Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Tierversuche abschaffen!'

Schmähkritik im Internet: Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

Ich mache auf eine Diskussion im MAHAG Forum aufmerksam:

 

Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess 

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Genehmigte Primatenversuche in Bochum vom LANUV NRW: Beschwerde an die Generalbundesstaatsanwaltschaft

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Unsere Strafanzeige gegen die genehmigende Behörde LANUV NRW wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8,  sowohl für die Tötung der Versuchstiere als auch für die  Genehmigung der Versuche selbst, wurde von der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Bochum, sowie von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingestellt.

Am 27.03.2013 haben wir eine erneute Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung des Verfahrens eingereicht, siehe: Primatenversuche in Bochum: Beschwerde wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm.

Nachstehend die weitere Entwicklung:

 

19.04.2013 – Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Hamm auf unsere Beschwerde vom 27.03.13

AZ 2 Zs 706/13
Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Ruhr Universität Bochum u.A.
wegen Straftat nach dem Tierschutzgesetz
41 Ujs 61/12 StA Bochum
Ihre Eingabe vom 27.03.2013

Sehr geehrte Frau Urban,

auf Ihre vorbezeichnete Eingabe, die ich als Gegenvorstellungen gegen meinen Bescheid vom 08.03.2013 – 2 Zs 706/13 – ansehe, habe ich den Sachverhalt erneut geprüft, mich jedoch auch unter Berücksichtigung Ihres Vorbringens zu einer Abänderung der Entscheidung nicht veranlasst gesehen. Neue entscheidungserhebliche Tatsachen sind nicht vorgetragen. 

Ihre Gegenvorstellungen, die mir auch im Übrigen zu Maßnahmen keinen Anlass geben, weise ich daher als unbegründet zurück. 

Nachdem der Sachverhalt nunmehr wiederholt geprüft worden ist, vermag ich Ihnen auf weitere Eingaben in dieser Sache, die neues erhebliches Tatsachenvorbringen nicht enthalten, einen Bescheid nicht mehr in Aussicht zu stellen. 

Hochachtungsvoll
Im Auftrag

Feld-Geuking
Leitende Oberstaatsanwältin

 

10.06.2013 – Beschwerde an die Generalbundesstaatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe

Betr.:
Ermittlungsverfahren gegen das LANUV NRW
wegen Verdacht auf Vergehen gegen das Tierschutzgesetz
bei den Primatenversuchen an der Ruhruniversität Bochum

Meine Strafanzeige vom 05.11.2012 (41 UJs 61/12 StA Bochum)

Hier: Widerspruch und Beschwerde wegen Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft Bochum, sowie durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde wegen Einstellung des Verfahrens in obiger Angelegenheit aufgrund der aus meiner Sicht unsachgemäßen und willkürlichen Entscheidungen der betroffenen, zuständigen Staatsanwaltschaften.

Meine ausführlich begründete Strafanzeige wegen Verstößen gegen das Tierschutz-gesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Ruhruniversität Bochum durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen (LANUV NRW)  wurde durchgehend auf dem hierarchischen Dienstwege durch die unzutreffende Behauptung abgewiesen, dass es sich lediglich um Vermutungen handeln würden und dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges Verhalten des LANUV NRW vorlägen:
 

08.03.13 – AZ: 2Zs 706/13 – Generalstaatsanwaltschaft Hamm – Oberstaatsanwältin Rosenbaum:

Zitat:
Ihre lediglich auf Vermutungen beruhende Behauptung, das zuständige Landesamt habe die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Forschungsvorhabens nur unzureichend bzw. überhaupt nicht geprüft, gibt zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen keinen Anlass.“
Zitatende

 

19.04.13 – AZ: 2Zs 706/13  – Generalstaatsanwaltschaft Hamm – Leitende Oberstaatsanwältin Feld-Geuking:

Zitat:
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Genehmigung des Forschungsvorhabens der Ruhr-Universität Bochum fehlerhaft oder unter Nichtberücksichtigung wesentlicher Umstände erfolgt ist, ergeben sich bereits nach Ihrem Vorbringen nicht.“
Zitatende

 

Die Belege, dass ein gesetzwidriges Verhalten der genehmigenden Behörde sehr wohl vorliegt, so dass mein Vorbringen keinesfalls auf  bloße Vermutungen beruht, wurden von dem LANUV NRW selbst in seinen Antworten vom 27.07.12 (siehe Anlage 1) und  11.01.2013 (siehe Anlage 2) auf meine Bürgeranfragen vorgebracht: 

Die §§ 7 und 8 TierSchG schreiben nämlich vor, dass die genehmigende Behörde folgende Voraussetzungen vor Erteilung der Genehmigung zu prüfen hat:

1) Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen.

