Blog – Jocelyne Lopez

Ansprache an den Abgeordneten Ralf Witzel wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag über die Gebührenerhebung des LANUV NRW im Kontext der langjährigen Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum.

Wir haben am 03.02.2013 folgende E-Mail an den Abgeordneten Ralf Witzel (FDP) im Landtag Nordrhein-Wesfalen geschickt:

 

Betreff: Gebührenerhebung des LANUV NRW – Ihre Anfrage vom 17.01.13

Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordnete Ralf Witzel,

Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 17.01.13 im Portal des Landtages NRW über die Erhebung von Gebühren im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz durch das LANUV NRW:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1151.pdf

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Im Rahmen unserer Bemühungen seit April 2012, die notwendige Transparenz im öffentlichen Interesse bei den langjährigen und umstrittenen Tierversuchen an der Ruhr-Universität Bochum herbeizuführen, wurden wir mit erheblichen Gebühren-erhebungen der genehmigenden Behörde LANUV NRW konfrontiert.

Wir haben seit August 2012 inzwischen 4 Klagen zur Rückerstattung der von uns bezahlten Gebühren für 4 Gebührenbescheide des LANUV NRW bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Mit den im Voraus zu zahlenden Gerichtskosten betragen unsere Auslagen schon um die 700 Euro. Die Urteile stehen alle noch aus.

Aus unserer Sicht sind diese Gebührenerhebungen im Rahmen des Informations-freiheitgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen unrechtsmäßig bei Auskunfts-ersuchen im öffentlichen Interesse, wie wir es von vorneherein gegenüber der Behörde geltend gemacht haben und wie es ohnehin bei dieser Thematik ersichtlich ist: Wir handeln nicht als Privatpersonen im persönlichen Interesse und zum persönlichen Vorteil, sowie für keine kommerzielle Verwertung der Informationen, sondern als ehrenamtlich tätige Bürger in einem politisch-gesellschaftlichen Sachverhalt. Es handelt sich auch in diesem Fall um ein Anliegen von hoher gesellschaftlicher und rechtlicher Bedeutung (Verfassungsrelevanz).

Weitere Einzelheiten über diesen Fall entnehmen Sie bitte aus folgendem Blog-Artikel (insbesondere unser Hinweis auf § 6 des Gebührengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, der eine Gebührenbefreiung für Auskunftsersuchen vorsieht, die im öffentlichen Interesse erfolgen):

Unrechtsmäßige Gebührenerhebung durch das LANUV NRW als genehmigende Behörde für die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum

Wir haben außerdem am 16.01.13 den Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für die von dem LANUV NRW langjährig genehmigenden Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum gegenüber dem Umweltministerium NRW erhoben, der sich im Rahmen der Prüfung einer Fachaufsichtsbeschwerde eingeschaltet hat. Eine Stellungnahme des Ministeriums steht noch aus, siehe:

Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wegen Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum

Wir danken für jegliche Unterstützung unseres Anliegens.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitzeichner:

Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM

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Siehe auch in diesem Blog:

07.02.2014: LANUV NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angeklagt

Landtag NRW: Unfähigkeit, Ignoranz und Verhöhnung der Demokratie

Landtag NRW: Wie die Verfassung zur Farce verwandelt wird

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück

Umsetzung von Gesetzen durch den Staat: Vier aktuelle Fallbeispiele

Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Tierschützern gegen LANUV NRW am 07.02.14 ab



Comments

  1. Februar 6th, 2013 | 13:50

    […] Ansprache an den Abgeordneten Ralf Witzel wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW […]