Blog – Jocelyne Lopez

Täter aus gut geschützten Positionen

Ich verweise auf meinen Eintrag 10 Thesen zum Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und zitiere weiter aus dem Brief von G.O. Mueller über Wissenschafts-freiheit an 639 Staatsrechtslehrer vom März 2008, der auch in den Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen wurde: 

 

Die Aufnahme der Thesen in der Öffentlichkeit

Es wäre damit zu rechnen, daß die zentrale Überlegung (These 5), die Mehrheit der Wissenschaftler eines Fachgebietes könnte die Minderheits-auffassungen ihres eigenen Faches aus dem Fach hinauswerfen und vollständig von der Mitwirkung an der Entwicklung ihrer Wissenschaft ausschließen, allen verständigen Zeitgenossen als abenteuerlich und absurd erscheinen muß. Sie würden einen derartigen Vorgang in den akademischen Wissenschaften für aussichtslos und deshalb völlig ausgeschlossen halten, weil sie annehmen, daß schon ein Versuch alsbald der Öffentlichkeit bekannt werden und dann korrigiert werden würde. Niemand unter unseren Zeitgenossen würde von alleine auf den Doppelgriff einer Kombination von Thesen 5 und 8 kommen.

Als mindestens genau so abenteuerlich und absurd und somit als völlig ausgeschlossen müßte unseren Zeitgenossen die beschriebene Heimtücke erscheinen (These 8), daß eine ganze Wissenschaftsdisziplin insgeheim die Wissenschaftsfreiheit abschafft und diesen Zustand vor der Öffentlichkeit zu verbergen versteht, also einen Betrug der Öffentlichkeit organisiert. 

Die Öffentlichkeit lebt im Vertrauen auf eine um Objektivität und Nüchternheit bemühte Naturwissenschaft, im Vertrauen auf die von der Exekutive ausgeübte Rechtsaufsicht und die von der Legislative ausgeübte politische Kontrolle sowie im Glauben an das vielzitierte “Wächteramt” der Presse als “vierter Gewalt” im Staat. 

Die Öffentlichkeit rechnet nicht damit und kann sich nicht einmal vorstellen, daß die vermutete Objektivität, Nüchternheit und Gesetzestreue der Wissenschaftler, die ministerielle Rechtsaufsicht, die politische Kontrolle und das vielgepriesene “Wächteramt” der Presse sich allesamt als Illusionen erweisen könnten, weil diese Grundsätze und Funktionen von einer bestimmten Personengruppe in der Gesellschaft vorsätzlich außer Kraft gesetzt worden sind. 

Wenn die in den Thesen 5 und 8 skizzierten Vorgänge und Entwicklungen, also der Doppelgriff durch Rechtsbruch und zugleich Vertrauensbruch einmal Wirklichkeit werden sollten, so würde der Versuch, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und aufzuklären, bei den Opfern des Doppelgriffs, nämlich den aufgeklärten, aber ahnungslosen Zeitgenossen, auf größtes Mißtrauen stoßen, auf Unglauben, Ablehnung und wahrscheinlich sogar auf Protest gegen den Informanten, weil niemand geneigt ist, Derartiges in unserem Land überhaupt für möglich zu halten. Man würde solche Vorgänge als einen völlig unmöglichen Kulturbruch empfinden, den man niemandem in der akademischen Wissenschaft zutraut. 

Solche Zeitgenossen aber, die sofort die möglichen Folgen kalkulieren, falls die angebliche Aufdeckung eines Doppelgriffs der beschriebenen Art auch nur dürftigste Tatbestände zutage fördern sollte, würden sich sofort in völliges Schweigen zurückziehen. Wahrscheinlich würden sie bestreiten, davon auch nur das Geringste überhaupt gehört zu haben. 

Die Aufdeckung eines tatsächlichen Doppelgriffs der beschriebenen Art würde in unserer Gesellschaft mit großer Wahrscheinlichkeit als abstruse “Verschwörungstheorie” abgetan. Unsere gegenwärtige Publizistik, genervt von einigen phantastischen Verschwörungstheorien, vermittelt ihren Lesern ohnehin tendenziell die Auffassung, daß es so etwas wie Verschwörungen noch nie gegeben hat und insbesondere heute gar nicht mehr geben kann, weil die “investigative Presse” ständig aufpaßt und investigiert. Die Behauptung eines Doppelgriffs, wie oben beschrieben, könnte daher nur eine weitere törichte “Verschwörungstheorie” sein. 

Unsere Publizistik, auch die angeblich sogar “investigative”, versteht sich als Wellness-Veranstaltung für ihre Leser und betreibt deshalb selbst eine Verschwörung gegen Verschwörungstheorien. Mit der Einordnung als “Verschwörungstheorie” gilt ihr ein Thema bereits als publizistisch hinreichend beantwortet und positiv erledigt. Wer einen Doppelgriff der beschriebenen Art aufdecken wollte, müßte damit rechnen, daß er nur die Gegenfrage erntet, ob die Mondlandung etwa aus Hollywood-Ateliers stammt. 

Aus diesen Erwägungen und Erfahrungen folgt, daß handelnde Personen der Thesen 5 und 8 in unserer Gesellschaft zunächst einmal eine starke und vor Aufdeckung gut geschützte Position hätten, wie alle Täter, die etwas Unglaubliches und Unvorstellbares ins Werk setzen. 

(G.O. Mueller)