forschungsvorhaben hinsichtlich der Orientierungsleistungen der Hand-Augen-Koordination von Säugern gewonnen und welchen Nutzen für Wissenschaft, Menschen oder Tiere sind aus diesen neuen Erkenntnissen erkennbar und anwendbar?

 

14)  Wurden dieselben 6 Makaken vor dem in Rede stehenden Forschungsantrag  schon für Experimente eingesetzt? Wenn ja:

14 a) Datum der Erteilung und des Auslaufens der Genehmigung.

14 b) Beschreibung des Versuchs nach dem Forschungsantrag

14 c) Forschungszweck und angestrebter Nutzen nach dem Forschungsantrag

14 d) Sind nach Auswertung der Forschungsergebnisse die Gewinnung von neuen Erkenntnissen und anwendbarem Nutzen nach Forschungsantrag erfüllt worden?

 

15)  Wurden mit anderen Primaten vor dem in Rede stehenden Forschungsantrag an der Ruhr-Universität Experimente durchgeführt? Wenn ja:

15 a) Datum der Erteilung und des Auslaufens der jeweiligen Genehmigungen.

15 b) Namen des jeweiligen Antragsstellers/Forschers 

15 c) Anzahl und Art der jeweils eingesetzten Tiere

15 d) Beschreibung der jeweiligen Versuche gemäß Forschungsanträgen

15 e) Jeweiliger Forschungszweck und angestrebter Nutzen gemäß Forschungsanträgen

15 f) Sind nach Auswertung der Forschungsergebnisse die Gewinnung von neuen Erkenntnissen und anwendbarem Nutzen nach Forschungsantrag erfüllt worden?

 

Ich bitte um Mitteilung, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren für diese Anfrage zu erwarten sind,  wovon ich in diesem Fall nicht ausgehe, da meine Anfrage ehrenamtliche im öffentlichen Interesse erfolgt und die ersuchten Informationen alle aus den Genehmigungsakten zu entnehmen sind.  

Ich danke für eine Beantwortung meiner Anfrage bis zum 14. Januar 2013. 

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

Mitzeichner:
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.

 

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Siehe auch:

Animal Academy: Affenversuche an der RUB offenbar eingestellt

Ärtze gegen Tierversuche e.V.: Uni Bochum stellt Affenhirnforschung ein

Strafanzeige gegen die Ruhr-Universität Bochum

Animal Academy gegen Tierversuche an der Ruhr-Universität Bochum

Klagen gegen abschreckende Gebührenerhebungen des LANUV NRW, Recklinghausen

Spendenaufruf wegen abschreckenden Gebührenerhebungen der Behörde LANUV NRW

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Tierquäler Andreas Kreiter, aufhören!!!

Auszüge aus einem Artikel aus der FAZ vom 13.12.2012:

Bremer Tierversuche –  Unzulässiger Menschen-Vergleich

13.12.2012 ·  Die Forschungsfreiheit siegt vor Gericht – vorerst:
Die Behörde, die vor vier Jahren Versuche eines Bremer Hirnforschers an Affen nicht genehmigte, hätte nicht selbst ethisch abwägen dürfen.

„Aufhören!“ Der Titel der ganzseitigen Wutanzeige in der Dienstagsausgabe des Bremer „Weser-Kurier“ ließ keinen Zweifel: Die „Tierversuchsgegner Bundesrepublik Deutschland e.V.“ wollen die neurobiologischen Versuche an Affen an der Universität Bremen beendet sehen. Am hansestädtischen Oberverwaltungsgericht haben die zuständige Bremer Gesundheitsbehörde und Hirnforscher Andreas Kreiter am Dienstag erneut um zwanzig Makaken gezerrt. Diesmal setzte sich die Forschung durch: Die Behörde hätte Kreiters Antrag auf Genehmigung laufender Tierversuche aus dem Jahr 2008 und dessen Verlängerungsgesuche genehmigen müssen, so das Urteil. Das mag womöglich wegweisend sein, bedeutet aber nicht unbedingt das Ende des gerichtlichen Zwists.

