Blog – Jocelyne Lopez

Antwort des Bundespräsidialamts auf unsere zweite Beschwerde wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer

Ich komme auf unsere 2. Beschwerde vom 10.06.12 an das Bundespräsidialamt Berlin über die Klärung der Begründungen der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Prof. Dr. Wolf Singer zurück, da weiterhin keine Transparenz über seine Verdienste (insbesondere im erwähnten Bereich „Tierschutz“) herbeigeführt wurden.

Am 20.06.2012 erhielt ich folgende E-Mail Antwort vom Bundespräsidialamt:

Ihre E-Mail vom 10. Juni 2012

Sehr geehrte Frau Lopez, 

für Ihre E-Mail vom 10. Juni 2012 danke ich Ihnen.

Entgegen Ihren Ausführungen vermag ich keine Widersprüche in meinen Antworten an Sie zu erkennen. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, handelt es sich bei einer Verleihung in rechtlicher Hinsicht um einen außerrechtlichen Gunsterweis. Die Entscheidung des Bundespräsidenten, eine Verleihung vorzunehmen bzw. dies nicht zu tun, basiert auf der Grundlage und in Beachtung der Stiftungserlasse. Das Bundespräsidialamt unterstützt den Bundespräsidenten bei seiner Entscheidung im Vorfeld der Ordensverleihung mittels umfangreicher Prüfungen. Eine nächsthöhere Instanz, die den Präsidialakt des Bundespräsidenten prüft, gibt es nicht.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen auf weitere Schreiben gleichen Inhalts keine anderen Auskünfte erteilt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Bos-Eisolt
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Leiterin der Ordenskanzlei
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1, 10557 Berlin
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