{"id":5368,"date":"2013-02-23T08:19:41","date_gmt":"2013-02-23T07:19:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/?p=5368"},"modified":"2013-03-27T08:46:15","modified_gmt":"2013-03-27T07:46:15","slug":"neue-strafanzeige-an-die-staatsanwaltschaft-bochum-wegen-totung-von-versuchsaffen-an-der-ruhr-universitat-bochum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2013\/02\/neue-strafanzeige-an-die-staatsanwaltschaft-bochum-wegen-totung-von-versuchsaffen-an-der-ruhr-universitat-bochum\/","title":{"rendered":"Neue Strafanzeige gegen das LANUV NRW wegen T\u00f6tung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum"},"content":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tiersch\u00fctzern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erkl\u00e4rung des Tierschutzes als Staatsziel tatkr\u00e4ftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Beh\u00f6rde (Landesamt f\u00fcr Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen \u2013 LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: <a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/07\/primatenversuche-in-bochum-auseinandersetzung-mit-behorden\/\" target=\"_blank\">Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Beh\u00f6rden<strong>. <\/strong><\/a><\/p>\n<p>Wir geben nachstehend eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit:<span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #800000;\"><strong>18.02.2013 \u2013 Neue Anzeige an die Staatsanwaltschaft Bochum wegen T\u00f6tung von Versuchsaffen an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>Betr.:\u00a0\u00a0Aktenzeichen 41 UJS 61\/12<br \/>\nErmittlungsverfahren gegen das LANUV NRW<br \/>\nwegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz<br \/>\nMeine Strafanzeige vom 05.11.2012<br \/>\nIhr Bescheid vom\u00a0 27.11.2011<br \/>\nHier: Neue Anhaltspunkte zu meiner Strafanzeige<\/strong>\n<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Sie teilten mir in Ihrem o.g. Bescheid vom 27.11.12 mit, dass Sie meine Strafanzeige wegen T\u00f6tung von 6 Makaken im Rahmen eines Tierversuchs-vorhabens an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum eingestellt haben, da Sie auf Nachfrage von der genehmigenden Beh\u00f6rde LANUV NRW die Information erhalten haben, dass die T\u00f6tung der Tiere von vornherein Gegenstand der genehmigten Antr\u00e4ge war, wobei die genehmigende Beh\u00f6rde: Zitat: \u201c<em>sich davon \u00fcberzeugt hatte, dass &#8211; der anerkannten Zwecken der Grundlagenforschung dienende Versuch &#8211; anatomische und physiologische Untersuchungen an den Gehirnen der Versuchstiere erforderlich machte, so dass deren T\u00f6tung unumg\u00e4nglich war<\/em>\u201c.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Ich kann diese Aussage der genehmigenden Beh\u00f6rde nicht hinnehmen. Ich zitiere hier den \u00a7 7 (3) TierSchG:<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify; PADDING-LEFT: 60px\"><em>\u201eVersuche an Wirbeltieren d\u00fcrfen nur durchgef\u00fchrt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu l\u00e4nger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden f\u00fchren, d\u00fcrfen nur durchgef\u00fchrt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie f\u00fcr wesentliche Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier einschlie\u00dflich der L\u00f6sung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Die T\u00f6tung eines Tiers ist ein erheblicher Schaden und darf dementsprechend gem\u00e4\u00df TierSchG nur dann genehmigt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse der T\u00f6tung (hier die anatomischen und physiologischen Untersuchungen an den Gehirnen) vermuten lassen, dass sie f\u00fcr wesentliche Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier von hervorragender Bedeutung sein werden.