[…] Unerlässlich, um Basiswissen zu erhalten für neue Untersuchungsmethoden oder Therapien, sagen die Forscher – eine zu hohe Belastung für die Tiere und ethisch nicht vertretbar, sagen Tierschützer.
[…]
Zudem wurde der Behörde kein eigener Ermessensspielraum in Ethikfragen zugebilligt, Revision ausgeschlossen. Letztlich ginge es darum, zwischen zwei Verfassungsgütern abzuwägen, der Forschungsfreiheit und dem Staatsziel Tierschutz. Dies sei rechtlich erschöpfend und eindeutig geklärt. So bleibt der Behörde nur die Rechtsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. „Ich habe keine Angst vor Leipzig“, sagte Behördenanwalt Ewer am Rand der Verhandlung.

Den ganzen Artikel lesen…

Sehr gut, dass Behördenanwalt Wolfgang Ewer keine Angst vor der Rechtsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hat! Mit diesem skandalösen Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts kann nicht das letzte Wort gesprochen sein, zu vielen rechtlichen und ethischen Unstimmigkeiten sind im Fall der Primatenversuche von Andreas Kreiter ersichtlich:

 

Inwiefern hätte die Bremer Gesundheitsbehörde, die als Dienstleiter der gesamten Bevölkerung agiert und diese Versuche ablehnte, sie stellvertretend für die Bevölkerung nicht ethisch abwägen dürfen? Hallo??! Soll das etwa bedeuten, dass für das Bremer OVG die Bevölkerung Deutschlands ethisch nicht abwägen darf?! Und wozu sind bitteschön für das Bremer OVG die Beratungen einer Ethikkommission vor jeder Genehmigungserteilung gedacht, die gemäß § 15 Tierschutzgesetz gesetzlich vorgeschriebenen sind? Ist für das Bremer OVG eine Sitzung der Ethikkommission vor Erteilung einer Genehmigung durch eine Behörde, die die Bevölkerung legitimiert dient, etwa ein Kaffeekränzchen? Eine Alibi-Veranstaltung? In welcher rechtlichen Welt lebt das Bremer OVG?  Das ist nicht zu fassen.

 

Inwiefern erteilt sich das Bremer OVG wiederum selbst das Recht, diese Versuche ethisch abzuwägen und im Alleingang ohne Revision zu entscheiden, dass sie ethisch vertretbar seien? Das Bremer OVG spricht der zuständigen und verantwortlichen Behörde und der Bevölkerung eine ethische Abwägung ab, entscheidet aber für sich selbst im Namen des Volkes, dass die Versuche ethisch vertretbar sind, da die Tiere nach seinem eigenen Ermessen nur „mäßig“ leiden würden. Die Tiere leiden „mäßig“?  Affen leiden „anders“?  Hallo??! Welche Welt der Gewalt und des Grauens will das Bremer OVG uns aufzwingen? Siehe in diesem Blog: Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

 

Inwiefern hat das Bremer OVG die Behauptung des Tierexperimentators Andreas Kreiter geprüft, dass „diese Experimente ohne Affen nicht zu machen seien“? Das hat das Bremer OVG mit Sicherheit nicht sorgfältig geprüft, denn es hätte erkennen können, dass Andreas Kreiter dabei lügt und dass diese Untersuchungen mit modernen und gefahrlosen Verfahren an freiwilligen gesunden Probanden und wohl auch an erkrankten oder verletzten Patienten seit Jahrzehnten möglich sind. Kennt etwas das Bremer OVG den § 8 Tierschutzgesetz auch nicht, der die Wahl von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden vorschreibt? Siehe: Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

 

Inwiefern hat das Bremer OVG die behauptete Bedeutung der Experimente von Andreas Kreiter zur Gewinnung von neuen Erkenntnissen und brauchbaren Ergebnissen geprüft? Das hat es mit Sicherheit nicht geprüft, denn es hätte erkennen können, dass Andreas Kreiter dabei auch lügt, genauso wie die anderen Hirnforscher, die diese Experimente seit Jahrzehnten an anderen Forschungsstandorten erfolglos für therapeuthischen Zwecken durchführen.  Kennt das Bremer OVG die §§ 8 und 7 Tierschutzgesetz etwa auch nicht, die die Vermeidung von Wiederholungs- und Doppelversuchen vorschreibt, sowie den Nachweis von umsetzbaren Erkenntnissen?

 

Ja, den Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig braucht Behördenanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer wohl nicht zu fürchten, das letzte Wort ist mit diesem skandalösen Urteil bestimmt nicht gesprochen worden.

