{"id":5089,"date":"2012-02-17T10:02:11","date_gmt":"2012-02-17T09:02:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/?p=5089"},"modified":"2014-06-18T08:21:19","modified_gmt":"2014-06-18T07:21:19","slug":"verdacht-auf-verstos-gegen-das-grundgesetz-der-tierexperimente-von-prof-dr-wolf-singer-auseinandersetzungen-mit-behorden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/02\/verdacht-auf-verstos-gegen-das-grundgesetz-der-tierexperimente-von-prof-dr-wolf-singer-auseinandersetzungen-mit-behorden\/","title":{"rendered":"Verdacht auf Versto\u00df gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Beh\u00f6rden"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Wir sind eine Gruppe von Tiersch\u00fctzern und stellen die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der langj\u00e4hrigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Nachstehend stellen wir den aktuellen Verlauf dieser Auseinandersetzungen zusammen, der fortlaufend aktualisiert wird:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">1. <span style=\"text-decoration: underline;\">ZUR RECHTSM\u00c4SSIGKEIT DER BEH\u00d6RDLICHEN GENEHMIGUNGEN<\/span>:<br \/>\n<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">10.01.12 : E-Mail-Anfrage an die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich<\/span>:<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>An Frau Lucia Puttrich<\/strong><strong> \u2013 Hessische Landesregierung \u2013 Umweltministerin<br \/>\nAbteilung V: Verbraucherschutz, Lebensmittel\u00fcberwachung, Tierschutz, Veterin\u00e4rwesen<br \/>\n<\/strong><strong>Datum: 10.01.12<br \/>\nBetr<\/strong><strong>: Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer, Max-Planck-Gesellschaft f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt-M .<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Ministerin Puttrich,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich bitte um Mitteilung, wer die zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde, sowie die zust\u00e4ndige und verantwortliche Abteilung f\u00fcr eine Auskunftserteilung in der im Betreff angegebenen Angelegenheit ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Durch die zahlreichen Berichtserstattungen in den Medien \u00fcber die langj\u00e4hrigen juristischen Auseinandersetzungen im Fall der Grundlagenforschung mit Affenversuchen des Hirnforschers Dr. Andreas Kreiter in der Universit\u00e4t Bremen, ist n\u00e4mlich bekannt geworden, dass sowohl der Bremer Senat als auch die zust\u00e4ndige Veterin\u00e4rbeh\u00f6rde und die Gerichtsbarkeit von der Bedeutung dieses Forschungsvorhabens nicht \u00fcberzeugt werden konnten und diese Versuche untersagten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Vor diesem Hintergrund besteht ein \u00f6ffentliches Interesse auch die Grundlagenforschung von Prof. Dr. Wolf Singer zu hinterfragen und transparenter zu machen. Sowohl in den Massenmedien durch Prof. Dr. Wolf Singer selbst, als auch in den wichtigsten Informationsquellen f\u00fcr die breite \u00d6ffentlichkeit wird von umfangreichen Forschungsthemen von Prof. Dr. Wolf Singer gesprochen, wie zum Beispiel bei Wikipedia:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong><em>Zitat Wikipedia<\/em><\/strong><em>: <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Wolf_Singer\" target=\"_blank\">http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Wolf_Singer<\/a><\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>Das Ziel der Arbeiten seiner neurophysiologischen Abteilung ist es, die neuronalen Prozesse bei sogenannten h\u00f6heren kognitiven Leistungen wie etwa bei der visuellen Wahrnehmung, beim Erinnern oder bei anderen Denkleistungen aufzukl\u00e4ren. Erforscht wird in seinem Institut u. a. auch das Entstehen der Sehst\u00f6rung Amblyopie.<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>In der neurophysiologischen Forschergemeinde ist Singer international u. a. bekannt f\u00fcr seine Forschungen und \u00dcberlegungen zu den physiologischen Grundlagen von Aufmerksamkeits- und Identifizierungsvorg\u00e4ngen. Das Bindungsproblem, bei dem die Frage im Mittelpunkt steht, wie verschiedene sinnliche Aspekte eines Objektes \u2013 Form, Farbe, H\u00e4rte, Gewicht, Geruch etc.\u2013 zu einem einzigen wahrgenommenen Objekt zusammengefasst werden k\u00f6nnen, erforscht das Institut mit technisch aufw\u00e4ndigen Experimenten vorwiegend im Bereich der visuellen Wahrnehmung. Die Theorie dazu stammt unter anderem von Christoph von der Malsburg. Sie misst der zeitlichen Synchronit\u00e4t von neuronaler Aktivit\u00e4t im Cortex gro\u00dfe Bedeutung zu. \u00dcbereinstimmende Oszillationsfrequenzen der Nervenzellen w\u00fcrden danach auf das gleiche Objekt verweisen, w\u00e4hrend andere Frequenzen andere Objekte markieren.<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Aus diesen Gr\u00fcnden stellen sich folgende Fragen und Bedenken hinsichtlich der Genehmigung, die die zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde f\u00fcr die Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer erteilt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1) Aus welchem \u201c<em>vern\u00fcnftigen Grund<\/em>\u201d nach Tierschutzgesetz \u00a7 1 die Beh\u00f6rde die Genehmigung f\u00fcr die Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer erteilt?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2) Welche Erfolge im Dienste der Allgemeinheit aus der Sicht der Beh\u00f6rde Prof. Dr. Wolf Singer aus den in den Medien angegebenen Forschungsthemen erzielt hat: Erforschung der menschlichen Sehst\u00f6rung Amblyopie, der h\u00f6heren kognitiven Leistungen der Menschen und der menschlichen sinnlichen Wahrnehmungen?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3) Beurteilt die zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde die Implikationen politischer, juristischer, psychologischer, entwicklungspsychologischer, p\u00e4dagogischer, anthropologischer, architektonischer, st\u00e4dtebaulicher, historischer, computer-technologischer und philosophisch-weltanschaulicher Art, die Prof. Dr. Wolf Singer in den Medien im Rahmen der Erkenntnisse aus der Hirnforschung als Aufkl\u00e4rung verbreitet (nicht ohne Kritik aus der Fachwelt) als \u201c<em>vern\u00fcnftige Gr\u00fcnde<\/em>\u201c, die seine langj\u00e4hrigen und extrem belastenden Experimente an Tiere rechtfertigen?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich danke im voraus f\u00fcr Ihre Auskunftserteilung bis zum 01.02.2012 und verbleibe<br \/>\nmit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"color: #993300;\">24.01.12: E-Mail-Antwort der hessischen Umweltministerin Lucia Puttrich<\/span>:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Hessisches Ministerium f\u00fcr Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br \/>\nTierversuche am Max-Planck-Institut f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt a. M.<br \/>\n<\/strong><strong>Tierschutz<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Lopez,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">f\u00fcr Ihr Schreiben vom 10. Januar 2012 per elektronischer Post, 13.34 Uhr, mit dem Sie Frau Staatsministerin Puttrich gebeten haben, Ihnen die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fcr die Beantwortung Ihrer Fragestellungen zu Tierversuchen von Herrn Prof. Wolf Singer, Max-Plack-Gesellschaft f\u00fcr Hirnforschung, Frankfurt a. M., mitzuteilen, danke ich Ihnen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Frau Ministerin Puttrich hat mir Ihre Eingabe mit der Bitte um weitere Bearbeitung zugeleitet.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Dem bin ich gerne nachgekommen und habe Ihre E-Mail an das Veterin\u00e4rdezernat des Regierungspr\u00e4sidiums Darmstadt, veterinaerdezernat@rpda.hessen.de, als der zust\u00e4ndigen Genehmigungsbeh\u00f6rde f\u00fcr Tierversuche, die am Max-Plack-Institut in Frankfurt a. M. durchgef\u00fchrt werden, gesandt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Von dort werden Sie Nachricht erhalten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichem Gru\u00df<br \/>\nIm Auftrag<br \/>\ngez.<br \/>\nDr. Viola Neu\u00df<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Hessisches Ministerium f\u00fcr Umwelt, Energie,<br \/>\nLandwirtschaft und Verbraucherschutz<br \/>\nAbteilungsleiterin V<br \/>\nVerbraucherschutz, Lebensmittel\u00fcberwachung,<br \/>\nTierschutz und Veterin\u00e4rwesen<br \/>\nMainzer Stra\u00dfe 80<br \/>\n65189 Wiesbaden<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">09.02.12 : E-Mail-Antwort des Regierungspr\u00e4sidiums Darmstadt<\/span>:<\/strong><br \/>\n<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Tierschutz; Durchf\u00fchrung von Tierversuchen am Ernst Str\u00fcngmann Institute (ESI) in Frankfurt am Main<br \/>\nhier: Ihre Anfrage vom 10. Januar 2012<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Lopez,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt ist f\u00fcr die Genehmigung der Tierversuchsvorhaben des Ernst Str\u00fcngmann Instituts (ESI) in Frankfurt am Main zust\u00e4ndig. Daher hat mich das Hessische Ministerium f\u00fcr Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darum gebeten, Ihr Schreiben vom 10. Januar 2011 zu beantworten:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Bei der Genehmigung von Tierversuchsvorhaben handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen, die erst nach einer gr\u00fcndlichen Abw\u00e4gung der zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den der Versuchstiere im Hinblick auf den jeweiligen durch den Versuch angestrebten Erkenntnisgewinn getroffen werden. Die zust\u00e4ndige Amtstier\u00e4rztinnen und Amtstier\u00e4rzte meiner Beh\u00f6rde werden dabei in jedem Verfahren auch durch die Kommission nach \u00a7 15 des Tierschutzgesetzes beraten, in welcher auch Mitglieder von Tierschutzorganisationen vertreten sind. Gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes kann eine Genehmigung nur dann erteilt werden, wenn alle dort genannten Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich bitte um Ihr Verst\u00e4ndnis, dass es mir aus rechtlichen Gr\u00fcnden leider nicht m\u00f6glich ist, Ihnen weitere Einzelheiten aus den jeweiligen Genehmigungsverfahren mitzuteilen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nIm Auftrag<br \/>\nDr. Tobias Lackner<br \/>\nDezernatsleiter<br \/>\nV 54 \u2013 Veterin\u00e4rwesen und Verbraucherschutz<br \/>\nRegierungspr\u00e4sidium Darmstadt<br \/>\nWilhelminenstra\u00dfe 1-3<br \/>\n64283 Darmstadt<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">14.02.12: Widerspruch und Beschwerde per E-Mail auf die Antwort des Regierungspr\u00e4sidiums Darmstadt:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>An das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt<br \/>\nDatum: 14.02.2012<br \/>\nBetr.: Tierschutz; Durchf\u00fchrung von Tierversuchen am Ernst Str\u00fcngmann Institute (ESI) in Frankfurt am Main<br \/>\nMeine Anfrage vom 10. Januar 2012<br \/>\nWiderspruch und Beschwerde gegen Ihre Antwort per E-Mail vom 09.02.12<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">im Rahmen der EU-Antikorruptionsvereinbarung berufe ich mich auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westphalen und lege Widerspruch und Beschwerde gegen Ihre Antwort vom 09.02.12 auf meine Anfrage ein.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich m\u00f6chte dringend auf mein besonderes Bed\u00fcrfnis nach Erf\u00fcllung der Artikel 20 Nr. 3 und Artikel 20 a Grundgesetz hinweisen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich vermute einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei den Tierversuchen des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer und fordere die Beantwortung meiner gestellten Fragen, die allgemeing\u00fcltig sind, keine datengesch\u00fctzten Informationen betreffen und auch nicht in den von der Allgemeinheit zug\u00e4nglichen Informationsquellen beantwortet werden:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1) Aus welchem \u201cvern\u00fcnftigen Grund\u201d nach Tierschutzgesetz \u00a7 1 erteilt die Beh\u00f6rde die Genehmigung f\u00fcr die Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2) Welche Erfolge im Dienste der Allgemeinheit aus der Sicht der Beh\u00f6rde Prof. Dr. Wolf Singer aus den in den Medien angegebenen Forschungsthemen erzielt hat: Erforschung der menschlichen Sehst\u00f6rung Amblyopie, der h\u00f6heren kognitiven Leistungen der Menschen und der menschlichen sinnlichen Wahrnehmungen?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3) Beurteilt die zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde die Implikationen politischer, juristischer, psychologischer, entwicklungspsychologischer, p\u00e4dagogischer, anthropologischer, architektonischer, st\u00e4dtebaulicher, historischer, computertechnologischer und philosophisch-weltanschaulicher Art, die Prof. Dr. Wolf Singer in den Medien im Rahmen der Erkenntnisse aus der Hirnforschung als Aufkl\u00e4rung verbreitet (nicht ohne Kritik aus der Fachwelt) als \u201cvern\u00fcnftige Gr\u00fcnde\u201d, die seine langj\u00e4hrigen und extrem belastende Experimente an Tieren rechtfertigen?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich danke im voraus f\u00fcr Ihre Auskunftserteilung bis zum 08.03.2012 und verbleibe<br \/>\nmit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\"><strong>12.03.12: Bitte um Kl\u00e4rung\u00a0des Betreffs an das Regierungspr\u00e4sidiums Darmstadt:<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>An das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt<br \/>\nDatum: 12.03.12<br \/>\n<\/strong><strong>Betr.: Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer, Max-Planck-Institut f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt a. M.<br \/>\nMeine Anfrage vom 10.01.12 an die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich<br \/>\nAuskunft vom 24.01.12 der Umweltministerin Lucia Puttrich<br \/>\nIhre E-Mail vom 09.02.12 <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich habe am 10.01.12 Frau Ministerin Lucia Puttrich gebeten, mir den Namen der verantwortlichen und zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde sowie der zust\u00e4ndigen und verantwortlichen Abteilung f\u00fcr eine Auskunftserteilung \u00fcber die Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer, Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt\/Main zu nennen. Frau Puttrich informierte mich am 24.01.12, dass sie meine Anfrage zur Beantwortung an das Veterin\u00e4rdezernat des Regierungspr\u00e4sidiums Darmstadt weiterleiten lie\u00df (siehe nachstehend).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mir ist jetzt aufgefallen, dass Sie in Ihrer Antwort an mich vom 09.02.12 den Betreff willk\u00fcrlich ge\u00e4ndert haben und mir keine Auskunft \u00fcber die Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer am Max Planck Institut erteilt haben wie angefragt, sondern \u00fcber die Durchf\u00fchrung von Tierversuchen am Ernst Str\u00fcngmann Institute (ESI) in Frankfurt am Main (siehe nachstehend).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Durch die Umgestaltung des Betreffs meiner Anfrage ist der Zusammenhang irref\u00fchrend von Ihnen dargelegt worden und eine rechtliche Kl\u00e4rung Ihrerseits \u00fcber diesen Sachverhalt ist dringend notwendig. Ich fordere Sie auf mir mitzuteilen, warum Sie den Betreff meiner Anfrage und der Auskunft an mich der Ministerin Puttrich willk\u00fcrlich ge\u00e4ndert haben. Sind Sie zust\u00e4ndig und verantwortlich, um Ausk\u00fcnfte \u00fcber die Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer, Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt\/Main zu erteilen, wie ich es angefragt habe? Ich fordere eine Kl\u00e4rung und eine Berichtigung um den weiteren Verlauf meiner Schritte zu bestimmen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Weiterhin m\u00f6chte ich dringend auf mein besonderes Bed\u00fcrfnis nach Erf\u00fcllung der Artikel 20 Nr. 3 und Artikel 20 a Grundgesetz hinweisen und berufe mich weiterhin im Rahmen der EU-Antikorruptionsvereinbarung auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich danke f\u00fcr die Kl\u00e4rung dieses Sachverhalts und f\u00fcr die Beantwortung meiner Fragen bis zum 26.03.12.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">\u00a012.03.12: Antwort vom Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Tierschutz; Durchf\u00fchrung von Tierversuchen am Ernst Str\u00fcngmann Institute (ESI) in Frankfurt am Main<br \/>\n<span style=\"text-decoration: underline;\">hier<\/span>: Ihre Anfrage vom 10. Januar 2012, Ihre R\u00fcckfrage vom 12. M\u00e4rz 2012<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Lopez,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 10. Januar bezog sich auf das Ernst-Str\u00fcngmann-Institut, da die Ihrer Anfrage zugrundeliegenden Versuchsvorhaben derzeit dort und nicht am Max-Planck-Institut f\u00fcr Hirnforschung durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Im Auftrag<br \/>\nDr. Tobias Lackner<br \/>\nDezernatsleiter<br \/>\nV 54 &#8211; Veterin\u00e4rwesen und Verbraucherschutz &#8211;<br \/>\nRegierungspr\u00e4sidium Darmstadt<br \/>\nWilhelminenstra\u00dfe 1-3<br \/>\n64283 Darmstadt<br \/>\n<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">14.03.12: Meine e-Mail\u00a0an das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betr.: Tierversuche am Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung (MPI) in Frankfurt\/M. und am Ernst Str\u00fcngmann Institute (ESI) in Frankfurt\/M.