Blog – Jocelyne Lopez

Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 10./12.08.08

Ich erhielt im Zusammenhang mit dem Austausch vom 07.08.08 folgende Antwort:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 10.08.08
Betr: Re: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

wie wuerden Sie denn – wir lassen die Relativitaetstheorie einmal beiseite und bleiben bei der klassischen Physik – die folgende Situation bewerten?

Im tiefen Weltraum, fern jeglicher Planeten, fliegen drei Raumschiffe A, B, C hintereinander in die gleiche Richtung.

Der Beobachter im Raumschiff A misst fuer das Raumschiff B eine Geschwindigkeit von 20 km/h, fuer Raumschiff C eine Geschwindigkeit von 30 km/h. Der Beobachter auf Raumschiff B misst fuer Raumschiff C eine Geschwindigkeit von 10 km/h. (Wie gesagt, rein klassische Physik.)

Wuerden Sie fragen: Wie kann denn Raumschiff C gleichzeitig zwei Geschwindigkeiten haben? Beschleunigt oder bremst es, je nachdem ob es gerade von A oder von B aus beobachtet wird? Ist „Geschwindigkeit“ ueberhaupt etwas reales?

Oder haben wir da einen Widerspruch in der klassischen Physik aufgedeckt, naemlich den unhaltbaren Ausdruck 10 km/h = 30 km/h?

Oder gilt: „Wenn wir mit zwei verschiedenen Messverfahren ein und dasselbe physikalische Ereignis messen und auf zwei verschiedene Messergebnisse kommen dann ist zwangslaeufig eines davon ein Messfehler (oder sogar beide). Anders geht es nicht?
Aber welche der beiden Geschwindigkeitsmessungen ist dann falsch? Insbesondere, wenn alle beteiligten Raumschiffe baugleiche Messinstrumente verwenden?

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

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Dazu meine Antwort vom 12.08.08:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 12.08.08
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08
Unser Austausch vom 31.07./01.08.08
Unser Austausch vom 04./05.08.08
Unser Austausch vom 07.08.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.08.08.
Sie schreiben:

Im tiefen Weltraum, fern jeglicher Planeten, fliegen drei Raumschiffe A, B, C hintereinander in die gleiche Richtung.

Der Beobachter im Raumschiff A misst fuer das Raumschiff B eine Geschwindigkeit von 20 km/h, fuer Raumschiff C eine Geschwindigkeit von 30 km/h. Der Beobachter auf Raumschiff B misst fuer Raumschiff C eine Geschwindigkeit von 10 km/h. (Wie gesagt, rein klassische Physik.)

Wuerden Sie fragen: Wie kann denn Raumschiff C gleichzeitig zwei Geschwindigkeiten haben?  Beschleunigt oder bremst es, je nachdem ob es gerade von A oder von B aus beobachtet wird? Ist „Geschwindigkeit“ ueberhaupt etwas reales?

Oder haben wir da einen Widerspruch in der klassischen Physik aufgedeckt, naemlich den unhaltbaren Ausdruck 10 km/h = 30 km/h?

Meine Aussage, dass zwei verschiedenen Messergebnisse mit zwei verschiedenen Meßvorschriften nicht vorkommen dürfen und ungültig sind, bezieht sich natürlich auf ein und dasselbe Ereignis: Zwei Objekte können sich z.B. nicht gleichzeitig mit 30 km/h und 10 km/h zueinander bewegen, das leuchtet wohl ein. Vergessen Sie aber bitte nicht, dass eine Relativgeschwindigkeit immer jeweils paarweise zwischen Objekten bestimmt wird, und dass ein Objekt folglich unendlich viele Relativgeschwindigkeiten paarweise mit anderen Objekten gleichzeitig hat, wie auch in Ihrem Gedankenexperiment.

Natürlich ergibt sich dadurch kein Widerspruch in der klassischen Physik, natürlich entsteht in diesem Fall kein unhaltbarer Ausdruck 10 km/h = 30 km/h und ich würde keinesfalls fragen, wieso ein Objekt verschiedene Relativgeschwindigkeiten zu anderen Objekten hat. Dass ein Objekt gleichzeitig verschiedene Geschwindigkeiten zu anderen Objekten hat, ist im Gegenteil ganz normal, und ich sage ja im Gegenteil die ganze Zeit nichts Anderes, und zwar, dass ein und dasselbe Objekt nicht ein und dieselbe Geschwindigkeit zu anderen bewegten Objekten haben kann, wie es in der SRT seltsamerweise postuliert wird.

In Ihrem Gedankenexperiment bestehen also ganz normal und per Definition verschiedene Geschwindigkeiten gleichzeitig zwischen den 3 verschiedentlich bewegten Objekten:

– Geschwindigkeit Raumschiff C zu Raumschiff A = 30 km/h
– Geschwindigkeit Raumschiff C zu Raumschiff B = 10 km/h

Ihr Gedankenexperiment gemäß Postulat Einsteins würde aber ganz anders aussehen und zu unlösbaren Widersprüchen führen, wenn man postuliert, dass eines der 3 Raumschiffe (z.B. Raumschiff C), mit der seltsamen und „kontra-intuitiven“ Eigenschaft versehen wäre, grundsätzlich eine konstante Geschwindigkeit zu den beiden anderen Raumschiffen zu haben, egal wie schnell sie sich relativ zu ihm bewegen (hier per Definition A = 30 km/h und B =10 km/h):

– Geschwindigkeit Raumschiff C zu Raumschiff A gemäß Postulat = 30 km/h
– Geschwindigkeit Raumschiff C zu Raumschiff B gemäß Postulat = 30 km/h

wobei widersprüchlicherweise die Geschwindigkeit des Raumschiffs C zu Raumschiff B nicht 30 km/h beträgt (wie postuliert), sondern 10 km/h (wie definiert): Es entsteht also hier durch das Postulat der unzulässige Ausdruck 10 km/h = 30 km/h. Das Postulat ist mit der Definition inkompatibel.

Dieser unlösbare Widerspruch ist auch in meinem Strand-Gedankenexperiment ersichtlich, wenn die Wasserwelle mit der seltsamen und „kontra-intuitiven“ Eigenschaft per einsteinschem Postulat versehen wird, sich immer mit 70 km/h zu allen Beobachtern zu bewegen, egal wie schnell die Beobachter sich selbst wiederum zu der Welle bewegen. In der klassischen Physik hat eine „normale“ Wasserwelle natürlich gleichzeitig verschiedene Geschwindigkeiten zu verschiedenen Beobachtern, abhängig von ihren eigenen jeweiligen Geschwindigkeiten (wie auch in Ihrem „klassischen“ Raumschiff-Gedankenexperiment).

