Blog – Jocelyne Lopez

Prof. Dr. Gerhard Vollmer: Darf man Falsches lehren?

Nachstehend Auszüge aus einem Vortrag auf der Frühjahrstagung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, Fachverband „Didaktik der Physik„, der 1989 in der Zeitschrift: „Naturwissenschaften“ (76 -1989 S. 185-193) veröffentlicht wurde:

Prof. Dr. Gerhard Vollmer
Darf man Falsches lehren?
Eine wissenchaftsdidaktische Überlegung

Dass jemand bewusst Falsches lehrt, scheint sowohl die Ethik der Wissenschaft als auch die Pflichten des verantwortungsvollen Erziehers zu verletzen. Gleichwohl lehren wir regelmäßig Falsches, etwa Galileis Fallgesetze oder überhaupt klassische Mechanik. Und unter genau angebbaren Bedingungen dürfen wir das auch. Insbesondere muss die als falsch erkannte Theorie in anderen Hinsichten ausreichend brauchbar sein.

Eine Gewissensfrage?

Die Frage, ob man auch Falsches lehren dürfe, wird zunächst und spontan ein entschiedenes Nein hervorrufen. Es schiene sowohl der Wahrheitssuche der Wissenschaft als auch dem pädagogischen Auftrag des Lehrenden zu widersprechen. Allerdings werden auch sofort einige Bedenken und Einwände auftauchen, Einwände freilich, die eher den Sinn und die Berechtigung der Frage als die verneinende Antwort betreffen. Sie sollten deshalb vorweg bedacht werden.

Erstens wissen wir, dass wir – auch als Lehrer – nicht gegen Irrtum gefeit sind. Da wir fehlbar sind und da unser Wissen immer vorläufig bleibt, kann im Prinzip jedes Element unseres Lehrstoffs auch falsch sein. Wer Wissen vermittelt, der läuft damit auch Gefahr, Irrtümer weiterzugeben. Und wer, um dieses Risiko zu vermeiden, nur als sicher Erkanntes lehren wollte, der dürfte überhaupt nichts mehr lehren. Das Verbot oder die Weigerung, Falsches zu lehren, kann sich also nur auf bekannt Falsches beziehen. Und die Frage lautet eben genauer: Darf man bewusst Falsches lehren? Darf man etwas lehren, von dem man bereits weiß, dass es falsch ist? Die spontane Antwort auf diese präzisierte Frage wird dann allerdings ein ebenso entschiedenes Nein sein.
[…]
Die Einsicht in die Fehlbarkeit unseres Wissens bedeutet nicht, dass wir nichts wissen und nichts wissen können. Sie zeigt nur, dass wir Sicherheit nicht als Merkmal eines angemessenen Wissensbegriffs ansehen sollten. Fordert man nämlich, dass Wissen sicher sein müsse (so dass „sicheres Wissen“ ein Pleonasmus, „fehlbares“ oder „Vermutungswissen“ dagegen ein Selbstwiderspruch wäre), dann schließt die These von der Fehlbarkeit menschlichen Wissens ein, dass wir überhaupt nichts wissen, und dies würde unserer Intuition doch allzu sehr widersprechen. Nicht einmal in der Wissenschaft gäbe es dann Wissen; wenn aber hier nicht, wo sonst?

Akzeptieren wir jedoch einen Wissensbegriff, der Fehlbarkeit zulässt, dann können wir uns natürlich nicht nur darüber irren, was wahr, sondern auch darüber, was falsch ist. Und wir können dann auch wissen, dass etwas falsch ist, ohne dessen auch sicher sein zu müssen. In diesem Sinne also stellen wir die Frage, ob man etwas lehren – und damit als wahr hinstellen – darf, von dem man weiß, besser: zu wissen glaubt oder vermutet, dass es falsch ist. Und auch in diesem noch einmal präzisierten Sinne wird man die Frage wieder mit einem spontanen Nein beantworten. Schiene es doch das wissenschaftliche Ethos zu verletzen, wenn man „wider besseres Wissen“ Falsches lehren wollte.“
[…]
Unsere Ausgangsfrage darf nun so interpretiert werden: Darf der Lehrende Aussagen als wahr hinstellen, von denen er weiß, dass sie mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen, dass sie die Tatsachen nicht angemessen beschreiben? Auch hierauf wird die Antwort ein vielleicht nicht mehr so spontanes, aber doch wohl immer noch entschiedenes Nein sein. Ob und inwieweit dieses Nein berechtigt ist, soll dann Gegenstand der folgenden Betrachtungen sein. […]

(Prof. Dr. Gerhard Vollmer)