<br \/>\nProf. Dr. Wolf Singer<br \/>\nMeine Anfrage vom 12.03.12<br \/>\nIhre Antwort vom 12.03.12<br \/>\nWiderspruch und Beschwerde auf Ihre Antwort vom 12.03.12<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ihre Antwort vom 12.03.12 (nachstehend) hat den Sachverhalt nicht ausreichend gekl\u00e4rt, ob die Tierversuche, die unter der Zust\u00e4ndigkeit und Verantwortung Ihrer Beh\u00f6rde stehen die Bestimmungen der Artikel 20 Nr. 3 und Artikel 20 a Grundgesetz erf\u00fcllen, da Prof. Dr. Wolf Singer sowohl am Max-Planck-Institut f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt als auch am Ernst Str\u00fcngmann Institute (ESI)<strong> <\/strong>in Frankfurt leitende Positionen belegt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Vor diesem Hintergrund berufe ich mich weiterhin im Rahmen der EU-Antikorruptionsvereinbarung auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen und lege Widerspruch und Beschwerde gegen Ihre Antwort vom 12.03.12 ein. Ich protestiere und fordere dringend die Beantwortung folgender Fragen zur Kl\u00e4rung des Sachverhaltes:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>I &#8211; <span style=\"text-decoration: underline;\">Tierversuche am Max-Planck-Institut f\u00fcr Hirnforschung\u00a0 (MPI)<\/span><\/strong>:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Werden am MPI Tierversuche durchgef\u00fchrt?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">1.1 Wenn ja, werden Tierversuche am MPI unter der Leitung von Prof. Dr. Wolf Singer durchgef\u00fchrt?<br \/>\n1.2 Wenn ja, unter welcher Adresse werden diese Versuche am MPI durchgef\u00fchrt?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Werden am MPI Tierversuche unter der Leitung von anderen Hirnforschern durchgef\u00fchrt?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">2.1 Wenn ja, um welche Forscher handelt es sich?<br \/>\n2.2 Wenn ja, unter welcher Adresse werden diese Versuche am MPI durchgef\u00fchrt?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. Liegen Ihrer Beh\u00f6rde Antr\u00e4ge zur Genehmigung von Tierversuchen am MPI unter der Leitung von Prof. Wolf Singer vor?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">4. Liegen Ihrer Beh\u00f6rde Antr\u00e4ge zur Genehmigung von Tierversuchen am MPI unter der Leitung von anderen Hirnforschern vor? Wenn ja, um welche Forscher handelt es sich?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>II. <span style=\"text-decoration: underline;\">Tierversuche am Ernst Str\u00fcngmann Institute (ESI) in Frankfurt\/M.<\/span>:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Werden am ESI Tierversuche durchgef\u00fchrt?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">1.1 Wenn ja, werden Tierversuche unter der Leitung von Prof. Dr. Wolf Singer am ESI durchgef\u00fchrt?<br \/>\n1.2 Wenn ja, unter welcher Adresse werden diese Versuche am ESI durchgef\u00fchrt?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Werden am ESI Tierversuche unter der Leitung von anderen Hirnforschern durchgef\u00fchrt?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">2.1 Wenn ja, um welche Forscher handelt es sich?<br \/>\n2.2 Wenn ja, unter welcher Adresse werden diese Versuche am ESI durchgef\u00fchrt?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. Liegen Ihrer Beh\u00f6rde Antr\u00e4ge zur Genehmigung von Tierversuchen am ESI unter der Leitung von Prof. Wolf Singer vor?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">4. Liegen Ihrer Beh\u00f6rde Antr\u00e4ge zur Genehmigung von Tierversuchen am ESI unter der Leitung von anderen Hirnforschern vor? Wenn ja, um welche Forscher handelt es sich?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich bitte um Beantwortung meiner Fragen bis zum 09.04.12.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">05.04.12 &#8211; Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde wegen Forschung von Prof. Dr. Wolf Singer an das Landesparlament Hessen:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich habe am 05.04.12 eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Landesparlament Hessen eingereicht, siehe:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/pdfDateien\/Fachaufsichtsbeschwerde Wolf Singer 05-04-12.pdf\" target=\"_blank\"><strong>Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.12<\/strong><\/a><\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">11.04.12 &#8211; Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde wegen Forschung am MPI und ESI an das Landesparlament Hessen:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">Ich habe am 11.04.12 eine zweite Fachaufsichtsbeschwerde an das Landesparlament Hessen eingereicht, siehe:<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/pdfDateien\/Fachaufsichtsbeschwerde vom 11-04-12.pdf\" target=\"_blank\"><strong>Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.12<\/strong><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">02.08.12 \u2013 Meine Erinnerung \u00fcber die Behandlung unserer Fachaufsichtsbeschwerden:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>An: Herrn Regierungspr\u00e4sidenten Johannes Baron, Darmstadt<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betreff:<br \/>\nTierschutz -Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer \u2013 Max Planck<br \/>\nInstitut f\u00fcrHirnforschung \/ Ernst Str\u00fcngmann Institute, Frankfurt<br \/>\nMeine Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.2012<br \/>\nMeine Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.2012<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrter Herr Regierungspr\u00e4sident Baron,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Am 12. Juli 2012 habe ich Sie gebeten, mir den Termin der jeweiligen Sitzungen mitzuteilen, auf den meine o.g. Fachaufsichtsbeschwerden behandelt werden. Leider erhielt ich von Ihnen keine Antwort.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich bitte Sie erneut, mir bis zum 23.08.2012 diese Termine mitzuteilen, da ohne eine Antwort Ihrerseits eine gro\u00dfe Rechtsunsicherheit entsteht, die nur durch weitere Rechtsvorgehen gekl\u00e4rt und beseitigt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich danke im voraus und verbleibe<br \/>\nmit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Kopie an:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden<br \/>\nVorsitzender der SPD-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden<br \/>\nVorsitzender der FDP-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden<br \/>\nVorsitzender der B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden<br \/>\nVorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">13.08.12 \u2013 Antwort des Regierungspr\u00e4sidiums Darmstadt auf meine Erinnerung vom 02.08.12<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betreff: AW: Tierschutz \u2013 Fachaufsichtsbeschwerden<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Lopez,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ihre Fachaufsichtsbeschwerden habe ich am 12. Juli 2012 der zust\u00e4ndigen Abteilung zur Bearbeitung \u00fcbersandt.<br \/>\nVon dort erhalten Sie weitere Nachricht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Fachaufsichtsbeschwerden werden nach Aktenlage entschieden. Eine Sitzung findet nicht statt, daher konnte ich Ihnen auch keinen Termin nennen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nIm Auftrag<br \/>\nPetra Schmitt<br \/>\nPers\u00f6nliche Referentin des Regierungspr\u00e4sidenten<br \/>\nB\u00fcrgerbeauftragte<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">14.08.12 \u2013 Meine Antwort auf die abweichende Auffassung der Beh\u00f6rde vom 13.08.12:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betreff: Tierschutz \u2013 Fachaufsichtsbeschwerden<br \/>\nIhre E-Mail vom 13.08.12 (nachstehend)<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Schmitt,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich danke f\u00fcr Ihre o.g. E-Mail-Antwort vom 13.08.12.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Jedoch bestehe ich auf die gesetzlichen Vorschriften der Fachaufsichtsbeschwerde und erwarte nach Art. 20 III Grundgesetz die gesetzliche Begr\u00fcndung Ihres abweichenden Standpunktes. Ihr Standpunkt bedarf einer gesetzlichen Vorschrift, die Sie mir auf jeden Fall zukommen lassen m\u00fcssen (Zitiergebot Grundgesetz).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">F\u00fcr eine Antwort bis zum 4. September 2012 danke ich im Voraus und verbleibe<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">mit freundliche Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">12.09.12 &#8211; Anzeige an die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt<br \/>\n<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left; padding-left: 30px;\"><strong>An die Staatsanwaltschaft Darmstadt<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left; padding-left: 30px;\"><strong>Betr.: Anzeige gegen das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt<br \/>\nDatum: 12. September 2012<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left; padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">hiermit erstatte ich Anzeige gegen das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt wegen Versto\u00df gegen Art. 20 III Grundgesetz und alle in Betracht kommenden Gesetze.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich habe am 10.01.12 eine B\u00fcrgeranfrage als \u00f6ffentliches Anliegen an die Hessische Umweltministerin Lucia Puttrich gerichtet<strong>,<\/strong> um Transparenz \u00fcber die Tierversuche des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer (Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung, Frankfurt) im Interesse der Allgemeinheit herbeizuf\u00fchren: Es besteht n\u00e4mlich ein Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz \u00a7 1 der langj\u00e4hrigen Tierversuche von Prof. Wolf Singer. Die Hessische Umweltministerin hat meine Anfrage zur Beantwortung an das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt als zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde f\u00fcr die Genehmigung dieser Versuche weitergeleitet.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Wie es aus der beigef\u00fcgten kompletten E-Mail-Korrespondenz hervorgeht (siehe <strong>ANLAGE 1<\/strong>), hat das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt nicht nur meine Anfrage sehr mangelhaft beantwortet, trotz mehreren Widerspr\u00fcchen und Beschwerden meinerseits, sondern meine anschlie\u00dfenden zwei Fachaufsichtsbeschwerden (siehe <strong>ANLAGE 2<\/strong> und <strong>ANLAGE 3<\/strong>) weder vor dem Landesparlament Hessen behandeln lassen, noch Kl\u00e4rung \u00fcber die weitere rechtliche Vorgehensweise zur Beseitigung der entstandenen Rechtsunsicherheit in dieser Angelegenheit herbeigef\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich berufe mich weiterhin auf Art. 20 a Grundgesetz sowie auf \u00a7 258 StGB und bitte Sie daher ein Verfahren zur Beseitigung der gesetzwidrigen Vorg\u00e4nge in diesem Sachverhalt einzuleiten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p>Eine\u00a0weitere Entwicklung hat sich in dieser Angelegenheit durch die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 21.09.12 ergeben (siehe weiter unten):<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Zitat Oberstaatsanw\u00e4ltin Kuppe, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, 21.09.12:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><em>Soweit Sie in der Beschwerdebegr\u00fcndung nunmehr ersichtlich Ihre Strafanzeige auf Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer wegen Versto\u00dfes gegen das Tierschutzgesetz erweitert haben, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein neues Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 222 Js 915\/12 eingeleitet, das zust\u00e4ndigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben wurde.<\/em><\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">24.09.12 &#8211; Antwort der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Schwerpunktstaatsanwaltschaft f\u00fcr Wirtschaftsstrafsachen:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">AZ 8940 Js 242427\/12<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Auf die Strafanzeige der Jocelyne Lopez vom 30. August 2012 gegen Wolf Singer wegen des Vorwurfs des Versto\u00dfes gegen das Tierschutzgesetz wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt (\u00a7\u00a7 152 Absatz 2 i.V. m. \u00a7 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Gr\u00fcnde: Die Strafanzeige enth\u00e4lt keine Schilderung eines konkreten Tatvorwufs bzw. Tatgeschehens. F\u00fcr die Aufnahme von Ermittlungen bedarf es der Darstellung von konkreten Anhaltspunkten, die ein strafrelevantes Verhalten des Beanzeigten nahelegen. Die allgemeine Behauptung, der Beanzeige w\u00fcrde ungenehmigte (Tier-) Versuche an Primaten durchf\u00fchren, reicht zur Konkretisierung des Tatvorwurfs nicht aus.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Lindgens<br \/>\nStaatsanwalt<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">05.10.12 &#8211; Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betr.:<br \/>\n<\/strong><strong>Tierschutz<br \/>\nTierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer, Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung, Frankfurt am Main<br \/>\nIhr Schreiben vom 24.09.12 \u2013 AZ 8940 Js 242427\/12<br \/>\nHier: Widerspruch und Beschwerde<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">ich erhebe hiermit Widerspruch und Beschwerde gegen die Ablehnung durch die Abteilung \u201e<em>Schwerpunktstaatsanwaltschaft f\u00fcr Wirtschaftsstrafsachen<\/em>\u201c der Ein-leitung eines Ermittlungsverfahrens im o.g. Sachverhalt. Die Angelegenheit ist nicht von der zutreffenden zust\u00e4ndigen und verantwortlichen Abteilung der Staatsanwalt-schaft Frankfurt bearbeitet worden: sie betrifft nicht Wirtschaftsstrafsachen, sondern Tierschutz:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanw\u00e4ltin Kuppe, hat n\u00e4mlich aus meiner Beschwerde in einer anderen Angelegenheit (Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer) meinen Vorwurf des Verdachts auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente von Wolf Singer abgetrennt (unter AZ 222 Js 915\/12 Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanw\u00e4ltin Kuppe) und zur Pr\u00fcfung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 21.09.12 weitergeleitet: Der von mir ausgesprochene Verdacht ist dementsprechend nicht von der Abteilung \u201e<em>Wirtschaftsstrafsachen<\/em>\u201c zu pr\u00fcfen, sondern von der Abteilung Tierschutz.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Es bestehen durchaus konkrete Anhaltspunkten, die ein strafrelevantes Verhalten im Rahmen der langj\u00e4hrigen Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer nahelegen und zwar das Fehlen des vom TierSchG \u00a7 1 geforderten \u201e<em>vern\u00fcnftigen Grundes<\/em>\u201c: \u201e<em>Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen f\u00fcr das Tier als Mitgesch\u00f6pf dessen Leben und Wohlbefinden zu sch\u00fctzen. Niemand darf einem Tier ohne vern\u00fcnftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den zuf\u00fcgen.<\/em>\u201c<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Das Gesetz fordert f\u00fcr jedes Tierversuchsvorhaben eine begr\u00fcndete Darlegung des Forschungszwecks und des angestrebten Nutzens. Wolf Singer, dessen Experimente offiziell in der Grundlagenforschung angesiedelt sind, bezeichnete noch 1999 diese gesetzliche Vorgabe als eine \u201e<em>Katastrophe<\/em>\u201c, die \u201e<em>die Forscher<\/em> <em>zum Schwindeln zwingt<\/em>\u201c, str\u00e4ubte sich gegen den geplanten (und inzwischen 2002 verabschiedeten) Art. 20 a GG Erkl\u00e4rung des Tierschutzes als Staatsziel-bestimmung mit Verfassungsrang, und k\u00fcndigte in den Medien an, sich auf den juristischen Weg &#8211; wenn n\u00f6tig bis zur Verfassungsklage &#8211; dagegen zu wehren, siehe zum Beispiel:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\">Zeitschrift GEGENWORTE &#8211; Heft 4 \u2013 1999<strong> &#8211;<br \/>\n<\/strong>Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.gegenworte.org\/heft-4\/singer4.html\" target=\"_blank\">http:\/\/www.gegenworte.org\/heft-4\/singer4.html<\/a><\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\"><strong>Zitate Wolf Singer:<br \/>\n<\/strong><br \/>\n<em>\u201eIch mu\u00df in meinen Antr\u00e4gen den Nachweis antreten, da\u00df die Ergebnisse einer geplanten Versuchsreihe von so gro\u00dfer praktischer Bedeutung sein werden, da\u00df sie ethisch gerechtfertigt ist. Das zwingt mich fast zum Betrug, weil ich in der Tat in vielen Bereichen nicht angeben kann, ob das Versuchsergebnis wirklich in absehbarer Zeit Leiden vermindern wird. [&#8230;] Man wird vom Gesetzgeber in eine Argumentationspflicht genommen, die man vor sich selbst nicht rechtfertigen kann.\u201c<br \/>\n<\/em>[&#8230;]<br \/>\n<em>\u201eJa, das sieht man deutlich daran, da\u00df der Gesetzgeber zunehmend die Zuwendung von Mitteln davon abh\u00e4ngig macht, da\u00df wir nachweisen k\u00f6nnen, welche umsetzbaren Erkenntnisse die einzelnen Untersuchungen erbringen werden. Das ist eine Katastrophe. Diese Vorgaben verf\u00fchren die Forscher zum Schwindeln.\u201c<br \/>\n<\/em>[&#8230;]<br \/>\n<em>\u201eWovor wir jetzt schon Angst haben, sind die einstweiligen Verf\u00fcgungen, die je nach Gutd\u00fcnken der Richter unsere Arbeit \u00fcber Jahre lahmlegen k\u00f6nnen, bis wir beim Verfassungsgericht gelandet sind und dort wohl gewinnen werden.\u201c<\/em><br \/>\n[&#8230;]<br \/>\n<em>\u201eDas Problem mit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz ist, da\u00df es dann neben dem Artikel 5 &#8218;Forschung und Wissenschaft sind frei&#8216;, einen weiteren Artikel im Grundgesetz gibt, der sich speziell mit der Schutzbed\u00fcrftigkeit der Tiere befa\u00dft und der, falls er nun kommen sollte, gegen den Artikel 5 gerichtswirksam ausgespielt werden kann.\u201c<\/em><em> <\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Das Gesetz fordert bei jedem Versuchsvorhaben den Nachweis, dass \u00e4hnliche Versuche nicht schon woanders durchgef\u00fchrt werden, um die Wiederholung von \u00e4hnlichen Versuchen zu vermeiden. Wolf Singer haltet sich nicht an diese Bestimmung: Seine seit 30 Jahren durchgef\u00fchrten Tierversuche werden in \u00e4hnlicher Weise auch langj\u00e4hrig an anderen Forschungsstandorten durchgef\u00fchrt, wie zum Beispiel in Bremen von seinem Sch\u00fcler Andreas Kreiter \u2013 wobei sowohl der Bremer Senat mit der Unterst\u00fctzung der Mehrheit der Bremer Bev\u00f6lkerung einstimmig den R\u00fcckzug aus solchen Versuchen im Land Bremen beschlossen hat, und die genehmigende Beh\u00f6rde sowie die Gerichtbarkeit die Fortf\u00fchrung solcher Versuche untersagten. Siehe zum Beispiel in der Webseite von \u201e\u00c4rzte gegen Tierversuche e.V.\u201c:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\">Der Fall Bremen<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.aerzte-gegen-tierversuche.de\/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=225:der-fall-bremen&amp;catid=55:tierversuche-an-affen&amp;Itemid=65\" target=\"_blank\">http:\/\/www.aerzte-gegen-tierversuche.de\/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=225:der-fall-bremen&amp;catid=55:tierversuche-an-affen&amp;Itemid=65<\/a><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">In T\u00fcbingen, in Bochum und in Magdeburg werden auch seit Jahren \u00e4hnliche Versuche in der Hirnforschung durchgef\u00fchrt. In Berlin und M\u00fcnchen haben allerdings die jeweiligen zust\u00e4ndigen und verantwortlichen Beh\u00f6rden die Genehmigung f\u00fcr die Fortf\u00fchrung solcher Versuche bereits abgelehnt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgef\u00fchrten Tierversuche f\u00fcr die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Wolf Singer hat f\u00fcr seine seit 30 Jahren offiziell in der Grundlagenforschung angesiedelten Tierversuche gem\u00e4\u00df eigenem Zugest\u00e4ndnis keine Erfolge zu verzeichnen, siehe zum Beispiel:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\"><strong>Zitat Wolf Singer:<\/strong><br \/>\n<em><strong><br \/>\n<\/strong><\/em><em>\u201cIch bin davon \u00fcberzeugt, dass wir heute weniger wissen, wie das Gehirn funktioniert, als wir vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubten.\u201d<br \/>\n<\/em>(DIE ZEIT \u2013 10.03.2005 \u2013 Nr. 11)<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">4. Das Gesetz fordert die F\u00f6rderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden. Wolf Singer haltet sich nicht daran: Seine eigene Hauptthese der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen will er durch grausame Tierexperimente nachgewiesen haben, wobei dieser Forschungsansatz durch nichtinvasive und ethisch vertretbare Versuche bereits mit menschlichen freiwilligen Probanden experimentiert wurde (Libet-Experimente) und dar\u00fcber hinaus von den Experimentatoren selbst als methodologisch nicht geeignet erkl\u00e4rt wurde, die Existenz oder Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen nachzuweisen, siehe zum Beispiel:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\">Die Libet-Experimente<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.philosophieverstaendlich.de\/freiheit\/aktuell\/libet.html\" target=\"_blank\">http:\/\/www.philosophieverstaendlich.de\/freiheit\/aktuell\/libet.html<\/a><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">5. Offiziell werden die Experimente am Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung in der Grundlagenforschung im Dienste der Allgemeinheit angesiedelt, wie alle 80 Institute der Max Planck Gesellschaft.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mehrere \u00c4u\u00dferungen von Wolf Singer in den Medien deuten jedoch darauf hin, dass er schon langj\u00e4hrig f\u00fcr die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie forscht, wie zum Beispiel:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\">Magazin \u201eGehirn &amp; Geist\u201c \u2013 2004 \u2013 Interview mit Wolf Singer und Thomas Metzinger \u201eEin Frontalangriff auf unsere Menschenw\u00fcrde\u201c<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.philosophie.uni-mainz.de\/metzinger\/publikationen\/Gehirn%20&amp;%20Geist.htm\" target=\"_blank\">http:\/\/www.philosophie.uni-mainz.de\/metzinger\/publikationen\/Gehirn%20&amp;%20Geist.htm<\/a><\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\"><strong>Zitat Wolf Singer:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\"><em>\u201eZun\u00e4chst einmal: Psychodrogen sind \u00fcberhaupt nichts Neues. Wir trinken schlie\u00dflich auch Kaffee. Die Menschheit war immer sehr innovativ, wenn es darum ging, Stoffe zu entwickeln, die auf die Psyche einwirken. Wir verf\u00fcgen heute \u00fcber ein ganzes Arsenal psychoaktiver Pharmaka \u2013 wobei die Palette der M\u00f6glichkeiten allerdings derzeit enorm anw\u00e4chst.\u201c<\/em><br \/>\n<strong><br \/>\nZitat Thomas Metzinger:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\"><em>\u201eEs k\u00f6nnte durchaus sein, dass das Drogenproblem eskaliert, wenn es neue Substanzen gibt, die noch viel sch\u00f6nere Bewusstseinszust\u00e4nde vermitteln als alles, was wir heute kennen. Wo ein Markt entsteht, wird immer auch eine Industrie sein, die ihn bedient \u2013 ob legal oder illegal. Noch wichtiger erscheint mir jedoch das Stichwort \u201eNeurotechnologie\u201c: Wissenschaftler arbeiten weltweit emsig an neuen technologischen Zugriffsm\u00f6glichkeiten auf das Gehirn. Kurz: Die M\u00f6glichkeiten, unsere geistigen Zust\u00e4nde zu ver\u00e4ndern, werden an vielen Fronten optimiert und in Zukunft \u00fcberhaupt zahlreicher.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\"><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\">Zeitschrift GEGENWORTE &#8211; Heft 4 \u2013 1999<strong> &#8211;<br \/>\n<\/strong>Wolf Singer und Leo Montada: Polemik oder Diskurs<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.gegenworte.org\/heft-4\/singer4.html\" target=\"_blank\">http:\/\/www.gegenworte.org\/heft-4\/singer4.html<\/a><\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\"><strong>Zitat Wolf Singer:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\"><em>\u201eWenn ich Tierversuche, zum Beispiel f\u00fcr die Entwicklung von Antidepressiva f\u00fcr unethisch halte, dann mu\u00df ich auch konsequent sein. Dann erwarte ich von Tiersch\u00fctzern, da\u00df sie in ihrem Pa\u00df vermerken: &#8222;Ich bin \u00fcberzeugter Tierversuchsgegner und m\u00f6chte, wenn ich im Koma aufgefunden werde, mit folgenden Verfahren nicht behandelt werden, weil diese nachweislich auf der Basis von Tierversuchen entwickelt worden sind.&#8220;<\/em><em> <\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Auch wurde eine B\u00fcrgeranfrage 2012 von der genehmigenden Beh\u00f6rde f\u00fcr die Tierversuche von Wolf Singer nicht beantwortet und es wurde keine Transparenz \u00fcber die Verlagerung 2011 der langj\u00e4hrigen Tierexperimente der Grundlagenforschung vom Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung auf ein Privatunternehmen der Pharmaindustrie (Hexal) herbeigef\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Vor diesem Hintergrund bestehen aus meiner Sicht sehr wohl ausreichende Anhaltpunkte zum Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer. Ich bitte um die Einleitung von Ermittlungen durch die zust\u00e4ndige und verantwortliche Abteilung Ihrer Beh\u00f6rde.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">22.10.2012 &#8211; Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt\/M.:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\"><strong>AZ 3 Zs 2349\/12<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\"><strong>In der Anzeigesache gegen Herrn Wolf Singer<br \/>\nwegen des Vorwurfs des Versto\u00dfes gegen das TSchG<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">wird die Beschwerde der Frau Jocelyne Lopez vom 05.10.2012 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 24.09.2012 (Aktenzeichen 8940 Js 242427\/12) verworfen.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\"><strong>Gr\u00fcnde:<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">Die Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist nicht zu beanstanden. Der hier \u00fcberpr\u00fcfte angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtlage.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">Nach \u00a7 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft nur dann berechtigt und verpfichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben sind.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft den danach erforderlichen sog. &#8222;Anfangsverdacht&#8220; zu Recht verneint. Dies ergibt sich aus Folgenden:<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">Weder aus der Strafanzeige vom 25.06.2012 noch aus der Beschwerde ergeben sich bei der insoweit gebotenen objektiven Betrachtungsweise hinreichende konkrete Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass der Beanzeigte gegen das TSchG versto\u00dfende strafbare Tierversuche durchgef\u00fchrt hat, wie dies von der Beschwerdef\u00fchrerin ledigich gemutma\u00dft wird. <\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">Relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erw\u00e4gungen, die zu einer abweichenden W\u00fcrdigung Anlass geben m\u00fcssten, sind weder der Beschwerde zu entnehmen, noch ersichtlich.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">Da die Beschwerdef\u00fchrerin hinsichtlich des gegen den Beanzeigten erhobenen Vorwurfs des Versto\u00dfes gegen das TSchG nicht als &#8222;Verletzte&#8220; im Sinne des \u00a7 172 StPO anzusehen und daher auch f\u00fcr sie ein f\u00f6rmlicher Rechtsbehelf gegen den angefochtenen Bescheid nicht gegeben ist, erfolgte dessen \u00dcberpr\u00fcfung auf die Beschwerde hin im Wege der Dienstaufsicht.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">Auch gegen den hiermit ergehenden Bescheid ist ein f\u00f6rmlicher Rechtsbehelf nicht gegegen.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">Im Auftrag<br \/>\nDr. G\u00fcnther<br \/>\nOberstaatsanwalt<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">06.11.12 &#8211; Mein Widerspruch und Beschwerde an die Generalbundesanwalt-schaft, Karlsruhe<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betr.:<br \/>\n<\/strong><strong>Tierschutz &#8211; Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Meine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Frankfurt, eingeleitet am 21.09.12 von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Oberstaatsanw\u00e4ltin Kuppe, General-staatsanwaltschaft Berlin &#8211; AZ: 222 Js 915\/12)<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 24.09.12 (Staatsanwalt Lindgens &#8211; AZ 8940 Js 242427\/12)<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaats-anwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M. (Siehe Anlage)<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Einstellung meiner Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 22.10.12 (Oberstaatsanwalt Dr. G\u00fcnther &#8211; AZ 3 Zs 2349\/12)<br \/>\n<\/strong><strong><br \/>\nHier: Widerspruch und Beschwerde<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die o.g. Einstellungen meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 24.09.12 und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 22.10.12 wegen den Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer beim Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft begr\u00fcnden ihre Entscheidungen mit den pauschalen Aussagen, dass kein \u201e<em>Anfangsverdacht f\u00fcr eine strafbare Handlung<\/em>\u201c vorliegen w\u00fcrde bzw. weder \u201e<em>relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erw\u00e4gungen<\/em>\u201c meiner Beschwerde zu entnehmen seien. Diese Aussagen wirken befremdlich und willk\u00fcrlich, da ich sehr wohl 5 Anhaltpunkte zu meinem Verdacht auf strafbare Handlungen mit Quellen und Zitaten aus den Medien, sowie mit rechtlichen Erw\u00e4gungen ausf\u00fchrlich dargelegt habe, worauf die Staatsanwaltschaften jedoch mit keinem Wort eingegangen sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Dabei entsteht bei mir unwillk\u00fcrlich der Eindruck, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft sich in der Sache mit diesem wichtigen \u00f6ffentlichen Anliegen (auch im Hinblick auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung) besch\u00e4ftigt haben, was damit dokumentiert wird, dass mir keine einzige Begr\u00fcndung zur Beurteilung und zur Ablehnung der von mir ausf\u00fchrlich ausgef\u00fchrten Anhaltspunkte aus meiner o.g. Beschwerde vom 05.10.12 gegeben wurde. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung meiner Aufz\u00e4hlung (siehe Anlage):<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>1.<\/strong> Wolf Singer selbst sagte in den Medien aus, dass die Vorgaben des Tierschutz-gesetzes von 2002 und die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang f\u00fcr seine Versuche in der Grundlageforschung nach seinem Daf\u00fcrhalten nicht zumutbar und nicht einzuhalten seien, und dass er f\u00fcr seine Forschungsantr\u00e4ge dadurch zum \u201e<em>Betrug<\/em>\u201c und zum \u201e<em>Schwindel<\/em>\u201c gezwungen sei. Er sei auch bereit, seinen Standpunkt bis zum Verfassungsgericht zu vertreten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>2.<\/strong> \u00c4hnliche Versuche in der Hirnforschung werden schon seit Jahrzehnten an mehreren Forschungsstandorten durchgef\u00fchrt. Dies bedeutet ein Versto\u00df gegen das TierSchG \u00a7 8, 1b:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\"><em>\u201eDie Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchs-ergebnis trotz Aussch\u00f6pfung der zug\u00e4nglichen Informationsm\u00f6glichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die \u00dcberpr\u00fcfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerl\u00e4sslich ist;<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Es ist hier anzumerken, dass an den Forschungsstandorten T\u00fcbingen, Bremen, M\u00fcnchen, Berlin, Bochum und Magdeburg \u00e4hnliche Versuche in der Hirnforschung langj\u00e4hrig durchgef\u00fchrt werden, wobei in M\u00fcnchen, Berlin, Bremen und Bochum die zust\u00e4ndigen und verantwortlichen Beh\u00f6rden bereits keine Genehmigungen f\u00fcr solche Versuche mehr erteilen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>3.<\/strong> Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgef\u00fchrten Tierversuche f\u00fcr die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Ich zitiere hier TierSchG \u00a7 7, (3):<\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\"><em>\u201eVersuche an Wirbeltieren d\u00fcrfen nur durchgef\u00fchrt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu l\u00e4nger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden f\u00fchren, d\u00fcrfen nur durchgef\u00fchrt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie f\u00fcr wesentliche Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier einschlie\u00dflich der L\u00f6sung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Wolf Singer erforscht mit seiner Grundlagenforschung keine wesentlichen Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier und sagt dar\u00fcber hinaus selbst in den Medien aus, dass er weniger dar\u00fcber wei\u00df, wie das Gehirn funktioniert, als er vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubte. Seine eigene Hauptthese in der Hirnforschung, die er mit seinen Tierexperimenten nachgewiesen haben will, betrifft weder die Gesundheit noch das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren und ist eine rein private weltanschauliche Vorstellung (Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. Nicht-Existenz Gottes).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>4.<\/strong> Das Gesetz fordert die F\u00f6rderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden (Zentralstelle ZEBET) &#8211; TierSchG \u00a77 (2):<\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\">\u201e<em>Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerl\u00e4sslich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu pr\u00fcfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann<\/em>.\u201c<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Die von Wolf Singer angewandten Forschungsmethoden wurden bereits in den 80igen Jahren mit menschlichen freiwilligen Probanden erforscht und experimentiert (Libet-Experimente).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>5.<\/strong> Mehrere \u00c4u\u00dferungen von Wolf Singer in den Medien deuten darauf hin, dass er schon langj\u00e4hrig f\u00fcr die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie mit Tieren forscht, was eine Irref\u00fchrung der \u00d6ffentlichkeit bedeuten w\u00fcrde: Das Max-Planck-Institut f\u00fcr Hirnforschung ist eine Einrichtung der Max Planck Gesellschaft f\u00fcr die Grundlagenforschung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht die pauschale Behauptung der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nicht gerechtfertigt, dass meine Strafanzeige keine Schilderung eines konkreten Tatvorwurfs bzw. Tatgeschehens enthalten w\u00fcrde und dass kein Anfangsverdacht f\u00fcr strafbare Handlungen im Rahmen dieser Tierversuche vorliegen w\u00fcrde.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Es obliegt nicht den B\u00fcrgern im Rahmen des \u00a7 258 StGB Strafvereitelung die Beweisf\u00fchrung zu bringen, zumal in diesem Fall die zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde sich trotz mehreren Beschwerden und Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde weigert, Transparenz im Interesse der Allgemeinheit bei diesen langj\u00e4hrigen Tierversuchsvorhaben herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich bitte Sie in dieser Angelegenheit t\u00e4tig zu werden um die gesetzwidrigen Vorg\u00e4nge und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Anlage: <a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2012\/10\/beschwerde-an-die-staatsanwaltschaft-frankfurtmain-wegen-den-tierexperimenten-des-hirnforschers-wolf-singer\/\" target=\"_blank\">Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaats-anwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M.<\/a><strong> <\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p>Ich habe am 12.09.2012 eine Anzeige gegen die zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde f\u00fcr die Tierversuche des Hirnforschers Wolf Singer (Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt) wegen mangelhafter Beantwortung unserer Anfrage, sowie Ignorieren unserer zwei Fachaufsichtsbeschwerden (siehe weiter oben) und gebe nachstehend eine weitere Entwicklung:<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #800000;\"><strong>11.10.2012 \u2013 Antwort der Staatsanwaltschaft Darmstadt auf meine Anzeige gegen die zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde (Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt)<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>AZ 500 Js 43201\/12<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Auf die Strafanzeige der Jocelyne Lopez vom 12.09.2012<br \/>\nGegen Tobias Lackner<br \/>\nwegen des Vorwurfs des Versto\u00dfes gegen das Tierschutzgesetz<br \/>\nwird die Einleitung eines Ermittlungsverfahren abgelehnt (\u00a7\u00a7 152 Absatz 2 i.V.m.<br \/>\n\u00a7 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Gr\u00fcnde:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Tatvorwurf erf\u00fcllt nicht den Tatbestand des Versto\u00dfes gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassen nach \u00a7 17 Tierschutzgesetz, \u00a7 13 Strafgesetzbuch.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Vorwurf einer nicht ausreichende Beantwortung von Fragen bzgl. des Forschungsprojektes von Prof. Dr. Wolf Singer erf\u00fcllt keinen Tatbestand.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Seitens des zust\u00e4ndigen Sachbearbeiters des Regierungspr\u00e4sidiums in Darmstadt bestand keine Rechtspflicht zur Beantwortung von Fragen aus der interessierten \u00d6ffentlichkeit, &#8211; wie hier der Anzeigeerstatterin.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit des Genehmigungsverfahrens eines Tierversuchs wird von der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde kontrolliert.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mackenthun<br \/>\nOberstaatsanwalt<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">07.11.2012 &#8211; Mein Widerspruch und Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Einstellung meiner Anzeige gegen das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betr.: AZ 500 Js 43201\/12<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Tierschutz &#8211; Meine Anzeige vom 12.09.2012 gegen das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt w\/ Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Ihre Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens vom 11.10.2012 (Oberstaatsanwalt Mackenthun)<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Hier: Widerspruch und Beschwerde<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in obiger Angelegenheit.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die ausgef\u00fchrten Begr\u00fcndungen kann ich nicht hinnehmen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">1. Zitat: <em>\u201e<strong>Der Tatvorwurf erf\u00fcllt nicht den Tatbestand des Versto\u00dfes gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassen nach \u00a7 17 Tierschutzgesetz, \u00a7 13 Strafgesetzbuch.\u201c<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Unter welchen Rechtsgrundlagen wird begr\u00fcndet, dass der Tatvorwurf hier den Tatbestand des Versto\u00dfes gegen das Tierschutzgesetz durch Unter-lassen nach \u00a7 17 Tierschutzgesetz, \u00a7 13 Strafgesetzbuch nicht erf\u00fcllt?<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">2.<strong> <\/strong>Zitat: <em>\u201e<strong>Der Vorwurf einer nicht ausreichenden Beantwortung von Fragen bzgl. des Forschungsprojektes von Prof. Dr. Wolf Singer erf\u00fcllt keinen Tatbestand.\u201c<\/strong><\/em><strong> <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Unter welchen Rechtsgrundlagen wird begr\u00fcndet, dass eine nicht ausreichende Beantwortung von Fragen aus der \u00d6ffentlichkeit im \u00f6ffentlichen Interesse durch die zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde keinen Tatbestand erf\u00fcllt?<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">3. Zitat: <strong>\u201e<em>Seitens des zust\u00e4ndigen Sachbearbeiters des Regierungspr\u00e4-sidiums in Darmstadt bestand keine Rechtspflicht zur Beantwortung von Fragen aus der interessierten \u00d6ffentlichkeit<\/em>.\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Unter welchen Rechtsgrundlagen wird begr\u00fcndet, dass seitens des zust\u00e4ndigen Sachbearbeiters des Regierungspr\u00e4sidiums in Darmstadt keine Rechtspflicht zur Beantwortung von Fragen aus der interessierten \u00d6ffentlichkeit bestand?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Insbesondere bitte ich um die Angabe der rechtlichen Bestimmungen aus der EU-Antikorruptionsvereinbarung in ihrer Umsetzung in den Informa-tionsfreiheitsgesetzen der L\u00e4nder (worauf ich mich in dieser Angelegenheit ausdr\u00fccklich berufen habe), die das Regierungspr\u00e4sidium in Darmstadt von seiner Rechtspflicht zur Beantwortung von Fragen aus der interessierten \u00d6ffentlichkeit befreien.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">4. Zitat: \u201e<strong><em>Die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit des Genehmigungsverfahrens eines Tierversuchs wird von der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde kontrolliert<\/em>\u201c.<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Welcher Tatbestand und welche Vorgehensweise begr\u00fcnden, dass die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit des Genehmigungsverfahrens in Falle dieser Tierversuche von der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde kontrolliert wurde? Mir liegen dar\u00fcber bis jetzt keine Informationen, obwohl ich zwei Fachaufsichtsbeschwerden am 05.04.2012 und am 11.04.12 eingereicht habe, die jedoch ignoriert wurden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">In Erwartung der gesetzeskonformen Begr\u00fcndungen der Punkte 1 bis 4 verbleibe ich<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">mit ehrenamtlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<div><span style=\"color: #800000;\"><strong>21.11.2012 \u2013 Beschwerde an das\u00a0 Hessische Ministerium der Justiz, f\u00fcr Integration und Europa, Wiesbaden wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt\/M.:<\/strong><\/span><\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>\u00a0<\/strong><\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betr.: <\/strong><strong>Tierschutz \u2013 Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer (Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung, Frankfurt am Main)<\/strong><\/div>\n<div style=\"padding-left: 30px;\"><strong><br \/>\nEinstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 24.09.12 (Staatsanwalt Lindgens \u2013 AZ 8940 Js 242427\/12)<\/strong><\/div>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M. (Siehe Anlage)<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Einstellung meiner Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 22.10.12 (Oberstaatsanwalt Dr. G\u00fcnther \u2013 AZ 3 Zs 2349\/12)<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Hier: Widerspruch und Beschwerde<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die o.g. Einstellungen meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 24.09.12 und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt\/M. am 22.10.12 wegen den Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer beim Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft begr\u00fcnden ihre Entscheidungen mit den pauschalen Aussagen, dass kein \u201e<em>Anfangsverdacht f\u00fcr eine strafbare Handlung<\/em>\u201c vorliegen w\u00fcrde bzw. weder \u201e<em>relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erw\u00e4gungen<\/em>\u201c meiner Beschwerde zu entnehmen seien. Diese Aussagen wirken befremdlich und willk\u00fcrlich, da ich sehr wohl 5 Anhaltpunkte zu meinem Verdacht auf strafbare Handlungen mit Quellen und Zitaten aus den Medien angef\u00fchrt habe, worauf die Staatsanwaltschaften jedoch mit keinem Wort eingegangen sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Dabei entsteht bei mir unwillk\u00fcrlich der Eindruck, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft sich in der Sache mit diesem wichtigen \u00f6ffentlichen Anliegen besch\u00e4ftigt haben (Verdacht auf Versto\u00df gegen das Grundgesetz), was damit dokumentiert wird, dass mir keine einzige Begr\u00fcndung zur Beurteilung und zur Ablehnung der von mir ausf\u00fchrlich ausgef\u00fchrten Anhaltspunkte aus meiner o.g. Beschwerde vom 05.10.12 gegeben wurde. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung meiner Aufz\u00e4hlung (siehe Anlage):<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>1.<\/strong> Wolf Singer selbst sagte in den Medien aus, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes von 2002 und die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang f\u00fcr seine Versuche in der Grundlageforschung nach seinem Daf\u00fcrhalten nicht zumutbar und nicht einzuhalten seien, und dass er f\u00fcr seine Forschungsantr\u00e4ge dadurch zum \u201e<em>Betrug<\/em>\u201c und zum \u201e<em>Schwindel<\/em>\u201c gezwungen sei. Er sei auch bereit, seinen Standpunkt bis zum Verfassungsgericht zu vertreten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>2.<\/strong> \u00c4hnliche Versuche in der Hirnforschung werden schon seit L\u00e4ngerem an mehreren Forschungsstandorten durchgef\u00fchrt. Dies bedeutet ein Versto\u00df gegen das TierSchG \u00a7 8, 1b:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\"><em>\u201eDie Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchsergebnis trotz Aussch\u00f6pfung der zug\u00e4nglichen Informationsm\u00f6glichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die \u00dcberpr\u00fcfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerl\u00e4sslich ist;<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Es ist hier anzumerken, dass an den Forschungsstandorten T\u00fcbingen, Bremen, M\u00fcnchen, Berlin, Bochum und Magdeburg \u00e4hnliche Versuche in der Hirnforschung langj\u00e4hrig durchgef\u00fchrt werden, wobei in M\u00fcnchen, Berlin, Bremen und Bochum die zust\u00e4ndigen und verantwortlichen Beh\u00f6rden bereits keine Genehmigungen f\u00fcr solche Versuche mehr erteilen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>3.<\/strong> Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgef\u00fchrten Tierversuche f\u00fcr die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Ich zitiere hier TierSchG \u00a7 7, (3):<\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\"><em>\u201eVersuche an Wirbeltieren d\u00fcrfen nur durchgef\u00fchrt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu l\u00e4nger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden f\u00fchren, d\u00fcrfen nur durchgef\u00fchrt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie f\u00fcr wesentliche Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier einschlie\u00dflich der L\u00f6sung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Wolf Singer erforscht mit seiner Grundlagenforschung keine wesentlichen Bed\u00fcrfnisse von Mensch oder Tier und sagt dar\u00fcber hinaus selbst in den Medien aus, dass er weniger dar\u00fcber wei\u00df, wie das Gehirn funktioniert, als er vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubte. Seine eigene Hauptthese in der Hirnforschung, die er mit seinen Tierexperimenten nachgewiesen haben will, ist in der Fachwelt sehr umstritten, sie kann nicht den Status der wissenschaftlichen Beweisbarkeit beanspruchen und betriff weder die Gesundheit noch das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren (Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. Nicht-Existenz Gottes).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>4.<\/strong> Das Gesetz fordert die F\u00f6rderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden (Zentralstelle ZEBET) \u2013 TierSchG \u00a77 (2):<\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\">\u201e<em>Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerl\u00e4sslich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu pr\u00fcfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann<\/em>.\u201c<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Es ist nicht ersichtlich, dass die Zentralstelle ZEBET vor Erteilung der Genehmi-gungen bem\u00fcht wurde und dass andere Methoden oder Verfahren bei diesen langj\u00e4hrigen Tierversuchen am Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt in Erw\u00e4gung gezogen wurden. Es ist zum Beispiel seit Jahrzehnten m\u00f6glich, die Erforschung der grundlegenden Mechanismen der Informationsverarbeitung im Gehirn mit freiwilligen menschlichen Probanden durch nicht invasive Forschungs-methoden zu betreiben und dies wurde z.B. bereits in den 80igen Jahren mit den bekannten Libet-Experimente experimentiert oder z.B. auch seit Jahrzehnten durch moderne Forschungsverfahren wie die transkranielle Magnetstimulation (TMS), siehe: <strong><a href=\"http:\/\/www.aerzte-gegen-tierversuche.de\/component\/content\/article\/52-dritte-ebene\/538-hirnforschung-mit-sinn-und-verstand--ohne-affen\" target=\"_blank\">Hirnforschung mit Sinn und Verstand \u2013 ohne Affen!<\/a><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">In diesem Zusammenhang zitiere ich zwei Experte aus der Fachwelt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\">Zitat: \u201c<em>Selbst wenn einige Tiere klare Anzeichen der Zustimmung zur Teilnahme an aggressiven Experimenten geben k\u00f6nnten, g\u00e4be es f\u00fcr jeden moralisch akzeptablen Tierversuch ein moralisch akzeptables und \u00fcberdies \u00fcber therapeutische Zwecke aussagekr\u00e4ftigeres freiwilliges Humanexperiment.\u201d<br \/>\n<\/em>Prof. Jean-Claude Wolf, Professor f\u00fcr Ethik und politische Philosophie, Schweiz<\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\">Zitat: \u201c<em>Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur f\u00fcr die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur f\u00fcr das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederk\u00e4uern zu schlie\u00dfen<\/em>.\u201d<br \/>\nProf. Dr. Klaus G\u00e4rtner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Leiter des Instituts f\u00fcr Versuchstierkunde sowie der Zentralen Tierlaboratorien an der Medizinischen Hochschule Hannover, in Diagnosen, 9. Sept. 1978<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>5.<\/strong> Mehrere \u00c4u\u00dferungen von Wolf Singer in den Medien deuten darauf hin, dass er schon langj\u00e4hrig f\u00fcr die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie mit Tieren forscht, was eine Irref\u00fchrung der \u00d6ffentlichkeit bedeuten w\u00fcrde: Das Max-Planck-Institut f\u00fcr Hirnforschung ist eine Einrichtung der Max Planck Gesellschaft f\u00fcr die Grundlagenforschung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht die pauschale Behauptung der Staats-anwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nicht gerechtfertigt, dass meine Strafanzeige keine Schilderung eines konkreten Tatvorwurfs bzw. Tatgeschehens enthalten w\u00fcrde und dass kein Anfangsverdacht f\u00fcr strafbare Handlungen im Rahmen dieser Tierversuche vorliegen w\u00fcrde. Dar\u00fcber hinaus ist die Rechtsverfolgung seitdem Art. 20 a in Grundgesetz verankert ist, eine Rechtsverpflichtung an den Staat.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich berufe mich weiterhin auf \u00a7 258 und 258 a StGB, sowie auf \u00a7 12 StGB, auf Art. 20 a Grundgesetz und auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008 und bitte Sie in dieser Angelegenheit Kl\u00e4rung des Sachverhaltens herbeizuf\u00fchren und diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit ehrenamtlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a0<\/strong>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">2. <span style=\"text-decoration: underline;\">ZUR RECHTSM\u00c4SSIGKEIT DER VERLEIHUNG DES BUNDESVERDIENSTKREUZES AN PROF. DR. WOLF SINGER<\/span>:<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<br \/>\n<\/span>26.01.12: E-Mail-Anfrage an den Staatsminister Michael Boddenberg<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>An Herrn Staatsminister Michael Boddenberg \u2013 Hessische Landesregierung<br \/>\nDatum: 26.01.12<br \/>\nBetr: <\/strong><a href=\"http:\/\/www.hessen.de\/irj\/hessen_Internet?rid=HStK_15\/hessen_Internet\/nav\/dea\/dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65,f2a40f55-fc5d-b131-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=f2a40f55-fc5d-b131-f012-f31e2389e481%26overview=true.htm&amp;uid=dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65\" target=\"_blank\"><strong>Pressemitteilung v. 12.08.2011<\/strong><\/a><strong> des Landesportals Hesse unter dem Titel \u201eBundesverdienstkreuz 1. Klasse f\u00fcr Professor Wolf Singer aus Frankfurt a. M.