Ihr ganz „klassisches“ Gedankenexperiment mit den Raumschiffen bringt also nichts zur Klärung der Widersprüche aus dem einsteinschen Postulat und beantwortet keinesfalls die Frage aus meiner letzten E-Mail, wie Sie sich persönlich vorstellen, dass in der Realität ein Strand sich real und materiell verkürzen muss, damit die rein mathematisch berechnete relativistische Geschwindigkeitsaddition stimmt, und damit die jeweilige materielle Begegnung der Welle mit den Beobachtern an den relativistisch berechneten Standorten in der Realität stattfindet. Das ist mir nämlich weiterhin ein Rätsel.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Prof. Li Zifeng: Die Relativitätstheorie als Irrlehre

In der Homepage von Ekkehard Friebe und von Gertrud Walton sind umfangreiche Arbeiten von Prof. Li Zifeng (China – Yanshan University) in englischer Sprache verlinkt:

ZIFENG, LI et al, China (2007):
The Essence of Special Relativity and Its Influence on Science, Philosophy and Society„, INTERNET

ZIFENG, LI , China (2006):
Special Relativity Being from Misunderstanding of Principle of Constant Speed of Light„, INTERNET

ZIFENG, LI , China (2006):
Moving Objects Observation Theory Replacing Special Relativity„, INTERNET

ZIFENG, LI et al, China (2006):
Magic Weapons for Supporting Relativity„, INTERNET

ZIFENG, LI , China (2006):
The Essential Relationship between Mass and Energy„, INTERNET

ZIFENG, LI et al, China (2006):
The Views of Space-time and Mass-energy of Materialism„, INTERNET

prof-li-zifeng6.jpg

From left
(1) Ding Yi-ning (2) Zhang Chong-an (3) Cui Guo-wei (4) Ji Hao (5) Li Zi-feng (6) Liu Jiu-ming (7) Zhang Ya-peng (8) Luo Jian-zu (9) Ye Bo (10) Qi Ji (11) Wu Tong-chun (12) Liu Yue-quan (13) Li San-qing

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Für weitere Informationen über Prof. Li Zifeng siehe auch in der Webseite der CNPS Li Zifeng
und in der Homepage von Prof. Joseph J. Smulsky (Rußland)

 



Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 07.08.08

Ich erhielt heute im Zusammenhang mit dem Austausch vom 04./05.08.08 folgende Antwort:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 07.08.08
Betr.: Re: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

wie Sie ganz richtig schreiben: Sie arbeiten mit zwei verschiedenen Messvorschriften (fuer die Laenge, aber da es um die Messung einer Geschwindigkeit geht ja z.B. auch fuer Zeit und Gleichzeitigkeit). Schliesslich geht es ja auch um zwei verschiedene Messungen, vorgenommen von zwei verschiedenen Beobachtern, in zwei verschiedenen Bezugssysstemen.

Aber mit welcher Begruendung fordern Sie die Uebereinstimmung der Ergebnisse dieser zwei verschiedenen Messungen?

Diese Frage wuerde ich gerne klaeren, bevor ich auf Ihre weiteren Fragen und Anmerkungen eingehe.

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

Dazu meine heutige Antwort:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 07.08.08
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08
Unser Austausch vom 31.07./01.08.08
Unser Austausch vom 04./05.08.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre Mail vom 07.08.08.
Sie schreiben:

wie Sie ganz richtig schreiben: Sie arbeiten mit zwei verschiedenen Messvorschriften (fuer die Laenge, aber da es um die Messung einer Geschwindigkeit geht ja z.B. auch fuer Zeit und Gleichzeitigkeit). Schliesslich geht es ja auch um zwei verschiedene Messungen, vorgenommen von zwei verschiedenen Beobachtern, in zwei verschiedenen Bezugssysstemen.
 
Aber mit welcher Begruendung fordern Sie die Uebereinstimmung der Ergebnisse dieser zwei verschiedenen Messungen?

Die Begründung liegt auf der Hand: Die Realität der beschriebenen Ereignisse.

Wenn wir mit zwei verschiedenen Meßverfahren ein und dasselbe physikalische Ereignis messen und auf zwei verschiedene Messergebnisse kommen, dann ist zwangsläufig eines davon ein Messfehler (oder sogar beide). Anders geht es nicht.

Die relativistische Geschwindigkeitsaddition in meinem Gedankenexperiment arbeitet nämlich für jeden Beobachter mit einer „Längenkontraktion“ des Strandes, um den realen Standort der Begegnung mit der Welle zu bestimmen, siehe die Berechnung der Teilnehmerin Trigemina, die Sie als korrekt erklärt haben: „Die zurückgelegten Strecken in den Bezugssystemen S2 bis S5 können über die Längenkontraktion berechnet werden„.

Damit ein und dieselbe Welle auf ein und demselben Strand an den relativistisch berechneten Standorten die jeweiligen Beobachter real und materiell erreichen kann, müsste sich also der Strand gleichzeitig um 4 verschiedene Werte der „Längenkontraktion“ real und materiell verkürzen. Wie kann sich ein Strand real und materiell gleichzeitig um 4 verschiedene Werte verkürzen, nur damit die Welle an den relativistisch berechneten 4 verschiedenen Standorten die Beobachter real und materiell erreichen kann? Ich kann nicht einmal nachvollziehen, dass der Strand sich ein einziges Mal verkürzen sollte, geschweige denn 4 Mal gleichzeitig…

Können Sie mir erklären wie Sie sich persönlich vorstellen, dass in der Realität ein Strand sich real und materiell verkürzen muss, damit die rein mathematisch berechnete relativistische Geschwindigkeitsaddition stimmt, und damit die jeweilige materielle Begegnung der Welle mit den Beobachtern an den relativistisch berechneten Standorten in der Realität stattfindet?  Das ist mir nämlich persönlich ein Rätsel.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



August 2008: Antwort vom Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft auf die Anfrage von Ekkehard Friebe zum Experiment Hafele/Keating

Im Zusammenhang mit folgenden Blog-Einträgen

April 2008: Ekkehard Friebe schreibt an den Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, Prof. Dr. Gerd Litfin

Mai 2008: Antwort von Prof. Dr. Gerd Litfin, Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft zur E-Mail-Anfrage von Ekkehard Friebe wegen Experiment Hafele & Keating

August 2008: Ekkehard Friebe schreibt an Herrn Prof. Dr. Gerd Litfin, Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft wegen Experiment Hafele/Keating

hat Herr Ekkehard Friebe folgende Antwort vom persönlichen Referenten des Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft auf seine Anfrage zum Experiment Hafele/Keating erhalten:

Von Peter Genath
An Ekkehard Friebe
Datum: 06.08.08
Antwort zur Anfrage zum Experiment Hafele/Keating

Sehr geehrter Herr Regierungsdirektor Friebe,

anbei schicken wir Ihnen hiermit (mit Verzögerung bedingt durch Sitzungs- und Urlaubszeiten) die Antwort des zuständigen Fachverbandes.  

