Blog – Jocelyne Lopez

Zweite Antwort des Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum wegen Primatenversuchen

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Die genehmigende Behörde LANUV NRW hat einige Fragen aus unserer letzten Anfrage vom 15.12.2013 an den Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum zu Beantwortung weitergeleitet. Wegen der nicht ausreichenden Antwort vom 15.01.2013 des Tierschutzbeauftragten, haben wir am 16.01.13 eine Rückfrage eingereicht, siehe den entsprechenden Austausch: Anfrage an den Tierschutzbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum wegen Primatenversuchen.

Auf unsere Rückfrage hat der Tierschutzbeauftragte am 08.02.2013 wie folgt geantwortet:

Ihre Anfrage vom 16.01.2013

Sehr geehrte Frau Lopez,

in meinem Schreiben vom 15.01.2013 hatte ich einzelne Fragen zu einem an der Ruhr-Universität Bochum durchgeführten Tierversuchsvorhaben an Primaten beantwortet, die Sie ursprünglich an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gerichtet hatten. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgte auf eine entsprechende Bitte des LANUV, dem zu diesen Fragen keine Informationen vorlagen, und der ich als zuständiger Tierschutzbeauftragter gerne nachgekommen bin.

Ihrer Anfrage vom 16.01.2013, die mich via E-Mail erreichte, zufolge, waren Ihnen meine Auskünfte nicht ausreichend. Das bedauere ich sehr. Andererseits gibt es für mich oder die Ruhr-Universität Bochum keine Verpflichtung, Ihnen weitergehende Auskünfte zu erteilen. Dies betrifft insbesondere Angaben zu universitären Forschungsarbeiten anderer Wissenschaftler oder personenbezogene Daten von Mitarbeitern der Ruhr-Universität.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf § 2 Abs. 3 IFG NRW und betone, dass alle Informationen, die Sie bisher von mir erhalten haben, freiwillig erteilt wurden. Im Übrigen verweise ich erneut auf die wissenschaftlichen Publikationen, die Ergebnisse der an der RUB durchgeführten, öffentlich geförderten Forschungsarbeiten an Primaten darstellen: 

http://homepage.ruhr-uni-bochum.de/klaus-peter.hoffmann/sites/publikationen.htm

http://gepris.dfg.de/gepris/OCTOPUS/?module=gepris&task=showSearchSimple

Hochachtungsvoll,

PD Dr. Matthias Schmidt
Tierschutzbeauftragter der Ruhr-Universität Bochum

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