2) Nachweis von brauchbaren Ergebnissen für die Gesundheit oder das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren.

3) Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden. 

Die genehmigende Behörde LANUV NRW teilt jedoch in ihren Antworten auf meine Bürgeranfragen mit,  dass diese gesetzlich einzuholenden Informationen ihr nicht vorgelegen haben und somit als Tatsache feststeht, dass sie ihrer gesetzlichen Prüfungspflicht bei Erteilung der Genehmigung nicht nachgekommen ist: 

Im Kontext der gesetzlichen Auflagen der Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen:

Meine Frage vom 15.05.2012:
Seit wann werden Primatenversuche in Bochum durchgeführt?

Antwort des LANUV NRW – Brief vom 27.07.2012:
Hierüber liegen meiner Behörde keine Angaben vor.“

 

Im Kontext der gesetzlichen Auflage des Nachweises von brauchbaren Ergebnissen für die Gesundheit oder das Wohlbefinden von Menschen und Tieren:

Antworte des LANUV NRW – Brief vom 11.01.2013:
Diese Informationen liegen meiner Behörde nicht vor“.

 

Im Kontext der gesetzlichen Auflage der Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden: Meine Frage vom 03.08.2012, ob die Behörde vor Erteilung der Genehmigung geprüft habe, ob tierversuchsfreie Alternativ-forschungsmethoden zur Verfügung stehen (Zentralstelle ZEBET), wurde ignoriert.

 

Vor diesem Hintergrund ist die durchgehende Behauptung der Staatsanwaltschaften auf den Dienstweg unhaltbar und als völlig willkürlich  anzusehen, dass mein Vorbringen auf bloße „Vermutungen“ beruhe und keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges Verhalten vorlägen. Das Beharren auf dieses Totschlagargument dokumentiert aus meiner Sicht eine mangelnde und fahrlässige Beschäftigung in der Sache durch die betroffenen Staatsanwaltschaften.  

Diese Behauptungen der Staatsanwaltschaften werden darüber hinaus auch von der Tatsache widerlegt, dass sogar die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW (das Umweltministerium NRW) in der Mitteilung ihrer  Prüfungsergebnisse  meiner diesbezüglichen Fachaufsichtsbeschwerde vom 06.10.2012 zugeben musste, dass die Kontrolle der gesetzlichen Auflagen bei der Genehmigung der Primatenversuche in Bochum unzureichend war. Es wurde zukünftige  Verbesserung versprochen, was auch anläßlich einer Gesprächsrunde am 14.03.2013 auf Einladung des Ministeriums angesprochen wurde.   

Dass im Kontext meiner Anzeige über die Rechtsmäßigkeit der Genehmigung der Primatenversuche in Bochum sehr wohl begründete Anhaltspunkte für eine Prüfung durch die Gerichtsbarkeit vorliegen, wird auch durch die Tatsache belegt, dass eine langjährige gerichtliche Auseinandersetzung im Rahmen von gleichen Versuchen an Primaten an der Universität Bremen stattfindet, die sich aktuell vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig austrägt.  

Es ist aus meiner Sicht nicht nur befremdlich, sondern im höchsten Maße  bedenklich, dass in unserer demokratischen Gesellschaftsordnung Staatsanwaltschaften willkürlich den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung bei nachgewiesenen Verstößen gegen geltende Gesetze versperren und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit nicht erheben.   Somit wird der legitimierte Anspruch jedes Bürgers auf eine Kontrolle der Exekutive durch die Judikative auf den Dienstweg stillschweigend außer Kraft gesetzt. Das ist aus meiner Sicht inakzeptabel. 

Ich berufe mich weiterhin auf § 258 StGB und möchte Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Beachtung des  Art. 20a GG hinweisen, der seit 2002 den Tierschutz als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang angehoben hat, sowie nach Erfüllung des Art. 20 Nr. III GG. 

Ich beantrage Rechtsschutz beim Gericht. 

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit ehrenamtlichen Grüßen

Gisela Urban
1. Vorsitzende Tierfreunde ohne Grenzen e.V.