Dieser kommt zu folgendem Resultat: Die Ergebnisse von Hafele/Keating befinden sich erstens – innerhalb der Fehlergrenzen der damaligen Uhren – in Übereinstimmung mit den Vorhersagen aus Spezieller und Allgemeiner Relativitätstheorie. Zweitens wurden sie immer wieder mit wachsender Genauigkeit bestätigt. Es gibt nicht den leisesten Zweifel, dass die Ergebnisse der Speziellen und Allgemeinen Relativitätstheorie falsch sein könnten. Zusammenfassend stellt der Fachverband damit fest: Die Spezielle und Allgemeine Relativitätstheorie ist in tausenden von Hochpräzisions-Experimenten immer besser bestätigt worden. Viele Technologien des täglichen Lebens funktionieren nur, weil die Spezielle und Allgemeine Relativitätstheorie richtig berücksichtigt wurde. Es kann keinen Zweifel an der Gültigkeit dieser Theorien im Rahmen der heutigen Messgenauigkeit geben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Genath

**************

Dr. Peter Genath
Persönlicher Referent des Präsidenten
DPG-Geschäftsstelle

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Ich halte persönlich als naturwissenschaftlich interessierte Laiin diese Antwort für eine Farce und für eine Zumutung, sowohl für die zahlreichen Kritiker dieses Experiments als auch für die Öffentlichkeit.

(Jocelyne Lopez)



Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 04./05.08.08

Ich erhielt am 04.08.08 im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 31.07./01.08.08 folgende Antwort:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 04.08.08
Betr. : Re: Frage zur Speziellen Relativitästheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

Ihre letzte Mail arbeitet sehr klar die mit der Speziellen Relativitaetstheorie unvertraegliche Zusatzannahme heraus, auf die ich Sie bereits hingewiesen hatte.

(a) Im Postulat Einsteins heisst es noch „Alle Beobachter messen die gleiche Geschwindigkeit zu einem Lichtstrahl.“

(b) Sie verwenden die, wie Sie sagen, „sinngemaess und physikalisch exakt gleich[e]“ Formulierung „Die Relativgeschwindigkeit aller Beobachter zu einem Lichtstrahl ist invariant.“

(c) In Ihrer Rechnung ist dann aber mit „die Relativgeschwindigkeit“ ein  Geschwindigkeitswert gemeint, den ein ganz anderer Beobachter gemessen hat – naemlich ein relativ zum Strand ruhender Beobachter.

In (a) geht es um eine im Bezugssystem eines bewegten Beobachters, von diesem bewegten Beobachter selbst gemessene Geschwindigkeit (im Zahlenbeispiel: von Beobachter A). In (c) geht es um eine Messung eines externen Beobachters (im Zahlenbeispiel: dem am Strand ruhenden Beobachter), in einem ganz anderen Bezugssystem.

Zwei verschiedene Bezugssysteme, zwei verschiedene Beobachter, zwei verschiedene Messungen. Und Sie setzen die beiden gleich, obwohl sie in der Speziellen Relativitaetstheorie eben nicht gleich sind. Das kommt nicht von Einstein oder aus der Speziellen Relativitaetstheorie. Das ist eine von Ihnen gemachte Zusatzannahme und, wie ebenfalls bereits gesagt: Mit unvertraeglichen Zusatzforderungen laesst sich aus jeder Theorie ein Widerspruch „herleiten“.

Zu Messungen, die bewegte Beobachter durchfuehren: Sie sollten erwaehnen, dass Einstein in „Zur Elektrodynamik bewegter Koerper“ direkt im Anschluss an den von Ihnen zitierten Textabschnitt beschreibt, wie die Laenge eines bewegten Stabes von zwei relativ zueinander bewegten Beobachtern gemessen wird (S. 895 unten). Im direkten Widerspruch zu Ihrer Behauptung. Auf S. 897-898 werden ganz allgemein Messungen relativ zueinander bewegter Systeme erklaert – das sind eben zentrale Konzepte in der Speziellen Relativitaetstheorie.

Darueber hinaus kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen, wie Sie darauf kommen, es gaebe „in der Theoretischen- und Experimentalphysik“ eine „einzig anerkannt[e] und angewandt[e] Messvorschrift“ wie die von Ihnen angegebene, die (wie definierte?) ruhende Beobachter auszeichnet. Selbstverstaendlich fuehren z. B. Astronomen Entfernungsbestimmungen von der durchs Sonnensystem fliegenden Erde aus durch, Satelliten erstellen entfernungstreue Reliefkarten, Roboterautos entfernungstreue Karten ihrer Umgebung. Warum auch nicht, solange die betreffenden Beobachter die relevanten physikalischen Gesetze bei der Umrechnung Ihrer Messergebnisse in Entfernungswerte korrekt anwenden.

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

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Meine Antwort dazu vom 05.08.08:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 05.08.08
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08
Unser Austausch vom 31.07./01.08.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 04.08.08.

Sie schreiben:

Ihre letzte Mail arbeitet sehr klar die mit der Speziellen Relativitaetstheorie unvertraegliche Zusatzannahme heraus, auf die ich Sie bereits hingewiesen hatte.

(a) Im Postulat Einsteins heisst es noch „Alle Beobachter messen die gleiche Geschwindigkeit zu einem Lichtstrahl.“

(b) Sie verwenden die, wie Sie sagen, „sinngemaess und physikalisch exakt gleich[e]“ Formulierung „Die  elativgeschwindigkeit aller Beobachter zu einem Lichtstrahl ist invariant.“

(c) In Ihrer Rechnung ist dann aber mit „die Relativgeschwindigkeit“ ein Geschwindigkeitswert gemeint, den ein ganz anderer Beobachter gemessen hat
– naemlich ein relativ zum Strand ruhender Beobachter.

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Ich arbeite mitnichten mit einer „unverträglichen Zusatzannahme“ zur Speziellen Relativitätstheorie, sondern vielmehr mit zwei Meßvorschriften für die Messung einer Länge, die in der Relativitätstheorie beschrieben wurden:

1) Die auch von Albert Einstein anerkannte Meßvorschrift der Messung einer Strecke durch einen ruhenden Beobachter (bzw. einen ruhenden Messtechniker).

2) Die von Albert Einstein postulierte Meßvorschrift der Messung einer Strecke durch einen bewegten Beobachter.

Zu 1: Diese Meßvorschrift ist die einzige, die in der Experimentalphysik bei Hochgenauigkeitsmessungen für die Messung einer Strecke anerkannt und verwendet wird: Längen und Strecken werden in der Experimentalphysik bei Hochgenauigkeitsmessungen nicht mit bewegten Meßtechnikern und nicht mit bewegten Meßvorrichtungen gemessen, sondern mit ruhenden Meßtechnikern und ruhenden Meßvorrichtungen. Auch bei den Meßanordnungen zur Messung der Lichtgeschwindigkeit haben keine bewegten Meßtechniker und keine bewegten Meßvorrichtungen die Lichtstrecke gemessen, sondern ruhende Meßtechniker. Diese Meßvorschrift ist also die anerkannte Meßvorschrift in der Experimentalphysik überhaupt, einschließlich für die Messung von Hochgeschwindigkeiten wie die Lichtgeschwindigkeit selbst. (Ein „Radar“ kann keine Strecken, Zeiten oder Geschwindigkeiten von Lichtsignalen, d.h. elektromagnetischen Wellen, messen, da es selbst elektromagnetische Wellen als Meßhilfsmittel verwendet).

