{"id":5273,"date":"2012-11-07T07:19:45","date_gmt":"2012-11-07T06:19:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/?p=5273"},"modified":"2012-11-07T07:49:51","modified_gmt":"2012-11-07T06:49:51","slug":"tierexperimente-des-hirnforschers-wolf-singer-beschwerde-an-die-generalbundesanwaltschaft-karlsruhe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/11\/tierexperimente-des-hirnforschers-wolf-singer-beschwerde-an-die-generalbundesanwaltschaft-karlsruhe\/","title":{"rendered":"Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer: Beschwerde an die Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe"},"content":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tiersch\u00fctzern und stellen die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der langj\u00e4hrigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt, in Frage.\u00a0Die bisherige Auseinandersetzung mit den Beh\u00f6rden haben wir fortlaufend\u00a0zusammengestellt: <a rel=\"bookmark\" href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/02\/verdacht-auf-verstos-gegen-das-grundgesetz-der-tierexperimente-von-prof-dr-wolf-singer-auseinandersetzungen-mit-behorden\/\" target=\"_blank\">Verdacht auf Versto\u00df gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Beh\u00f6rden<\/a>.<\/p>\n<p>Nachstehend eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit nach meiner <a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/10\/beschwerde-an-die-staatsanwaltschaft-frankfurtmain-wegen-den-tierexperimenten-des-hirnforschers-wolf-singer\/\" target=\"_blank\">Beschwerde vom 05.10.2012 an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt\/M.<\/a> wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt:<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">22.10.2012 &#8211; Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt\/M.:<\/span><\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><strong>AZ 3 Zs 2349\/12<br \/>\n<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><strong>In der Anzeigesache gegen Herrn Wolf Singer<br \/>\nwegen des Vorwurfs des Versto\u00dfes gegen das TSchG<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">wird die Beschwerde der Frau Jocelyne Lopez vom 05.10.2012 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 24.09.2012 (Aktenzeichen 8940 Js 242427\/12) verworfen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><strong>Gr\u00fcnde:<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Die Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist nicht zu beanstanden. Der hier \u00fcberpr\u00fcfte angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtlage.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Nach \u00a7 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft nur dann berechtigt und verpfichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben sind.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft den danach erforderlichen sog. &#8222;Anfangsverdacht&#8220; zu Recht verneint. Dies ergibt sich aus Folgenden:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Weder aus der Strafanzeige vom 25.06.2012 noch aus der Beschwerde ergeben sich bei der insoweit gebotenen objektiven Betrachtungsweise hinreichende konkrete Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass der Beanzeigte gegen das TSchG versto\u00dfende strafbare Tierversuche durchgef\u00fchrt hat, wie dies von der Beschwerdef\u00fchrerin ledigich gemutma\u00dft wird. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erw\u00e4gungen, die zu einer abweichenden W\u00fcrdigung Anlass geben m\u00fcssten, sind weder der Beschwerde zu entnehmen, noch ersichtlich.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Da die Beschwerdef\u00fchrerin hinsichtlich des gegen den Beanzeigten erhobenen Vorwurfs des Versto\u00dfes gegen das TSchG nicht als &#8222;Verletzte&#8220; im Sinne des \u00a7 172 StPO anzusehen und daher auch f\u00fcr sie ein f\u00f6rmlicher Rechtsbehelf gegen den angefochtenen Bescheid nicht gegeben ist, erfolgte dessen \u00dcberpr\u00fcfung auf die Beschwerde hin im Wege der Dienstaufsicht.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Auch gegen den hiermit ergehenden Bescheid ist ein f\u00f6rmlicher Rechtsbehelf nicht gegegen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Im Auftrag<br \/>\nDr. G\u00fcnther<br \/>\nOberstaatsanwalt<\/span><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">06.11.12 &#8211; Mein Widerspruch und Beschwerde an die Generalbundes-anwaltschaft, Karlsruhe<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong>Betr.:<\/strong><\/p>\n<p><strong>Tierschutz &#8211; Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Meine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Frankfurt, eingeleitet am 21.09.12 von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Oberstaatsanw\u00e4ltin Kuppe, General-staatsanwaltschaft Berlin &#8211; AZ: 222 Js 915\/12)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 24.09.12 (Staatsanwalt Lindgens &#8211; AZ 8940 Js 242427\/12)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaats-anwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M. (Siehe Anlage)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Einstellung meiner Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 22.10.12 (Oberstaatsanwalt Dr. G\u00fcnther &#8211; AZ 3 Zs 2349\/12)<br \/>\n<\/strong><strong><br \/>\nHier: Widerspruch und Beschwerde<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die o.g. Einstellungen meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 24.09.12 und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 22.10.12 wegen den Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer beim Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz.<\/p>\n<p>Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft begr\u00fcnden ihre Entscheidungen mit den pauschalen Aussagen, dass kein \u201e<em>Anfangsverdacht f\u00fcr eine strafbare Handlung<\/em>\u201c vorliegen w\u00fcrde bzw. weder \u201e<em>relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erw\u00e4gungen<\/em>\u201c meiner Beschwerde zu entnehmen seien. Diese Aussagen wirken befremdlich und willk\u00fcrlich, da ich sehr wohl 5 Anhaltpunkte zu meinem Verdacht auf strafbare Handlungen mit Quellen und Zitaten aus den Medien, sowie mit rechtlichen Erw\u00e4gungen ausf\u00fchrlich dargelegt habe, worauf die Staatsanwaltschaften jedoch mit keinem Wort eingegangen sind.<\/p>\n<p>Dabei entsteht bei mir unwillk\u00fcrlich der Eindruck, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft sich in der Sache mit diesem wichtigen \u00f6ffentlichen Anliegen (auch im Hinblick auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung) besch\u00e4ftigt haben, was damit dokumentiert wird, dass mir keine einzige Begr\u00fcndung zur Beurteilung und zur Ablehnung der von mir ausf\u00fchrlich ausgef\u00fchrten Anhaltspunkte aus meiner o.g. Beschwerde vom 05.10.12 gegeben wurde. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung meiner Aufz\u00e4hlung (siehe Anlage):<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>1.<\/strong>\u00a0 Wolf Singer selbst sagte in den Medien aus, dass die Vorgaben des Tierschutz-gesetzes von 2002 und die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang f\u00fcr seine Versuche in der Grundlageforschung nach seinem Daf\u00fcrhalten nicht zumutbar und nicht einzuhalten seien, und dass er f\u00fcr seine Forschungsantr\u00e4ge dadurch zum \u201e<em>Betrug<\/em>\u201c und zum \u201e<em>Schwindel<\/em>\u201c gezwungen sei. Er sei auch bereit, seinen Standpunkt bis zum Verfassungsgericht zu vertreten.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>2.<\/strong> \u00c4hnliche Versuche in der Hirnforschung werden schon seit Jahrzehnten an mehreren Forschungsstandorten durchgef\u00fchrt. Dies bedeutet ein Versto\u00df gegen das TierSchG \u00a7 8, 1b:<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\"><em>\u00a0\u201eDie Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchs-ergebnis trotz Aussch\u00f6pfung der zug\u00e4nglichen Informationsm\u00f6glichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die \u00dcberpr\u00fcfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerl\u00e4sslich ist;<\/em><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Es ist hier anzumerken, dass an den Forschungsstandorten T\u00fcbingen, Bremen, M\u00fcnchen, Berlin, Bochum und Magdeburg \u00e4hnliche Versuche in der Hirnforschung langj\u00e4hrig durchgef\u00fchrt werden, wobei in M\u00fcnchen, Berlin, Bremen und Bochum die zust\u00e4ndigen und verantwortlichen Beh\u00f6rden bereits keine Genehmigungen f\u00fcr solche Versuche mehr erteilen.<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>3.