Blog – Jocelyne Lopez

Tierversuche sind für die Humanmedizin unbrauchbar und verstoßen daher gegen das Tierschutzgesetz!

Das geltende Tierschutzgesetz §§ 7 und 8 schreibt verbindlich vor, dass bei der Genehmigung von Tierversuchen folgende Vorgaben von den zuständigen und verantwortlichen Behörden berücksichtigt und eingehalten werden müssen:

  • der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse muss zugrunde gelegt werden
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  • das Forschungsziel soll die Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tieren anstreben.
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Daraus folgt, dass keine einzige erteilte Genehmigung für Tierversuche diese verbindlichen Vorgaben des geltenden Tierschutzgesetzes erfüllt!

Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist nämlich seit Jahrzehnten durch unzählige nationale und internationale Studien aus der Fachwelt eindeutig nachgewiesen: Tierversuche sind für die Humanmedizin unbrauchbar!

Einzig aus den online dokumentierten Studien der deutschen Ärztevereinigung „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ geht hervor, dass Tierversuche versagen, um das gesetzlich vorgeschriebene Ziel der Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen zu erreichen, siehe:

Wissenschaftliche Studien

Zunehmend erscheinen Studien in renommierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften, die die Relevanz der Methode »Tierversuch« in Frage stellen. Geschrieben von Fachleuten, veröffentlicht in hoch angesehenen Wissenschafts-journalen untermauern sie unsere Argumentation mit stichhaltigen Fakten und verleihen der Kritik am Tierversuch ein beträchtliches Gewicht. In dieser Rubrik finden Sie eine Auswahl der bemerkenswertesten Studien der jüngeren Zeit als kurze Zusammenfassung sowie PDF-Download.

20 wissenschaftliche Studien nachlesen…

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Alle in Deutschland erteilten Genehmigungen für Tierversuche verstoßen gegen das Tierschutzgesetz!  Tierversuche gehören sofort abgeschafft!

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In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich
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