{"id":5384,"date":"2013-03-20T06:48:26","date_gmt":"2013-03-20T05:48:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/?p=5384"},"modified":"2013-03-20T07:05:11","modified_gmt":"2013-03-20T06:05:11","slug":"primatenversuche-in-bochum-gesprach-beim-umweltministerium-nrw-am-14-03-2013","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2013\/03\/primatenversuche-in-bochum-gesprach-beim-umweltministerium-nrw-am-14-03-2013\/","title":{"rendered":"Primatenversuche in Bochum: Gespr\u00e4ch beim Umweltministerium NRW am 14.03.2013"},"content":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tiersch\u00fctzern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erkl\u00e4rung des Tierschutzes als Staatsziel tatkr\u00e4ftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Beh\u00f6rde (Landesamt f\u00fcr Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen \u2013 LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: <a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/07\/primatenversuche-in-bochum-auseinandersetzung-mit-behorden\/\" target=\"_blank\">Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Beh\u00f6rden<strong>. <\/strong><\/a><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Mit unserem letzten \u00a0Schreiben vom 26. Februar 2013 an das Umweltministerium NRW haben wir den Vorwurf <a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2013\/02\/unsere-antwort-an-das-umweltministerium-nrw-wegen-vorwurf-des-verstoses-gegen-das-tierschutzgesetz-durch-das-lanuv-nrw\/\" target=\"_blank\">des Versto\u00dfes gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW <\/a>erhoben. Nach Erhalt dieses Schreibens hat uns das Umweltministerium NRW mit Schreiben vom 27. Februar 2013 zu einer\u00a0 <a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/pdfDateien\/Primatenversuche.pdf\" target=\"_blank\">Gespr\u00e4chsrunde am 14.03.2013\u00a0eingeladen<\/a>.\u00a0Nachstehend unsere Berichtserstattung mit einer E-Mail vom 19.03.12:\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>von Jocelyne Lopez und Gisela Urban \u2013 Tierfreunde ohne Grenze e.V.<br \/>\nAn Ministerium f\u00fcr Klimaschutz- Umwelt, Landwirtschaft, Natur-<br \/>\nund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen<br \/>\nBetr: Primatenversuche an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr Professor Jaeger,<br \/>\nsehr geehrter Herr Kirchhof,<\/p>\n<p>erst einmal m\u00f6chte ich mich &#8211; auch im Namen von Frau Gisela Urban, die leider verhindert war, und von meinem Begleiter Herrn Gerhard Oesterreich &#8211; f\u00fcr die Einladung zum Gespr\u00e4ch am 14.03.2013 in Ihrem B\u00fcro in o.g. Angelegenheit, sowie f\u00fcr die entspannte Diskussionsf\u00fchrung herzlich bedanken.<\/p>\n<p>Ich erlaube mir, die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte dieses Gespr\u00e4ches zusammenfassend festzuhalten:<\/p>\n<p>1. Wir haben Ihre Aussage als \u00fcberaus positiv empfunden, dass Ihr Amt sich f\u00fcr ein zuk\u00fcnftiges Verbot der Primatenversuche tatkr\u00e4ftig einsetzen m\u00f6chte, was wir als eine au\u00dferordentlich begr\u00fc\u00dfenswerte Gemeinsamkeit mit der erkl\u00e4rten, langj\u00e4hrigen Zielsetzung der Tierschutzorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene ansehen. Sie baten hier auf unsere Unterst\u00fctzung, die Ihnen auf jedem Fall zugesichert ist, falls Sie hierf\u00fcr konkrete M\u00f6glichkeiten eines Einsatzes im Rahmen unseres b\u00fcrgerlichen Engagements erkennen.