\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrter Herr Staatsminister Boddenberg,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">in der o.g. Pressemitteilung erw\u00e4hnen Sie anl\u00e4sslich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Professor Wolf Singer sein Engagement f\u00fcr den Tierschutz: Zitat \u201e<em>Beispielsweise m\u00f6chte ich Ihr Wirken als Vorsitzender der Kommission des Tierschutzrechts [&#8230;] nennen. Die Liste ist lang und Ausdruck Ihres \u00fcberragenden Engagements<\/em>.\u201c Zitatende<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Erw\u00e4hnung eines Engagements von Prof. Wolf Singer f\u00fcr den Tierschutz wirkt \u00e4u\u00dferst befremdlich und sogar geradezu schockierend: Prof. Wolf Singer ist im Gegenteil als ber\u00fcchtigter Tierexperimentator in der \u00d6ffentlichkeit bekannt, der seit 30 Jahren entsetzliche und stark umstrittene Experimente an hochempfindlichen Tieren durchf\u00fchrt (insbesondere an Primaten und Katzen). Hier m\u00f6chte ich Sie zum Beispiel \u00fcber die Stellungnahme des Vereins \u201e\u00c4rzte gegen Tierversuche e.V.\u201c in Kenntnis setzen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong><a href=\"http:\/\/www.aerzte-gegen-tierversuche.de\/presse\/pressearchiv\/834-pressearchiv-2011.html?start=19\" target=\"_blank\"><em>Zitat<\/em><\/a><em>: <\/em><\/strong><strong><em>Pressearchiv 2011 \u2013 12.08.2011 \u2013 Orden f\u00fcr Tierqu\u00e4ler:<br \/>\nHirnforscher Singer erh\u00e4lt Bundesverdienstkreuz<\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>Der umstrittene Neurowissenschaftler Prof. Wolf Singer vom Max-Planck-Institut f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt\/M. erh\u00e4lt f\u00fcr seine Arbeit heute das Bundesverdienstkreuz. Der bundesweite Verein \u00c4rzte gegen Tierversuche h\u00e4lt die Ehrung f\u00fcr eine Fehlentscheidung, da Singer qualvolle Tierversuche an Affen und Katzen durchf\u00fchrt.<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><em>\u00bbDass jemand, der soviel Tierleid auf dem Gewissen hat, f\u00fcr seine Untaten auch noch geehrt wird, ist sch\u00e4ndlich\u00ab, meint Dr. med. vet. Corina Gericke, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei \u00c4rzte gegen Tierversuche. Nach Aussage des Vereins ist Singer seit Jahren an qualvollen Tierversuchen beteiligt.[&#8230;]\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Vor diesem Hintergrund kann ich mir keine Verdienste von Prof. Wolf Singer f\u00fcr den Tierschutz vorstellen und habe auch keine Informationen aus den \u00fcblichen Quellen \u00fcber sein Wirken als Vorsitzender einer \u201e<em>Kommission des Tierschutzrechts<\/em>\u201c gefunden, die Sie bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes erw\u00e4hnt haben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich bitte um Mitteilung, wer die zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde, sowie die zust\u00e4ndige und verantwortliche Abteilung f\u00fcr eine Auskunftserteilung \u00fcber die genauen Verdienste und \u201e<em>das \u00fcberragende Engagement<\/em>\u201c von Prof. Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts ist, die eine Erw\u00e4hnung bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes gerechtfertigt haben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich danke im voraus und verbleibe<br \/>\nmit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">18.02.12: Erste Erinnerung an Staatsminister Michael Boddenberg:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>An Herrn Staatsminister Michael Boddenberg \u2013 Hessische Landesregierung<br \/>\nDatum: 18.02.12<br \/>\nBetr: <\/strong><a href=\"http:\/\/www.hessen.de\/irj\/hessen_Internet?rid=HStK_15\/hessen_Internet\/nav\/dea\/dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65,f2a40f55-fc5d-b131-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=f2a40f55-fc5d-b131-f012-f31e2389e481%26overview=true.htm&amp;uid=dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65\" target=\"_blank\"><strong>Pressemitteilung v. 12.08.2011<\/strong><\/a><strong> des Landesportals Hesse unter dem Titel \u201eBundesverdienstkreuz 1. Klasse f\u00fcr Professor Wolf Singer aus Frankfurt a. M.\u201c<br \/>\nMeine Anfrage vom 26.01.12 (nachstehend)<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrter Herr Staatsminister Boddenberg,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">im Rahmen der EU-Antikorruptionsvereinbarung berufe ich mich auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen und bitte dringend um Beantwortung meiner o.g. Anfrage bis zum 01.03.2012.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>\u00a0<strong><span style=\"color: #993300;\">02.03.12: Zweite Erinnerung an Staatsminister Michael Boddenberg:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>An Herrn Staatsminister Michael Boddenberg \u2013 Hessische Landesregierung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betr: <\/strong><a href=\"http:\/\/www.hessen.de\/irj\/hessen_Internet?rid=HStK_15\/hessen_Internet\/nav\/dea\/dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65,f2a40f55-fc5d-b131-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=f2a40f55-fc5d-b131-f012-f31e2389e481%26overview=true.htm&amp;uid=dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65\" target=\"_blank\"><strong>Pressemitteilung v. 12.08.2011<\/strong><\/a><strong> des Landesportals Hesse<br \/>\nunter dem Titel \u201eBundesverdienstkreuz 1. Klasse f\u00fcr Professor Wolf Singer aus Frankfurt a. M.\u201c<br \/>\nMeine Anfrage vom 26.01.12 und meine Erinnerung vom 18.02.12 (nachstehend)<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrter Herr Staatsminister Boddenberg,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Bitte haben Sie Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, dass ich aufgrund Art. 20 Nr. 3 GG und \u00a7 258 StGB auf eine Antwort auf meine Anfrage vom 26.01.12 bestehen m\u00f6chte, ehe ich mich zur Einreichung einer Beschwerde veranlasst sehe.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">In diesem Sinne bedanke ich mich f\u00fcr eine Beantwortung meiner Anfrage bis zum 31.03.12 und verbleibe<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\"><strong>28.03.12: E-Mail-Antwort des\u00a0Staatsministers Michael Boddenberg:<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\"><strong>Datum: 28.03.2012<br \/>\nIhre Anfrage an Herrn Staatsminister Boddenberg<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Lopez,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">haben Sie vielen Dank f\u00fcr Ihre Anfrage an Herrn Staatsminister Boddenberg.<br \/>\nSie hatten um Mitteilung gebeten, wer die zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde f\u00fcr eine Auskunftserteilung im Hinblick auf die Verleihung des Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Herr Professor Dr. Wolf Singer ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Hierzu darf ich Ihnen wie folgt antworten:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Entscheidung, wer mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wird, obliegt ausschlie\u00dflich dem Bundespr\u00e4sidenten. Die Mitglieder der L\u00e4nderkabinette, das sind in Hessen die Staatsminister und Staatssekret\u00e4re, d\u00fcrfen im Namen des Bundespr\u00e4sidenten die verliehenen Verdienstorden lediglich aush\u00e4ndigen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Zum Zwecke einer gleichm\u00e4\u00dfigen Wahrnehmung des Vorschlagsrechts hat der Bundespr\u00e4sident verbindliche Ausf\u00fchrungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland erlassen. Er kann aber auch selbst initiativ Vorschl\u00e4ge machen. Die Anregung ist nach einem mit dem Bundespr\u00e4sidialamt und den L\u00e4ndern abgestimmten Verfahren unter Beteiligung der fachlich zust\u00e4ndigen Stellen und unter Einbeziehung der bekannten und bezeichneten Leistungen eingehend gepr\u00fcft worden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich bitte um Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, dass mir aufgrund des in Ordensangelegenheiten geltenden Grundsatzes der Vertraulichkeit dar\u00fcber hinaus keine weiteren Ausk\u00fcnfte m\u00f6glich sind. Ich darf jedoch f\u00fcr weitere Ausk\u00fcnfte an das Bundespr\u00e4sidialamt und die dort zust\u00e4ndige Abteilung f\u00fcr Ordensangelegenheiten verweisen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Zum Sachverhalt insgesamt haben Sie bereits am 9. Februar 2012 eine Email aus dem Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt erhalten. Als die f\u00fcr die Genehmigung von Tierversuchen zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde hat sie Ihnen die gesetzlichen Grundlagen und Verfahren erl\u00e4utert. In diesem Zusammenhang hebe ich hervor, dass es sich bei Tierversuchen stets um Einzelfallentscheidungen handelt, die nach Konsultation der beteiligten Tierschutzorganisationen vorgenommen werden. Auf diese Weise wird den Belangen des Tierschutzes im Rahmen der Grundlagenforschung in besonderer Weise Rechnung getragen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nIm Auftrag<br \/>\nChristian G\u00fcnzel<br \/>\nPers\u00f6nlicher Referent<br \/>\ndes Hessischen Ministers f\u00fcr Bundesangelegenheiten<br \/>\nund Bevollm\u00e4chtigten des Landes Hessen beim Bund<br \/>\nHessische Staatskanzlei<br \/>\nGeorg-August-Zinn-Stra\u00dfe 1<br \/>\n65183 Wiesbaden<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">10.04.2012 &#8211; Anfrage an Bundespr\u00e4sidenten Joachim Gauck:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>An Herrn Bundespr\u00e4sidenten Joachim Gauck<br \/>\nBundespr\u00e4sidialamt &#8211; Abteilung Orden und Ehrungen<br \/>\nDatum: 10.04.2012<br \/>\nBetr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrter Herr Bundespr\u00e4sident Gauck,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">gem\u00e4\u00df einer <a href=\"http:\/\/www.hessen.de\/irj\/hessen_Internet?rid=HStK_15\/hessen_Internet\/nav\/dea\/dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65,f2a40f55-fc5d-b131-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=f2a40f55-fc5d-b131-f012-f31e2389e481%26overview=true.htm&amp;uid=dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65\" target=\"_blank\">Pressemitteilung vom 12.08.2011 im Landesportal Hesse <\/a>wurde den Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer verliehen, u.a. neben Verdiensten im wirtschaftlichen Bereich auch wegen Verdiensten f\u00fcr sein \u00fcberragendes Engagement f\u00fcr den Tierschutz:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\">\u201e<em>Beispielsweise m\u00f6chte ich Ihr Wirken als Vorsitzender der Kommission des Tierschutzrechts [&#8230;] nennen. Die Liste ist lang und Ausdruck Ihres \u00fcberragenden Engagements<\/em>.\u201c<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Erw\u00e4hnung eines Engagements von Prof. Wolf Singer f\u00fcr den Tierschutz wirkt \u00e4u\u00dferst befremdlich und sogar geradezu schockierend: Prof. Wolf Singer ist im Gegenteil als ber\u00fcchtigter Tierexperimentator in der \u00d6ffentlichkeit bekannt, der seit 30 Jahren entsetzliche und stark umstrittene Experimente an hochempfindlichen Tieren durchf\u00fchrt (insbesondere an Primaten und Katzen). Hier m\u00f6chte ich Sie zum Beispiel \u00fcber die Stellungnahme des Vereins \u201e<em>\u00c4rzte gegen Tierversuche e.V.<\/em>\u201c in Kenntnis setzen:<strong><em>\u00a0<\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\"><strong><em><a href=\"http:\/\/www.aerzte-gegen-tierversuche.de\/presse\/pressearchiv\/834-pressearchiv-2011.html?start=19\" target=\"_blank\">Pressearchiv 2011 \u2013 12.08.2011 \u2013 Orden f\u00fcr Tierqu\u00e4ler<\/a>:<br \/>\nHirnforscher Singer erh\u00e4lt Bundesverdienstkreuz<\/em><\/strong><br \/>\n<em><br \/>\nDer umstrittene Neurowissenschaftler Prof. Wolf Singer vom Max-Planck-Institut f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt\/M. erh\u00e4lt f\u00fcr seine Arbeit heute das Bundesverdienstkreuz. Der bundesweite Verein \u00c4rzte gegen Tierversuche h\u00e4lt die Ehrung f\u00fcr eine Fehlentscheidung, da Singer qualvolle Tierversuche an Affen und Katzen durchf\u00fchrt.<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 90px;\">\u00bbDass jemand, der soviel Tierleid auf dem Gewissen hat, f\u00fcr seine Untaten auch noch geehrt wird, ist sch\u00e4ndlich\u00ab, meint Dr. med. vet. Corina Gericke, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei \u00c4rzte gegen Tierversuche. Nach Aussage des Vereins ist Singer seit Jahren an qualvollen Tierversuchen beteiligt.[&#8230;]\u201c<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Vor diesem Hintergrund kann ich mir keine Verdienste von Prof. Wolf Singer f\u00fcr den Tierschutz vorstellen und habe am 26.01.12 Herrn Staatsminister Michael Boddenberg gebeten, mir den Namen der zust\u00e4ndigen und verantwortlichen Beh\u00f6rde f\u00fcr eine Auskunftserteilung \u00fcber die genauen Verdienste und \u201e<em>das \u00fcberragende Engagement<\/em>\u201c von Prof. Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts zu nennen, die eine Erw\u00e4hnung bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes gerechtfertigt haben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Nach zwei Erinnerungen meinerseits wegen Nicht-Beantwortung meiner Anfrage hat mir schlie\u00dflich Staatsminister Boddenberg am 28.03.12 antworten lassen, dass die Entscheidung, wer mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wird, ausschlie\u00dflich dem Bundespr\u00e4sidenten obliegt, und mich f\u00fcr Ausk\u00fcnfte \u00fcber diese Entscheidung an das Bundespr\u00e4sidialamt und die dort zust\u00e4ndige Abteilung f\u00fcr Ordensangelegenheiten verwiesen (siehe nachstehend E-Mail vom pers\u00f6nlichen Referenten des Staatsministers Boddenberg).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Dar\u00fcber hinaus hat Staatsminister Michael Boddenberg in dieser E-Mail auch kurz zum Sachverhalt insgesamt Stellung genommen und meine separate Anfrage an das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt erw\u00e4hnt, womit ich unter Berufung auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung als zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde f\u00fcr die Genehmigung der Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer aufgefordert hatte, mir Ausk\u00fcnfte \u00fcber den sehr intransparenten Sachverhalt um diese Genehmigungen zu erteilen. Ich vermute n\u00e4mlich einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei den Tierversuchen des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer, die einer Auszeichnung widersprechen w\u00fcrden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Entgegen dem Eindruck, der bei der Formulierung dieser E-Mail vom Staatsminister Boddenberg erweckt werden k\u00f6nnte, wurden mir keine Antworte auf meine drei gezielte Fragen vom 10. Januar 2012 durch das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt erteilt, so da\u00df ich mich veranlasst f\u00fchlte, am 05.04.2012 eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Landesparlament Hessen wegen gesetzwidrigem Verhalten dieser Beh\u00f6rde einzureichen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir Ausk\u00fcnfte \u00fcber die positiven Vorg\u00e4nge der Hirnforschung von Prof. Dr. Wolf Singer und \u00fcber die Rahmenbedingungen zu erteilen, die eine Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse gerechtfertigt haben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">F\u00fcr eine Antwort bis zum 9. Mai 2012 bedanke ich mich im voraus und verbleibe<br \/>\nmit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Jocelyne Lopez<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Mitunterzeichnende:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Gabriele Menzel<br \/>\nDagmar Seliger<br \/>\nRoswitha Taenzler<br \/>\nGisela Urban<br \/>\nAktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">11.05.2012 &#8211; Erinnerung an den Bundespr\u00e4sidenten Joachim Gauck<br \/>\n<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>An Herrn Bundespr\u00e4sidenten Joachim Gauck<br \/>\nBundespr\u00e4sidialamt \u2013 Abteilung Orden und Ehrungen<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer<br \/>\nMeine Anfrage vom 10.04.2012 <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrter Herr Bundespr\u00e4sident Gauck,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">mit gro\u00dfer Verwunderung habe ich die Nichtbeantwortung meiner o.g. Anfrage \u00fcber die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer hingenommen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Verleihung einer solchen Auszeichnung an einen ber\u00fcchtigten Tierexperimentator und in der Fachwelt umstrittenen Neurowissenschaftler wurde in einem wahrscheinlich sehr gro\u00dfen Teil der Bev\u00f6lkerung als schockierende Fehlentscheidung entgegengenommen, wie die in meiner Anfrage zitierte Reaktion des Vereins \u00c4rzte gegen Tierversuche e.V. es zum Beispiel dokumentiert. Das Unverst\u00e4ndnis \u00fcber wichtige gesellschaftlich-politische Entscheidungen, die f\u00fcr die B\u00fcrger intransparent und unangemessen wirken, kann nur gro\u00dfe Unzufriedenheit hervorrufen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">In diesem Zusammenhang empfinde ich die Nichtbeantwortung meiner Anfrage als \u00e4u\u00dferst entt\u00e4uschend. An wen sollen sich die B\u00fcrger f\u00fcr wichtige Belange des gesellschaftlichen Lebens wenden, die sie ber\u00fchren und beunruhigen, wenn die oberste Instanz unseres Landes keine Kenntnis davon nimmt?