 

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Siehe auch:

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

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Tierversuche: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter in Bremen

Dass Tierexperimentatoren nicht davor zurückschrecken, über ihr Wirken zu lügen, hatte schon der Nobelpreisträger und Pazifist George Bernard Shaw erkannt:

“He who dares to vivisect, does not hesitate to lie about it”

(Wer es wagt, Tierversuche durchzuführen,
schreckt auch nicht davor zurück, Lügen über sie zu verbreiten)

 

Die Barbarei der Tierversuche ist auch ein „modernes“ Phänomen in der Wissenschaft und wurde erst Mitte des 19. Jahrhunderts von dem französischen Psychopathen Claude Bernard eingeführt:

Zitat Peter Jennrich: Das Ende der Tierversuche

Die Kritik an den Tierversuchen ist so alt wie die Tierversuche selbst.

Der Tierversuch als wissenschaftliche Methode wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts von dem Franzosen Claude Bernard begründet.

Er war ein begeisterter Vertreter der Vivisektion, d. h. des „wissenschaftlichen“ Versuchs am lebendigen Tier. Um Erkenntnisse über das Leben gewinnen zu können, wurden Tiere bei lebendigem Leibe aufgeschnitten, um ihre Organfunktion beobachten zu können. Damit sie nicht weglaufen konnten, wurden sie auf Bretter geschnallt oder genagelt. Da Claude Bernard viele Versuche auch zu Hause durchführte, konnte seine Frau Augenzeugin des Tuns ihres Ehemannes werden. Aus Protest gegen sein barbarisches Treiben versuchte sie seine Versuche zu sabotieren und mit Hilfe des Pariser Tierschutzverein gegen die Vivisektion vorzugehen.

Nicht nur seine Ehefrau, sondern auch einige seiner Mitarbeiter wandten sich von Bernard aufgrund seines barbarischen Schaffens ab. Einige berichteten in der Öffentlichkeit und in der Presse über ihre Erfahrungen in dem Labor von Claude Bernard. Sie sprachen ihm jegliches Mitgefühl ab und bezweifelten die Wissenschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit seines Tuns. Die grundlegenden Thesen von Claude Bernard sind inzwischen längst vielfach widerlegt.“ […]

 

Weiterhin verbreiten Tierexperimentatoren bzw. ihre Lobby Lügen über die Tierversuche, bis zum heutigen Tag. Zum Beispiel wurde bei der Klage der Universität Bremen zur gerichtlichen Durchsetzung der Primatenversuche des Hirnforschers Andreas Kreiter offensichtlich Lügen vor Gericht vorgetragen, wenn man dem Bericht eines Journalisten von radiobremen.de Glauben schenkt, der die Argumentation der Universität Bremen wiedergibt:

Zitat radiobremen.de: […] „Der Wissenschaftler und die Leitung der Universität sehen das anders. Die Makaken-Affen würden nur gering belastet, so ein Uni-Sprecher. Außerdem seien die Experimente ohne Affen nicht zu machen.“ […]

Die Wissenschaftler und die Leitung der Universität Bremen wissen ganz genau, dass ihre Behauptung „Die Experimente seien ohne Affen nicht zu machen“ nicht zutrifft und betreiben somit bewußt Irreführung der Öffentlichkeit und der Richter: Wie die Organisation Ärtze gegen Tierversuche e.V.  in ihrem Artikel Hirnforschung mit Sinn und Verstand – ohne Affen es dokumentiert, werden u.a.  an der britischen Universität Durham mittels der bereits seit zwei Jahrzehnten entwickelten Transkranieller Magnetstimulation (TMS) Wahrnehmung, Lern- und Gedächtnisverhalten an Probanden gefahrlos erforscht. Versuche mit gesunden oder erkrankten freiwilligen Personen sind auch Gang und Gäbe in der Wissenschaft und sind nicht nur etisch vertretbar, sondern sie  liefern auch Ergebnisse von einer viel höherer wissenschaftlichen Aussagenkraft, wie zum Beispiel  der Schweizer Jean-Claude Wolf, Professor für Ethik und politische Philosophie es hervorhebt:

Zitat Prof. Jean-Claude Wolf: “Selbst wenn einige Tiere klare Anzeichen der Zustimmung zur Teilnahme an aggressiven Experimenten geben könnten, gäbe es für jeden moralisch akzeptablen Tierversuch ein moralisch akzeptables und überdies über therapeutische Zwecke aussagekräftigeres freiwilliges Humanexperiment.”

 

Dass im Fall der Versuche von Andreas Kreiter in Bremen mit der Wahrheit nicht gerade gewissenhaft und verantwortungsbewußt umgegangen wird, wird z.B. auch in einem von der FAZ veröffentlichen Leserbrief von Dr. Bernhard Rambeck dokumentiert Letzlich eine elende Tierschinderei:

Zitat Dr. Bernhard Rambeck, Leiter der Pharmakologischen Abteilung der Gesellschaft für Epilepsieforschung e.V., Bethel-Bielefeld:

[…] „In Berlin, München und Zürich wurde inzwischen akzeptiert, dass die Belastung für die sensiblen Tiere in keinem Verhältnis zum wissenschaftlichen Output steht; entsprechende Versuche mit Affen wurden eingestellt. Jedes Mal gibt es dann einen Aufschrei der Forscher, die die Wissenschaft insgesamt in Gefahr sähen, wenn der Tierschutz gleich oder höher bewertet würde als die Freiheit des grenzenlosen Forschens. Jetzt ist also der Bremer Affenforscher Kreiter mit seiner Makakenkolonie dran. Nachdem die wissenschaftliche Zielsetzung seiner in der Grundlagenforschung angesiedelten Experimente die Senatskommission der Bremer Bürgerschaft offensichtlich nicht überzeugt hat, fällt ihm plötzlich die überragende Bedeutung seiner Affenstudien für die Medizin ein: Die Hirnfunktionen der Epilepsiekranken müssen doch erforscht werden; die Bewegungssignale der Parkinson-Patienten müssen untersucht werden; wer Kreiters Affenversuche aufhalte, halte den Fortschritt in der Medizin auf.

Alles an den Haaren herbeigezogen. Argumente dieser Art werden seit Jahrzehnten verwendet, wenn es um die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen geht. Soll Andreas Kreiter doch bitte einmal vorweisen, was er bislang, seit er in Bremen in seinem Elfenbeinturm forscht, für die Epilepsiekranken erreicht hat. Nichts, absolut nichts. Natürlich wird er von seinen ebenfalls tierexperimentell forschenden Kollegen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und von den Universitäten unterstützt, weil sie alle Angst vor einem Dammbruch haben, sollten sich die in der allgemeinen Bevölkerung zunehmend akzeptierten ethischen Grundvorstellungen über den Umgang mit Tieren auch in der experimentellen Forschung durchsetzen. Also, zu behaupten, die Tiere würden nicht leiden und sich mit Freude an den Kreiterschen Experimenten beteiligen, ist blanker Unsinn. Die Tiere leben in Gefangenschaft, sie werden schmerzhaften Eingriffen im Schädel unterzogen, sie sind jeden Tag stundenlang immobilisiert und sie werden durch Flüssigkeitsentzug gefügig gemacht.

Herr Dr. Kreiter, bleiben Sie bei der Wahrheit, und stellen Sie sich darauf ein, dass sich Ihre angeblich hochmoderne Wissenschaft einem wohlverdienten Ende zuneigt.“

 

Lügen über die Tierexperimente werden auch zum Beispiel vom Hirnforscher Wolf Singer in einem Gespräch vom 12.11.2010 mit dem Philosophen Klaus Peter Rippe in der Zeitschrift Gehirn&Geist Bonobos bauen keine Kathedralen verbreitet, wie eine Leserin in einem Kommentar es gleich hervorgehoben hat:

Kommentar vom 27.11.2010: […] „Die krasseste Aussage von Singer ist seine Antwort auf die Frage, ob denn Erkenntnisse aus Tierversuchen überhaupt auf den Menschen übertragen werden könnten: „Ja, sogar fast eins zu eins.“ Diese Aussage ist schlichtweg falsch.“

 

Nicht einmal die hardline-Profis der Tierversuche würden sich trauen zu behaupten, dass die Ergebnisse von Tierversuchen „fast eins zu eins“ auf Menschen übertragbar sind! Unzählige Studien aus der Fachwelt und auf der internationalen Ebene belegen seit Jahrzehnten eindeutig, dass der Prozentsatz der Übertragbarkeit von Art zu Art statistisch völlig unvorhersehbar ist, sowie extrem variabel und extrem niedrig. Ob ein Versuchsergebnis auf Menschen übertragbar ist, bleibt solange unbekannt, bis der Versuch an Menschen wiederholt wurde. Ein Experte dieser wissenschaftlichen Thematik bestreitet sogar jegliche Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen von Art zu Art:

Zitat Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts für Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978 :

Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen.”

