Blog – Jocelyne Lopez

Prof. Dr. Dr. Bernhard Losch: Im Grundgesetz wird ausdrücklich ein Recht auf umfassenden Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt garantiert

Nachstehend Ausführungen des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Dr. Bernard Losch in seinem Buch „Kulturfaktor Recht“ (Kapitel „Gerechtigkeit – Menschlichkeit“ – Absatz 4 -„Rechtskontrolle und Rechtsschutz„, Seite 187-188):

Als weitergehender Hebel der Gerechtigkeit wird der individuelle Rechtsschutz betrachtet. Unter Rechtsschutz versteht man die Möglichkeit, eine gerichtliche Rechtsüberprüfung zu veranlassen, wenn man Gründe dafür vorbringen kann, dass man sich in seinen Rechten verletzt glaubt. Im Grundgesetz wird ausdrücklich ein Recht auf umfassenden Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt garantiert. Danach kann im Rahmen der vorgesehenen Verfahrenswege gegen alle Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung, Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit gerichtlich vorgegangen werden. Grundsätzlich ist Voraussetzung dafür, dass die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht werden kann. Soweit man sich in seinen Grundrechten verletzt sieht, steht sogar der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.
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Der zweite Einwand lautet, dass auch die beste Rechtsordnung nicht verhindern kann, dass sie missbraucht und im Dienst von Sonderinteressen unterlaufen wird. Diesem Thema widmet sich besonders die Rechtsdarstellung in der Literatur. Stellvertretend kann dafür die Auseinandersetzung mit dem Rechtsstaat durch Martin Walser in seinem Roman „Finks Krieg“ angeführt werden. Dort werden Mängel der Praxis beleuchtet, wie die Bevorzugung parteipolitischer und sonstiger Gruppeninteressen gegenüber der korrekten Rechtsanwendung. Solche Machenschaften können der Kultur des Rechtsstaates gegenübergestellt werden und lassen erkennen, wie der Mangel an Allgemeinkultur sich in der Staats- und Rechtskultur auswirken und sich in fehlender Verantwortung für das Recht niederschlagen kann.

(Prof. Dr. Dr. Bernhard Losch)