<\/strong> Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgef\u00fchrten Tierversuche f\u00fcr die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Ich zitiere hier TierSchG \u00a7 7, (3):<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\"><em>\u201eVersuche an Wirbeltieren d\u00fcrfen nur durchgef\u00fchrt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu l\u00e4nger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden f\u00fchren, d\u00fcrfen nur durchgef\u00fchrt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie f\u00fcr wesentliche Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier einschlie\u00dflich der L\u00f6sung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Wolf Singer erforscht mit seiner Grundlagenforschung keine wesentlichen Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier und sagt dar\u00fcber hinaus selbst in den Medien aus, dass er weniger dar\u00fcber wei\u00df, wie das Gehirn funktioniert, als er vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubte. Seine eigene Hauptthese in der Hirnforschung, die er mit seinen Tierexperimenten nachgewiesen haben will, betrifft weder die Gesundheit noch das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren und ist eine \u00a0rein private weltanschauliche Vorstellung (Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. Nicht-Existenz Gottes).<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>4.<\/strong>\u00a0\u00a0Das Gesetz fordert die F\u00f6rderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden (Zentralstelle ZEBET) &#8211; \u00a0TierSchG \u00a77 (2):<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 60px\">\u201e<em>Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerl\u00e4sslich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu pr\u00fcfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann<\/em>.\u201c<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">Die von Wolf Singer angewandten Forschungsmethoden wurden bereits in den 80igen Jahren mit menschlichen freiwilligen Probanden erforscht und experimentiert (Libet-Experimente).<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"PADDING-LEFT: 30px\"><strong>5.<\/strong> Mehrere \u00c4u\u00dferungen von Wolf Singer in den Medien deuten darauf hin, dass er schon langj\u00e4hrig f\u00fcr die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie mit Tieren forscht, was eine Irref\u00fchrung der \u00d6ffentlichkeit bedeuten w\u00fcrde: Das Max-Planck-Institut f\u00fcr Hirnforschung ist eine Einrichtung der Max Planck Gesellschaft f\u00fcr die Grundlagenforschung.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht die pauschale Behauptung der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nicht gerechtfertigt, dass meine Strafanzeige keine Schilderung eines konkreten Tatvorwurfs bzw. Tatgeschehens enthalten w\u00fcrde und dass kein Anfangsverdacht f\u00fcr strafbare Handlungen im Rahmen dieser Tierversuche vorliegen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Es obliegt nicht den B\u00fcrgern im Rahmen des \u00a7 258 StGB Strafvereitelung die Beweisf\u00fchrung zu bringen, zumal in diesem Fall die zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde sich trotz mehreren Beschwerden und Einreichung einer Fachaufsichts-beschwerde weigert, Transparenz im Interesse der Allgemeinheit bei diesen langj\u00e4hrigen Tierversuchsvorhaben herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Ich bitte Sie in dieser Angelegenheit t\u00e4tig zu werden um die gesetzwidrigen Vorg\u00e4nge und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p>Anlage:\u00a0 <a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/10\/beschwerde-an-die-staatsanwaltschaft-frankfurtmain-wegen-den-tierexperimenten-des-hirnforschers-wolf-singer\/\" target=\"_blank\">Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaats-anwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M.<\/a><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tiersch\u00fctzern und stellen die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der langj\u00e4hrigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt, in Frage.\u00a0Die bisherige Auseinandersetzung mit den Beh\u00f6rden haben wir fortlaufend\u00a0zusammengestellt: Verdacht auf Versto\u00df gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Beh\u00f6rden. Nachstehend [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"categories":[9],"tags":[270,831,143,8,7,1334,185],"class_list":["post-5273","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-tierversuche-abschaffen","tag-jocelyne-lopez","tag-primatenversuche","tag-prof-dr-wolf-singer","tag-tierrechte","tag-tierschutz","tag-tierversuche-abschaffen","tag-wolf-singer"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5273"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5273"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5273\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5273"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5273"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5273"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}