Zu 2: Die von Albert Einstein vorgeschlagene Meßvorschrift für die Messung einer Strecke oder einer Länge bei zueinander bewegten Meßobjekten und Meßtechnikern wird lediglich als Postulat in der Astronomie und in der angewandten Technik verwendet für die Fälle, wo es meßtechnisch nicht möglich ist, eine klassische Messung nach 1) mit zueinander ruhenden Meßobjekten und Beobachtern durchzuführen.

Diese Meßvorschrift beruht also einzig und allein auf einem Postulat, das eine hinreichende bzw. nachprüfbare Genauigkeit weder in der astronomischen Dimension, noch in der mikroskopischen Dimension, noch in unserer Alltagsdimension liefern kann. Die Genauigkeit dieser Meßvorschrift ist für die Messung einer Länge bzw. einer Strecke nicht relevant und meßtechnisch auch nicht zu verifizieren. Die mit dieser Meßvorschrift erzielte Genauigkeit ist eine rein abstrakte mathematische Genauigkeit aus einem Postulat heraus, die dadurch aber nicht den Anspruch erheben kann, die Realität zu beschreiben, sowie nicht die Illusion erzeugen sollte, es handele sich um eine meßtechnische Hochgenauigkeit, wie man sie in der Theoretischen- und Experimentalphysik braucht.

Die Inkompatibilität dieses Postulats und dieser Meßvorschrift Einsteins mit der Realität wird überdies ersichtlich, wenn man sie z.B. bei meinem Gedankenexperiment zugrunde legt: Trotz extrem hoher mathematischer Genauigkeit der Ergebnisse der relativistischen Addition entsteht in der Realität ein unlösbarer Widerspruch: Wie wollen Sie erklären, dass die Länge des Strandes sich in der Realität materiell verkürzt, nur weil Beobachter sich gerade am Strand bewegen, und noch dazu sich gleichzeitig um vier bzw. um unendlich viele verschiedene „Längenkontraktionen“ verkürzen müsste? Wie kann so etwas in der Realität möglich sein? In diesem Zusammenhang verweise ich auf Einwände und Fragen aus meiner E-Mail vom 27.07.08:

Die relativistischen Effekte finden nur im Kopf des Beobachters statt

sowie auf in meinem Blog-Eintrag zitierte Ausführungen von G.O. Mueller mit umfangreichen Literaturfunden:

Könnten sich vielleicht die Relativisten darüber einigen, ob der relativistische Effekt „Längenkontraktion“ Anschein oder Realität sein soll?

worauf Sie bis jetzt leider nicht eingegangen sind.

Mein Fazit:

Die vorgeschlagene Meßvorschrift Einsteins zur Messung der Länge von zueinander bewegten Meßobjekten und Beobachtern ist meßtechnisch weder relevant, noch verifiziert, noch verifizierbar, ob man sie in der Astronomischen-, der Mikroskopischen- oder der Alltagsdimension anwendet. Ihre Genauigkeit ist illusorisch und physikalisch irrelevant, weil sie lediglich eine reine mathematische Genauigkeit ist. Sie beruht außerdem auf einem Postulat, das die Gleichsetzung ungleicher Größen aus zwei verschiedenen physikalischen Prozessen und zwei verschiedenen Geschwindigkeiten zugrunde legt: Die Ausbreitungs­geschwindigkeit des Lichtes mit seiner Relativgeschwindigkeit zu allen bewegten Beobachtern, was in der Realität zwangsläufig zu unlösbaren Widersprüchen führt. Dieses Postulat ist mathematisch und physikalisch unzulässig und darf nicht angenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



August 2008: Ekkehard Friebe schreibt an Herrn Prof. Dr. Gerd Litfin, Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft wegen Experiment Hafele/Keating

Im Zusammenhang mit seiner Ansprache vom 10.04.08 an den Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft wegen Experiment Hafele/Keating hat Herr Ekkehard Friebe am 03.08.08 folgende Brief geschrieben:

Von Ekkehard Friebe
An Prof. Dr. Gerd Litfin
Kopie an Dr. Peter Genath
Datum: 03.08.08
Betr.: Re: Experiment Hafele/Keating

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Gerd Litfin!
Sehr geehrter Herr Dr. Peter Genath!

Ich nehme Bezug auf unseren bisherigen Schriftwechsel, siehe:

https://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=285
und
https://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=286

Leider habe ich von dem zuständigen Fachgremium der DPG (Fachverband Gravitation), an das Sie meine Anfrage zur Prüfung weitergeleitet hatten, noch keine Antwort erhalten, obwohl die Anfrage schon fast 4 Monate zurückliegt. Deshalb wende ich mich erneut persönlich an Sie.

Heute möchte ich Sie auf eine sehr wichtige Studie von Mr. H.H. Ricker III hinweisen, die ich einer Mitteilung vom 8. Juli 2008 der Internetpräsenz des

The General Science Journal“ © (ISSN 1916-5382) entnommen habe, siehe:
http://www.wbabin.net/

Die Studie hat folgenden Titel:

The Irksomeness of Einstein’s Special Theory of Relativity

Es geht hierbei nicht um alternative mathematische Formulierungen oder um neue Theorien der Physik sondern im wesentlichen um die verfahrenstechnische Frage: Kann man experimentellen Ergebnissen vorbehaltlos vertrauen, die sich auf mehrdeutige Theorien beziehen  –  was ja leider auf die Albert Einstein zugeschriebene Relativitätstheorie zutrifft.

Der Autor prägt hierzu einen neuen, sehr wichtigen Begriff: „Irksomeness“, den er auf der ersten Seite wie folgt definiert (Zitat):

„This paper defines a new way to assess the scientific value of Einstein’s special theory of relativity by defining a concept called irksomeness. This follows by converting the adjective irksome, meaning vexatious or troublesome, into a noun. We will call a theory irksome by the following definition: An irksome theory is one in which each of ist component demonstrations makes sense or is rational, but the theory as a whole makes no sense or is irrational. Hence a theory, such as relativity, which is a very good example of a theory possessing this characteristic, is irksome or possesses irksomeness, if it satisfies the above definition. An irksome theory is recalcitrant in that its inconsistencies, anomalies, or paradoxes refuse to be tamed or effectively eliminated. It is also irksome when its concepts can not be clearly defined in a way such that there is a consistent agreement regarding its essential truth claims.“

—-

Speziell geht der Autor auf den Seiten 16 bis 20 seiner Studie auf das zur Diskussion stehende Hafele-Keating-Experiment ein, wobei er (Seiten 19 bis 20) auch eingeht auf Dr. Louis Essen, den Erfinder der Atomuhr, und Dr. A. G. Kelly, den ich schon in meiner Mail vom 10. April 2008 unter Bezug auf die URL:
http://www.cartesio-episteme.net/H&KPaper.htm
genannt hatte, und kommt auf der Seite 17 zu dem Ergebnis (Zitat):

„This statement as it stands is actually false and involves a mistake that invalidates the analysis by Hafele-Keating that claims to validate the special theory of relativity.“

—-

Ich wäre dankbar, wenn ich von Ihnen oder vom Fachverband Gravitation einen ersten Zwischen­bescheid über die Prüfung des Sachverhalts erhalten würde.

