{"id":5289,"date":"2012-11-20T07:36:14","date_gmt":"2012-11-20T06:36:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/?p=5289"},"modified":"2012-12-06T18:22:56","modified_gmt":"2012-12-06T17:22:56","slug":"beschwerde-an-die-senatsverwaltung-fur-justiz-und-verbraucherschutz-belin-wegen-verleihung-des-bundesverdientskreuzes-an-hirnforscher-wolf-singer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/11\/beschwerde-an-die-senatsverwaltung-fur-justiz-und-verbraucherschutz-belin-wegen-verleihung-des-bundesverdientskreuzes-an-hirnforscher-wolf-singer\/","title":{"rendered":"Beschwerde an die Senatsverwaltung f\u00fcr Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, wegen Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Hirnforscher Wolf Singer"},"content":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tiersch\u00fctzern und stellen die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der langj\u00e4hrigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt, in Frage, sowie die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Wolf Singer. Den\u00a0aktuellen Verlauf dieser Auseinandersetzungen habe ich in diesem Blog zusammengestellt und\u00a0fortlaufend aktualisiert:\u00a0\u00a0<a rel=\"bookmark\" href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/02\/verdacht-auf-verstos-gegen-das-grundgesetz-der-tierexperimente-von-prof-dr-wolf-singer-auseinandersetzungen-mit-behorden\/\" target=\"_blank\">Verdacht auf Versto\u00df gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Beh\u00f6rden.<\/a><\/p>\n<p>Nachstehend gebe ich eine weitere Entwicklung in diesem Themenkomplex wieder:<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">05.11.2012 &#8211; Antwort der Senatsverwaltung f\u00fcr Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, auf meinen Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaats-anwaltschaft Berlin vom\u00a029.09.12:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><span style=\"color: #000000;\"><strong>Gesch\u00e4ftszeichen I B 4 (V) &#8211; 3133\/E\/1196\/2012<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><span style=\"color: #000000;\">Sehr geehrte Frau Lopez,<\/span><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><span style=\"color: #000000;\">auf Ihre an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gerichtete weitere Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29. September 2012 in dem Ermittlungsverfahren gegen den Herrn Bundespr\u00e4sidenten a.D. Christian Wulff u.a. wegen des Vorwurfs der Vorteilsgew\u00e4hrung 222 Js 1787\/12 &#8211; teile ich Ihnen Folgendes mit:<\/span><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nach Pr\u00fcfung Ihres weiteren Vorbringens keine Veranlassung gefunden, die Ihnen mit Bescheid vom 20. September 2012 mitgeteilte Entschlie\u00dfung abzu\u00e4ndern oder aufzuheben. Demzufolge sind mir die Akten zur Entscheidung vorgelegt worden.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Nach Pr\u00fcfung der Sach- und Rechtslage sehe ich jedoch keinen Anlass, Ma\u00dfnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen. Der Ihnen erteilte Bescheid beruht auf zutreffenden Erw\u00e4gungen, denen ich beitrete. Es bestehen keine Anhaltspunkte f\u00fcr die Erf\u00fcllung von Straftatbest\u00e4nden im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes. Sie tragen nur Mutma\u00dfungen vor, die keine Ermittlungen rechtfertigen.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><span style=\"color: #000000;\">Ich weise daher Ihre Beschwerde als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck.<\/span><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nIm Auftrag<br \/>\nMarth<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><strong><span style=\"color: #800000;\">19.11.2012 &#8211; Mein Widerspruch und Beschwerde gegen die Antwort vom 05.11.12 der Senatsverwaltung f\u00fcr\u00a0Justiz und Verbraucherschutz, Berlin<\/span><\/strong><\/span><\/p>\n<p>\u00a0\n<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>Betr.: Gesch\u00e4ftszeichen I B 4 (V) \u2013 3133\/E\/1196\/2012<\/strong>\u00a0<strong><br \/>\n<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong><strong>Meine Anzeige vom 25.06.2012 an die Staatsanwaltschaft Berlin<br \/>\ngegen das Bundespr\u00e4sidialamt Berlin w\/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer (Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung, Frankfurt)<\/strong>\n<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Berlin vom 15.08.2012 \u2013 AZ 222 Js 1787\/12<\/strong><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>Mein Widerspruch und Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12<\/strong><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>Best\u00e4tigung der Einstellung der Anzeige durch die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 21.09.12 \u2013 AZ 121 Zs 1101\/12<\/strong><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>Mein Widerspruch und Beschwerde vom 29.09.12 an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin &#8211; Zentralstelle Korruptionsbek\u00e4mpfung (Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Reiff)<\/strong><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>Ihr Schreiben vom 5.11.2012 &#8211; Gesch\u00e4ftszeichen<\/strong> <strong>I B 4 (V) \u2013 3133\/E\/1196\/2012 \u2013 Sachbearbeitung Frau Marth<\/strong><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>Hier: Widerspruch und Beschwerde<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong>\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen Ihr o.g. Schreiben vom 05.11.2012 (Sachbearbeitung Frau Marth). Die mitgeteilte pauschale Beurteilung durch Ihr Amt ohne Nennung von Begr\u00fcndungen\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\">Zitat: \u201e<em>Es bestehen keine Anhaltspunkte f\u00fcr die Erf\u00fcllung von Straftatbest\u00e4nden im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes<\/em>.\u201c<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">kann ich nicht hinnehmen, da ich sehr wohl mehrere Anhaltspunkte f\u00fcr ein Fehlverhalten des Bundespr\u00e4sidialamts bei der Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer in meinem o.g. Widerspruch und Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12 und an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 29.09.12 ausf\u00fchrlich angef\u00fchrt habe. Es wurde bis jetzt mit keinem Wort auf meine Anhaltspunkte eingegangen und keine Begr\u00fcndung f\u00fcr die pauschale Ablehnung meiner Anhaltspunkte angegeben, so da\u00df der Eindruck entsteht, dass sich Ihr Amt in der Sache mit diesen Anhaltspunkten auch nicht besch\u00e4ftigt hat und sie einfach pauschal und willk\u00fcrlich ignoriert. Ich stelle noch einmal meine 4 Anhaltspunkte dar:<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span>\n<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\"><strong>1.<\/strong> Die Begr\u00fcndung der Verleihung des Ordens durch das Bundespr\u00e4sidialamt aufgrund der \u201e<em>weitreichenden Bedeutung<\/em>\u201c der Ergebnisse der Forschung von Wolf Singer ist nicht konsistent und nicht glaubw\u00fcrdig: Seine eigenen Forschungsergebnisse sind n\u00e4mlich im Gegenteil in der Fachwelt der Hirnforschung seit Jahrzehnten stark umstritten und k\u00f6nnen nicht den Status von neuen gesicherten Erkenntnissen beanspruchen. Es ist von daher berechtigt zu bezweifeln, dass das Bundespr\u00e4sidialamt vor Erteilung des Ordens sich gewissenhaft und objektiv \u00fcber die eigenen wissenschaftlichen Thesen von Wolf Singer und \u00fcber ihre wissenschaftliche Bedeutung informiert hat.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\"><strong>2.<\/strong> Die eigenen Thesen von Wolf Singer stellen lediglich seine pers\u00f6nlichen philosophischen bzw. weltanschaulichen Vorstellungen dar und k\u00f6nnen keinen Anspruch auf wissenschaftliche Beweisbarkeit erheben, insbesondere seine umstrittene These der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. der Nicht-Existenz Gottes. Es ist von daher zu bezweifeln, dass das Bundespr\u00e4sidialamt berechtigt ist, das Bundesverdienstkreuz an einen Wissenschaftler aufgrund der \u201e<em>weitreichenden Bedeutung<\/em>\u201c seiner philosophischen, religi\u00f6sen oder weltanschaulichen privaten \u00dcberzeugungen zu verleihen.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\"><strong>3.<\/strong> Die Begr\u00fcndung der Verleihung des Ordens an Wolf Singer wegen seinem \u201e<em>\u00fcberragenden Engagement<\/em>\u201c im Bereich des Tierschutzrechts ist nach meiner Kenntnislage vollst\u00e4ndig frei erfunden und ist nirgendwo in der \u00d6ffentlichkeit dokumentiert und nachgewiesen. Ganz im Gegenteil: Wolf Singer ist seit Jahrzehnten als ber\u00fcchtigter Tierexperimentator und Tierversuchsideologe in der \u00d6ffentlichkeit bekannt und verursacht dadurch in breiten Schichten der Bev\u00f6lkerung erhebliche Kollateralsch\u00e4den: Psychische Belastung, Stre\u00df und Leiden, Emp\u00f6rung, Verzweiflung und Ohnmachtsgef\u00fchle bis hin &#8211; vor allem bei jungen Menschen &#8211; zur Gefahr der Radikalisierung der Proteste und der individuellen oder gesellschaftlichen Gewaltbereitschaft. Es ist vor diesem Hintergrund berechtigt zu hinterfragen, warum das Bundespr\u00e4sidialamt solche erhebliche Kollateralsch\u00e4den an Menschen und Gesellschaft bei der Ehrung mit dem Bundesverdienstkreuz und der Erhebung Wolf Singers als Vorbild au\u00dfer Acht gelassen hat. Dies ist aus meiner Sicht Fahrl\u00e4ssigkeit bzw. Verantwortungslosigkeit und stellt meiner Meinung nach ein Fehlverhalten der Beh\u00f6rde dar.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\">Das vermeintliche \u201e<em>\u00fcberragende Engagement<\/em>\u201c Wolf Singers im Bereich des Tierschutzrechts, das vom Bundespr\u00e4sidialamt hervorgehoben wurde, empfinde ich als eine Irref\u00fchrung der \u00d6ffentlichkeit: Wie ich es in meinem Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 29.09.12 aus den Medien zitiert habe, wehrte sich Wolf Singer noch 1999 gegen die Novellierung und die geplante Erkl\u00e4rung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang (die 2002 verabschiedet wurde). Er k\u00fcndigte auch \u00f6ffentlich seine Entschlossenheit an, die verst\u00e4rkten Bestimmungen der Verfassung zum Schutz der Tiere bis zum Verfassungsgericht anzufechten, was mitnichten als \u201e<em>\u00fcberragendes Engagement<\/em>\u201c im Bereich des Tierschutzrechtes angesehen werden kann, sondern im Gegenteil als ein Engagement gegen die Rechte der Tiere. Es ist vor diesem Hintergrund berechtigt zu hinterfragen, warum das Bundespr\u00e4sidialamt ein \u201e<em>\u00fcberragendes Engagement<\/em>\u201c von Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts als Begr\u00fcndung der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes hervorgehoben hat. Diese unbelegte und widerlegbare Begr\u00fcndung stellt in meinen Augen eine fahrl\u00e4ssige Irref\u00fchrung der \u00d6ffentlichkeit dar und damit auch ein Fehlverhalten dieser Beh\u00f6rde.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\"><strong>4.<\/strong> Es besteht ein Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz der langj\u00e4hrigen Tierexperimenten von Wolf Singer in der Hirnforschung: Zwei Fachaufsichtsbeschwerde gegen die genehmigende Beh\u00f6rde (Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt) wurden eingereicht und Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften Darmstadt und Frankfurt erstattet.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Die Tatsache, dass das Bundespr\u00e4sidialamt sich weigert, gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit objektive und glaubw\u00fcrdige Begr\u00fcndungen f\u00fcr die Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer mitzuteilen und sich schlie\u00dflich auf eine Erteilung durch einen \u201e<em>Gunsterweis, der keiner Begr\u00fcndung bedarf<\/em>\u201c beruft, l\u00e4sst auf ein Fehlverhalten der Beh\u00f6rde schlie\u00dfen und gibt berechtigt Anla\u00df zu einem Verdacht auf eine Verleihung ausschlie\u00dflich aufgrund von pers\u00f6nlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen bzw. von Lobbyismus.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Ich berufe mich weiterhin auf \u00a7 258 und 258 a StGB, sowie auf \u00a7 12 StGB, auf Art. 20 a Grundgesetz und auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008 und bitte Sie in dieser Angelegenheit zur Kl\u00e4rung des Sachverhaltens und der Rechtsunsicherheit t\u00e4tig zu werden.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Mit ehrenamtlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<span id=\"_marker\">\u00a0<\/span>\n<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tiersch\u00fctzern und stellen die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der langj\u00e4hrigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt, in Frage, sowie die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Wolf Singer. 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