 

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Siehe auch in diesem Blog:

Beschwerde über LANUV NRW beim Landesparlament wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (Primatenversuche an der Uni Bochum)

Das Land Nordrhein-Westfalen strebt ein absolutes Verbot für Versuche mit Menschenaffen an

Informationsfreiheitgesetz: Anfrage des Abgeordneten Ralf Witzel

Ansprache an den Abgeordneten Ralf Witzel wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW

Klagen gegen abschreckende Gebührenerhebungen des LANUV NRW, Recklinghausen

Unrechtsmäßige Gebührenerhebung durch das LANUV NRW als genehmigende Behörde für die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum

 



Meinungsumfrage: Schweizer wollen keine Tierversuche an Hunden

Informationen aus der Webseite Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin

 

Meinungsumfrage: Schweizer wollen keine Tierversuche an Hunden

Eine repräsentative Meinungsumfrage der Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin hat ergeben, dass Schweizerinnen und Schweizer keine belastenden Tierversuche an Hunden wollen, und zwar weder in der Forschung am Hund für Hunde, am Hund für Menschen noch zur Giftigkeitstestung von Produkten.

Dies steht in krassem Gegensatz zum weitverbreiteten Gebrauch des Hundes als Versuchstier.

Die Ärzte für Tierschutz fordern deshalb, dass der Volkswille anerkannt wird und Forschung wie auch Politik diesen umsetzen.

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Tierversuche: Neues Unterrichtsmaterial für die Mittel- und Oberstufe

Aktuelle Information aus der Webseite der  Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Harry hilft Tieren: Neues Unterrichtsmaterial für die Mittel- und Oberstufe

 


Mit seinem aktuell ausgearbeiteten Unterrichtsmaterial »Pro oder Kontra Tierversuche: Transparenz – Fakten – Ethik – Erstaunliches« richtet sich der Verein Ärzte gegen Tierversuche speziell an die Altersstufen der 7. bis 12. Klasse. Es trägt zur Transparenz bei Tierversuchen und somit zu Informationsgewinn und Meinungsbildung sowohl bei Jugendlichen als auch Lehrern und Eltern bei.

Im Rahmen des Projektes »Harry hilft Tieren« stehen Unterrichtsmaterialien für Kinder ab 10 Jahren sowie nun aktuell auch für Jugendliche der Mittel- und Oberstufe zur Verfügung, das sich zum Einsatz in unterschiedlichen Fächern eignet. In Form von modifizierbaren Bausteinen werden Vorschläge unterbreitet, wie das Thema Tierversuche beispielsweise mittels Rollenspielen, Einzel- oder Gruppenarbeiten, Diskussionen, Interviews oder anderen Gestaltungsmöglichkeiten behandelt werden kann.

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Deutschlandradio – 3.5.13: Reportage über das LPT Tierversuchslabor in Mienenbüttel bei Hamburg

Eine aktuelle Information der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Deutschlandradio:
Deutschlandradio Kultur sendet am Freitag, 3. Mai, von 13:07 bis 13:30 Uhr, in der Sendereihe »Länderreport« eine Reportage über das LPT Tierversuchslabor in Mienenbüttel bei Hamburg. Unter anderem kommt Dr. med. vet. Corina Gericke, Vizevorsitzende der Ärzte gegen Tierversuche, zu Wort.

Völlig unscheinbar inmitten eines Wohngebietes in Hamburg-Neugraben liegt der Hauptsitz eines der größten Auftragslabore in Deutschland: das Laboratorium für Pharmakologie und Toxikologie (LPT). In Neu Wulmstorf – Mienenbüttel betreibt das LPT seit ca. 50 Jahren ein »Labor und Sammellager für Versuchstiere«. Es ist kaum zu erahnen, was auf diesem mit Natodraht hermetisch abgesicherten Gelände und nicht einsehbar hinter Mauern geschieht, wären da nicht die Zwingeranlagen, in denen unüberhörbar hunderte Beagles ihr kurzes qualvolles Leben fristen und ihrem unausweichlichen Tod im Labor entgegensehen müssen.

Im Auftrag der Pharma- und Chemie-Industrie werden beim LPT Mäuse, Ratten, Kaninchen, Hunde, Katzen, Schweine, Fische, Vögel und Affen in qualvollen Tierversuchen vergiftet und getötet. Knappe Informationen über die vom LPT durchgeführten Tierversuche sind auf der Internetseite www.lpt-pharm-tox.de unter »Services« zu finden. Hier werden die verwendeten Tierarten und Testmethoden (Gabe von Medikamenten bzw. Chemikalien z. B. per oraler Verabreichung, Infusion, Inhalation, Injektion in die Bauchhöhle, auf die Haut, in die Vagina, ins Auge, ins Gelenk, in den After) benannt.

