Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für September, 2012

Anzeige gegen die genehmigende Behörde für die Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Den kompletten Verlauf unserer Auseinandersetzungen mit der zuständigen und verantwortlichen Behörde habe ich in diesem Blog zusammengestellt und fortlaufend aktualisiert:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente
von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

 

Wegen gesetzwidrigem Verhalten der genehmigenden Behörde in dieser Angelegenheit, habe ich heute folgende Anzeige an die Staatsanwaltschaft Darmstadt geschickt: 

An die Staatsanwaltschaft Darmstadt

Betr.: Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt
Datum: 12. September 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt wegen Verstoß gegen Art. 20 III Grundgesetz und alle in Betracht kommenden Gesetze.

Ich habe am 10.01.12 eine Bürgeranfrage als öffentliches Anliegen an die Hessische Umweltministerin Lucia Puttrich gerichtet, um Transparenz über die Tierversuche des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt) im Interesse der Allgemeinheit herbeizuführen: Es besteht nämlich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 1 der langjährigen Tierversuche von Prof. Wolf Singer. Die Hessische Umweltministerin hat meine Anfrage zur Beantwortung an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung dieser Versuche weitergeleitet.

Wie es aus der beigefügten kompletten E-Mail-Korrespondenz hervorgeht (siehe ANLAGE 1), hat das Regierungspräsidium Darmstadt nicht nur meine Anfrage sehr mangelhaft beantwortet, trotz mehreren Widersprüchen und Beschwerden meinerseits, sondern meine anschließenden zwei Fachaufsichtsbeschwerden (siehe ANLAGE 2 und ANLAGE 3) weder vor dem Landesparlament Hessen behandeln lassen, noch Klärung über die weitere rechtliche Vorgehensweise zur Beseitigung der entstandenen Rechtsunsicherheit in dieser Angelegenheit herbeigeführt. 

Ich berufe mich weiterhin auf Art. 20 a Grundgesetz sowie auf  § 258 StGB und bitte Sie daher ein Verfahren zur Beseitigung der gesetzwidrigen Vorgänge in diesem Sachverhalt einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

 



10 Fragen an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan über die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz

Nachstehend Auszüge aus dem  Offenen Brief der Forschungsgruppe G.O. Mueller über Wissenschaftsfreiheit nach GG Art. 5 an Frau Bundesministerin Annette Schavan vom 29.01.2006:
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Sehr geehrte Frau Ministerin,

[…]

Wir bitten Sie höflichst, unseren Arbeitsergebnissen, die wir seit Dezember 2001 kontinuierlich immer mehr Vertretern der Öffentlichkeit in Deutschland und jetzt auch in anderen Ländern vorlegen, die Ehre einer Antwort zuteil werden zu lassen. Die Fragen unseres “Offenen Briefes” v. 28.10.05 lassen sich in wenigen Zeilen zusammenfassen und ermöglichen klare Antworten:

1. Gibt es eine Tradition der Theoriekritik seit 95 Jahren? – Ja oder nein?

2. Ist diese Theoriekritik seit 80 Jahren unterdrückt und verleumdet worden? – Ja oder Nein?

3. Ist diese Theoriekritik in der wissenschaftlichen Diskussion argumentativ ausgeräumt worden? – Ja oder Nein?

4. Kommen in der wissenschaftlichen Diskussion der theoretischen Physik zur Speziellen Relativitätstheorie – wie in der Wissenschaft allgemein üblich – Minderheitsmeinungen fachlich und öffentlich zur Sprache? – Ja oder Nein?

5. Haben die Amtsinhaber der theoretischen Physik mit der Diskriminierung und dem Boykott von kritischen Minderheitsauffassungen durch deren Ausschluß aus der wissenschaftlichen Diskussion und damit den Ausschluß der Kritiker von den Grundrechten massenhaft ihre Amtseide auf das Grundgesetz gebrochen? – Ja oder Nein?

6. Sind die Wissenschaftsredaktionen der deutschen Tagespresse, der Zeitschriften und der elektronischen Massenmedien zur Unterdrückung der Theoriekritik erfolgreich gleichgeschaltet worden? – Ja oder Nein?