\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Der Nachweis und die Begr\u00fcndung der vermuteten bzw. tats\u00e4chlich festgestellten hervorragenden Bedeutung der anatomischen und physiologischen Untersuchungen der Gehirne der 6 get\u00f6teten Makaken, die eine T\u00f6tung nach dem Gesetz unerl\u00e4sslich h\u00e4tte machen k\u00f6nnen, fehlt v\u00f6llig und wurde sogar in diesem Fall ausdr\u00fccklich verweigert:<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<ol style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\n<li>Obwohl solche Versuche nach Angabe des Tierschutzbeauftragten seit 25 Jahren (1997) an der Ruhr-Universit\u00e4t mit Makaken durchgef\u00fchrt wurden, wurde auf die Anfrage einer Mitzeichnende (siehe <strong>Anlage 1 : Anfrage vom 15.12.2012<\/strong>) von der Beh\u00f6rde keine Angabe dar\u00fcber getroffen, ob die anatomischen und physiologischen Untersuchungen an den Gehirnen der get\u00f6teten Tiere seit 25 Jahren &#8211; oder auch bei den zuletzt get\u00f6teten 6 Makaken &#8211; Ergebnisse von herausragender Bedeutung f\u00fcr wesentliche Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier gebracht haben und zu erwarten waren\u00a0 (siehe <strong>Anlage 2: Antwort des LANUV NRW vom 11.01.2013<\/strong>).<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\"><br \/>\n.<\/span><\/li>\n<li>Die genehmigende Beh\u00f6rde LANUV NRW sagte zwar gegen\u00fcber der Staats-anwaltschaft Bochum aus, dass die T\u00f6tung von vornherein in den Forschungsantr\u00e4gen von ihr genehmigt wurde und dass \u201e<em>sie sich davon \u00fcberzeugt hatte, dass &#8211; der anerkannten Zwecken der Grundlagenforschung dienende Versuch &#8211; anatomische und physiologische Untersuchungen an den Gehirnen der Versuchstiere erforderlich machte, so dass deren T\u00f6tung unumg\u00e4nglich war<\/em>\u201c, jedoch konnte sich die Beh\u00f6rde davon nicht \u00fcberzeugen, aus dem guten Grunde, weil ihr nach eigener Angabe Informationen \u00fcber die Ergebnisse der anatomischen und physiologischen Untersuchungen der get\u00f6teten Tiere nicht vorliegen (siehe o.g. <strong>Anlage 2<\/strong>) und wohl auch f\u00fcr vorhergegangenen Versuche seit 25 Jahren nie vorgelegen haben.\u00a0<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<br \/>\n<\/span><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/li>\n<li>Der Bitte um anonymisierte Kopien der Autopsie-Berichte der 6 get\u00f6teten Tiere &#8211; die zur fachlichen Begutachtung der Bedeutung und Aussagekraft der anatomischen und physiologischen Untersuchungen der Gehirne der get\u00f6teten Tieren durch fachlich kompetente Dritten dienen k\u00f6nnten &#8211; wurde\u00a0 von der Beh\u00f6rde nicht entsprochen: Die Autopsie-Berichte liegen ihr nicht vor und sie konnte dementsprechend keine Informationen dar\u00fcber erteilen \u2013 sie verweist daf\u00fcr auch auf den Tierschutzbeauftragten der RUB (siehe o.g. <strong>Anlage 2<\/strong>).<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\"><br \/>\n.<\/span><\/li>\n<li>Der Tierschutzbeauftragte, an den diese Bitte weitergeleitet wurde, verweigert ohne nachvollziehbare Begr\u00fcndung die Aush\u00e4ndigung der Kopien der Autopsie-Berichte der 6 get\u00f6teten Makaken, siehe:<br \/>\n<strong>Anlage 3: Antwort des Tierschutzbeauftragten vom 15.01.12<br \/>\nAnlage 4: R\u00fcckfrage einer Mitzeichnende vom 16.01.2013\u00a0\u00a0<br \/>\nAnlage 5: Antwort vom 08.02.13 des Tierschutzbeauftragten<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span>\u00a0<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.\u00a0\u00a0<\/span>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n<p><\/strong><\/li>\n<li>Genauso fehlt der genehmigenden Beh\u00f6rde jegliche Information \u00fcber etwaige im Rahmen dieser Versuche neugewonnenen Erkenntnisse seit 25 Jahren an der RUB, die der Heilung von menschlichen Krankheiten dienlich sein k\u00f6nnten und die im Schreiben der Beh\u00f6rde vom 11.01.13 ausgef\u00fchrt wurden (siehe o.g. <strong>Anlage 2<\/strong>), z.B. Parkinsonsche Krankheit, Alzheimersche Krankheit oder Multiple Sklerose. Das LANUV sagt aus, dass solche Informationen ihm nicht vorliegen und verweist auch f\u00fcr die Beantwortung dieser Frage auf den Tierschutzbeauftragten der RUB, der wiederum eine entsprechende Beantwortung definitiv verweigert (siehe o.g. <strong>Anlage 5<\/strong> : <strong>Zweite Antwort des Tierschutzbeauftragten vom 08.02.2013<\/strong>).\u00a0<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">In diesem Gesamtkontext kann man berechtigt davon ausgehen, dass das LANUV &#8211;\u00a0 entgegen seiner Aussage gegen\u00fcber der Staatsanwaltschaft und entgegen seiner gesetzlichen Aufgabe als genehmigende Beh\u00f6rde &#8211; sich weder vor noch nach den Versuchen \u00fcberzeugt hat, dass die Versuche und die T\u00f6tung der Tiere unerl\u00e4sslich im Sinne des Tierschutzgesetzes \u00a7 7 waren, d.h. f\u00fcr Forschungszwecke und Forschungsergebnisse, die\u00a0 wesentliche Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier einschlie\u00dflich der L\u00f6sung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung bringen werden.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Diese Fehlhaltung der genehmigenden Beh\u00f6rde k\u00f6nnte m\u00f6glicherweise aus meiner Sicht ein in der Fachwelt bekanntes Fehlverhalten bei der Einreichung der Forschungsantr\u00e4ge beg\u00fcnstigen.\u00a0 Ich zitiere hier zum Beispiel Aussagen von einem f\u00fchrenden Hirnforscher, der auch langj\u00e4hrig die gleichen Versuche in der Grundlagenforschung in Frankfurt durchf\u00fchrt:<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\"><strong>Zitat Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max-Planck Instituts f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt in der Zeitschrift \u201eGegenworte\u201c Nr. 4, 1999:<\/strong><\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify; PADDING-LEFT: 60px\"><em>\u201eIch mu\u00df in meinen Antr\u00e4gen den Nachweis antreten, da\u00df die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so gro\u00dfer praktischer Bedeutung sein werden, da\u00df sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchsergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird. [&#8230;] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.\u201c<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\nJa, das sieht man deutlich daran, da\u00df der Gesetzgeber zu-nehmend die Zuwendung von Mitteln davon abh\u00e4ngig macht, da\u00df wir nachweisen k\u00f6nnen, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verf\u00fchren die Forscher zum Schwindeln<\/em>.\u201e\n<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\">Zitatende<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Zusammenfassend ist aus meiner Sicht ein Versto\u00df gegen \u00a7 7 (3) TierSchG festzustellen und eine Fehlleistung der genehmigenden Beh\u00f6rde bei ihrer Aufsichts- und Pr\u00fcfungsplicht im Rahmen \u00a7 8 TierSchG, die eine Wiederaufnahme der\u00a0 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rechtfertigen sollten:<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Gem\u00e4\u00df den von dem LANUV NRW\u00a0 zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen, ist es nicht ersichtlich, dass es im Sinne des TierSchG unerl\u00e4sslich war, die 6 Makaken nach endg\u00fcltiger Einstellung der Versuche zu t\u00f6ten, die nach den Versuchen lebensf\u00e4hig waren, keine unbehebbaren k\u00f6rperlichen Sch\u00e4den oder erhebliche Verletzungen hatten und somit die Chance gehabt h\u00e4tten, ohne l\u00e4nger anhaltende Schmerzen und Leiden weiterzuleben. Es existieren Auffangstationen f\u00fcr Primaten, die ich nachweisen k\u00f6nnte, wo ehemalige Versuchsaffen artgerecht und gesetzeskonform untergebracht werden, wobei auch aus dem \u00a7 9 Abs. 2 Nr. 3 Tierschutzgesetz keine Begr\u00fcndung f\u00fcr das T\u00f6ten dieser Versuchstiere sich ergab:<\/p>\n<p style=\"TEXT-ALIGN: justify; PADDING-LEFT: 60px\"><em>\u201eSchmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den d\u00fcrfen den Tieren nur in dem Ma\u00dfe zugef\u00fcgt werden, als es f\u00fcr den verfolgten Zweck unerl\u00e4\u00dflich ist; insbesondere d\u00fcrfen sie nicht aus Gr\u00fcnden der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugef\u00fcgt werden.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Dar\u00fcber hinaus ist die Unerl\u00e4sslichkeit im Sinne des TierSchG der genehmigten Versuche selbst (d.h. vor der T\u00f6tung der Tiere), auch in Frage zu stellen: Zu Ihrer Information f\u00fcge ich meinen Brief vom 16.01.13 an das Umweltministerium NRW als Aufsichtsbeh\u00f6rde der LANUV NRW bei (siehe <strong>Anlage 6<\/strong>), wo ich den Vorwurf des Versto\u00dfes gegen das Tierschutzgesetz der von dem LANUV NRW genehmigten Primatenversuche in der Hirnforschung an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum erhebe.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Ich bitte um Wiederaufnahme der Ermittlungen und beantrage Rechtsschutz beim Gericht.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nGisela Urban<br \/>\n1. Vorsitzende Tierfreunde ohne Grenzen e.V<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tiersch\u00fctzern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erkl\u00e4rung des Tierschutzes als Staatsziel tatkr\u00e4ftig in Frage. 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