Blog – Jocelyne Lopez

Verstoß gegen § 1 Art. 1 Grundgesetz durch Unterlassung von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan

Wie es aus meinem Eintrag in diesem Blog Verletzung des § 5 Art. 3 GG durch die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung dargelegt wurde, hat Frau Dr. Annette Schavan versäumt, die vom Grundgesetz vorgeschriebenen Gebote der „meinungsneutralen Wissenschaftspflege“ und der „Nicht-Identifikation“ im Falle der Relativitätstheorie respektieren zu lassen. Kein einziger Cent für die Information der breiten Öffentlichkeit über die umfangreiche und weltweite Kritik der Relativitätstheorie seit 100 Jahren wurde zum Beispiel anlässlich der für die Steuerzahler teueren Öffentlichkeitsarbeit des Staates im „Einsteinjahr“ 2005 ausgegeben. Im Gegenteil wurde sogar nachweislich ein Kritiker, Christoph von Mettenheim, bei diesem Anlaß vom Bundesministerium zensiert.

Wie von Christoph von Mettenheim mit seinem Vorhaben Adressaten der besonderen Einladung und seiner Berichterstattung Zur Entstehung des Diskussionsforums in seinem Forum auch bestätigt wurde, bleibt allein das Internet als einziges Medium für die Kritiker der Relativitätstheorie zum Vortragen und Verbreiten ihrer Kritik in einem breiten Publikum, und zwar ausschließlich mit privaten Mitteln und privatem Engagement.

Jedoch sowohl das Medium Internet, als auch die privaten Mittel und das private Engagement, die die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung großzügigerweise den Kritikern der Relativitätstheorie für die Vorstellung ihrer Kritik überlässt, erweisen sich nicht nur als unangemessen und als ungeeignet für wissenschaftliche Debatten, sondern vor allem als eine ungeheuerliche Zumutung und Entwürdigung für die Kritiker, sowie eine schwerwiegende Verletzung ihrer Grundrechte gemäß § 1 GG : „Die Würde des Menschen ist unantastbar„.

Es ist zum Beispiel einwandfrei belegt, dass jegliches Vortragen einer Kritik der Relativitätstheorie – oder sogar lediglich einer Hinterfragung dieser Theorie – systematisch im Internet mit in vielen Fällen krimineller Energie und strafrechtlicher Relevanz weitgehend anonym verhindert wird, und zwar durch die brutalsten Verleumdungen, Beleidigungen, Beschimpfungen und Verunglimpfungen, durch Zensur, Einschüchterung und Hetze, sowohl pauschal gegen alle Kritiker der Relativitätstheorie, als auch gegen eine Vielzahl von namentlich genannten Autoren oder Privatpersonen.

Dies ist zum Beispiel im Falle der Forschungsgruppe G.O. Mueller, ihrer referierten Autoren und ihrer offiziellen Interessenvertreter genau dokumentiert und belegt: Es gibt kein einziges Diskussionsforum im ganz deutschsprachigen Raum, wo die Grundrechte der Kritiker vor Hundertausenden von Zeugen ununterbrochen tagtäglich seit Jahren nicht massiv verletzt werden und wo keine Hetze gegen die Kritiker der Relativitätstheorie öffentlich und straflos nicht betrieben wird, wie in einer Diktatur oder in einem Terrorregime. Der Tenor dieser Hetze und dieser Feindbilderpflege gegen die Kritiker im Internet ist vorwiegend von politischer Natur: Anschuldigungen des Antisemitismus, Nazismus, Rassismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiösen Fanatismus, der Volksverhetzung, der Verfassungsfeindlichkeit bis hin zum Terrorismus, sowie bei namentlich genannten Autoren auch von rein privater Natur und richtet sich gegen ihre persönliche Integrität und ihre Persönlichkeitsrechte: Beleidigungen und Beschimpfungen, z.B. als „cranks“ (sprich: Psychopathen, Irre, Dummköpfe, Wirrköpfe, geistig Kranke, Narren, Ignoranten, Clowns). Siehe zum Beispiel meine Einträge in diesem Blog, wo dies dokumentiert und belegt ist:

Stalking, Mobbing, Einschüchterungs- und Terrormethoden

Dr. Markus Pössel: Die Kritiker der Relativitätstheorie sind „cranks“

Das Hetz- und Stalkerforum Alpha Centauri ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft

Über diese erschreckenden Missstände und diese Offizialdelikte im Medium Internet im Zusammenhang mit der Kritik der Relativitätstheorie wurde die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, wiederholt und ausführlich informiert, sowie um Untersuchung und Abhilfe gebeten (siehe meine Korrespondenz mit Bundestagsabgeordneten). Ihre Antwort dazu per E-Mail vom 14.08.2006:

Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe G.O. Mueller veröffentlich wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich. Ihr Vorwurf, die Forschungsgruppe könne Ihre Meinung nicht öffentlich äußern, ist daher unrichtig und eine Verletzung der Grundrechte in Bezug auf freie Meinungsäußerung kann nicht festgestellt werden.

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Die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung verstoßt damit in meinen Augen durch Unterlassung gegen § 1 Art. 1 GG gegenüber den Kritikern der Relativitätstheorie: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(Jocelyne Lopez)



Comments

  1. Februar 12th, 2008 | 10:33

    […] Verstoß gegen § 1 Art. 1 Grundgesetz durch Unterlassung von der Bundesministerin für Bildung und … […]

  2. August 23rd, 2008 | 06:23

    […] In Deutschland ist es offensichtlich recht und erlaubt, dass Minderheiten diskriminiert und Andersdenkenden öffentlich verfolgt werden. Dies zeigt meine langjährige persönliche Erfahrung als Kritikerin der Relativitätstheorie (und auch als Tierversuchsgegnerin). Zahlreiche Einträge in meinen Blog berichten über diese erschreckenden Missstände und belegen diesen Tatbestand, sowohl was meine Person angeht, als auch die Person von allen anderen Kritikern der Relativitätstheorie, siehe zum Beispiel: Verstoß gegen § 1 Art. 1 Grundgesetz durch Unterlassung von der Bundesministerin für Bildung und … […]

  3. November 5th, 2009 | 07:01

    […] Verstoß gegen § 1 Art. 1 Grundgesetz durch Unterlassung von der Bundesministerin für Bildung und … […]