7. Herrscht in allen Bereichen unserer Gesellschaft (mit der einzigen Ausnahme: Internet) – also in Universitäten, Massenmedien, Schulen, allgemeinen und fachlichen Zeitschriften, Verlagsprogrammen – bezüglich dieser einen Theorie eine von dieser gesetzwidrigen Zensur verordnete Friedhofsruhe? – Ja oder nein?

8. Wird schon in den Schulen von den Fachlehrern mit pädagogischem Notendruck ein gegebenenfalls auch heuchlerisches Bekenntnis der Schüler zur Theorie verlangt und durchgesetzt, weil jeder, der kritisiert. für dumm erklärt wird? – Ja oder Nein?

9. Werden Zweifel der Schüler von vornherein abgekanzelt und damit bei den Schülern (und übrigens auch bei den Lehrerkollegen der anderen Fächer) Duckmäusertum und Opportunismus gezüchtet? – Ja oder Nein?

10. Wird die Öffentlichkeit durch das jahrzehntelange Verschweigen der Existenz einer kritischen Tradition betrogen? – Ja oder Nein?

Wir beantworten die Fragen 3 und 4 mit “Nein“, alle anderen Fragen mit “Ja“. Wir glauben, daß die Beweise für unsere Beantwortungen mit etwas Arbeitsaufwand, aber mit großer Sicherheit zu liefern sind, weil mit unserer Dokumentation das wichtigste Material bereitliegt.

Von einer Bundesministerin, die mit ihrem Ministerium einen ausreichenden Apparat zu ihrer Verfügung hat, sollten Bundesbürger in ihrem Kampf um ein Grundrecht zumindest eine klare Antwort erwarten dürfen, damit sie ihre weiteren Schritte vernünftig planen können. Wir haben vorstehend die 10 wichtigsten Fragen formuliert. Nun kann sie auch beim besten Willen niemand mehr überlesen oder ignorieren.

[…] 

den ganzen Brief lesen…



Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos: Der Fall Andreas Kreiter, Bremen

Informationen aus der Webseite Ärzte gegen Tierversuche e.V.:

Hirnforschung an Affen – Grausam und sinnlos

Auszüge:

[…]

Wegweisende Entscheidungen in Berlin und München

Der in England tätige Hirnforscher Alexander Thiele wollte seine Affenversuche an der Berliner Charité fortführen und beantragte eine entsprechende Genehmigung. Der Berliner Senat lehnte jedoch ab. Ausschlaggebend waren die mit diesen Experimenten verbundenen Durstqualen. Die Ablehnung wurde Anfang 2007 rechtskräftig.

Einem Antrag auf praktisch identische Versuche am Klinikum Großhadern in München wurde Ende 2006 ebenfalls die Genehmigung durch die zuständige Behörde verweigert. Im Unterschied zu Berlin wurden die Münchner Versuche seit Jahren genehmigt und durchgeführt. Der Antragsteller erhob zunächst Einspruch, ließ dann aber die Frist für die Begründung verstreichen. Das Verbot ist damit rechtskräftig.
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Der Fall Kreiter, Bremen

Seit mehr als zehn Jahren tobt der Streit um die umstrittenen Tierversuche des Hirnforschers Andreas Kreiter in Bremen. Dank unzähliger Proteste zehntausender Bürger reagierte die Politik. Die Bremer Bürgerschaft beschloss einstimmig den geordneten Ausstieg aus den Affenversuchen und im Oktober 2008 verweigerte der Senat die Verlängerung der Genehmigung. Der Tierschutz überwiege gegenüber dem möglichen Nutzen der Versuche.

Dieser mutige Schritt ist der Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) hoch anzurechnen. Anders als in Berlin und München, wo gleichartige Tierversuche ohne große Gegenwehr der Forscher von den zuständigen Behörden abgelehnt wurden, droht in Bremen ein harter Gegenwind. Mit der aus öffentlichen Geldern finanzierten Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Uni Bremen im Rücken will Kreiter bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen. In einer beispiellosen Medienkampagne stellt sich der Hirnforscher als Opfer der Politik und des Tierschutzes dar.

Epilepsiekranken wolle er helfen. Wollen kann man vieles. Doch niemand kann Kreiters Behauptungen nachprüfen. Versuche an Affen geben allenfalls Aufschluss über die Funktion des Affenhirns. Eine mögliche Behandlung von Alzheimer oder Epilepsie ist nur vorgeschoben. Tatsächlich handelt es sich um reine Grundlagenforschung ohne praktischen Bezug. Der Nutzen für kranke Menschen gleich null.