<\/p>\n<p>2. Ihre aktuelle beim Bundesrat eingereichte \u201e<em>Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der f\u00fcr wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere<\/em>\u201c gem\u00e4\u00df Drucksache 670\/12 enth\u00e4lt aus unserer Sicht jedoch nicht eine solche Zielsetzung, auch nicht im Einsatz, sondern fordert lediglich eine Umsetzung der schon im Tierschutzgesetz vorhandenen Auflagen und gesetzlichen Voraussetzungen zur amtlichen Genehmigung von Tierversuchen. Wie Sie es selbst in Ihrem Brief vom 19.02.2013 und auch im Gespr\u00e4ch zugestanden haben, waren die Kontrolle und die Nachpr\u00fcfung durch das LANUV NRW der tats\u00e4chlich gef\u00fchrten Tierversuche an der RUB seit 25 Jahren unzureichend. Das LANUV NRW hat insbesondere vers\u00e4umt, vor und nach mehrj\u00e4hrigen Versuchsreihen an der RUB &#8211; die langanhaltende Schmerzen-, Leiden und Sch\u00e4den an Primaten zugef\u00fcgt haben (bis hin zum Kapitalschaden der T\u00f6tung), die vom TierSchG \u00a7\u00a7 7 und 8\u00a0vorgeschrieben Voraussetzungen zu pr\u00fcfen, und zwar hinsichtlich:\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der im Gesetz ausdr\u00fccklich geforderten ethischen Vertretbarkeit der zugef\u00fcgten Schmerzen und Sch\u00e4den im Hinblick auf die Versuchszwecke und die angestrebten Ergebnisse, die f\u00fcr wesentliche Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier einschlie\u00dflich der L\u00f6sung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein m\u00fcssen. Weder solche Versuchszwecke noch solche Versuchsergebnisse liegen bei den langj\u00e4hrigen Primatenversuchen in Bochum vor, so da\u00df die Genehmigungen im Sinne des Gesetzgebers nicht h\u00e4tten erteilt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">b) der Zugrundelegung des Stands der Erkenntnisse zur Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen am Standort Bochum selbst und an anderen Forschungsstandorten.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">c) der Zugrundelegung des Stands der Erkenntnisse zur Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden.<\/p>\n<p>3. Ihr wiederholtes Angebot, von der M\u00f6glichkeit des Verbandsklagerechts zum Schutz der Umsetzung der gesetzliches Bestimmungen Gebrauch zu machen, halten wir f\u00fcr nicht praktikabel:<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">&#8211; Nach unserem Kenntnisstand r\u00e4umt das Verbandsklagerecht der angeklagten Forschungseinrichtung ein Regre\u00dfrecht ein, was diesen Rechtsweg f\u00fcr ehrenamtlich engagierte B\u00fcrger aus verst\u00e4ndlichen Gr\u00fcnden v\u00f6llig versperrt. Die Finanzkraft von Forschungseinrichtungen steht im keinem Verh\u00e4ltnis mit der Finanzkraft von kleinen und sogar von gro\u00dfen Tierschutzvereinen.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">&#8211; Die Pr\u00fcfung der Antr\u00e4ge vor der Genehmigung durch Tierschutzvereine bedeutet de facto eine \u00dcbertragung der beh\u00f6rdlichen Aufgaben auf Privatpersonen aus der \u00d6ffentlichkeit, was konkret sowohl v\u00f6llig impraktikabel noch zu vertreten ist.<\/p>\n<p>Wir hoffen auf eine zuk\u00fcnftige tierschutzgerechtere Umsetzung der schon vorhandenen Gesetze zum Schutz der Versuchstiere und danken Ihrem Amt im Voraus f\u00fcr alle tatkr\u00e4ftigen Bem\u00fchungen, die dem Tierschutz im Sinne des Art. 20 a als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang ein St\u00fcck n\u00e4her bringen werden und verbleiben<\/p>\n<p>mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez und Gisela Urban<\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tiersch\u00fctzern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erkl\u00e4rung des Tierschutzes als Staatsziel tatkr\u00e4ftig in Frage. 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