Kapazitäten (z. B. 10.000 Mäuse, über 1.500 Hunde, bis zu 500 Affen), die noch bis vor kurzem auf der Internetseite angegeben wurden, sind dort jetzt nicht mehr zu finden! Genaue Beschreibungen von Tierversuchen finden sich in unserer Datenbank (www.datenbank-tierversuche.de) unter der Rubrik »Pharmakologie und Toxikologie«. Das LPT selbst schweigt.

Kein Tier verlässt das Labor lebend!

Das Tierversuchslabor des LPT in Mienenbüttel war der Anlass für die Gründung von Lobby pro Tier – Mienenbüttel, Bürgerinitiative gegen Tierversuche, die in dem Radiobeitrag ausführlich Stellung bezieht.

Weitere Informationen:
www.lobby-pro-tier.de
www.facebook.com/LobbyProTier
http://www.dradio.de/dkultur/vorschau/



Amerikanische Experten stellen Tierversuche in Frage

Ein aktueller Bericht des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

 

Riesige Unterschiede zwischen Mensch und Maus
Amerikanische Experten stellen Tierversuche in Frage

Mäuse und Menschen reagieren auf Entzündungsprozesse und andere Verletzungen völlig unterschiedlich. Die medizinische Forschung solle daher ihren Schwerpunkt mehr auf die komplexen menschlichen Krankheiten legen, anstatt sich auf Tierversuche zu verlassen, ist das Fazit eines gerade erschienenen Fachartikels amerikanischer Wissenschaftler.

Seit Jahrzehnten werden so genannte »Mausmodelle« in der biomedizinischen Forschung und Medikamentenentwicklung verwendet. Doch bei klinischen Studien, d.h, wenn die Wirkstoffkandidaten am Menschen getestet werden, erweisen sie sich fast immer als Fehlschlag. So haben 150 Substanzen, die sich im Tierversuch bei der Behandlung von schweren Entzündungen als wirksam erwiesen haben, allesamt beim Menschen versagt. Amerikanische Wissenschaftler untersuchten nun die Gründe für die schlechte Übertragungsquote.

In einer im Fachjournal Proceedings of the National Academy of Sciences erschienenen Studie verglichen die 39 Autoren von 20 US-amerikanischen und kanadischen Forschungsinstituten Genveränderungen von Mäusen und Menschen bei verschiedenen Verletzungen. Bei 167 Patienten mit einem stumpfen Trauma, 244 Patienten mit Verbrennungen von über 25% sowie acht Freiwilligen, die sich eine geringe Dosis Bakteriengift injizieren ließen, wurden Blutproben – bei den Verbrennungsopfern bis zu einem Jahr lang – analysiert. Die Genveränderungen der Blutzellen wurden mit denen von 35 gesunden Personen verglichen. Obwohl die Patienten eine große Bandbreite bezüglich Alter, Geschlecht, Schweregrad der Verletzung und Behandlung aufwiesen, stimmten die Genaktivitäten weitgehend überein.

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Jährlich mindestens 170.000 Tierversuche allein bei BAYER / »Ergebnisse nicht auf den Menschen übertragbar«

Eine aktuelle Pressemitteilung des Vereins Ärtze gegen Tierversuche e.V.:

Tierversuchfreie Test-Verfahren gefordert
Jährlich mindestens 170.000 Tierversuche allein bei BAYER / »Ergebnisse nicht auf den Menschen übertragbar«

Anlässlich der Jahreshauptversammlung der BAYER AG am 26. April fordern die Vereine Ärzte gegen Tierversuche und Coordination gegen BAYER-Gefahren den Chemie- und Pharmakonzern auf, seine Forschung auf tierversuchsfreie Verfahren umzustellen. Dies sei nicht nur ethisch geboten, sondern diene auch dem Interesse von Patient/innen und Verbraucher/innen. Die Verbände veröffentlichten zudem eine ausführliche Analyse der von BAYER durchgeführten Tierversuche.

