Blog – Jocelyne Lopez

Tierschutz und Bürgerschaftliches Engagement

Ein Beispiel für bürgerschaftliches Engagement zur dringenden Durchsetzung der Rechte der Tiere:

Ansprache von Gisela Urban an Bundestagsabgeordnete Ute Kumpf

Von: Gisela Urban
An: Ute Kumpf – ute.kumpf@bundestag.de
Datum: 11.07.2010
Betreff: Bürgerschaftliches Engagement i.S. Tierschutz, insbesondere REACH

Sehr geehrte Frau Kumpf,

im Rahmen Arbeitsgruppe Bürgerschaftliches Engagement möchte ich auf die Ungesetzlichkeit der EU-Verordnung „REACH“ hinweisen, die kontrovers steht zum Tierschutzgedanken der EU, der lautet:
Die Maßnahmen der Europäischen Kommission auf diesem Gebiet beruhen auf der Erkenntnis, dass Tiere empfindungsfähige Lebewesen sind. Generelles Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Tieren keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Tierbesitzer und -halter haben tierschützerische Mindestanforderungen einzuhalten.

Ebenso erhebt der Art. 20 a Grundgesetz der BRD den Tierschutz ausdrücklich zum Staatsziel, ratifiziert zum 01.08.2002.

Der § 2 TschG hört sich nicht schlecht an, aber er läßt ganz raffinierte Törchen offen, die zu VO nach § 2a geführt haben. Aus ihnen wird deutlich, was sich alles mit § 2 vereinbaren läßt. Für viele Tierarten fehlt es gänzlich an Verordnungen: Mastbullen, Geflügel, Hänchen, Enten, Puten, Gänse, Kaninchen, Pelztiere, Fische usw. Hier ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Ich erinnere hierbei an Ihren früheren Umweltminister Matthiesen (Flugaffäre Chartergesellschaft PJC, System Trieneken). Er sprach seinerzeit davon, er habe die zigtausendfachen Kälberhinmetzelungen „blutenden Herzens“ angeordnet.

Mein Herz blutet wirklich wegen dieser Sünden gegen unsere Mitgeschöpfe. Das haben sie, die jahrtausendelang unsere treuen stummen Helfer waren und ohne die wir gar nicht leben könnten, nicht verdient, sie ohne Freude leben zu lassen.

Dies gilt nun insbesondere für „REACH“. Hierfür werden über 54 Mio. Tiere noch zusätzlich ihr Leben auf grausame Art verlieren.

Will man mündigen Bürgern tatsächlich erzählen, daß durch dieses Gemetzel giftige Chemikalien für den Menschen ungiftig sein werden?

Gibt es nach Abschluss von „REACH“ für durch Chemikalien krankgewordenen Menschen überhaupt noch Klagemöglichkeiten?

Scheint hier der wahre Grund für „REACH“, also massive wirtschaftliche Interessen, zu liegen?
Ich bitte daher, REACH sofort zu stoppen, sowie den § 2 TschG ohne VO nach § 2a umzusetzen.

Hochachtungsvoll
Gisela Urban

 

Ansprache von Gisela Urban an Sabine Lösing, Europäisches Parlament

Von: Gisela Urban
An: Sabine Lösing –
sabine.loesing@europarl.europa.eu
Datum: 31.07.2010
Betreff: FW: Bürgerschaftliches Engagement i.S. Tierschutz, insbesondere REACH

Sehr geehrte Frau Loesing,

diese Mail an Frau Kumpf (blieb bis heute unbeantwortet) schicke ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus.

Mit freundlichen Grüssen
Gisela Urban