Es ist unverantwortlich und hoch bedenklich, dass ein Tierversuchsideologe wie Wolf Singer solche Lügen über die Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen mit „fast eins zu eins“ verbreitet, zumal er noch 2005 nach 30 Jahren Tierexperimente in der Zeitung DIE ZEIT zugab, dass keine neuen Erkenntnisse in der Hirnforschung zu verzeichnen sind:

Zitat Prof. Dr. Wolf Singer:

“Ich bin davon überzeugt, dass wir heute weniger wissen, wie das Gehirn funktioniert, als wir vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubten.”
(DIE ZEIT – 10.03.2005 – Nr. 11)

 

und dass die Hirnforscher in ihren Forschungsanträgen vom Gesetzgeber zum Betrug und Schwindel gezwungen seien:

Zeitschrift GEGENWORTE – Heft 4 – 1999
Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs

Zitate Wolf Singer:

„Ich muß in meinen Anträgen den Nachweis antreten, daß die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so großer praktischer Bedeutung sein werden, daß sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchsergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird. […] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.“
[…]
„Ja, das sieht man deutlich daran, daß der Gesetzgeber zunehmend die Zuwendung von Mitteln davon abhängig macht, daß wir nachweisen können, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verführen die Forscher zum Schwindeln.“

Die Sprecherin der Bremer Gesundheitsbehörde, die die Genehmigung für die Versuche von Andreas Kreiter verweigert hatte, äußerste sich verzweifelt gegenüber dem Wesenkurier nach dem Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts:

Zitat Weserkurier: […] „Die Gesundheitsbehörde bedauert das Urteil. „Wir müssen jetzt überlegen, ob weitere rechtliche Schritte überhaupt noch Sinn machen“, sagte Behördensprecherin Karla Götz.“

Doch, es macht unbedingt Sinn, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen. Weder die Öffentlichkeit noch die Richter dürfen über die Tierversuche belogen und betrogen werden. Und in einer gerichtlichen Auseinandersetzung von Verfassungsrelevanz und von bundesweiten Tragweite, ist mit absoluter Sicherheit ein Oberverwaltungsgericht nicht die leztmögliche Instanz, auch wenn das OVG Bremen eine Revision ausgeschlossen hat. Das wäre noch schöner in einem Rechtsstaat, denn niemand steht über dem Grundgesetz.

 

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AKTUELL 2014 in diesem Blog:

Anzeige „Kreiter macht eiskalt weiter“: Unberechtigte Kritik der Uni Bremen

Wie Andreas Kreiter eine Verletzung seiner Menschenwürde konstruiert

Andreas Kreiter, sehen Sie sich “diese Leute” an.

Andreas Kreiter, “diese Leute” sind die Mehrheit!

Ich erwarte eine Entschuldigung von Andreas Kreiter wegen seiner
Bezeichnung “diese Leute” gegenüber Radio Bremen

Rechtsmäßigkeit der Affenversuche des Andreas Kreiter: Ansprache an die Bremer Bürgerschaft

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem
Bundesverdienstkreuz?

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Über eine Million Euro Steuergelder für die Affenversuche des Andreas Kreiter

Anzeige “KREITER macht eiskalt weiter” und das edle Verhalten des FDP-Politikers Markus Buhlert

Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem

.Bild-Anzeige-Kreiter-Tierversuchsgegner Bundes

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Tierversuche von Andreas Kreiter: Affen leiden anders? Leiden auch die Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts anders?

Wie die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. es schon am Tag der Urteilsverkündung im Fall der Klage der Universität Bremen es mitgeteilt hat, dürfen die horrenden Experimente des Hirnforschers Andreas Kreiter weiter fortgeführt werden, siehe meinen gestrigen Blog-Eintrag: Hirnforschung: Die Bremer Versuchsaffen dürfen zu Ende massakriert werden .

Wie es aus diesem Artikel und aus den nachstehenden Artikeln aus der Presse zu entnehmen ist, beruht die Entscheidung der Richter des Bremer OVG einzig auf ihrem eigenen, persönlichen Ermessen, dass die Versuchstiere nur „mäßig“ bei diesen Versuchen leiden würden:

 

Zitat Ärtze gegen Tierversuche e.V. :