Mit freundlichen Grüßen

Ekkehard Friebe
Regierungsdirektor i. R.
des Deutschen Patentamts



Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 31.07./01.08.08

Ich erhielt am 31.07.08 im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 26./27.07.08 folgende Antwort von Herrn Dr. Pössel:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum: 31.07.08
Betr.: Re: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

aus meiner Sicht entziehen Sie mit Ihrer letzten Mail Ihren vorherigen Ausfuehrungen die Grundlage. Am 21. Juli schrieben Sie, der von Ihnen behauptete Widerspruch folge direkt aus Einsteins Postulat der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit, welches Sie wie folgt wiedergaben:

„Alle bewegten Beobachter messen die gleiche Geschwindigkeit c zu einem Lichtstrahl, unabhaengig von ihren eigenen Geschwindigkeiten, genau analog mit der Konstellation in meinem Gedankenexperiment, wo alle bewegten Beobachter die gleiche Geschwindigkeit 70 km/h zur Wasserwelle messen, unabhaengig von ihren eigenen Geschwindigkeiten.“

Entweder gibt es gar keine relevanten Messungen bewegter Beobachter (Ihre Mail vom 27. Juli). Dann koennen Sie sich schwerlich auf ein Postulat berufen, welches voraussetzt, dass „bewegte Beobachter“ etwas „messen“. Damit fehlt in dem widerspruechlichen Ausdruck „70 km/h = 70 km/h + 3 km/h“, den Sie angeben, hergeleitet zu haben, die linke Seite.

Oder aber bewegte Beobachter koennen sehr wohl Messungen anstellen. Das entspricht nicht nur den Verhaeltnissen in der Speziellen Relativitaetstheorie, wo die Messungen bewegter Beobachter eine grundlegende Rolle spielen, sondern auch einer Vielzahl praktischer Anwendungen der Physik, z.B. Radar-Entfernungsbestimmungen von bewegten Schiffen, Flugzeugen oder Raumsonden aus.

Dann waere klar, woher in dem erwaehnten widerspruechlichen Ausdruck die 70 km/h auf der linken Seite stammen. Bliebe noch zu klaeren, wie Sie auf das Gleichheitszeichen kommen, beziehen sich linke und rechte Seite dann doch auf verschiedene Messungen unterschiedlicher Beobachter.

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

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Dazu meine Antwort vom 01.08.08:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 01.08.08
Betr.: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08
Unser Austausch vom 26./27.07.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 31.07.08

Sie schreiben:

aus meiner Sicht entziehen Sie mit Ihrer letzten Mail Ihren vorherigen Ausfuehrungen die Grundlage. Am 21. Juli schrieben Sie, der von Ihnen behauptete Widerspruch folge direkt aus Einsteins Postulat der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit, welches Sie wie folgt wiedergaben:

Alle bewegten Beobachter messen die gleiche Geschwindigkeit c zu einem Lichtstrahl, unabhaengig von ihren eigenen Geschwindigkeiten, genau analog mit der Konstellation in meinem Gedankenexperiment, wo alle bewegten Beobachter die gleiche Geschwindigkeit 70 km/h zur Wasserwelle messen, unabhaengig von ihren eigenen Geschwindigkeiten.“

Diese Formulierung „alle bewegten Beobachter messen die gleiche Geschwindigkeit zu einem Lichtstrahl“ habe ich aus der Formulierung Einsteins übernommen bzw. es ist die Formulierung, die sehr oft von Relativisten benutzt wird, um das Postulat Einsteins wiederzugeben.

Verschiedene Formulierungen für die Beschreibung ein und desselben Vorganges sind in der Sprache Gang und Gäbe – und auch völlig normal – sie ändern jedoch rein gar nichts an dem Ablauf des beschriebenen Vorganges in der Physik und in der Natur. Diese Formulierung der Relativisten für das Postulat Einsteins „Alle Beobachter messen die gleiche Geschwindigkeit zu einem Lichtstrahl“ ist nämlich sinngemäß und physikalisch exakt gleich mit der Formulierung (die ich persönlich bevorzuge und meistens verwende): „Die Relativgeschwindigkeit aller Beobachter zu einem Lichtstrahl ist invariant„. Es ist also ein Denkfehler Ihrerseits zu unterstellen, dass durch verschiedene von mir benutzen Formulierungen, die sinngemäß gleichwertig den selben Vorgang beschreiben, ein Widerspruch entstehen würde. Der Widerspruch entsteht nicht durch die verschiedenen Formulierungen, sondern er entsteht direkt aus dem physikalischen Vorgang selbst, den Einstein postuliert hat, und zwar, dass die Relativgeschwindigkeit aller Beobachter zu einem Lichtstrahl invariant bleibt. Man kann also in der mathematischen Sprache dieses Postulat korrekt wie folgt beschreiben, sowohl für einen Lichtstrahl als auch für eine Wasserwelle:

299.792.458 m/s + 3 km/h = 299.792.458 m/s
bzw.
70 km/h + 3 km/h = 70 km/h

was in allen Fällen und bei allen Werten ungültig ist und nicht angenommen werden darf.

   

Sie schreiben:

Oder aber bewegte Beobachter koennen sehr wohl Messungen anstellen. Das entspricht nicht nur den Verhaeltnissen in der Speziellen Relativitaetstheorie, wo die Messungen bewegter Beobachter eine grundlegende Rolle spielen, sondern auch einer Vielzahl praktischer Anwendungen der Physik, z.B. Radar-Entfernungsbestimmungen von bewegten Schiffen, Flugzeugen oder Raumsonden aus.

Mir ist nicht bekannt, dass Einstein mit dem Begriff „Beobachter“ in der Speziellen Relativitätstheorie „Radar“ meinte. Das Postulat Einsteins in seiner SRT beruht nämlich ausdrücklich auf der in der Theoretischen- und Experimentalphysik einzig anerkannten und angewandten Messvorschrift für die Messung einer Länge bzw. einer Strecke: Durch einen (externen) ruhenden Meßtechniker bei einem ebenfalls ruhenden Meßobjekt. Siehe die Meßvorschrift Einsteins in seiner SRT (Seite 895) in meiner vorherigen Mail: „Es sei ein ruhender starrer Stab gegeben; derselbe besitze, mit einem ebenfalls ruhenden Maßstabe gemessen, die Länge l.“

Ein Radar ist in der Tat ein „Beobachter„, der bei Bewegung auswertbare Streckenmessungen in der Praxis vornimmt. Jedoch legen Radare in ihrer Funktionsweise die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit relativ zum Radargerät zugrunde und sind daher nicht geeignet, Einsteins Postulat theoretisch zu beweisen. In der Praxis sind sie dafür auch nicht geeignet: In unserer Dimension und bei den in unserer Dimension vorkommenden Geschwindigkeiten haben die relativistischen Effekte sowieso keine Auswirkungen und sind nicht beobachtbar oder auswertbar (Schiffe, Flugzeuge). Bei Raumsonden werden wohl auch Korrekturen manuell von den Kontrollstationen vorgenommen, wie es mit der GPS-Technologie auch der Fall ist.