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich w\u00fcrde mich auf eine sachbezogene Antwort meiner Anfrage bis zum<br \/>\n30. Mai 2012 sehr freuen und bedanke mich daf\u00fcr im voraus.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong><br \/>\nMitunterzeichnende:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Gabriele Menzel<br \/>\nGerhard Oesterreich<br \/>\nDagmar Seliger<br \/>\nRoswitha Taenzler<br \/>\nGisela Urban<br \/>\nAktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.<br \/>\nArbeitskreis Tierschutz G\u00fctersloh \u2013 Menschen f\u00fcr Tierrechte<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">22.05.12 &#8211; Antwort des Bundespr\u00e4sidenten Joachim Gauck wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betr.: Ihre Anfrage vom 10. April 2012<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<br \/>\n<\/span><\/strong>Sehr geehrte Frau Lopez,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">f\u00fcr Ihre E-Mails vom 10. April 2012 und 11. Mai 2012 an Bundespr\u00e4sident Joachim Gauck danke ich Ihnen. Er hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten. In Ihren Zuschriften, die Sie zeitgleich unter <a href=\"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/\">https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/<\/a> ver\u00f6ffentlicht haben, \u00e4u\u00dfern Sie sich kritisch zu der Auszeichnung von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer und bitten um n\u00e4here Ausk\u00fcnfte. Ich bitte um Nachsicht, dass meine Antwort sich wegen der vorrangigen Erledigung termingebundener Aufgaben verz\u00f6gert hat. Zugleich m\u00f6chte ich darauf hinweisen, dass offene Briefe \u00fcblicherweise nicht beantwortet werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Am 16. Mai 2011 hat der damalige Bundespr\u00e4sident Christian Wulff Herrn Professor Singer auf Vorschlag des Hessischen Ministerpr\u00e4sidenten f\u00fcr seine besonderen Verdienste um den Forschungsstandort Deutschland das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Herr Professor Singer geh\u00f6rt zu den weltweit f\u00fchrenden Neurowissenschaftlern und gilt als Kopf der modernen Neurowissenschaften in Deutschland. Die Ergebnisse seiner experimentellen Forschungen sind von weitreichender Bedeutung und liefern einen grundlegenden Beitrag zum Verst\u00e4ndnis neuronaler Mechanismen und Prozesse. F\u00fcr sein Wirken wurde er bereits mehrfach geehrt, z. B. mit dem \u201cCommunicator-Preis \u2013 Wissenschaftspreis des Stifterverbandes\u201d der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Zudem engagiert sich Herr Professor Singer weit \u00fcber seine beruflichen Verpflichtungen hinaus f\u00fcr die Belange der Wissenschaft. Auch geh\u00f6rt er zahlreichen Kuratorien, Fachbeir\u00e4ten und -verb\u00e4nden, wissenschaftlichen Kommissionen und Akademien an, wie z. B. dem Kuratorium der Gemeinn\u00fctzigen Hertie-Stiftung und der P\u00e4pstlichen Akademie der Wissenschaften in Rom.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich darf Ihnen versichern, dass der Ordensverleihung ein sehr sorgf\u00e4ltiges und umfangreiches Pr\u00fcfverfahren vorausging, an dem zahlreiche fachliche Stellen beteiligt waren. Dabei wurde auch das Thema Tierschutz gesehen. Herr Professor Singer bewegt sich mit seinen Forschungen im rechtlichen Rahmen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Es ist dem Bundespr\u00e4sidenten bewusst, dass die Verdienste von Pers\u00f6nlichkeiten um das Gemeinwohl in der Bev\u00f6lkerung durchaus unterschiedlich bewertet werden und eine Auszeichnung nicht gleicherma\u00dfen auf eine allgemeine Zustimmung st\u00f6\u00dft, insbesondere dann nicht, wenn wie im Falle dieser Verleihung das hohe Gut des Tierschutzes, das als Staatsziel in der Verfassung verankert ist, betroffen ist. Ich darf Ihnen best\u00e4tigen, dass dem Bundespr\u00e4sidenten gesellschaftliches Engagement zugunsten des Schutzes der Tiere ein besonderes Anliegen ist, das er ebenfalls immer wieder mit der Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sichtbar hervorhebt und w\u00fcrdigt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Auch wenn Sie sich der Entscheidung des Bundespr\u00e4sidenten nicht anschlie\u00dfen k\u00f6nnen, hoffe ich, dass ich Ihnen mit diesen Erl\u00e4uterungen seine Beweggr\u00fcnde n\u00e4her bringen konnte.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nSusanne Bos-Eisolt<br \/>\nLeiterin der Ordenskanzlei<br \/>\nBundespr\u00e4sidialamt<br \/>\nSpreeweg 1, 10557 Berlin<br \/>\nInternet: www.bundespraesident.de<\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\"><strong>24.05.12 &#8211; Erste Beschwerde an die Ordenskanzlei des\u00a0Bundespr\u00e4sidialamtes:<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>An Herrn Bundespr\u00e4sidenten Joachim Gauck<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer<br \/>\nMeine Anfrage vom 10.04.2012<br \/>\nMeine Erinnerung vom 11.05.12<br \/>\nAntwort vom 22.05.2012 der Ordenskanzlei \u2013 Bundespr\u00e4sidialamt (nachstehend)<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrter Herr Bundespr\u00e4sident Gauck,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">ich erhebe Widerspruch und Beschwerde gegen die im Betreff genannte Antwort der Ordenskanzlei auf meine Anfrage hinsichtlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer: Ich sehe meine rechtlich begr\u00fcndeten punktuellen Fragen als nicht beantwortet an.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Bei der Verleihung einer Auszeichnung wie das Bundesverdienstkreuz hat die gesamte Bev\u00f6lkerung Deutschlands Anspruch auf Transparenz der Verdienste der geehrten Personen im Dienste der Allgemeinheit und auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es m\u00fcssen in der Regel \u00fcberdurchschnittliche Leistungen erbracht werden, die die Begr\u00fcndung zulassen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Aufz\u00e4hlung der Beziehungen und Freunden der geehrten Person hebt nicht das nationale Recht auf, denn niemand steht \u00fcber dem Gesetz. Ich kann demzufolge diese Aufz\u00e4hlung nicht so stehenlassen und sehe mich veranlasst, mich weiterhin f\u00fcr eine Kl\u00e4rung der Begr\u00fcndung der Entscheidung Ihres Vorg\u00e4ngers Christian Wulff einzusetzen. Auch die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Entscheidung muss gepr\u00fcft werden, wobei in einem Rechtsstaat der B\u00fcrger als Souver\u00e4n in der Verantwortung und in der Pflicht steht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Weder die Aufz\u00e4hlung der Beziehungen von Prof. Dr. Wolf Singer noch die Darstellung seiner Verdienste im wirtschaftlichen Bereich f\u00fcr den Forschungsstandort Deutschland d\u00fcrfen begr\u00fcnden, da\u00df das seit 2002 in der deutschen Verfassung verankerte Staatsziel des Tierschutzes missachtet wird. Es besteht n\u00e4mlich ein Verdacht auf Versto\u00df gegen das Grundgesetz der langj\u00e4hrigen Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer und zwei Fachaufsichtsbeschwerden wurden in diesem Zusammenhang am 05.04.12 und am 11.04.12 vor dem Landesparlament Hessen eingereicht, wegen gesetzwidrigem Verhalten der Beh\u00f6rde, die diese Experimente genehmigt (Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt), ebenso hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Vor diesem Hintergrund kann ich die im Betreff genannte Antwort der Ordenskanzlei nicht hinnehmen und erlaube mir die Frage, wer bei unterschiedlichen Auffassungen die zust\u00e4ndige und verantwortliche Beh\u00f6rde oder zust\u00e4ndige und verantwortliche Volksvertretung f\u00fcr die Kl\u00e4rung dieses Sachverhaltes ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich w\u00fcrde mich auf eine Beantwortung meiner Frage bis zum 21.06.2012 freuen und verbleibe<br \/>\nmit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Jocelyne Lopez<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Mitunterzeichnende:<br \/>\n<\/strong><br \/>\nGabriele Menzel<br \/>\nGerhard Oesterreich<br \/>\nDagmar Seliger<br \/>\nRoswitha Taenzler<br \/>\nGisela Urban<br \/>\nAktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.<br \/>\nArbeitskreis Tierschutz G\u00fctersloh \u2013 Menschen f\u00fcr Tierrechte<\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\"><strong>07.06.12 &#8211; E-Mail-Antwort der Ordenskanzlei auf unsere Beschwerde vom 24.05.2012:<br \/>\n<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Von der Leiterin der Ordenskanzlei, Bundespr\u00e4sidialamt, Berlin<br \/>\n<\/strong><strong>Datum 07.06.12<br \/>\n<\/strong><strong>Ihre Anfrage vom 24. Mai 2012<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Lopez,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">f\u00fcr Ihre E-Mail vom 24. Mai 2012 danke ich Ihnen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sie bringen darin zum Ausdruck, dass Sie weiterhin nicht mit der Entscheidung des Bundespr\u00e4sidenten, Herrn Prof. Dr. Wolf Singer, zu ehren, einverstanden sind, trotz der Ihnen \u00fcbermittelten Erl\u00e4uterungen der Beweggr\u00fcnde.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Hierzu m\u00f6chte ich Ihnen mitteilen, dass das Gesetz \u00fcber Titel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz) die Stiftungs- und Verleihungsbefugnis f\u00fcr Orden und Ehrenzeichen ausdr\u00fccklich dem Bundespr\u00e4sidenten zugewiesen hat (\u00a7 3 Abs. 1 des Ordensgesetzes). Verleihungen sind Pr\u00e4sidialakte, die auf der Grundlage und in Beachtung der Stiftungserlasse ergehen. Es handelt sich bei einer Verleihung um einen au\u00dferrechtlichen Gunsterweis, der keiner Begr\u00fcndung bedarf. Die Ordensverleihung dient dem Dank und der Anerkennung eines rechtlich nicht erzwingbaren Verhaltens. Aufgrund dieses Charakters sind Ordensverleihungen gerichtlich nicht nachpr\u00fcfbare, au\u00dferrechtliche Gunsterweise, die gerichtlicher Nachpr\u00fcfung weder bei positiver noch bei negativer Entscheidung des Verleihungsberechtigten unterliegen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Zudem m\u00f6chte ich abschlie\u00dfend darauf hinweisen, dass ein wesentliches Element des Ordenswesens der Grundsatz der Vertraulichkeit der Ordensangelegenheiten ist (Ziffer VIII der Ausf\u00fchrungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nSusanne Bos-Eisolt<br \/>\nLeiterin der Ordenskanzlei<br \/>\nBundespr\u00e4sidialamt<br \/>\nSpreeweg 1, 10557 Berlin<br \/>\nInternet: <a href=\"http:\/\/www.bundespraesident.de\/\">http:\/\/www.bundespraesident.de<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\"><strong>10.06.12 &#8211; Zweite Beschwerde an die Ordenskanzlei des Bundespr\u00e4sidialamtes:<br \/>\n<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>An Frau Susanne Bos-Eisolt, Leiterin der Ordenskanzlei, Bundespr\u00e4sidialamt, Berlin<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer<\/strong><br \/>\n<strong>Meine Anfrage vom 10.04.2012<\/strong><br \/>\n<strong>Meine Erinnerung vom 11.05.12<\/strong><br \/>\n<strong>Ihre Antwort vom 22.05.2012 (nachstehend)<\/strong><br \/>\n<strong>Mein Widerspruch und Beschwerde vom 24.05.12 (nachstehend)<\/strong><br \/>\n<strong>Ihre Antwort vom 07.06.12 (nachstehend)<\/strong><br \/>\n<strong>Heutiger Widerspruch und Beschwerde<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Bos-Eisolt,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">ich danke f\u00fcr Ihre o.g. Antwort vom 07.06.12 auf meine Beschwerde vom 24.05.12 in der im Betreff genannten Angelegenheit.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Leider kann ich auch Ihre erneute Antwort nicht unwidersprochen hinnehmen. Es ergibt sich aus meiner Sicht zwischen Ihren beiden Antworten ein grunds\u00e4tzlicher Widerspruch, der dringend Kl\u00e4rung bedarf:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">1) Am 22.05.2012 stellten Sie auf meine Anfrage hin die Begr\u00fcndungen dar, die nach einem \u201e <em>sehr sorgf\u00e4ltigen und umfangreichen Pr\u00fcfverfahren<\/em>\u201c zu der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer durch den ehemaligen Bundespr\u00e4sidenten Christian Wulff zugrunde gelegt wurden:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Zitat Frau Bos-Eisolt: \u201e<em>Ich darf Ihnen versichern, dass der Ordensverleihung ein sehr sorgf\u00e4ltiges und umfangreiches Pr\u00fcfverfahren vorausging, an dem zahlreiche fachliche Stellen beteiligt waren. Dabei wurde auch das Thema Tierschutz gesehen<\/em>.\u201c<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">2) In meiner Antwort als Widerspruch und Beschwerde vom 24.05.12 habe ich beanstandet, dass die von Ihnen aufgef\u00fchrten Verdienste von Prof. Dr. Wolf Singer aus meiner Sicht keine stichhaltigen Begr\u00fcndungen f\u00fcr die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes durch Christian Wulff darstellen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Zitat Jocelyne Lopez: \u201e<em>Weder die Aufz\u00e4hlung der Beziehungen von Prof. Dr. Wolf Singer noch die Darstellung seiner Verdienste im wirtschaftlichen Bereich f\u00fcr den Forschungsstandort Deutschland d\u00fcrfen begr\u00fcnden, da\u00df das seit 2002 in der deutschen Verfassung verankerte Staatsziel des Tierschutzes missachtet wird. Es besteht n\u00e4mlich ein Verdacht auf Versto\u00df gegen das Grundgesetz der langj\u00e4hrigen Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer und zwei Fachaufsichtsbeschwerden wurden in diesem Zusammenhang am 05.04.12 und am 11.04.12 vor dem Landesparlament Hessen eingereicht, wegen gesetzwidrigem Verhalten der Beh\u00f6rde, die diese Experimente genehmigt (Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt), ebenso hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung<\/em>.\u201c<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">3) In Ihrer Antwort vom 07.06.12 f\u00fchren Sie widerspr\u00fcchlicher Weise dann neu aus, dass die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes keiner Begr\u00fcndung bedarf:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Zitat Frau Bos-Eisolt: \u201e<em>Es handelt sich bei einer Verleihung um einen au\u00dferrechtlichen Gunsterweis, der keiner Begr\u00fcndung bedarf<\/em>.\u201c<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Aus dieser Aussage darf man dann schlie\u00dfen, dass in diesem Fall doch kein &#8222;<em>sehr sorgf\u00e4ltiges und umfangreiches Pr\u00fcfverfahren<\/em>\u201c stattgefunden hat, sondern dass der ehemalige Bundespr\u00e4sident Christian Wulff die Verleihung als \u201e<em>Gunsterweis, der keiner Begr\u00fcndung bedarf<\/em>\u201c erteilt hat.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">:<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Diese Aussage, dass die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes \u201e<em>ein Gunsterweis, der keiner Begr\u00fcndung bedarf<\/em>\u201c sei, steht aus meiner Sicht in Widerspruch zu drei Tatsachen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">1) zu der Tatsache, dass Sie in Ihrer Antwort vom 22.05.12 doch Begr\u00fcndungen dargelegt haben;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">2) zu der Tatsache, dass die Ordenskanzlei sehr wohl zust\u00e4ndig f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Begr\u00fcndungen einer Ordensverleihung ist, wie es zum Beispiel aus Informationen aus den Medien hervorgeht, siehe Wikipedia: <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Ordenskanzlei\" target=\"_blank\">http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Ordenskanzlei<\/a><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Zitat Wikipedia: \u201e<em>Die Ordenskanzlei ist eine Dienststelle im Bundespr\u00e4sidialamt der Bundesrepublik Deutschland und befindet sich in Berlin. Sie ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Pr\u00fcfung von Auszeichnungsvorschl\u00e4gen, insbesondere bei der Verleihung des Bundesverdienstordens in letzter Instanz. Weitere vom Bundespr\u00e4sidenten gestiftete, genehmigte oder anerkannte Ehrenzeichen im Bereich der Wissenschaften, der K\u00fcnste, des Sports, des Rettungswesens werden vom Bundespr\u00e4sidialamt gepr\u00fcft. Als Referatsleiterin des zust\u00e4ndigen Referates 05 ist Susanne Bos-Eisolt (Stand: Mai 2007).<\/em>\u201c<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">3) zu der Tatsache, dass jeder B\u00fcrger berechtigt ist, die Begr\u00fcndungen der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes zu hinterfragen und sogar in Frage zu stellen, siehe z.B. Wikipedia:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Verdienstorden_der_Bundesrepublik_Deutschland\" target=\"_blank\">http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Verdienstorden_der_Bundesrepublik_Deutschland<\/a><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Zitat Wikipedia: <em>Aberkennung <\/em><br \/>\n<em>\u201eTrotz des Pr\u00fcfverfahrens erhielten auch \u201eschwarze Schafe\u201c die Auszeichnung. Beispielsweise sorgte 1964 der Fall von Heinrich B\u00fctefisch f\u00fcr Aufsehen. Der Manager sa\u00df im Aufsichtsrat der Ruhrchemie AG in Oberhausen und wurde von Mitgliedern des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) f\u00fcr den Orden vorgeschlagen. Das D\u00fcsseldorfer Ordenreferat pr\u00fcfte beim Verfassungsgericht und beim Justizministerium und fand offenbar nichts gegen ihn Vorliegendes; B\u00fctefisch erhielt den Orden \u2013 16 Tage sp\u00e4ter wurde er ihm aberkannt. Ein B\u00fcrger hatte B\u00fctefisch erkannt und darauf hingewiesen, dass dieser, ehemaliger Chef der mitteldeutschen Leunawerke der IG Farben, 1948 bei den N\u00fcrnberger Prozessen angeklagt gewesen war und wegen \u201eAusbeutung der Arbeit von KZ-Insassen\u201c von den Alliierten zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. Literaturnobelpreistr\u00e4gerin Herta M\u00fcller forderte die postume Aberkennung der Orden f\u00fcr Tito und Ceausescu<\/em>.