Die Ablehnung der Genehmigung durch den Bremer Senat ist als Meilenstein zu werten. Es kann nicht angehen, dass ein aus öffentlichen Mitteln bezahlter Forscher sich einfach über gesellschaftliche Werte und demokratische Prinzipien hinwegsetzt. Die Forschungsfreiheit auf Kosten leidensfähiger Tiere muss endlich in die Schranken gewiesen werden. Ein langer, erbitterter Rechtsstreit um das Schicksal der 24 Makaken steht nun bevor.

Weitere Infos >>

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Siehe auch: Primatenversuche in Bremen: Andreas Kreiter macht eiskalt weiter

 

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)



Fachaufsichtsbeschwerden wegen Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Der komplette Austausch mit der genehmigenden Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt) haben wir in diesem Blog zur Information gestellt:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von
Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

Nachstehend als weitere Entwicklungen ein E-Mail-Austausch im August 2012:

 

 

02.08.12 – Meine Erinnerung über die Behandlung unserer Fachaufsichtsbeschwerden:

 
An: Herrn Regierungspräsidenten Johannes Baron, Darmstadt

Betreff:
Tierschutz -Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer – Max Planck
Institut fürHirnforschung / Ernst Strüngmann Institute, Frankfurt
Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.2012
Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.2012

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Baron,

Am 12. Juli 2012 habe ich Sie gebeten, mir den Termin der jeweiligen Sitzungen mitzuteilen, auf den meine o.g. Fachaufsichtsbeschwerden behandelt werden. Leider erhielt ich von Ihnen keine Antwort.

Ich bitte Sie erneut, mir bis zum 23.08.2012  diese Termine mitzuteilen, da ohne eine Antwort Ihrerseits eine große Rechtsunsicherheit entsteht, die nur durch weitere Rechtsvorgehen geklärt und beseitigt werden könnte.

Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Kopie an:

Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden

 

 

13.08.12 – Antwort des Regierungspräsidiums Darmstadt auf meine Erinnerung vom 02.08.12

 
Betreff: AW: Tierschutz – Fachaufsichtsbeschwerden

Sehr geehrte Frau Lopez,

Ihre Fachaufsichtsbeschwerden habe ich am 12. Juli 2012 der zuständigen  Abteilung zur Bearbeitung übersandt.
Von dort erhalten Sie weitere Nachricht.

Fachaufsichtsbeschwerden werden nach Aktenlage entschieden. Eine Sitzung findet nicht statt, daher konnte ich Ihnen auch keinen Termin nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petra Schmitt
Persönliche Referentin des Regierungspräsidenten
Bürgerbeauftragte

 

 

14.08.12 – Meine Antwort auf die abweichende Auffassung der Behörde vom 13.08.12:

Betreff: Tierschutz – Fachaufsichtsbeschwerden
Ihre E-Mail vom 13.08.12 (nachstehend)

Sehr geehrte Frau Schmitt,

Ich danke für Ihre o.g. E-Mail-Antwort vom 13.08.12.

Jedoch bestehe ich auf die gesetzlichen Vorschriften der Fachaufsichtsbeschwerde und erwarte nach Art. 20 III Grundgesetz die gesetzliche Begründung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihr Standpunkt  bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen müssen (Zitiergebot Grundgesetz).

Für eine Antwort bis zum 4. September 2012 danke ich im Voraus und  verbleibe

mit freundliche Grüßen
Jocelyne Lopez

 

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Siehe auch in diesem Blog den kompletten und aktuellen Verlauf unserer Auseinandersetzungen mit Behörden seit Januar 2012 wegen den Tierexperimenten von Wolf Singer und wegen Verleihung des Bundesverdientskreuzes:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimenten von Prof. Dr. Wolf Singe: Auseinandersetzungen mit Behörden

 

 



Meine experimentelle Widerlegung des Zwillingsparadoxons

Ich verweise auf meinen Eintrag im Blog „Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie“ und auf die anschließende Diskussion:

Meine experimentelle Widerlegung des Zwillingsparadoxons

 



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