16. Januar 2014
Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Klage gegen LANUV NRW
Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage.
Bei unseren Bemühungen seit April 2012, die notwendige Transparenz im öffentlichen Interesse bei diesen langjährigen und umstrittenen Tierversuchen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes herbeizuführen, wurden wir mit erheblichen Gebührenerhebungen der genehmigenden Behörde LANUV NRW konfrontiert, wogegen wir auch insgesamt 4 Klagen eingereicht haben.
Durch eine kleine Anfrage beim Landtag NRW des Abgeordneten Ralf Witzel wurde in einem ähnlichen gelagerten Fall eine außergerichtliche Regelung herbeigeführt: LANUV NRW hatte einem Antragsteller eine Gebühr von 1.000 Euro für jeweils eine von zwei Anfragen in Rechnung gestellt. Nach einer Prüfung durch das Umweltministerium als Aufsichtsbehörde hat LANUV NRW die Gebühren jeweils auf 10 Euro zurückgesetzt, siehe: Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück
Dagegen standen die Urteile für unsere 4 Klagen wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW im Fall der Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum immer noch aus.
Jetzt ist der Termin der mündlichen Verhandlung für eine unserer Klagen vom Verwaltungsgericht Düsseldorf auf den 7. Februar 2014 angesetzt worden. Wir werden berichten.
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Siehe auch in diesem Blog:
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus
Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie
Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird
07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt