{"id":5291,"date":"2012-11-22T09:04:23","date_gmt":"2012-11-22T08:04:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/?p=5291"},"modified":"2012-11-22T09:12:14","modified_gmt":"2012-11-22T08:12:14","slug":"beschwerde-an-das-hessische-justizministerium-wegen-tierexperimenten-des-hirnforschers-wolf-singer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/11\/beschwerde-an-das-hessische-justizministerium-wegen-tierexperimenten-des-hirnforschers-wolf-singer\/","title":{"rendered":"Beschwerde an das Hessische Justizministerium wegen Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer"},"content":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tiersch\u00fctzern und stellen die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der langj\u00e4hrigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Die bisherige Auseinandersetzung mit den Beh\u00f6rden haben wir fortlaufend zusammengestellt: <a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/02\/verdacht-auf-verstos-gegen-das-grundgesetz-der-tierexperimente-von-prof-dr-wolf-singer-auseinandersetzungen-mit-behorden\/\" target=\"_blank\">Verdacht auf Versto\u00df gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Beh\u00f6rden<\/a>.<\/p>\n<p>Nachdem die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt \u00a0meine Anzeige eingestellt haben (siehe: <a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/10\/beschwerde-an-die-staatsanwaltschaft-frankfurtmain-wegen-den-tierexperimenten-des-hirnforschers-wolf-singer\/\" target=\"_blank\">Beschwerde vom 05.10.2012 an die Generalstaats-anwaltschaft Frankfurt\/M.<\/a> ) habe ich am 21.11.2012 eine Beschwerde an die zust\u00e4ndige h\u00f6chstn\u00e4chste Instanz (Justizministerium Hessen) gerichtet:<span id=\"_marker\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<div><span style=\"color: #800000;\"><strong>21.11.2012 &#8211; An\u00a0 Hessisches Ministerium der Justiz, f\u00fcr Integration und Europa, Wiesbaden<\/strong><\/span><\/div>\n<div><strong><\/strong>\u00a0<\/div>\n<div><strong>Betr.:\u00a0\u00a0\u00a0<br \/>\n<\/strong><\/div>\n<div><strong>Tierschutz\u00a0 &#8211; Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer (Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung, Frankfurt am Main)<\/strong><\/div>\n<div><strong><br \/>\nEinstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 24.09.12 (Staatsanwalt Lindgens &#8211; AZ 8940 Js 242427\/12)<\/strong><\/div>\n<p><strong>Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M. (Siehe Anlage)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Einstellung meiner Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 22.10.12 (Oberstaatsanwalt Dr. G\u00fcnther &#8211; AZ 3 Zs 2349\/12)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hier: Widerspruch und Beschwerde<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die o.g. Einstellungen meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 24.09.12 und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 22.10.12 wegen den Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer beim Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz.<\/p>\n<p>Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft begr\u00fcnden ihre Entscheidungen mit den pauschalen Aussagen, dass kein \u201e<em>Anfangsverdacht f\u00fcr eine strafbare Handlung<\/em>\u201c vorliegen w\u00fcrde bzw. weder \u201e<em>relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erw\u00e4gungen<\/em>\u201c meiner Beschwerde zu entnehmen seien. Diese Aussagen wirken befremdlich und willk\u00fcrlich, da ich sehr wohl 5 Anhaltpunkte zu meinem Verdacht auf strafbare Handlungen mit Quellen und Zitaten aus den Medien angef\u00fchrt habe, worauf die Staatsanwaltschaften jedoch mit keinem Wort eingegangen sind.<\/p>\n<p>Dabei entsteht bei mir unwillk\u00fcrlich der Eindruck, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft sich in der Sache mit diesem wichtigen \u00f6ffentlichen Anliegen \u00a0besch\u00e4ftigt haben (Verdacht auf Versto\u00df gegen das Grundgesetz), was damit dokumentiert wird, dass mir keine einzige Begr\u00fcndung zur Beurteilung und zur Ablehnung der von mir ausf\u00fchrlich ausgef\u00fchrten Anhaltspunkte aus meiner o.g. Beschwerde vom 05.10.12 gegeben wurde. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung meiner Aufz\u00e4hlung (siehe Anlage):<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>1.<\/strong>\u00a0\u00a0 Wolf Singer selbst sagte in den Medien aus, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes von 2002 und die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang f\u00fcr seine Versuche in der Grundlageforschung nach seinem Daf\u00fcrhalten nicht zumutbar und nicht einzuhalten seien, und dass er f\u00fcr seine Forschungsantr\u00e4ge dadurch zum \u201e<em>Betrug<\/em>\u201c und zum \u201e<em>Schwindel<\/em>\u201c gezwungen sei. Er sei auch bereit, seinen Standpunkt bis zum Verfassungsgericht zu vertreten.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>2.<\/strong>\u00a0\u00a0 \u00c4hnliche Versuche in der Hirnforschung werden schon seit L\u00e4ngerem an mehreren Forschungsstandorten durchgef\u00fchrt. Dies bedeutet ein Versto\u00df gegen das TierSchG \u00a7 8, 1b:\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 90px\"><em>\u00a0\u201eDie Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchsergebnis trotz Aussch\u00f6pfung der zug\u00e4nglichen Informationsm\u00f6glichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die \u00dcberpr\u00fcfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerl\u00e4sslich ist;<\/em><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Es ist hier anzumerken, dass an den Forschungsstandorten T\u00fcbingen, Bremen, M\u00fcnchen, Berlin, Bochum und Magdeburg \u00e4hnliche Versuche in der Hirnforschung langj\u00e4hrig durchgef\u00fchrt werden, wobei in M\u00fcnchen, Berlin, Bremen und Bochum die zust\u00e4ndigen und verantwortlichen Beh\u00f6rden bereits keine Genehmigungen f\u00fcr solche Versuche mehr erteilen.\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>3.<\/strong>\u00a0\u00a0 Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgef\u00fchrten Tierversuche f\u00fcr die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Ich zitiere hier TierSchG \u00a7 7, (3):<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 90px\"><em>\u201eVersuche an Wirbeltieren d\u00fcrfen nur durchgef\u00fchrt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu l\u00e4nger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden f\u00fchren, d\u00fcrfen nur durchgef\u00fchrt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie f\u00fcr wesentliche Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier einschlie\u00dflich der L\u00f6sung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.\u201c<\/em><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Wolf Singer erforscht mit seiner Grundlagenforschung keine wesentlichen Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier und sagt dar\u00fcber hinaus selbst in den Medien aus, dass er weniger dar\u00fcber wei\u00df, wie das Gehirn funktioniert, als er vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubte. Seine eigene Hauptthese in der Hirnforschung, die er mit seinen Tierexperimenten nachgewiesen haben will, ist in der Fachwelt sehr umstritten, sie kann\u00a0 nicht den Status der wissenschaftlichen Beweisbarkeit beanspruchen und betriff weder die Gesundheit noch das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren (Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. Nicht-Existenz Gottes).<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>4.<\/strong> \u00a0 Das Gesetz fordert die F\u00f6rderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden (Zentralstelle ZEBET) &#8211; \u00a0TierSchG \u00a77 (2):\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 90px\">\u201e<em>Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerl\u00e4sslich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu pr\u00fcfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann<\/em>.\u201c<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Es ist nicht ersichtlich, dass die Zentralstelle ZEBET vor Erteilung der Genehmi-gungen bem\u00fcht wurde und dass andere Methoden oder Verfahren bei diesen langj\u00e4hrigen Tierversuchen am Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt in Erw\u00e4gung gezogen wurden. Es ist zum Beispiel seit Jahrzehnten m\u00f6glich, die Erforschung der grundlegenden Mechanismen der\u00a0 Informationsverarbeitung im Gehirn mit freiwilligen menschlichen Probanden durch nicht invasive Forschungs-methoden zu betreiben und dies wurde z.B. bereits in den 80igen Jahren mit den bekannten Libet-Experimente experimentiert oder z.B. auch seit Jahrzehnten durch moderne Forschungsverfahren wie die transkranielle Magnetstimulation (TMS), siehe: <strong><a href=\"http:\/\/www.aerzte-gegen-tierversuche.de\/component\/content\/article\/52-dritte-ebene\/538-hirnforschung-mit-sinn-und-verstand--ohne-affen\" target=\"_blank\">Hirnforschung mit Sinn und Verstand \u2013 ohne Affen!<\/a><\/strong><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">In diesem Zusammenhang zitiere ich zwei Experte aus der Fachwelt:<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 90px\">Zitat: \u201c<em>Selbst wenn einige Tiere klare Anzeichen der Zustimmung zur Teilnahme an aggressiven Experimenten geben k\u00f6nnten, g\u00e4be es f\u00fcr jeden moralisch akzeptablen Tierversuch ein moralisch akzeptables und \u00fcberdies \u00fcber therapeutische Zwecke aussagekr\u00e4ftigeres freiwilliges Humanexperiment.\u201d<br \/>\n<\/em>Prof. Jean-Claude Wolf, Professor f\u00fcr Ethik und politische Philosophie, Schweiz<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 90px\">\u00a0Zitat: \u201c<em>Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur f\u00fcr die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur f\u00fcr das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederk\u00e4uern zu schlie\u00dfen<\/em>.\u201d<br \/>\nProf. Dr. Klaus G\u00e4rtner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts f\u00fcr Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978\u00a0\n<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>5.<\/strong>\u00a0\u00a0 Mehrere \u00c4u\u00dferungen von Wolf Singer in den Medien deuten darauf hin, dass er schon langj\u00e4hrig f\u00fcr die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie mit Tieren forscht, was eine Irref\u00fchrung der \u00d6ffentlichkeit bedeuten w\u00fcrde: Das Max-Planck-Institut f\u00fcr Hirnforschung ist eine Einrichtung der Max Planck Gesellschaft f\u00fcr die Grundlagenforschung.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht die pauschale Behauptung der Staats-anwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nicht gerechtfertigt, dass meine Strafanzeige keine Schilderung eines konkreten Tatvorwurfs bzw. Tatgeschehens enthalten w\u00fcrde und dass kein Anfangsverdacht f\u00fcr strafbare Handlungen im Rahmen dieser Tierversuche vorliegen w\u00fcrde. Dar\u00fcber hinaus ist die Rechtsverfolgung seitdem\u00a0 Art. 20 a in Grundgesetz verankert ist, eine Rechtsverpflichtung an den Staat.<\/p>\n<p>Ich berufe mich weiterhin auf \u00a7 258 und 258 a StGB, sowie auf \u00a7 12 StGB, auf Art. 20 a Grundgesetz und auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008 und bitte Sie in dieser Angelegenheit Kl\u00e4rung des Sachverhaltens herbeizuf\u00fchren und diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen.\u00a0<\/p>\n<p>Mit ehrenamtlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tiersch\u00fctzern und stellen die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der langj\u00e4hrigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. 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