\u201c<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich kann vor dem Hintergrund dieser Widerspr\u00fcche in Ihren beiden Antworten und im Hinblick auf die Informationen \u00fcber die Rahmenbedingungen der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes, die aus den Medien zu entnehmen sind, Ihre Antwort vom 07.06.12 nicht ohne Weiteres hinnehmen und erhebe erneut Widerspruch und Beschwerde.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Es ist schlecht vorstellbar, dass das Bundespr\u00e4sidialamt rechtlich die letzte Instanz bei etwaigen Infragestellungen seiner Verleihungen des Bundesverdienstkreuzes ist und dementsprechend willk\u00fcrlich selbst entscheiden kann, ob eine Verleihung im Rahmen eines \u201e<em>sehr sorgf\u00e4ltigen und umfangreichen Pr\u00fcfverfahrens<\/em>\u201c der Begr\u00fcndungen erfolgt, wie Sie es in Ihrer Antwort vom 22.05.12 dargelegt haben, oder aber ob die Verleihung als \u201e<em>einen Gunsterweis<\/em>\u201c vorgenommen wird, \u201e<em>der keiner Begr\u00fcndung bedarf<\/em>\u201c, wie Sie es in Ihrer Antwort vom 07.06.2012 ausf\u00fchren. Dies w\u00e4re im Rahmen der einklagbaren Rechtsvorschriften eine erhebliche Rechtsl\u00fccke, die eine Kl\u00e4rung \u00fcber den weiteren Fortgang der Angelegenheit unbedingt erfordert, denn niemand steht \u00fcber dem Gesetz.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich m\u00f6chte Sie dringend auf mein besonderes Bed\u00fcrfnis nach Erf\u00fcllung der Art. 1 III und Art. 20 III Grundgesetz hinweisen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir bis zum 10. Juli 2012 die h\u00f6chstn\u00e4chste Instanz zur rechtlichen Pr\u00fcfung der Entscheidung des Bundespr\u00e4sidialamtes zu nennen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich danke im voraus und verbleibe<br \/>\nmit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Mitunterzeichnende:<br \/>\n<\/strong>Gabriele Menzel<br \/>\nGerhard Oesterreich<br \/>\nDagmar Seliger<br \/>\nRoswitha Taenzler<br \/>\nGisela Urban<br \/>\nAktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.<br \/>\nArbeitskreis Tierschutz G\u00fctersloh \u2013 Menschen f\u00fcr Tierrechte<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">20.06.2012 &#8211; E-Mail-Antwort der Ordenskanzlei auf unsere Beschwerde vom 10.06.2012<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Von der Leiterin der Ordenskanzlei, Bundespr\u00e4sidialamt, Berlin<br \/>\nDatum 20.06.12<br \/>\nBetr.: Ihre E-Mail vom 10. Juni 2012<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Lopez,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">f\u00fcr Ihre E-Mail vom 10. Juni 2012 danke ich Ihnen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Entgegen Ihren Ausf\u00fchrungen vermag ich keine Widerspr\u00fcche in meinen Antworten an Sie zu erkennen. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, handelt es sich bei einer Verleihung in rechtlicher Hinsicht um einen au\u00dferrechtlichen Gunsterweis. Die Entscheidung des Bundespr\u00e4sidenten, eine Verleihung vorzunehmen bzw. dies nicht zu tun, basiert auf der Grundlage und in Beachtung der Stiftungserlasse. Das Bundespr\u00e4sidialamt unterst\u00fctzt den Bundespr\u00e4sidenten bei seiner Entscheidung im Vorfeld der Ordensverleihung mittels umfangreicher Pr\u00fcfungen. Eine n\u00e4chsth\u00f6here Instanz, die den Pr\u00e4sidialakt des Bundespr\u00e4sidenten pr\u00fcft, gibt es nicht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausf\u00fchrungen gedient zu haben. Bitte haben Sie Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, dass Ihnen auf weitere Schreiben gleichen Inhalts keine anderen Ausk\u00fcnfte erteilt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nSusanne Bos-Eisolt<br \/>\nLeiterin der Ordenskanzlei<br \/>\nBundespr\u00e4sidialamt<br \/>\nSpreeweg 1, 10557 Berlin<br \/>\nInternet: <a href=\"wlmailhtml:{A394AC10-02FC-44D0-B053-8D8507CE25BD}mid:\/\/00000010\/!x-usc:http:\/\/www.bundespraesident.de\/\">www.bundespraesident.de<\/a><\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">25.06.2012 &#8211; Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Christian Wulff<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>An Staatsanwaltschaft Berlin<br \/>\nVon Jocelyne Lopez<\/strong><br \/>\n<strong><br \/>\nBetr.: Anzeige gegen das Bundespr\u00e4sidialsamt Berlin<br \/>\nw\/ Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer (Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung, Frankfurt)<br \/>\nDatum: 25.06.201<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">hiermit erstatte ich Anzeige gegen das Bundespr\u00e4sidialsamt in Berlin wegen Verdacht auf Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Prof. Dr. Wolf Singer.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Diese Verleihung ist in breiten Schichten der Bev\u00f6lkerung &#8211; insbesondere unter Tierfreunden, Tiersch\u00fctzern und Tierrechtlern, wie z.B. die Vereinigung <em>\u00c4rzte gegen Tierversuche e.V.<\/em> \u00a0&#8211; auf v\u00f6lliges Unverst\u00e4ndnis gesto\u00dfen und wird als gravierende und sogar als provozierende Fehlentscheidung angesehen, da die Forschungszwecke, die Forschungsergebnisse und die Forschungsmethoden des Hirnforschers Wolf Singer seit 30 Jahren sowohl in der wissenschaftlichen Fachwelt als auch in der Bev\u00f6lkerung stark umstritten sind. Diese von mir geteilte Unzufriedenheit \u00a0rechtfertigte meine rechtm\u00e4\u00dfige Anfrage vom\u00a0 10.04.2012 \u00a0an dem Bundespr\u00e4sidialsamt mit der Bitte um eine genaue Er\u00f6rterung der Begr\u00fcndungen dieser im Namen der ganzen Bev\u00f6lkerung Deutschlands durch den ehemaligen Bundespr\u00e4sidenten Christian Wulff erteilten Ehrung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Wie es aus den drei nachstehend beigef\u00fcgten E-Mail-Antworten des Bundespr\u00e4sidialamts zu entnehmen ist, wurde weder Transparenz \u00fcber die Begr\u00fcndungen dieser Verleihung herbeigef\u00fchrt, noch wurde die Rechtslage nachvollziehbar dargestellt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>1)<\/strong>\u00a0<strong>Antwort vom 22. Mai 2012:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Es wurde vom Bundespr\u00e4sidialamt zwar versichert, dass der Verleihung ein sehr sorgf\u00e4ltiges und umfangreiches Pr\u00fcfverfahren vorausging, jedoch wurde keine substanziellen Verdienste von Wolf Singer mitgeteilt, die eine solche Ehrung rechtfertigen w\u00fcrden:\u00a0 Es handelte sich vielmehr um Floskel \u00fcber das Ansehen von Wolf Singer und um Aufz\u00e4hlung seiner umfangreichen gesellschaftlichen Beziehungen und Einflu\u00dfm\u00f6glichkeiten.<br \/>\nGegen diese Antwort habe ich am 24. Mai 2012 Widerspruch und Beschwerde erhoben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>2) Antwort vom 7. Juni 2012:<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Das Bundespr\u00e4sidialsamt teilt aus meiner Sicht widerspr\u00fcchlicher Weise mit, dass die Verleihung keiner Begr\u00fcndung bedarf, da sie als au\u00dfergerichtlichen Gunsterweis vom Bundespr\u00e4sidenten Christian Wulf erteilt wurde.<br \/>\nGegen diese Antwort habe ich am 10. Juni 2012 Widerspruch und Beschwerde erhoben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>3) Antwort vom 20. Juni 2012:<\/strong>Das Bundespr\u00e4sidialsamt teilt wiederholt mit, dass die<strong> \u00a0<\/strong>Entscheidung des Bundespr\u00e4sidenten, eine Verleihung vorzunehmen bzw. dies nicht zu tun, auf der Grundlage und in Beachtung der Stiftungserlasse basiert, wobei es nicht ersichtlich ist, ob die Stiftungserlasse eine Verleihung ohne substanzielle Begr\u00fcndungen und ein Anfechten der Entscheidung durch die B\u00fcrger zulassen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Es besteht in dieser Sachlage eine Rechtsunsicherheit, die notwendiger Weise abgekl\u00e4rt werden mu\u00df. Ich f\u00fchle mich in meinen Rechten als B\u00fcrgerin verletzt und berufe mich auf \u00a7 258 StGB, sowie auf die Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung. Ich bitte um Rechtsschutz vor Gericht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich danke im voraus f\u00fcr Ihre Bem\u00fchungen und verbleibe<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">15.08.12 \u2013 Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin auf meine Anzeige v. 25.06.12 gegen den ehem. Bundespr\u00e4sidenten Christian Wulff<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>AZ 222 Js 1787\/12<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Lopez,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Das auf Ihr Schreiben vom 25. Juni 2012 gegen den Bundespr\u00e4sidenten a.D. Christian Wulff wegen des Vorwurfs der Vorteilsgew\u00e4hrung eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich ohne in Ermittlungen eingetreten zu sein gem\u00e4\u00df \u00a7 170 Abs. 2 des Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, da Ihrer Anzeige keinerlei Anhaltspunkte f\u00fcr ein strafbares Verhalten zu entnehmen sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft berechtigt und verpflichtet, jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen, sofern hierf\u00fcr zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen. Gleichzeitig wird durch die genannten Vorschriften jedoch auch die strafverfahrensrechtliche Befugnis zum Einschreiten begrenzt, da die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden <span style=\"text-decoration: underline;\">erst dann aufkl\u00e4rend und strafverfolgend t\u00e4tig werden d\u00fcrfen, wenn hierf\u00fcr derartige konkrete tats\u00e4chliche Ankn\u00fcpfungspunkte vorliegen<\/span>. Blo\u00dfe Vermutungen und M\u00f6glichkeiten begr\u00fcnden dagegen noch keinen Anfangsverdacht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der behauptete Versto\u00df gegen das Ordensgesetz w\u00e4re im \u00dcbrigen ohnehin nicht strafbewehrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">F\u00fcr eine Vorteilsgew\u00e4hrung i.S.d. \u00a7 333 Strafgesetzbuch ergeben sich aus Ihrem Vorbringen keinerlei konkrete Anhalte.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Wie von Ihnen selbst im Rahmen der Anzeigeerstattung einger\u00e4umt worden ist, beruht Ihr Verdacht auf blo\u00dfen Vermutungen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Da es unzul\u00e4ssig ist, Ermittlungen in der Hoffnung zu beginnen, dass diese die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte f\u00fcr das Vorliegen einer Straftat erbringen w\u00fcrden, war das Verfahren gem\u00e4\u00df \u00a7 170 Abs. 2 StPO einzustellen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Hochachtungsvoll<br \/>\nWeiding<br \/>\nStaatsanwalt<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">30.08.12 \u2013 Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft wegen der Einstellung meiner Anzeige vom 15.08.12 durch die Staatsanwaltschaft Berlin<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Staatsanwaltschaft Berlin &#8211; An den Oberstaatsanwalt<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Ihr Schreiben v. 15. August 2012 \u2013 AZ 222 Js 1787\/12<br \/>\nMeine Anzeige vom 25. Juni 2012 gegen das Bundespr\u00e4sidialamt Berlin<br \/>\nw\/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer<br \/>\n(Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung, Frankfurt)<br \/>\nHier: Widerspruch und Beschwerde<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sie teilen mir mit Ihrem o.g. Schreiben vom 15. August 2012 mit, dass Sie meine Anzeigen gegen das Bundespr\u00e4sidialamt Berlin (noch einmal anbei als <strong>Anlage 1<\/strong>) ohne Ermittlungen eingestellt haben, da in meiner Anzeige keinerlei Anhaltspunkte f\u00fcr ein strafbares Verhalten zu entnehmen seien.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Wie es im \u00a7 12 StGB festgesetzt wird, obliegt mir bei einem Verdacht auf strafrechtliche Vorg\u00e4nge nicht zu beurteilen, ob es sich um ein Vergehen oder um ein Verbrechen handelt, sondern es obliegt nach Ihrem eigenen Bescheid der Staatsanwaltschaft, jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehend, sofern hierf\u00fcr zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Wie es aus den Ihnen vorliegenden Antworten vom 22.05.12, vom 07.06.12 und vom 20.06.12 des Bundespr\u00e4sidialamts hervorgeht, bestehen f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte, den Verdacht auf eine ungerechtfertigte Ehrung von Prof. Dr. Wolf Singer mit dem Bundesverdienstkreuz zu haben. Diese Einw\u00e4nde und Bedenken habe ich dem Bundespr\u00e4sidialamt mit meinen Schreiben vom 10.04.12 (anbei als <strong>Anlage 2<\/strong>), vom 11.05.2012 (anbei als <strong>Anlage 3<\/strong>), vom 24.05.12 (anbei als <strong>Anlage 4<\/strong>) und vom 10.06.12 (anbei als <strong>Anlage 5<\/strong>) ausf\u00fchrlich dargelegt, die ich hier wie folgt zusammenfasse:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">1) Die eigenen, wissenschaftlichen Thesen von Prof. Wolf Singer, die er aus seinen Tierversuchen abgeleitet haben will, sind in der Fachwelt der Hirnforschung seit Jahrzehnten wissenschaftlich stark umstritten. Sie sind dar\u00fcber hinaus rein philosophischer und weltanschaulicher Natur und stellen weder Erkenntnisfortschritte noch Erfolgen f\u00fcr das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen oder Tieren dar.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">2) Es besteht ein Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz der langj\u00e4hrigen Primatenversuche von Prof. Wolf Singer. Die Genehmigung f\u00fcr \u00e4hnliche Primatenversuche wurde schon in Bremen, M\u00fcnchen und Berlin von den Beh\u00f6rden und von der Gerichtsbarkeit verweigert, sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus ethischen Beweggr\u00fcnden. Unterst\u00fctzt von der Mehrheit der Bremer Bev\u00f6lkerung hat z.B. der Bremer Senat einstimmig den R\u00fcckzug aus den Primatenversuchen f\u00fcr das Land Bremen beschlossen.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">3) Eine B\u00fcrgeranfrage an das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt (die genehmigende Beh\u00f6rde f\u00fcr die Tierversuche von Prof. Wolf Singer) \u00fcber die genauen Pr\u00fcfkriterien und Begr\u00fcndungen der erteilten Genehmigungen ist unbeantwortet geblieben. Es wurde am 05.04.12 und am 11.04.12 aus diesem Grund zwei Fachaufsichtsbeschwerden vor dem Landesparlament Hessen eingereicht (die Termine der Sitzungen f\u00fcr die Behandlung dieser Fachaufsichtsbeschwerden sind noch nicht bekannt).<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">4) Die schockierenden Forschungsmethoden von Prof. Wolf Singer sto\u00dfen seit mehr als 30 Jahren auf Entsetzen, psychische Belastung, Verzweiflung und Proteste in breiten Schichten der Bev\u00f6lkerung und verursachen seit Jahrzehnten sowohl soziale Unzufriedenheit als auch erhebliche individuelle und gesellschaftliche Kollateralsch\u00e4den.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Ordenskanzlei ist mit keinem Wort auf diese gravierenden Einw\u00e4nde eingegangen, die angef\u00fchrt wurden und gegen eine Verleihung des Ordens an Prof. Singer sprechen, und hat schlie\u00dflich widerspr\u00fcchlicher Weise mitgeteilt, dass der Bundespr\u00e4sident im Rahmen der Stiftungserlasse die Verleihung als \u201e<em>Gunsterweis, der keiner Begr\u00fcndung bedarf<\/em>\u201d get\u00e4tigt hat, womit die Einleitung eines m\u00f6glichen Aberkennungsverfahrens willk\u00fcrlich ausgeschlossen wurde.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Ausschlu\u00df von weiteren Rechtsschritten zur Kl\u00e4rung der Rechtsunsicherheit in diesem politisch-gesellschaftlichen \u00f6ffentlichen Anliegen kann auf keinen Fall angenommen werden. Ich bitte Sie daher um die Einleitung von Ermittlungen bzw. um Mitteilung der weiteren m\u00f6glichen rechtlichen Vorgehensweise zur Beseitigung der gesetzwidrigen Vorg\u00e4nge in dieser Angelegenheit.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich danke im Voraus f\u00fcr Ihre Bem\u00fchungen und verbleibe<br \/>\nmit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Jocelyne Lopez<\/p>\n<p><span style=\"color: #800000;\"><strong><span style=\"color: #993300;\">21.09.12 \u2013 Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf meine Beschwerde vom 30.08.12:<\/span><\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>AZ: 121 Zs 1101\/12<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Lopez,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">auf Ihre Beschwerde vom 30. August 2012 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 15. August 2012 in dem Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff u.a. wegen des Vorwurfs des Vorteilsnahme \u2013 222 Js 1787\/12 \u2013 teile ich Ihnen mit:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Nach Pr\u00fcfung des Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gr\u00fcnden eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschlie\u00dfung zu rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft darf nur bei einem Anfangsverdacht f\u00fcr eine Straftat t\u00e4tig werden. Ihr obliegt nicht die allgemeine Pr\u00fcfung von Handlungen von Beh\u00f6rden oder anderen staatlichen Organisationen. Einen Straftatbestand der \u201eungerechtfertigten Ehrung\u201c gibt es jedoch nicht und zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr die Erf\u00fcllung anderer Straftatbest\u00e4nde durch den Beschuldigten Wulff oder andere Personen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes liegen ebenfalls nicht vor.