Blog – Jocelyne Lopez

40 – Das Forschungsprojekt G.O. Mueller zieht eine Zwischenbilanz

Nachstehend 40. Abschnitt der bisher unveröffentlichen Arbeit Das Forschungsprojekt G.O. Mueller zieht eine Zwischenbilanz, die im Forum von Ekkehard Friebe als Fortsetzungsreihe vorgestellt wird:

 

2007, März – Offener Brief über Wissenschaftsfreiheit an 100 Prof. der HU Berlin und an 100 Prof. der TU Dresden

Das GOM-Projekt versendet 200 CDROM an deutsche Universitätsprofessoren aller Fachgebiete in Berlin und Dresden mit der Aufforderung, in ihren Universitäten die Wissenschaftsfreiheit auf dem Gebiet der theoretischen Physik erstmals einzuführen. Die Professoren der anderen Fachgebiete erfahren damit zum ersten Mal von der Grundrechtsverweigerung in der theoretischen Physik an ihrer Universität und müssen sich über die möglichen Konsequenzen für die Institution klar werden.

Ausführlich wird aus dem Kommentar zum Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 3 zitiert und dargelegt, daß die Wissenschaftsfreiheit unmittelbar geltendes Recht ist und die Minderheitsauffassungen und den Meinungspluralismus in der Wissenschaft schützt – wenn das Grundgesetz gilt. In der theoretischen Physik hat seit 1922 bis heute die Mehrheit des Fachgebiets die Minderheitsauffassungen bezüglich der speziellen Relativitätstheorie verboten, aus der Wissenschaft ausgeschlossen und für nicht existent erklärt, ihre Aufnahme in Literaturnachweise, Zeitschriften und Kongreßprogramme verhindert und die Kritiker als Personen auf das übelste verleumdet und von der Mitarbeit in den akademischen Einrichtungen diskriminierend ausgeschlossen.

Damit wird in diesem Fachgebiet die Geltung des Grundrechts nach Art. 5, III GG unterdrückt, die Amtsträger brechen ihre Amtseide auf das Grundgesetz und die Öffentlichkeit wird über den wahren Status der speziellen Relativitätstheorie getäuscht: die ist keine revolutionäre Erkenntnis, sondern in Wahrheit nur eine haltlose Hypothese, auf falsche Voraussetzungen gestützt, voller Widersprüche und daher auch ohne jede experimentelle Bestätigung. Dieser Betrug der Öffentlichkeit muß beendet, das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit muß erstmals eingeführt und die Verantwortlichen für eine jahrzehntelange Grundrechtsverletzung müssen zur Rechenschaft gezogen werden, damit die Universitäten ihre intellektuelle Integrität in diesem Fachgebiet wiedergewinnen können.

Bisher liegen noch keine Reaktionen der Adressaten vor, die über Email-Mitteilungen an unsere Interessenvertreter leicht möglich wären. Diesem Adressatenkreis muß fairerweise ein angemessener Zeitraum zur Orientierung eingeräumt werden, um erst einmal die in unserer Gesellschaft übliche Schreckstarre zu überwinden, wenn irgend jemand öffentlich auch nur einen leicht kritischen Gedanken über die bestbewiesene, heiligste Tabu-Theorie Albert Einsteins zu äußern wagt: Kriechen da etwa wieder die Antisemiten und alte oder neue Nazis aus ihren Löchern? Haben diese Leute keine Scheu mehr vor dem Tabu? Wir werden sehen, ob und wann unsere Adressaten sich aus der Schreckstarre lösen können. – Der Text des „Offenen Briefes“ ist im Internet veröffentlicht:
http://www.ekkehard-friebe.de/01_professoren_berlin_dresden.pdf

(G.O. Mueller)