{"id":5287,"date":"2012-11-21T06:27:32","date_gmt":"2012-11-21T05:27:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/?p=5287"},"modified":"2012-11-21T06:27:32","modified_gmt":"2012-11-21T05:27:32","slug":"primatenversuche-in-tubingen-beschwerde-an-das-ministerium-fur-landlichen-raum-und-verbraucherschutz-baden-wurttemberg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/11\/primatenversuche-in-tubingen-beschwerde-an-das-ministerium-fur-landlichen-raum-und-verbraucherschutz-baden-wurttemberg\/","title":{"rendered":"Primatenversuche in T\u00fcbingen: Beschwerde an das Ministerium f\u00fcr L\u00e4ndlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Wurttemberg"},"content":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tierversuchsgegnern und stellen die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der langj\u00e4hrigen Primatenversuche in der Hirnforschung in T\u00fcbingen\u00a0tatkr\u00e4ftig in Frage. Den Verlauf unserer Auseinandersetzung mit Beh\u00f6rden haben wir fortlaufend zusammen-gestellt und aktualisiert, siehe: <a rel=\"bookmark\" href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/05\/affenqual-in-tubingen-auseinandersetzungen-mit-behorden\/\" target=\"_blank\">Affenqual in T\u00fcbingen: Auseinandersetzungen mit Beh\u00f6rden.<\/a><\/p>\n<p>Nachstehend gebe ich eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit wieder:<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">06.11.2012 &#8211; Pr\u00fcfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12 durch das Ministerium f\u00fcr L\u00e4ndlichen Raum und Verbraucherschutz\u00a0 Baden-W\u00fcrttemberg, Stuttgart<\/span><\/strong>\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\">Siehe: <a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/pdfDateien\/Schreiben_Ministerium_Baden-Wurttemberg_06_11_12.pdf\" target=\"_blank\">Schreiben des Ministeriums vom 06.11.2012<\/a><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">19.11.2012 &#8211; Widerspruch und Beschwerde auf die Antwort des Ministeriums f\u00fcr L\u00e4ndlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-W\u00fcrttemberg<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong>Betr.:\u00a0\u00a0Tierschutz &#8211; Durchfuehrung von Primatenversuchen in Tuebingen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12 gegen das Regierungspr\u00e4sidium Tuebingen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Ihr Schreiben vom 06.11.12 (korrigierte Fassung erhalten am 8.11.12) AZ 34-9185.80 &#8211; Sachbearbeitung Juergen Maier<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hier: Widerspruch und Beschwerde<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>\u00a0<\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die ausgefuehrte rechtliche Wuerdigung meiner Fachaufsichtsbeschwerde vom 18.08.12 in Ihrem o.g. korrigierten Schreiben vom 06.11.12 in den folgenden 6 Punkten:<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>1.<\/strong> Zitat: \u201e<em>Ein allgemeines Recht auf Informationsfreiheit besteht in der Bundesrepublik Deutschland nicht<\/em>.\u201c<\/p>\n<p>Ich berufe mich auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p>\u00a0<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Zitat: \u201e<em>Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes findet im vorliegenden Fall gem\u00e4\u00df \u00a7 1 IFG keine Anwendung, da das Regierungspr\u00e4sidium keine Bundesbehoerde ist.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Ich habe inzwischen durch andere Quellen in den Medien zur Kenntnis nehmen m\u00fcssen, dass das Land Baden-Wuerttemberg das Informationsfreiheitsgesetz noch nicht verabschiedet hat, z.B.: <a href=\"http:\/\/www.informationsfreiheitsgesetz.net\/blog\/2012\/09\/25\/baden-wurttemberg-spates-ende-der-geheimniskramerei\/\" target=\"_blank\">25. September 2012 \u00a0&#8211; Baden-Wuerttemberg: Spaetes Ende der Geheimniskraemerei<br \/>\n<\/a><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p><strong>3.<\/strong> Zitat: \u201e<em>Ein spezialgesetzlicher Auskunftsanspruch nach dem Verbraucher-informationsgesetz (VIG) scheidet aus, da die begehrten Informationen vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht erfasst werden<\/em>.\u201c<\/p>\n<p>Der Verbrauchschutz war nicht Bestandteil meines Auskunftsersuchens.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">\u00a0.<\/span>\u00a0<\/p>\n<p><strong>4.<\/strong> Zitat: \u201e<em>Auch ein spezialgesetzlicher Anspruch nach dem Landesumwelt-informationsgesetz (LUIG) scheidet aus<\/em>.\u201c<\/p>\n<p>Der Umweltschutz war nicht Bestandteil meines Auskunftsersuchens.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.\u00a0<\/span><\/p>\n<p><em><strong>5.<\/strong>\u00a0\u00a0<\/em>Zitat: \u201e<em>Ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung \u00fcber die begehrten Auskuenfte besteht ebenfalls nicht. Dieser wird zum Teil aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitet (vgl. VG Meiningen, Beschl. V. 12.06.1996 \u2013 2 K 681\/94.Me \u2013 Rn. 22 \u2013 juris) und setzt ein berechtigtes Interesse derjenigen Person voraus, die die Auskunft ersucht (vgl. BVerwG. Urt. V. 20.02.1990 \u2013 1 C 42\/83 \u2013 Rn. 29 Juris). Ein solches berechtigtes Interesse besteht nicht und machen Sie auch nicht geltend.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Bei einem Verdacht auf Versto\u00df gegen gesetzliche Bestimmungen, wie ich es geltend gemacht habe, ist das berechtigte Interesse jedes einzelnen Buergers im \u00a7 258 StGB verankert und gerechtfertigt.\u00a0 <em><\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em><span style=\"color: #ffffff;\">.\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p><em>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/em><em>Zitat: \u201eIm Rahmen der verbleibenden Frage, ob Auskunft nach Ausuebung pflichtgemae\u00dfen Ermessens erteilt wird, hatte sich das Regierungspraesidium Tuebingen daf\u00fcr entschieden, Ihnen keine weitergehenden Auskuenfte zur erteilen. Ma\u00dfgebend hierfuer war auf der Seite der Institute, die Tierversuche durchfuehren, die Wissenschaftsfreiheit, die auch die Grundlagenforschung und die Moeglichkeit beinhaltet, die gewonnenen Ergebnisse zuerst zu publizieren und auf Ihrer Seite das\u00a0 auf Art. 2 Abs. 1 GG gestuetzte Interesse, Auskuenfte von Behoerden zu erhalten. Dabei sind die von den Instituten in deren Internet-Auftritten bereitgestellten Informationen aus Sicht des Regierungspraesidiums Tuebingen ausreichend, um sich \u00fcber die Problematik der Tierversuche an Primaten in Tuebingen zu informieren. Diese Abwaegung des Regierungspraesidiums Tuebingen ist aus fachaufsichtlicher Sicht nicht zu beanstanden.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Wie ich es in meinem Widerspruch und Beschwerde an das Regierungspraesidium vom 21.05.12 in 6 Punkten (a bis f) beanstandet habe, waren die Links auf die Internet-Auftritte der Forschungsinstitute keinesfalls geeignet und ausreichend, meine Fragen zu beantworten und die f\u00fcr Au\u00dfenstehende erwuenschte Transparenz \u00fcber die langjaehrig durchgefuehrten Primatenversuche in Tuebingen herbeizufuehren. Dabei ist zu vermerken, dass keine der von mir erwuenschten Informationen in irgendeiner Weise datengeschuetzte Informationen beruehrte.<\/p>\n<p>Die Wissenschaftsfreiheit befreit weder die Forscher noch die genehmigende Behoerden von der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die 2002 durch die Erklaerung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang verabschiedet wurden und f\u00fcr alle Bundeslaender als unmittelbar geltendes Recht verbindlich sind. \u00a0<\/p>\n<p>Dabei sind jedoch Informationen \u00fcber die Primatenversuche in Tuebingen in der Oeffentlichkeit bereits bekannt, die durchaus einen berechtigten Verdacht auf Versto\u00df gegen das TierSchG erlauben, wie z.B. die umfangreiche zusammengestellte Akte \u00fcber diese Versuche, sowie die Datenbank und die Protestaktionen der Vereinigung Ae<em>rzte gegen Tierversuche e.V<\/em>.:\u00a0<a href=\"http:\/\/www.aerzte-gegen-tierversuche.de\/component\/content\/article\/24-kampagnen-und-aktionen\/870-stoppt-affenqual-in-tuebingen.html\" target=\"_blank\">Stoppt Affenqual in Tuebingen!<\/a><\/p>\n<p>Aus diesen in der Oeffentlichkeit bereits verfuegbaren Informationen koennen n\u00e4mlich mehrere Anhaltspunkte auf Verstoe\u00dfe gegen das TierSchG herausgearbeitet werden:<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>a)<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aehnliche Versuche in der Hirnforschung werden schon seit Jahrzehnten an mehreren Forschungsstandorten durchgefuehrt. Dies bedeutet einen Versto\u00df gegen das TierSchG \u00a7 8, 1b:<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 90px\"><em>Zitat: \u201eDie Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschoepfung der zugaenglichen Informationsmoeglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die ueberpruefung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlaesslich ist;\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Es ist hier anzumerken, dass an den Forschungsstandorten Bremen, Muenchen, Berlin, Bochum und Magdeburg aehnliche Versuche in der Hirnforschung langjaehrig durchgefuehrt werden, wobei in Muenchen, Berlin, Bremen und Bochum die zustaendigen und verantwortlichen Behoerden bereits keine Genehmigungen f\u00fcr solche Versuche mehr erteilen.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>b)<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0 Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgefuehrten Tierversuche f\u00fcr die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Ich zitiere hier TierSchG \u00a7 7, (3):<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 90px\"><em>Zitat: \u201eVersuche an Wirbeltieren d\u00fcrfen nur durchgefuehrt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schaeden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu laenger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden fuehren, duerfen nur durchgefuehrt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie f\u00fcr wesentliche Beduerfnisse von Mensch oder Tier einschlie\u00dflich der Loesung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">In der Grundlagenforschung, die nach Auskunft des Regierungspraesidium Tuebingen vorwiegend mit den Primaten in Tuebingen betrieben wird, werden keine wesentlichen Beduerfnisse von Mensch oder Tier erforscht, so da\u00df das Vorhandensein des vom Gesetz geforderten vernuenftigen Grundes fehlen duerfte:<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 90px\">TierSchG &#8211; Erster Abschnitt \u2013 Grundsatz &#8211; \u00a7 1 :<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 90px\"><em>\u201eZweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen f\u00fcr das Tier als Mitgeschoepf dessen Leben und Wohlbefinden zu schuetzen. Niemand darf einem Tier ohne vernuenftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaeden zufuegen.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><em><\/em>\u00a0\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>c)<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Gesetz fordert die Foerderung von tierversuchsfreien Alternativ-forschungsmethoden (Zentralstelle ZEBET) \u2013\u00a0 TierSchG \u00a77 (2):<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 90px\"><em>Zitat: \u201eBei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlaesslich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu pruefen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Es ist nicht ersichtlich, dass die Zentralstelle ZEBET vor Erteilung der Genehmigungen bemueht wurde und dass andere Methoden oder Verfahren bei diesen langjaehrigen Tierversuchen in Tuebingen in Erwaegung gezogen wurden. Es ist zum Beispiel seit Jahrzehnten moeglich, die Erforschung der grundlegenden Mechanismen der \u00a0Informationsverarbeitung im Gehirn mit freiwilligen menschlichen Probanden durch nicht invasive Forschungsmethoden zu betreiben und dies wurde z.B. bereits in den 80igen Jahren mit den bekannten Libet-Experimenten erforscht oder z.B. auch seit Jahrzehnten durch moderne Forschungsverfahren wie die transkranielle Magnetstimulation (TMS), siehe: <a href=\"http:\/\/www.aerzte-gegen-tierversuche.de\/component\/content\/article\/52-dritte-ebene\/538-hirnforschung-mit-sinn-und-verstand--ohne-affen\" target=\"_blank\">Hirnforschung mit Sinn und Verstand \u2013 ohne Affen!<\/a><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">In diesem Zusammenhang zitiere ich zwei Experten aus der Fachwelt:<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 90px\">Zitat: \u201c<em>Selbst wenn einige Tiere klare Anzeichen der Zustimmung zur Teilnahme an aggressiven Experimenten geben koennten, gaebe es f\u00fcr jeden moralisch akzeptablen Tierversuch ein moralisch akzeptables und ueberdies ueber therapeutische Zwecke aussagekraeftigeres freiwilliges Humanexperiment.\u201d<br \/>\n<\/em>Prof. Jean-Claude Wolf, Professor f\u00fcr Ethik und politische Philosophie, Schweiz\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 90px\">Zitat: \u201c<em>Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur f\u00fcr die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur f\u00fcr das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkaeuern zu schlie\u00dfen<\/em>.\u201d<br \/>\nProf. Dr. Klaus Gaertner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts f\u00fcr Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund erscheint mir die rechtliche Wuerdigung meiner Fachauf-sichtsbeschwerde in Ihrem o.g. korrigierten Schreiben vom 06.11.12 nicht geeignet, die von mir ausgefuehrten Anhaltspunkte zu einem \u00a0Verdacht auf Verstoe\u00dfe gegen das TierSchG bei diesem wichtigen oeffentlichen Anliegen mit Verfassungsrang auszuraeumen. Eine erneute Pruefung dieses Sachverhaltes mit Einbeziehung der Tierschutzkommission gemae\u00df Art. 20 a Grundgesetz und \u00a7 16b TierschG sowie mit Einbeziehung der Landtagsabgeordneten im Rahmen einer Fachaufsichtsbeschwerde (abgeleitet vom Petitionsrecht GG) ist aus meiner Sicht unbedingt erforderlich.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gruessen<br \/>\nGabriele Menzel<br \/>\n<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Mitzeichner:<br \/>\n<\/strong>Jocelyne Lopez<br \/>\nDagmar Seliger<br \/>\nClaudia Sunitsch<br \/>\nRoswitha Taenzler<br \/>\nGisela Urban<br \/>\nAktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM.INT.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tierversuchsgegnern und stellen die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der langj\u00e4hrigen Primatenversuche in der Hirnforschung in T\u00fcbingen\u00a0tatkr\u00e4ftig in Frage. Den Verlauf unserer Auseinandersetzung mit Beh\u00f6rden haben wir fortlaufend zusammen-gestellt und aktualisiert, siehe: Affenqual in T\u00fcbingen: Auseinandersetzungen mit Beh\u00f6rden. 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