Blog – Jocelyne Lopez

Juristische Möglichkeiten für Opfer von Verleumdungs- und Rufmordsbanden im Internet

Ich komme auf meine Einträge Die Verleumdungs-Seiten ESOWATCH, GWUP und Forum Alpha Centauri über die langjährigen Aktivitäten im deutschsprachigen Internet von einigen Verleumdungs- und Rufmordsbanden zurück und wiedergebe interessante Rechtsempfehlungen aus dem Thread im Forum Zeitwort.at FGH – Freigeisterhaus.de – Faschisten-Forum:

 

26.03.09 – Zitat ISS

Nein, mein Anwalt hat mir das so erklärt:

Anzeige wegen Beleidigung ist von der Rangfolge der Verbrechen nicht so hoch angesiedelt. Daher werden Ermittlungen oftmals eingestellt. Im Internet passiert, kommt dann noch dazu dass viele Staatsanwälte und Richter nicht viel Ahnung vom Internet haben, sich also zuwenig auskennen.

Der Rat des Anwaltes bei einer ganzen Bande von Mobbern: Greif dir den schlimmsten raus, nimm dir einen Anwalt und belege die Beleidigungen stichhaltig mit Ausdrucken, sodaß der Richter sich ein Bild machen kann, wie das am Bildschirm aussieht, also was und wie es jemand sieht, der das im Internet liest.

Die Höhe der Strafe richtet sich danach, wie lange die Beleidigung zu lesen war und wie viele User sie gelesen haben (Größe des Forums).
War es eine Beleidigung, so ist derjenige dran. Mit einer Ausnahme vielleicht: Die Zurückbeleidigung. Da wird es dann schwieriger.

Und einen von der Bande erwischt, ist der Rest schon viel kleinlauter. Geht’s trotzdem weiter, Anzeige gegen den Nächsten. Die Kosten kann man dann schon mit dem Schmerzensgeld aus dem ersten Fall finanzieren und da bleibt immer noch was über. Ist übrigens gar nicht so teuer. Ca. 200 Euro für den Anwalt und wenn’s vor Gericht geht noch ca. 2-300 Euro Gerichtskosten, die bei einer Verurteilung der Beleidiger auch noch zahlen darf.

Das Ganze drumrum ist egal. Was zählt ist die Beleidigung. Und ohne eine Verurteilung wegen Holocaustleugnung, darf euch keiner öffentlich einen Holocaustleugner nennen. Da hilft dem Beleidiger auch kein noch so guter Anwalt.

 

(Jocelyne Lopez)