Blog – Jocelyne Lopez

Frage an den grünen Fraktionsvorsitzenden Reiner Priggen: Ist das Verbandsklagerecht verfassungskonform?

Ich verweise auf die Petition Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014 nach § 17 GG, die aktuell dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur Prüfung und Entscheidung vorliegt und fasse kurz den Sachverhalt zusammen:
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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor Covance durch die Behörde LANUV NRW erstattet: Sowohl das geltende deutsche Tierschutzgesetz als auch das EU-Recht schreiben nämlich verbindlich eine artgerechte Haltung der Tiere vor.

Am 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Strafanzeige mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen und weigert sich, Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben. Ich erinnere daran, dass nach Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sogar nur bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen einzuleiten und bei sich bestätigendem Verdacht Anklage zu erheben.

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In diesem Zusammenhang  wurde  anfragenden Bürgern  mehrmals von Landtags-abgeordneten empfohlen,  in diesem Fall das Verbandsklagerecht in Anspruch zu nehmen,  das 2013 von den GRÜNEN eingeführt wurde, wie zum Beispiel die Empfehlung der grünen Landtagsabgeordnete Wibke Brems an einen Bürger am 10.01.2015 im NRW-Abgeordnetenwatch.

Es ist hier aus meiner Sicht angebracht, den Wert und die Tauglichkeit dieser Empfehlung zu hinterfragen, was ich in meinem Blog-Eintrag vom 12.01.2015 getan habe: Grüne MdL Wibke Brems und Verständnis der Verfassung. Ich kann nämlich nicht nachvollziehen, wieso ein Recht zum Einklagen von Tierrechten eingeführt wurde, das  lediglich von  7 Personen (die Vorstandsvorsitzende von 7 durch den Umweltminister Johannes Remmel zugelassenen Vereinen) in Anspruch genommen werden darf, wobei dieses Recht, das nach § 20a Grundgesetz Verfassungsrelevanz besitzt, wie alle anderen Grundrechte allen Bürgern zusteht:
Art. 3  (1) GG – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

 

Die Petentin Sandra Lück hat auch diesen Verweis auf das Verbandsklagerecht hinterfragt:

Zitat von Sandra Lück:

Verbandsklagerecht – in Bremen erstmals im Jahr 2007 implementiert und 2013 durch die Grünen auch in NRW eingeführt.   Umweltminister Remmel benannte damals 7 ausgewählte und eingeschriebene Vereine, denen er dieses Verbandsklagerecht einräumt. In unseren Anfragen zu den Vorwürfen der illegalen Primatenhaltung bei COVANCE/Münster werden wir von der grünen Fraktion immer wieder auf das Verbandsklagerecht verwiesen… Nanu?

Alle 237 Abgeordneten des Landtags NRW wurden persönlich kontaktiert. Haben sich eventuell nicht alle über unsere doch sehr brisante Petition informiert (immerhin fordern wir Klageerhebung im öffentlichen Interesse gegen eine Behörde des Landes NRW!) ? Den Mitgliedern der Grünen dürfte bekannt sein, dass wir Petentinnen als Privatpersonen das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht überhaupt nicht in Anspruch nehmen können! Ja, warum eigentlich nicht? 

Meine Frage an den Abgeordneten Herr Reiner Priggen: Hält er es für verfassungskonform, dass ein Klagerecht im Namen der Tiere lediglich für 7 Vereine eingeräumt wurde, obwohl nach Grundgesetz und Strafprozessordnung dieses Recht einem jeden deuschen Bürger zustehen müsste?   Hält er das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht eigentlich für sinnvoll? (immerhin wurde dieses Klagerecht seit Implementierung 2007 nach hiesigem Stand nicht ein einziges Mal anhängig gemacht, da die Vereine bei Unterliegen sämtliche, nicht unerhebliche Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hätten).
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Zitatende

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Am 12.01.2015 hat die Petentin Sandra Lück diese Fragen an den Landesabgeordneten Reiner Priggen, Fraktionsvorsitzender der Partei DIE GRÜNEN im NRW-Abgeordnetenwatch gestellt:

Frage von Sandra Lück vom 12.01.2015

Die Antwort von Reiner Priggen steht noch aus.

NB: Jeder interessierte Bürger kann sich unter der betroffenen Befragung eintragen, falls er per E-Mail benachrichtig werden möchte, wenn eine Antwort eintrifft.

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich. .