Silke Bitz von den Ärzten gegen Tierversuche: »Wir fordern von BAYER und allen anderen Pharmaunternehmen den Umstieg auf rein tierversuchfreie Verfahren. Durch Computersimulationen, Tests an Zellkulturen und mit Hilfe von Biochips lässt sich die Verstoffwechslung neuer Wirkstoffe im menschlichen Körper detailliert darstellen. Solche Forschungsmethoden sind ethisch vertretbar und liefern im Gegensatz zum Tierversuch für den Menschen relevante Ergebnisse.«

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: »Tierversuche sind nicht nur gegenüber Tieren, sondern auch gegenüber Menschen unverantwortlich. Sie dienen nicht der Sicherheit von Patienten, sondern in erster Linie der rechtlichen Absicherung der Pharma-Hersteller. Tierbasierte Verfahren sind wissenschaftlich überholt und ethisch nicht länger vertretbar.« Mimkes fordert die Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften, da rund 14 Prozent aller Tierversuche in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben sind.

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Weitere Informationen
Artikel »Tierversuche bei BAYER« >>>>> 

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Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche – Aktionswoche in 17 Städten Deutschlands

Eine aktuelle Mitteilung des Vereins Ärtze gegen Tierversuche e.V.:

 

Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche
Aktionswoche in 17 Städten Deutschlands 

 

Anlässlich des Internationalen Tags zur Abschaffung der Tierversuche am 24. April lädt die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche bundesweit zu einer Aktionswoche ein, an der sich zahlreiche andere Vereine und Gruppen beteiligen. Der Verein tritt für eine tierversuchsfreie Forschung im Interesse von Mensch und Tier ein. In Berlin, Bochum, Braunschweig, Darmstadt, Döbeln, Dresden, Düsseldorf, Erlangen, Frankfurt, Freiburg, Grassau, Gütersloh, Homburg/Saar, Köln, München, Tübingen und Waldshut sind Aktionen wie Demos, Infostände, Ausstellungen und Vorträge geplant. 

Allein im Jahr 2011 wurden in Deutschland rund 3 Millionen Tiere in Versuchen verbraucht, davon mehr als 2 Millionen Mäuse. Die dramatisch steigenden Tierversuchszahlen sehen die Ärzte gegen Tierversuche als Warnsignal für eine fehlgeleitete und unethische Gesundheitspolitik. Neben der ethischen Unvertretbarkeit sind Tierversuche auch irrelevant für den medizinischen Fortschritt. 

Grund hierfür ist nach Ansicht der Experten die mangelhafte Übertragbarkeit der Ergebnisse vom Tier auf den Menschen. Erst vor wenigen Wochen hat eine Studie amerikanischer Wissenschaftler erneut bestätigt, dass sich die Reaktionen von Menschen und Mäusen beispielsweise auf Verletzungen und Entzündungen grundlegend unterscheiden. So vertragen Mäuse eine Million Mal mehr Bakterien als der Mensch, bevor sie an einer Blutvergiftung sterben.

Mehr als ein Drittel aller Tierversuche geht auf das Konto der Grundlagenforschung, wo beispielsweise untersucht wird, was im Hirn von Mäusen passiert, die beim Geruch von Fuchskot vor Schreck erstarren oder wie lange Möwen hungern können. Bei dieser zweckfreien Forschung gehe es von Vornherein nur um die Stillung der Forscherneugier ohne medizinischen Nutzen.

Die Ärztevereinigung macht mit ihrer Aktionswoche, auf die Dringlichkeit aufmerksam, dass Tierversuche umgehend abgeschafft werden müssen, um eine moderne, ethische Wissenschaft zu etablieren, bei der die Erforschung der Ursachen menschlicher Erkrankungen sowie tierversuchsfreie Methoden mit Zellkulturen und Mikrochips zu relevanten Fortschritten in der Medizin führen.

Anlässlich des Internationalen Tags zur Abschaffung der Tierversuche am 24. April wird weltweit auf das Leid der Tiere in den Labors aufmerksam gemacht. Der Gedenk- und Aktionstag wurde erstmals 1979 begangen und geht auf den Geburtstag von Lord Hugh Dowding zurück, der sich im Britischen Oberhaus für den Tierschutz einsetzte.