In diesem Zusammenhang verweise ich z.B. auf die Arbeiten von Harald Maurer, die ich in meinem Blog vorgestellt habe:

Das Märchen der GPS-Navigatore als Bestätigung der Relativitätstheorie

  

Auch verweise ich hier auf die Antwort auf meine Anfrage von Prof. Dr. Ernst Peter Fischer: „Im Normalfall am Strand gilt eine Physik ohne relativistische Effekte (wie überhaupt im Alltag, selbst wenn wir bis zum Mond reisen).“, siehe in meinem Blog:

Antwort von Prof. Dr. Ernst Peter Fischer zu meinem Gedankenexperiment ‘Was würde am Strand passieren?‘

  

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Widersprüche und die mathematische Unzulässigkeit bestehen bleiben, wenn man sich in meinem Gedankenexperiment die vier bewegten Beobachter als Radar A, B, C und D vorstellt, und wenn die vier bewegten Radare dieselbe Relativgeschwindigkeit von 70 km/h zur Welle messen, wie es von Einstein postuliert wurde.

Mein Fazit:

Die Ungültigkeit der Gleichsetzung ungleicher Größen liegt grundsätzlich und direkt im Postulat Einsteins der Invarianz der Lichtgeschwindigkeit relativ zu allen bewegten Beobachtern, deshalb auch dieses Postulat unzulässig ist und nicht angenommen werden darf.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 26./27.07.08

Ich erhielt am 26.07.08 im Zusammenhang mit dem Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 24./25.07.08 folgende Rückfrage von Herrn Dr. Pössel:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum 26.07.08
Betr.: Re: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

eine Rueckfrage meinerseits. Sie schrieben in Ihrer letzten Mail:

 „70 km/h + 3 km/h ist die Geschwindigkeit des Beobachters A relativ zur Wasserwelle“

Welche der folgenden beiden Aussagen meinen Sie damit?

 a) Beobachter A misst(*) fuer die ihm entgegeneilende Wasserwelle die  Geschwindigkeit 70 km/h + 3 km/h = 73 km/h

 b) Der am Strand ruhende Beobachter misst(*), dass der Abstand zwischen Beobachter A und der Wasserwelle um 70 km/h + 3 km/h = 73 km/h abnimmt

Mit den besten Gruessen,

Markus Poessel

 (*) in seinem eigenen Bezugssystem, mit seinen eigenen Massstaeben und Uhren

———

Meine Antwort dazu vom 27.07.08:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum: 27.07.08
Betr.: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Unser Austausch vom 21.07.08
Unser Austausch vom 24./25.07.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.07.08.

Sie fragen:

70 km/h + 3 km/h ist die Geschwindigkeit des Beobachters A relativ zur Wasserwelle

Welche der folgenden beiden Aussagen meinen Sie damit?

a) Beobachter A misst(*) fuer die ihm entgegeneilende Wasserwelle die Geschwindigkeit 70 km/h + 3 km/h = 73 km/h

b) Der am Strand ruhende Beobachter misst(*), dass der Abstand zwischen Beobachter A und der Wasserwelle um 70 km/h + 3 km/h = 73 km/h abnimmt

(*) in seinem eigenen Bezugssystem, mit seinen eigenen Massstaeben und Uhren

—-

Ich meine damit natürlich Aussage b):

70 km/h + 3 km/h ist die Geschwindigkeit des Beobachters A relativ zur Wasserwelle, gemessen von einem (externen) ruhenden Messtechniker.

Diese Messvorschrift ist die einzige gültige Messvorschrift und liefert per (stillschweigende) Konvention das einzig gültige und anerkannte Messergebnis in der Physik für die Messung einer Geschwindigkeit: Ein bewegter Beobachter kann nämlich keine Strecke genau messen, das leuchtet ein. Wie sollte denn der bewegte Beobachter A die  Strecke am Strand selber messen, die er gerade zurücklegt? Nur die von einem ruhenden Messtechniker gemessene Strecke gilt in der Physik als gültiges Messergebnis: Die gültige Messung einer Strecke wird vorgenommen und ermittelt, wenn das zu messende Objekt (hier der Strand), der Maßstab und der Messtechniker sich zueinander in Ruhe befinden.

Auch Albert Einstein selbst hat in seiner Arbeit „Zur Elektrodynamik
bewegter Körper
“ diese gültige Messvorschrift und dieses gültige
Messergebnis anerkannt und für seine Gedankenexperimente verwendet (Seite 895): „Es sei ein ruhender starrer Stab gegeben; derselbe besitze, mit einem ebenfalls ruhenden Maßstabe gemessen, die Länge l.“

Messergebnisse, die von Beobachtern selbst ermittelt werden, können in der Physik nicht gebraucht werden. Sie existieren in der Physik als Messergebnisse nicht. Sie liegen im Bereich der groben individuellen Einschätzung und vor allem im Bereich der individuellen biologischen Leistungsfähigkeit des Wahrnehmungsapparats des Beobachters. Jedoch kann weder ein Physiker noch ein Biologe – und kein Mensch überhaupt – Zugang zu den Wahrnehmungen eines anderen Menschen haben, geschweige denn sie messen zu können! Wie schnell oder wie langsam ein Beobachter die Wasserwelle auf sich zukommen sieht kann keiner wissen, und noch weniger messen. Das ist hier auch völlig irrelevant: Hier ist nur relevant, wie schnell die Wasserwelle tatsächlich auf ihn zukommt, das kann der Physiker messen, nur das kann der Physiker messen, und nur das interessiert den Physiker.

Vielleicht wird diese Problematik anschaulicher, wenn wir anstatt bewegter menschlicher Beobachter in meinem Gedankenexperiment uns z.B. Tiere vorstellen:

Katze A bewegt sich zur Welle mit 3 km/h
Hund B bewegt sich von der Welle weg mit 4 km/h
Pferd C bewegt sich zur Welle mit 8 km/h
Eule D bewegt sich von der Welle weg mit 10 km/h

Hier kann man erkennen, dass Ihre angedachte Messvorschrift a) gar keine Anwendung finden kann und keine Relevanz in der Physik hat:

Beobachter A misst(*) fuer die ihm entgegeneilende Wasserwelle die Geschwindigkeit 70 km/h + 3 km/h = 73 km/h
(*) in seinem eigenen Bezugssystem, mit seinen eigenen Massstaeben und Uhren

Was können wir nämlich davon wissen, was „im eigenen Bezugssystem und mit eigenen Maßstäben und Uhren“ eine Katze, ein Hund, ein Pferd oder eine Eule denn „messen„? Gar nichts.