[…] Wie in Bremen, wurden auch in München und Berlin vergleichbare Hirnversuche an Affen ebenfalls abgelehnt, da die Behörden das Leid der Tiere als zu hoch und den medizinischen Nutzen als nicht gegeben sahen. Die in München zuständige Behörde machte in ihrem Ablehnungsbescheid 2008 deutlich: »Um einem lebensbedrohlichen Leiden (Durst) zu entrinnen, fügt sich das Tier in ein anderes erhebliches Leiden (Kopffixierung im Primatenstuhl).« Die betroffenen Experimentatoren akzeptierten im Gegensatz zu Kreiter die Ablehnung ihrer Tierversuche. […]

 

Zitat TAZ.de – Affen leiden anders:

Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag in einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden: Die zuständige Gesundheitsbehörde darf die Experimente des Neurobiologen Andreas Kreiter mit Makaken-Affen nicht untersagen. Die Belastung der Tiere, so das Gericht, sei eine „mäßige“, die Abwägung mit den Belangen des Tierschutzes müsse daher eindeutig zu Gunsten der Wissenschaft ausfallen. Eine Revision vor dem Bundes-verwaltungsgericht ließen die Richter nicht zu. […]

Zitat Weserkurier:

[…] Wie sehr werden die Tiere gequält und lässt sich das rechtfertigen? „Der Schlüssel des Verfahrens“, sagte Hans Alexy, Vorsitzender Richter am OVG. Und genau an diesem Punkt trafen die Positionen unversöhnlich aufeinander. Während die Gesundheitsbehörde von Zuständen ausgeht, bei denen es gar nicht anders sein könne, als dass die Affen schweren körperlichen und seelischen Zumutungen ausgesetzt seien, spricht die Gegenseite von allenfalls mäßigen Belastungen. „Mehr als zehn Jahre Forschung beweisen das“, sagte Wolfgang Löwer, der in dem Verfahren die Universität vertrat.

Eine Sichtweise, die von dem OVG geteilt wird, so sehr, dass in der Begründung sogar die gleichen Worte gewählt werden. „Das OVG ist aufgrund einer Auswertung der verschiedenen Gutachten und Stellungnahmen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tiere durch die Versuche allenfalls mäßigen Belastungen ausgesetzt sind“, heißt es in einer Mitteilung vom Abend. Dabei habe das Gericht berücksichtigt, dass diese Versuche bereits seit 1998 durchgeführt werden. […]

Zitat Radio Bremen:

[…] Der Neurobiologe Andreas Kreiter erforscht seit Ende der 1990er Jahre, wie das Gehirn von Affen funktioniert. Im Jahr 2007 beschloss die Bremische Bürgerschaft, dass damit Schluss sein soll, weil die Tiere nach Überzeugung der Gesundheitsbehörde zu sehr leiden. Der Wissenschaftler und die Leitung der Universität sehen das anders. Die Makaken-Affen würden nur gering belastet, so ein Uni-Sprecher. Außerdem seien die Experimente ohne Affen nicht zu machen. […]

Zitat Focus online:

[…] Die Affen leiden „mäßig“ stark unter den Versuchen, sagen die Richter

Bei der Verhandlung am Dienstag ging es im Wesentlichen um die Frage, wie stark die Tiere unter den Versuchen leiden. Beide Seiten führten Gutachten mit unterschiedlichen Bewertungen dazu an. Das Gericht ging bei seiner Entscheidung von einer mäßigen Belastung der Tiere aus. […]

 

Tatsächlich? Die Tiere leiden nach dem Ermessen der Bremer OVG-Richter nur „mässig“ bei diesen Experimenten? Das Bohren des Schädels, die Implantierung von Elektroden im Gehirn, der massige Wasserentzug, die stundenlange Fixierung des Kopfs auf Primatenstühlen während den „Übungen“, diese jahrelange Tortur bis zum anschließenden Töten der Tiere, das alles ist für die  Richter des Bremer OVG nur „mässiges“ Leiden? Haben die OVG-Richter ihr Empfinden von Leiden und Grausamkeit etwa bei Frankenstein- und sonstige Gewalt und Horror-Filmen entwickelt? Wollen uns die Richter eine Welt der Gewalt, des Horrors, des Alptraums und der Grausamkeit aufzwingen?