 

Veranstaltungen im Überblick:

02.-25.04. Ausstellung in Döbeln
14.04. Infotag in Bochum
20.04. Großdemo in Berlin (Bündnis Tierschutzpolitik Berlin)
20.04. Mahnwache in Gütersloh
20.04. Aktion in Düsseldorf
20.04. oder 27.04. Infostand in Waldshut
22.04. Ausstellungseröffnung in Erlangen
23.04. Vortrag über Tierversuche in Döbeln
24.04. Podiumsdiskussion Berlin (Bündnis Tierschutzpolitik Berlin)
26.04.-03.05. Ausstellung in Dresden
27.04. Infotag in Braunschweig
27.04. Infostand in Darmstadt
27.04. Aktionstag in Freiburg
27.04. Infostand in Grassau
27.04. Infotag in Köln
27.04. Demo in München
27.04. Infostand in Esch (Luxemburg)
28.04. Aktion gegen Air France am Flughafen Frankfurt
03.05. Aktionstag an der Uni Homburg/Saar
04.05. Demo und Infotag in Tübingen

 

Weitere Informationen:

Aktionswoche: www.tag-zur-abschaffung-der-tierversuche.de

Amerkanische Experten stellen Tierversuche in Frage >>

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4. Mai 2013 : Demo Stoppt Affenversuche in Tübingen!

Eine aktuelle Mitteilung der Initiative Stoppt Affenversuche in Tübingen!

 Affenflyer_vorn_Tuebingen

auch dieses Jahr findet wieder eine große Demo gegen die Affenversuche in Tübingen statt.

An drei Instituten in Tübingen wird an Primaten invasive Hirnforschung betrieben. Dabei werden Rhesusaffen durch ein Bohrloch im Schädel Elektroden ins Gehirn geführt. Sie werden täglich stundenlang fixiert, ohne den Kopf bewegen zu können. Durch Wasserentzug werden sie gezwungen, Aufgaben an einem Bildschirm zu lösen.

Seit 2009 ist mit der Kampagne „Stoppt Affenversuche in Tübingen!“ einiges dagegen unternommen worden: Mahnwachen, kreative Aktionen und Großdemonstrationen in Tübingen und Stuttgart. 60.000 Unterschriften gegen die Versuche wurden gesammelt. Schließlich nahmen die Grünen die Forderung nach dem Ende der Versuche in ihr Wahlprogramm zur Landtagswahl 2011 auf.

Jetzt geht es darum, diese Forderungen gegenüber der Tierversuchslobby durchzusetzen, die im Moment mit allen Mitteln versucht, die Landesregierung am Verbot der Versuche zu hindern. Gerade jetzt gilt es, ein deutliches Zeichen zu setzen, um einen Bruch des Wahlversprechens zu verhindern.

Veranstalter:

Tübingen für Tiere e. V., TiRS und Antispeziesistischen Aktion Tübingen

Zeit:

4. Mai 2013, 11:00-16:00 Uhr Infostände, ab 12:00 Uhr Demozug durch die Altstadt

Ort:

Tübingen, Marktplatz

Mehr unter: Demo Stoppt Affenversuche in Tübingen!

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Tierversuche: Osteuropa-Projekte – Tiere retten mit Computern

Ein Projekt der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

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Osteuropa-Projekte – Tiere retten mit Computern

In Osteuropa besteht ein großes Potential, Tierversuche im Studium durch tierversuchsfreie Lehrmethoden zu ersetzen. So können mit relativ einfachen Mitteln konkret Tierleben gerettet werden.

Viele Hochschullehrer sind gegenüber den modernen, computergestützten Lehrmethoden aufgeschlossen. Meist mangelt es nur an Informationen und Finanzmitteln. Wir schaffen auf beiden Ebenen Abhilfe.

Bislang haben wir Verträge mit 31 Instituten in 11 Städten der Ukraine gemacht. Die Unis wurden mit tierversuchsfreien Lehrmethoden wie Filmen und Computerprogrammen sowie Hardware in Form von Laptops und Beamern ausgestattet. Im Gegenzug verzichten sie auf die entsprechenden Tierversuche.

Jetzt ging unser erfolgreiches Projekt auf Tour in Usbekistan und Kirgisien und setzte in den beiden zentralasiatischen Ländern erste Keime für eine humane Lehre.

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Übersicht über das Gesamtprojekt >>>>>

Fotostorys im Einzelnen >>>>>

Drei weitere Institute in der Ukraine steigen auf tierversuchsfreie Lehre um

Usbekistan und Kirgisien

6 weitere Institute in der Ukraine werden tierversuchsfrei

Simferopol zur tierfreundlichsten Uni der Ukraine gewählt

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