Nur das Messergebnis nach b), vorgenommen durch einen externen, ruhenden Messtechniker, kann also in der Physik existieren, anerkannt und verwendet werden. Zu anderen „Messungen“ bzw. Wahrnehmungen haben wir definitiv keinen Zugang, Einstein auch nicht.

In diesem Zusammenhang verweise ich z. B. auch auf meinen Blog-Eintrag:

Die relativistischen Effekten finden nur im Kopf des Beobachters statt

oder auf Ausführungen von G.O. Mueller in meinem Eintrag

Könnten sich vielleicht die Relativisten darüber einigen, ob der
relativistische Effekt „Längenkontraktion“ Anschein oder Realität sein soll?

Mein Fazit:

Die unzulässige Gleichsetzung ungleicher Messergebnisse durch
das Postulat Einsteins bleibt also hier bestehen: Gleichsetzung der
gemessenen Geschwindigkeit der Wasserwelle zum Strand (70 km/h) mit der gemessenen Geschwindigkeit der Wasserwelle zum bewegten Beobachter A (70 km/h + 3 km/h), d.h. 70 = 73 bzw. c = c + v.
Dieses Postulat ist also unzulässig und darf nicht angenommen werden.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez



Austausch mit Herrn Dr. Markus Poessel vom 24./25.07.08

Ich erhielt am 24.07.08 folgende Antwort auf meine E-mail an Dr. Markus Pössel vom 21.07.08:

Von Markus Pössel
An Jocelyne Lopez
Datum 24.07.08
Re: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie

Sehr geehrte Frau Lopez,

direkt zu dem, was mir der Knackpunkt Ihrer letzten Mail zu sein scheint:
wie erhalten Sie denn den Ausdruck 70=70+3, den Sie zurecht als widerspruechlich kritisieren?

70 (km/h) ist die Geschwindigkeit der Welle, gemessen vom Beobachter A (der Wert folgt direkt aus dem Postulat der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit, in Ihrer Analogie: „Wellen“geschwindigkeit).

70+3=73 km/h ist die zeitliche Aenderung des Abstandes zwischen Beobachter A und der Welle, gemessen von einem aeusseren Beobachter, der relativ zum Strand ruht, und der misst, wie sich Beobachter A mit 3 km/h in Richtung der Welle bewegt. (Dass die Geschwindigkeit der Welle auch fuer den aeusseren Beobachter den Wert 70 km/h hat, folgt wiederum direkt aus dem Postulat der Konstanz der „Wellen“geschwindigkeit).

Soweit, so gut.

Auf „70=70+3″, sprich: auf das Gleichheitszeichen, kommt man allerdings nur, wenn man fordert, diese beiden (von unterschiedlichen Beobachtern gemessenen!) Geschwindigkeitswerte muessten uebereinstimmen. In der speziellen Relativitaetstheorie stimmen diese beiden Werte aber nun einmal nicht ueberein.

Der Widerspruch ergibt sich direkt aus Ihrer zusaetzlichen, mit der speziellen Relativitaetstheorie unvertraeglichen Forderung, nicht aus der speziellen Relativitaetstheorie selbst. Mit unvertraeglichen Zusatzforderungen laesst sich freilich aus jeder Theorie ein Widerspruch „herleiten“.

Mit den besten Gruessen,
Markus Poessel

—–

Dazu meine Antwort vom 25.07.08:

Von Jocelyne Lopez
An Markus Pössel
Datum 25.07.08
Betr.: Frage zur Speziellen Relativitätstheorie
Meine Anfrage vom 17.06.08
Ihre Antwort vom 30.06.07
Meine Rückfrage vom 01.07.08
Meine Rückfrage vom 12.07.08
Ihre Antwort vom 21.07.08
Meine Antwort vom 21.07.08

Sehr geehrter Herr Dr. Pössel,

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 24.07.08. Sie schreiben:

„direkt zu dem, was mir der Knackpunkt Ihrer letzten Mail zu sein scheint:
wie erhalten Sie denn den Ausdruck 70=70+3, den Sie zurecht als
widerspruechlich kritisieren?“

—-

Dieser widersprüchliche Ausdruck ergibt sich zwangsläufig in Analogie mit dem Postulat Einsteins der Invarianz der Lichtgeschwindigkeit zu bewegten Beobachtern:

a) 70 km/h ist die Geschwindigkeit der Welle relativ zum Strand, ganz normal als Weg/Zeit gemessen, wie alle Geschwindigkeiten auch. Das ist ein konkretes und gegebenes Messergebnis.

Genauso wie:

c die Geschwindigkeit eines Lichtstrahls relativ zum Strand ist, da c ganz normal relativ zur Erdoberfläche bis 1983 experimentell auch gemessen wurde (zur Veranschaulichung kann man auch z.B. in meinem Gedankenexperiment die Wasserwelle durch einen Lichtstrahl ersetzen, der von einem Leuchtturm zum Strand gesendet wird, das ändert absolut nichts an der Konstellation, an den Berechnungen – und auch nicht an der Entstehung der Widersprüche). Die Geschwindigkeit c ist also auch ein konkretes und gegebenes Messergebnis.

Die Geschwindigkeit c ist nämlich nicht theoretisch ermittelt worden, sie wurde selbstverständlich wie alle Geschwindigkeiten experimentell gemessen, und zwar selbstverständlich ganz normal als Lichtweg/Zeitdauer, wie übrigens Albert Einstein selbst in seiner Arbeit: „Zur Elektrodynamik bewegter Körper“ (1905) sie auch zurecht explizit mit dieser Formel definiert (Postulat bzw. Prinzip 2. – Seite 895).

Über die Messung von Geschwindigkeiten in der Physik und über die Messung von c verweise ich zum Beispiel auf einleuchtende Ausführungen der Forschungsgruppe G.O. Mueller in meinem Blog:
G.O. Mueller zur Mathematik und zum Mathematismus

b) 70 km/h + 3 km/h ist die Geschwindigkeit des Beobachters A relativ zur Wasserwelle.

Dieser Ausdruck ist wohl nicht strittig und bedarf keiner weiteren Erläuterung, Sie erkennen und verwenden ihn ja auch selbst in diesem Sinne in der relativistischen Geschwindigkeitsaddition.

Der Widerspruch 70 = 70 + 3 ergibt sich dann in Analogie mit dem Postulat Einsteins, wonach alle bewegten Beobachter immer eine invariante Relativgeschwindigkeit von 70 km/h relativ zur Welle haben, egal wie schnell sie sich selbst bewegen. Es ergibt sich also hier die unzulässige und ungültige Gleichsetzung ungleicher Messergebnisse:

a) Geschwindigkeit der Welle relativ zum Strand (70 km/h) 

mit

b) Geschwindigkeit der Welle relativ zu Beobachter A (70 km/h + 3 km/h)

Mit einem Lichtstrahl ist diese Gleichsetzung genauso ungültig und unzulässig:

c = c + v

Der Widerspruch ergibt sich also mitnichten „direkt aus meiner zusätzlichen Forderung“ – ich fordere ja persönlich in der Natur und in der Mathematik rein gar nichts, – sondern der Widerspruch ergibt sich direkt aus dem Postulat Einsteins selbst, das die mathematisch ungültige Gleichsetzung ungleicher Messergebnisse zugrunde legt und dadurch nicht angenommen werden darf.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Albert Einstein hatte wohl Probleme mit dem Verständnis von Relationen

Neben der unzulässigen und ungültigen Gleichsetzung ungleicher Größen, die im Postulat der Invarianz der Lichtgeschwindigkeit zu bewegten Beobachtern steckt (siehe Austausch mit Herrn Dr. Markus Pössel vom 21.07.08) hat Einstein einen weiteren grundsätzlichen Fehler in seine SRT eingebaut, und zwar eine grobe Verletzung des Relativitäts-  bzw. des Reziprozitätsprinzips.

