Blog – Jocelyne Lopez

Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen Einstellung meiner Anzeige gegen Christian Wulff

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Beschwerde wegen Einstellung meiner Anzeige gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer und gebe nachstehend eine weitere Entwicklung in dieser Sachlage wieder:

 

 

21.09.12 – Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf meine Beschwerde vom 30.08.12:

AZ: 121 Zs 1101/12

Sehr geehrte Frau Lopez,

auf Ihre Beschwerde vom 30. August 2012 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 15. August 2012 in dem Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff u.a. wegen des Vorwurfs des Vorteilsnahme – 222 Js 1787/12 – teile ich Ihnen mit:

Nach Prüfung des Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen  Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft darf nur bei einem Anfangsverdacht für eine Straftat tätig werden. Ihr obliegt nicht die allgemeine Prüfung von Handlungen von Behörden oder anderen staatlichen Organisationen. Einen Straftatbestand der „ungerechtfertigten Ehrung“ gibt es jedoch nicht und zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Erfüllung anderer Straftatbestände durch den Beschuldigten Wulff oder andere Personen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes liegen ebenfalls nicht vor.

Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.

Soweit Sie in der Beschwerdebegründung nunmehr ersichtlich Ihre Strafanzeige auf Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erweitert haben, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein neues Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 222 Js 915/12 eingeleitet, das zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben wurde.

Hochachtungsvoll
Kuppe
Oberstaatsanwältin

 

 

29.09.12 – Beschwerde per E-Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin:

An die Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Zentralstelle Korruptionsbekämpfung
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Reiff

Betr.:

Meine Anzeige vom 25.06.2012 gegen das Bundespräsidialamt Berlin
w/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt)

Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Berlin vom 15.08.2012 – AZ 222 Js 1787/12

Mein Widerspruch und Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12 

Bestätigung der Einstellung der Anzeige durch die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 21.09.12 – AZ 121 Zs 1101/12

Hier: Beschwerde
  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich verweise auf den o.g. Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Berlin in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer und erhebe hiermit Beschwerde wegen der Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft und die Bestätigung der Einstellung durch die Oberstaatsanwaltschaft.

Wie es aus der kompletten Korrespondenz in dieser Angelegenheit hervorgeht, die der Oberstaatsanwaltschaft vorliegt, besteht aus meiner Sicht ein begründeter Verdacht der Korruption bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer durch das Bundespräsidialamt:

Bei der Übergabe des Ordens würdigte Staatsminister Michael Boddenberg von der Landesregierung Hesse in einer Pressemitteilung v. 12.08.2011 sowohl die „weitreichende Bedeutung“ der Ergebnisse der Arbeiten von Wolf Singer, als auch seine zahlreichen Einflußmöglichkeiten in allen Medien, in den Gremien von zahlreichen universitären und außeruniversitären Einrichtungen, sowie sein Wirken im wirtschaftlichen Bereich in Zusammenarbeit mit Pharma-Konzernen für die Durchsetzung des „Forschungsstandorts Deutschland“. Hervorgehoben wurde darüber hinaus sein „überragendes Engagement“ als Vorsitzender der Kommission des Tierschutzrechts.

Diese von Staatsminister Michael Boddenberg aufgeführten Begründungen für die Verleihung des Ordens, womit Wolf Singer „für viele ein Vorbild“ geworden sei, sind im Gegenteil für viele auf Unverständnis, auf Unzufriedenheit oder gar auf Empörung gestoßen:

  1. Im wissenschaftlichen Bereich sind nämlich die Ergebnisse der Arbeiten von Wolf Singer mitnichten von „weitreichender Bedeutung“, sondern sind im Gegenteil in der Fachwelt der Hirnforschung international seit Jahrzehnten stark umstritten.
    .
  2. Seine eigenen Thesen stellen lediglich seine persönlichen philosophischen oder weltanschaulichen Vorstellungen dar und können keinen Anspruch auf wissenschaftliche Beweisbarkeit erheben, insbesondere seine umstrittene These der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen und ihre angestrebten Implikationen im gesellschaftlichen Leben (z.B. flächendeckende Hirnscan-Untersuchung von Kindern zur vermeintlichen Früherkennung von Triebtätern oder Änderungen der Gesetzgebung über die Grundlage der juristischen Verantwortung).
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  3. Die Würdigung eines „überragenden Engagements“ von Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts durch Michael Boddenberg ist völlig unverständlich und unglaubwürdig und wurde in breiten Schichten der Bevölkerung als skandalös und schändlich aufgenommen: Wolf Singer steht nämlich seit Jahrzehnten unter scharfer Kritik für seine berüchtigten und schockierenden Forschungsmethoden mit Tieren (insbesondere mit Primaten und Katzen). Seit 11 Jahren werden zum Beispiel jeden Monat vor seinem Forschungslabor in Frankfurt Mahnwachen gehalten. Der Protest und der Widerstand gegen solche Versuche reißen bundesweit seit Jahrzehnten nicht ab, es entstehen auch erhebliche gesellschaftliche Kollateralschäden wie zum Beispiel psychische Belastung von unzähligen Menschen, darunter viele Kinder und Jugendlichen, oder Radikalisierung der Proteste bzw. Bereitschaft zur Gewalt in Folge des Ohnmachtsgefühls und der Verzweiflung.
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  4. Die genehmigende Behörde für die Tierversuche von Wolf Singer (Regierungspräsidium Darmstadt) hat 2012 eine Bürgeranfrage aufgrund des Verdachtes auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nicht beantwortet, sowie auch keine Transparenz über die Verlagerung der langjährigen Tierexperimente von Wolf Singer auf das Privatunternehmen Ernst Strüngmann Institute in Frankfurt/M. (Pharmakonzerne Novartis/Hexal) herbeigeführt. Eine Anzeige gegen das Regierungspräsidium Darmstadt wurde aus diesen Gründen am 12.09.12 erstattet (Staatsanwaltschaft Darmstadt – AZ 500 Js 43201/12).

 

Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht nicht vertretbar und unverantwortlich, dass das Bundespräsidialamt sich weigert, gegenüber der Öffentlichkeit die Begründungen der Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer mitzuteilen und sich auf eine Erteilung durch einen „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ beruft. Die Verschleierung der Begründungen der Verleihung des Ordens an Wolf Singer, die letztendlich sich auf die Aufzählung seiner gesellschaftlichen Beziehungen und seiner wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten beschränkt, ist aus meiner Sicht mit dem § 258 a Strafvereitelung im Amt nicht gesetzkonform.

Insbesondere sollte das Bundespräsidialamt den Nachweis des geehrten „überragenden Engagements“ des berüchtigten Tierexperimentators Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts glaubwürdig gegenüber der Öffentlichkeit bringen, die ja durch die Verleihung des Ordens eingeladen wird, Wolf Singer als „Vorbild“ anzusehen. Sonst ist die Vermutung gerechtfertigt, dass diese Verleihung ausschließlich aufgrund von persönlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen bzw. von Lobbyismus zustande gekommen ist.

Ich beantrage auch Rechtsschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

 

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Siehe auch komplette, aktuelle Zusammenstellung unserer Austausche mit Behörden im Zusammenhang mit den Tierexperimenten von Wolf Singer unter folgendem Link in diesem Blog:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

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Comments

  1. Oktober 5th, 2012 | 07:10

    […] Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen Einstellung meiner Anzeige gegen Christian …und gebe eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit wieder, die sich durch die Einleitung […]