Und was ist mit der lebenslangen Gefangenschaft der  Tiere im Einzelhaft, wie Andreas Kreiter sich grinsend vor den Käfigen seiner Opfer fotografieren lässt? Ist etwa auch eine lebenslange Gefangenschaft ein „mässiges Leiden“ für die Richter des Bremer OVG? Haben die Richter des Bremer OVG Sehnsucht nach Käfighaltung oder nach den mittelalterlichen Verliesen von grausamen Despoten? Meinen etwa die Richter des Bremer OVG, dass hoch empfindliche und psychisch hochentwickelte Wesen wie Affen oder Menschen – die hier bei diesem Forschungszweck wissenschaftlich gleichgestellt werden – unter einer lebenslangen Gefangenschaft nicht leiden, gebrochen und zerstört werden? Glauben etwa die Richter des Bremer OVG, dass irgendwelche wissenschaftliche Beobachtungen und Messungen an Tiere oder Menschen, die unter dieser extremen lebenslangen Belastung vorgenommen werden, irgendwelche aussagekräftige und brauchbare Erkenntnisse für die Heilung von natürlich entstandenen Krankheiten bei Menschen gewonnen werden können? Ist den Richtern der Bremer OVG noch nicht hinreichend bekannt, dass Gewalt Menschen und Tiere physisch und seelisch verändern und zerstören?  Brauchen die Richter der Bremer OVG noch Beweise dafür? In welcher Welt des „mässigen“ Gräuels leben die Richter des Bremer OVG?

Und was ist mit der im Voraus genehmigten Tötung der Versuchstiere nach den Experimenten? Ist auch der Tod für die Richter des OVG ein „mässiger“ Schaden für Menschen oder Tiere? In welcher Welt der Gewalt und der Zerstörung leben die Richter des Bremer OVG mit ihrem Ermessen von „mäßigen“ Schmerzen, Leiden und Schäden?

Und was ist mit der horrenden Tötung der Tiere nach den Experimenten? Ist das auch für die Richter des Bremer OVG „mässiges Leiden“? Im Internet kursieren z.B. Informationen, dass der Hirnforscher Wolf Singer, der schon seit Jahrzehnten die gleichen Experimente an Primaten in Frankfurt beim Max Planck Institut für Hirnforschung durchführt (Andreas Kreiter ist sein eifriger Schüler in Bremen), die Gehirne seiner jahrelang gequälten Versuchstiere bei lebendigem Leib und ohne Narkose seziert, siehe zum Beispiel mit schockierendem Bild: Wolf Singer und seine Tierversuche oder Prof. Dr. Wolf Singer forscht an den Hirnen lebender und nicht-betaeubter Tiere… . Ist für die Richter des Bremer OVG das Sägen des Schädels und das Sezieren des Gehirns beim Bewußtsein etwa ein „mässiges Leiden“?

Und was ist mit den erheblichen Kollateralschäden von solchen horrenden Versuchen für Menschen und Gesellschaft? Haben sich die Richter des Bremer OVG darüber Gedanken gemacht?  Siehe: Gravierende Kollateralschäden der Tierversuche für Mensch und Gesellschaft. Offensichtlich leiden Millionen von Menschen anders als die Richter des Bremer OVG.

Welche Welt des Grauens, der Gewalt, der Angst und des Leidens wollen uns die Richter des Bremer OVG mit ihrem fragwürdigen persönlichen Ermessen von „mässigen“ Schmerzen, Leiden und Schäden aufzwingen? Das ist eine fremde Welt, eine Welt der horrenden Vergangenheit und Gegenwart, das ist eine von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands abgelehnte Welt, die sie auch durch ihre demokratisch gewählten legislativen Vertreter zum Ausdruck gebracht hat, nicht nur für die Bremer Bevölkerung:

Zitat Weser Kurier: l

[…] Die Gesundheitsbehörde geht davon aus und hat das gestern noch einmal betont, dass die Affen großes Leid erdulden müssen. Es sei deswegen unter ethischen Gesichtspunkten unvertretbar, weiter Versuche an ihnen auszuüben. Zumal, so der Prozessbevollmächtigte Wolfgang Ewer, ein Verwaltungsrechtler aus Kiel, den Experimenten kein messbarer Nutzen gegenüberstehe.
[…]
Grundsätzlich, so der Anwalt, träfen bei dem Streit zwei verfassungsrechtliche Positionen aufeinander: die Wissenschaftsfreiheit und der Tierschutz, der seit zehn Jahren als Staatsziel im Grundgesetz verankert sei. „Und wer anderes als die demokratisch legitimierte Exekutive kann festlegen, welchem der beiden Rechtsgüter nach sorgfältiger Abwägung der Vorrang gegeben wird?“, erklärte Ewer.

 

Ja, wer anderes als die demokratisch legitimierte Exekutive und Legislative kann festlegen, wie Affen und Menschen leiden? Bestimmt nicht allein die Richter des Bremer OVG. Wir sind das Volk, wir kämpfen weiter, gegen die Leiden der Versuchstiere und gegen unsere eigenen Leiden. Gegen Grauel, Angst und Gewalt. Wir kämpfen weiter, auch wenn die Bremer Versuchsaffen zu Ende massakriert werden dürfen, weil die Richter des Bremer OVG „anders leiden“ und anders denken, vorsichtshalber ohne Revision, damit das besser beim Volk sitzen kann.

Wie ist es mit einer Revision beim Bundesverfassungsgericht, wenn die Bremer OVG-Richter eine Revision beim Bundesveraltungsgericht ausgeschlossen haben?

 

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Siehe auch:

Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym
)

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Hirnforschung: Die Bremer Versuchsaffen dürfen zu Ende massakriert werden

Eine aktuelle Information der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Vernichtendes Gerichtsurteil in Bremen: Affenqual weiter erlaubt

Das heute am Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen ergangene Urteil erlaubt dem Affenhirnforscher Andreas Kreiter weiterhin grausame und medizinische irrelevante Experimente am Hirn von Makakenaffen. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche wirft dem Gericht Ignoranz des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes zu Gunsten einer einflussreichen Lobby vor.

Die Ärztevereinigung zeigt sich bestürzt, dass das OVG trotz erdrückender Beweislage über die ethische Unvertretbarkeit und des fehlenden Nachweises über die zu erwartenden »hervorragenden Erkenntnisse«, wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt, der grausamen Hirnforschung weiter grünes Licht gibt. Das Gericht hat nicht einmal Revision zuzulassen.

»Für den Tierschutz ist das Urteil vernichtend. Es zeigt, dass das Tierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz in der Praxis nicht angewandt werden, wohingegen die Forschungsfreiheit grenzenlos ist«, kritisiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung.

Wie in Bremen, wurden auch in München und Berlin vergleichbare Hirnversuche an Affen ebenfalls abgelehnt, da die Behörden das Leid der Tiere als zu hoch und den medizinischen Nutzen als nicht gegeben sahen. Die in München zuständige Behörde machte in ihrem Ablehnungsbescheid 2008 deutlich: »Um einem lebensbedrohlichen Leiden (Durst) zu entrinnen, fügt sich das Tier in ein anderes erhebliches Leiden (Kopffixierung im Primatenstuhl).« Die betroffenen Experimentatoren akzeptierten im Gegensatz zu Kreiter die Ablehnung ihrer Tierversuche.

Die Ärzte gegen Tierversuche bezeichnen es als Armutszeugnis für die deutsche Justiz, dass derart grausame zweckfreie Neugierforschung auf Kosten fühlender Lebewesen gestattet wird. Wie ethische und klinisch relevante Hirnforschung aussehen kann, zeigt nach Aussage des Ärztevereins unter anderem die britische Universität Durham, wo mittels Transkranieller Magnetstimulation Wahrnehmung, Lern- und Gedächtnisverhalten an Probanden gefahrlos erforscht werden.

Weiterlesen…

 

Manche Richter haben in der Tat die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2002 nicht mitgekriegt, das ist ja auch nur 10 Jahren her, so schnell können manche Richter nicht denken, wenn überhaupt. Der Lobbyismus hat gewonnen und Lobbyismus ersetzt nun mal öfter das Denken. Die Bremer Versuchsaffen dürfen sinnlos und grausam zu Ende massakriert werden. 

Es wird aber auch in Deutschland Richter geben, die das neue Grundgesetz innerhalb 10 Jahren gelernt haben, das steht fest. Und die auch verinnerlicht haben, dass eine Änderung des Grundgesetzes in einem Rechtsstaat ein grundlegender Vorgang ist, der nicht willkürlich und unüberlegt geschehen kann, sondern letztendlich aus dem langwierigen Wille einer großen Mehrheit der Bevölkerung hervorgeht: Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands, nicht nur der Bevölkerung Bremen, lehnt solche horrende Experimente und solche Gewalt an Tiere und Menschen ab.  Wir sind das Volk.  Der Kampf geht weiter, auch wenn die Bremer Versuchsaffen zu Ende massakriert werden dürfen. Wir sind das Volk, wir haben Willensfreiheit, wir lassen sie uns nicht durch pseudowissenschaftliche Forschung absprechen, der Kampf geht weiter.

 

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym
)

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