Einstein setzt voraus, dass man nicht feststellen kann, ob ein Objekt ruht oder ob es sich bewegt, und dass es bei einer Relativbewegung zwischen zwei Objekten deshalb völlig egal sei, ob man das eine oder das andere Objekt sich als bewegt oder ruhend vorstellt.

Man kann grundsätzlich bei dieser Voraussetzung eigentlich nichts dagegen haben: Das Auswählen eines Bezugssystems ist ja nur eine rein mentale, abstrakte Vorstellung, und jeder kann in der Tat diese abstrakte Vorstellung willkürlich anstellen, kein Problem, zum Beispiel:

– Man kann sich einen fahrenden Zug als bewegt vorstellen und die Schiene unter ihm als ruhend (das ist die gängige Alltagsvorstellung der Menschen)

– Man kann aber auch sich einen fahrenden Zug als ruhend vorstellen und die Schienen unter ihm als bewegt (das ist eine Vorstellung, die man anstellt, wenn man zum Beispiel im Zug gerade 3 Minuten Langeweile hat…),

Oder

– Man kann sich einen reisenden Zwillingsbruder als bewegt vorstellen und seinen auf der Erde zurückgebliebenen Bruder als ruhend (das ist auch die gängige Alltagsvorstellung der Menschen),

– Man kann sich aber auch einen reisenden Zwillingsbruder als ruhend vorstellen und seinen auf der Erde zurückgebliebene Bruder als bewegt .

Kein Problem damit, es sind ja nur mentale Vorstellungen, sie sind zulässig. Die Gedanken sind frei.

Wo Einstein jedoch einen groben Fehler begangen hat, ist, wenn er behauptet, dass die Effekte gleich seien, egal ob man das eine oder das andere Objekt als ruhend oder als bewegt sich vorstellt und auswählt. Die Konsequenz aus seiner Behauptung wäre, wenn man z.B. postuliert, dass bewegte Uhren langsamer gehen (was Einstein auch tut):

– Eine Uhr im Zug geht langsamer, wenn man sich gerade mental vorstellt, dass der Zug sich bewegt.

– Eine Uhr auf der Schienen geht langsamer, wenn man sich gerade mental vorstellt, dass die Schienen sich bewegen.

Oder

– Ein reisender Zwillingsbruder altert langsamer, wenn man sich gerade mental vorstellt, dass er sich bewegt.

– Ein auf der Erde ruhender Zwillingsbruder altert langsamer, wenn man sich gerade mental vorstellt, dass er sich bewegt.

Egal welche mentale Vorstellung man bei relativ zueinander bewegten Objekten gerade hat oder gerade definiert, sind die Effekte für Einstein gleich, das heißt:

– Sowohl die Uhr im Zug geht langsamer (wenn man sie sich bewegt vorstellt), als auch die Uhr auf der Schiene geht langsamer (wenn man sie sich wiederum bewegt vorstellt).

– Sowohl der reisende Zwillingsbruder altert langsamer (wenn man ihn sich bewegt vorstellt), als auch sein auf der Erde zurückgebliebener Bruder altert langsamer (wenn man sich ihn wiederum als bewegt vorstellt), da Einstein auch noch dazu davon ausgeht, dass der Gang von Uhren die Alterungsprozesse beeinflussen.

Das heißt im Klartext als logische Konsequenz der Vorstellung Einsteins: Alle Uhren gehen gleichermaßen langsamer, wir altern alle gleichermaßen langsamer, wenn wir uns vorstellen, dass irgendwo irgendwelche Uhren bewegt werden, was in der Tat jede Sekunde seit unserer Geburt passiert. Die Gefahr besteht also akut nach der Speziellen Relativitätstheorie, dass wir irgendwann unsterblich werden. Das ist sogar erstaunlich, dass wir es immer noch nicht sind, oder?

Aber Spaß beiseite: Diese Gleichsetzung der Effekte auf beide Seiten ist eine grobe Verletzung der Reziprozität, die bei einer Relation per Prinzip immer vorhanden ist – Einstein hat jedoch dieses Prinzip anscheinend nicht verstanden: Bei einer Relation können Effekte nicht gleich sein, sondern KONTRÄR!

Wenn Zwilling A sich langsamer gegenüber Zwilling B bewegt, dann ist nur die Folgerung zulässig, dass Zwilling B sich schneller gegenüber Zwilling A bewegt, und doch nicht gleich langsamer!

Die grobe Verletzung des Reziprozitätsprinzips bei Einstein besteht also darin zu behaupten, dass die Effekte in zwei zueinander bewegten Systemen gleich sind, und nicht konträr. Ein Unfug ohne gleichen.

Wenn ich z.B. sage, Peter ist 10 cm größer als Paul, kann ich nicht sagen, dass Paul 10 cm größer als Peter ist, das ist grober Unfug, sondern nur, dass Paul 10 cm kleiner ist als Peter!

Wenn ich z.B. sage, Auto A ist 30 km/h langsamer als Auto B, kann ich nicht sagen, dass Auto B 30 km/h langsamer als Auto A ist, das ist grober Unfug, sondern nur, dass Auto B 30 km/h schneller ist als Auto A.

Die Relativisten haben dieses einfache Prinzip nicht verstanden, das jedes Kleinkind schon begreift. Für sie wäre vielleicht das Lesen von Paul Watzlawick Vom Unsinn des Sinns oder vom Sinn des Unsinns hilfreich, wer weiß.

(Jocelyne Lopez)

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————————–

N.B.: In diesem Zusammenhang liest man hin und wieder, dass Albert Einstein unter einer bestimmten Form vom Autismus gelitten hätte. Ich kann das persönlich nicht beurteilen, ich verweise aber z.B. dazu auf die Untersuchung der besonderen Rolle des Beobachters in der Relativitätstheorie in einem Essay von Helmut Hille Rätselhafter Einstein, wo der Autor diese These vertritt. Mitte Juni 2008 wurde auch eine dreiteilige ARTE-Sendereihe „Expeditionen ins Gehirn“ auf 3Sat erneut ausgestrahlt, dabei ging es um die Autismusforschung, die ganz wesentliche Einblicke in das menschliche Gehirn gewonnen hat. Am 11. Juni kam auch Teil 2 – Der Einstein-Effekt (die Sendereihe habe ich persönlich nicht gesehen).  



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