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Soweit Sie in der Beschwerdebegr\u00fcndung nunmehr ersichtlich Ihre Strafanzeige auf Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer wegen Versto\u00dfes gegen das Tierschutzgesetz erweitert haben, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein neues Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 222 Js 915\/12 eingeleitet, das zust\u00e4ndigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben wurde.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Hochachtungsvoll<br \/>\nKuppe<br \/>\nOberstaatsanw\u00e4ltin<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #993300;\">29.09.12 \u2013 Beschwerde per E-Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">An die Generalstaatsanwaltschaft Berlin<br \/>\nZentralstelle Korruptionsbek\u00e4mpfung<br \/>\nLeitender Oberstaatsanwalt Dr. Reiff<br \/>\n<strong><br \/>\nBetr.:<br \/>\n<\/strong><strong><br \/>\nMeine Anzeige vom 25.06.2012 gegen das Bundespr\u00e4sidialamt Berlin<br \/>\nw\/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer (Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung, Frankfurt)<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Berlin vom 15.08.2012 &#8211; AZ 222 Js 1787\/12<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Mein Widerspruch und Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12<br \/>\n<\/strong><strong><br \/>\nBest\u00e4tigung der Einstellung der Anzeige durch die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 21.09.12 \u2013 AZ 121 Zs 1101\/12<br \/>\n<\/strong><strong><br \/>\nHier: Beschwerde<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich verweise auf den o.g. Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft Berlin in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer und erhebe hiermit Beschwerde wegen der Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft und die Best\u00e4tigung der Einstellung durch die Oberstaatsanwaltschaft.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Wie es aus der kompletten Korrespondenz in dieser Angelegenheit hervorgeht, die der Oberstaatsanwaltschaft vorliegt, besteht aus meiner Sicht ein begr\u00fcndeter Verdacht der Korruption bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer durch das Bundespr\u00e4sidialamt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Bei der \u00dcbergabe des Ordens w\u00fcrdigte Staatsminister Michael Boddenberg von der Landesregierung Hesse in einer <a href=\"http:\/\/www.hessen.de\/irj\/hessen_Internet?rid=HStK_15\/hessen_Internet\/nav\/dea\/dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65,f2a40f55-fc5d-b131-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=f2a40f55-fc5d-b131-f012-f31e2389e481%26overview=true.htm&amp;uid=dea5072f-a961-6401-e76c-d1505eb31b65\" target=\"_blank\">Pressemitteilung v. 12.08.2011<\/a><strong> <\/strong>sowohl die \u201e<em>weitreichende Bedeutung<\/em>\u201c der Ergebnisse der Arbeiten von Wolf Singer, als auch seine zahlreichen Einflu\u00dfm\u00f6glichkeiten in allen Medien, in den Gremien von zahlreichen universit\u00e4ren und au\u00dferuniversit\u00e4ren Einrichtungen, sowie sein Wirken im wirtschaftlichen Bereich in Zusammenarbeit mit Pharma-Konzernen f\u00fcr die Durchsetzung des \u201e<em>Forschungsstandorts Deutschland<\/em>\u201c. Hervorgehoben wurde dar\u00fcber hinaus sein \u201e<em>\u00fcberragendes Engagement<\/em>\u201c als Vorsitzender der Kommission des Tierschutzrechts.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Diese von Staatsminister Michael Boddenberg aufgef\u00fchrten Begr\u00fcndungen f\u00fcr die Verleihung des Ordens, womit Wolf Singer \u201e<em>f\u00fcr viele ein Vorbild<\/em>\u201c geworden sei, sind im Gegenteil f\u00fcr viele auf Unverst\u00e4ndnis, auf Unzufriedenheit oder gar auf Emp\u00f6rung gesto\u00dfen:<\/p>\n<ol style=\"padding-left: 30px;\">\n<li>Im wissenschaftlichen Bereich sind n\u00e4mlich die Ergebnisse der Arbeiten von Wolf Singer mitnichten von \u201e<em>weitreichender Bedeutung<\/em>\u201c, sondern sind im Gegenteil in der Fachwelt der Hirnforschung international seit Jahrzehnten stark umstritten.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/li>\n<li>Seine eigenen Thesen stellen lediglich seine pers\u00f6nlichen philosophischen oder weltanschaulichen Vorstellungen dar und k\u00f6nnen keinen Anspruch auf wissenschaftliche Beweisbarkeit erheben, insbesondere seine umstrittene These der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen und ihre angestrebten Implikationen im gesellschaftlichen Lebens (z.B. fl\u00e4chendeckende Hirnscan-Untersuchung von Kindern zur vermeintlichen Fr\u00fcherkennung von Triebt\u00e4tern oder \u00c4nderungen der Gesetzgebung \u00fcber die Grundlage der juristischen Verantwortung).<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/li>\n<li>Die W\u00fcrdigung eines \u201e<em>\u00fcberragendes Engagements<\/em>\u201c von Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts durch Michael Boddenberg ist v\u00f6llig unverst\u00e4ndlich und unglaubw\u00fcrdig und wurde in breiten Schichten der Bev\u00f6lkerung als skandal\u00f6s und sch\u00e4ndlich aufgenommen: Wolf Singer steht n\u00e4mlich seit Jahrzehnten unter scharfer Kritik f\u00fcr seine ber\u00fcchtigten und schockierenden Forschungsmethoden mit Tieren (insbesondere mit Primaten und Katzen). Seit 11 Jahren werden zum Beispiel jeden Monat vor seinem Forschungslabor in Frankfurt Mahnwachen gehalten. Der Protest und der Widerstand gegen solche Versuche rei\u00dfen bundesweit seit Jahrzehnten nicht ab, es entstehen auch erhebliche gesellschaftliche Kollateralsch\u00e4den wie zum Beispiel psychische Belastung von unz\u00e4hligen Menschen, darunter viele Kinder und Jugendlichen, oder Radikalisierung der Proteste bzw. Bereitschaft zur Gewalt in Folge des Ohnmachtsgef\u00fchls und der Verzweiflung.<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/li>\n<li>Die genehmigende Beh\u00f6rde f\u00fcr die Tierversuche von Wolf Singer (Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt) hat 2012 eine B\u00fcrgeranfrage aufgrund des Verdachtes auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz nicht beantwortet, sowie auch keine Transparenz \u00fcber die Verlagerung der langj\u00e4hrigen Tierexperimente von Wolf Singer auf das Privatunternehmen Ernst Str\u00fcngmann Institute in Frankfurt\/M. (Pharmakonzerne Novartis\/Hexal) herbeigef\u00fchrt. Eine Anzeige gegen das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt wurde aus diesen Gr\u00fcnden am 12.09.12 erstattet (Staatsanwaltschaft Darmstadt &#8211; AZ 500 Js 43201\/12).<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht nicht vertretbar und unverantwortlich, dass das Bundespr\u00e4sidialamt sich weigert, gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit die Begr\u00fcndungen der Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer mitzuteilen und sich auf eine Erteilung durch einen \u201e<em>Gunsterweis, der keiner Begr\u00fcndung bedarf<\/em>\u201c beruft. Die Verschleierung der Begr\u00fcndungen der Verleihung des Ordens an Wolf Singer, die letztendlich sich auf die Aufz\u00e4hlung seiner gesellschaftlichen Beziehungen und seine wirtschaftlichen Einflu\u00dfm\u00f6glichkeiten beschr\u00e4nkt, ist aus meiner Sicht mit dem <em>\u00a7 258 a Strafvereitelung im Amt<\/em> nicht gesetzkonform.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Insbesondere sollte das Bundespr\u00e4sidialamt den Nachweis des geehrten \u201e<em>\u00fcberragenden Engagements\u201c <\/em>des ber\u00fcchtigten Tierexperimentators Wolf Singer im Bereich des<em> <\/em>Tierschutzrechts glaubw\u00fcrdig gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit bringen, die ja durch die Verleihung des Ordens eingeladen wird, Wolf Singer als \u201e<em>Vorbild<\/em>\u201c anzusehen. Sonst ist die Vermutung gerechtfertigt, dass diese Verleihung ausschlie\u00dflich aufgrund von pers\u00f6nlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen bzw. von Lobbyismus zustande gekommen ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich beantrage auch Rechtsschutz.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">05.11.2012 \u2013 Antwort der Senatsverwaltung f\u00fcr Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, auf meinen Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaats-anwaltschaft Berlin vom 29.09.12:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\"><strong>Gesch\u00e4ftszeichen I B 4 (V) \u2013 3133\/E\/1196\/2012<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">Sehr geehrte Frau Lopez,<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">auf Ihre an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gerichtete weitere Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29. September 2012 in dem Ermittlungsverfahren gegen den Herrn Bundespr\u00e4sidenten a.D. Christian Wulff u.a. wegen des Vorwurfs der Vorteilsgew\u00e4hrung 222 Js 1787\/12 \u2013 teile ich Ihnen Folgendes mit:<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nach Pr\u00fcfung Ihres weiteren Vorbringens keine Veranlassung gefunden, die Ihnen mit Bescheid vom 20. September 2012 mitgeteilte Entschlie\u00dfung abzu\u00e4ndern oder aufzuheben. Demzufolge sind mir die Akten zur Entscheidung vorgelegt worden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Nach Pr\u00fcfung der Sach- und Rechtslage sehe ich jedoch keinen Anlass, Ma\u00dfnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen. Der Ihnen erteilte Bescheid beruht auf zutreffenden Erw\u00e4gungen, denen ich beitrete. Es bestehen keine Anhaltspunkte f\u00fcr die Erf\u00fcllung von Straftatbest\u00e4nden im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes. Sie tragen nur Mutma\u00dfungen vor, die keine Ermittlungen rechtfertigen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #000000;\">Ich weise daher Ihre Beschwerde als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nIm Auftrag<br \/>\nMarth<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><strong><span style=\"color: #800000;\">19.11.2012 \u2013 Mein Widerspruch und Beschwerde gegen die Antwort vom 05.11.12 der Senatsverwaltung f\u00fcr Justiz und Verbraucherschutz, Berlin<\/span><\/strong><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betr.: Gesch\u00e4ftszeichen I B 4 (V) \u2013 3133\/E\/1196\/2012<\/strong> <strong><br \/>\n<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong><strong>Meine Anzeige vom 25.06.2012 an die Staatsanwaltschaft Berlin<br \/>\ngegen das Bundespr\u00e4sidialamt Berlin w\/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer (Max Planck Institut f\u00fcr Hirnforschung, Frankfurt)<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Berlin vom 15.08.2012 \u2013 AZ 222 Js 1787\/12<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Mein Widerspruch und Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Best\u00e4tigung der Einstellung der Anzeige durch die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 21.09.12 \u2013 AZ 121 Zs 1101\/12<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Mein Widerspruch und Beschwerde vom 29.09.12 an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin \u2013 Zentralstelle Korruptionsbek\u00e4mpfung (Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Reiff)<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Ihr Schreiben vom 5.11.2012 \u2013 Gesch\u00e4ftszeichen<\/strong> <strong>I B 4 (V) \u2013 3133\/E\/1196\/2012 \u2013 Sachbearbeitung Frau Marth<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Hier: Widerspruch und Beschwerde<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen Ihr o.g. Schreiben vom 05.11.2012 (Sachbearbeitung Frau Marth). Die mitgeteilte pauschale Beurteilung durch Ihr Amt ohne Nennung von Begr\u00fcndungen<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Zitat: \u201e<em>Es bestehen keine Anhaltspunkte f\u00fcr die Erf\u00fcllung von Straftatbest\u00e4nden im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes<\/em>.\u201c<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">kann ich nicht hinnehmen, da ich sehr wohl mehrere Anhaltspunkte f\u00fcr ein Fehlverhalten des Bundespr\u00e4sidialamts bei der Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer in meinem o.g. Widerspruch und Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12 und an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 29.09.12 ausf\u00fchrlich angef\u00fchrt habe. Es wurde bis jetzt mit keinem Wort auf meine Anhaltspunkte eingegangen und keine Begr\u00fcndung f\u00fcr die pauschale Ablehnung meiner Anhaltspunkte angegeben, so da\u00df der Eindruck entsteht, dass sich Ihr Amt in der Sache mit diesen Anhaltspunkten auch nicht besch\u00e4ftigt hat und sie einfach pauschal und willk\u00fcrlich ignoriert. Ich stelle noch einmal meine 4 Anhaltspunkte dar:<br \/>\n<span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>1.<\/strong> Die Begr\u00fcndung der Verleihung des Ordens durch das Bundespr\u00e4sidialamt aufgrund der \u201e<em>weitreichenden Bedeutung<\/em>\u201c der Ergebnisse der Forschung von Wolf Singer ist nicht konsistent und nicht glaubw\u00fcrdig: Seine eigenen Forschungsergebnisse sind n\u00e4mlich im Gegenteil in der Fachwelt der Hirnforschung seit Jahrzehnten stark umstritten und k\u00f6nnen nicht den Status von neuen gesicherten Erkenntnissen beanspruchen. Es ist von daher berechtigt zu bezweifeln, dass das Bundespr\u00e4sidialamt vor Erteilung des Ordens sich gewissenhaft und objektiv \u00fcber die eigenen wissenschaftlichen Thesen von Wolf Singer und \u00fcber ihre wissenschaftliche Bedeutung informiert hat.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>2.<\/strong> Die eigenen Thesen von Wolf Singer stellen lediglich seine pers\u00f6nlichen philosophischen bzw. weltanschaulichen Vorstellungen dar und k\u00f6nnen keinen Anspruch auf wissenschaftliche Beweisbarkeit erheben, insbesondere seine umstrittene These der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. der Nicht-Existenz Gottes. Es ist von daher zu bezweifeln, dass das Bundespr\u00e4sidialamt berechtigt ist, das Bundesverdienstkreuz an einen Wissenschaftler aufgrund der \u201e<em>weitreichenden Bedeutung<\/em>\u201c seiner philosophischen, religi\u00f6sen oder weltanschaulichen privaten \u00dcberzeugungen zu verleihen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>3.<\/strong> Die Begr\u00fcndung der Verleihung des Ordens an Wolf Singer wegen seinem \u201e<em>\u00fcberragenden Engagement<\/em>\u201c im Bereich des Tierschutzrechts ist nach meiner Kenntnislage vollst\u00e4ndig frei erfunden und ist nirgendwo in der \u00d6ffentlichkeit dokumentiert und nachgewiesen. Ganz im Gegenteil: Wolf Singer ist seit Jahrzehnten als ber\u00fcchtigter Tierexperimentator und Tierversuchsideologe in der \u00d6ffentlichkeit bekannt und verursacht dadurch in breiten Schichten der Bev\u00f6lkerung erhebliche Kollateralsch\u00e4den: Psychische Belastung, Stre\u00df und Leiden, Emp\u00f6rung, Verzweiflung und Ohnmachtsgef\u00fchle bis hin \u2013 vor allem bei jungen Menschen \u2013 zur Gefahr der Radikalisierung der Proteste und der individuellen oder gesellschaftlichen Gewaltbereitschaft. Es ist vor diesem Hintergrund berechtigt zu hinterfragen, warum das Bundespr\u00e4sidialamt solche erhebliche Kollateralsch\u00e4den an Menschen und Gesellschaft bei der Ehrung mit dem Bundesverdienstkreuz und der Erhebung Wolf Singers als Vorbild au\u00dfer Acht gelassen hat. Dies ist aus meiner Sicht Fahrl\u00e4ssigkeit bzw. Verantwortungslosigkeit und stellt meiner Meinung nach ein Fehlverhalten der Beh\u00f6rde dar.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Das vermeintliche \u201e<em>\u00fcberragende Engagement<\/em>\u201c Wolf Singers im Bereich des Tierschutzrechts, das vom Bundespr\u00e4sidialamt hervorgehoben wurde, empfinde ich als eine Irref\u00fchrung der \u00d6ffentlichkeit: Wie ich es in meinem Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 29.09.12 aus den Medien zitiert habe, wehrte sich Wolf Singer noch 1999 gegen die Novellierung und die geplante Erkl\u00e4rung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang (die 2002 verabschiedet wurde). Er k\u00fcndigte auch \u00f6ffentlich seine Entschlossenheit an, die verst\u00e4rkten Bestimmungen der Verfassung zum Schutz der Tiere bis zum Verfassungsgericht anzufechten, was mitnichten als \u201e<em>\u00fcberragendes Engagement<\/em>\u201c im Bereich des Tierschutzrechtes angesehen werden kann, sondern im Gegenteil als ein Engagement gegen die Rechte der Tiere. Es ist vor diesem Hintergrund berechtigt zu hinterfragen, warum das Bundespr\u00e4sidialamt ein \u201e<em>\u00fcberragendes Engagement<\/em>\u201c von Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts als Begr\u00fcndung der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes hervorgehoben hat. Diese unbelegte und widerlegbare Begr\u00fcndung stellt in meinen Augen eine fahrl\u00e4ssige Irref\u00fchrung der \u00d6ffentlichkeit dar und damit auch ein Fehlverhalten dieser Beh\u00f6rde.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><span style=\"color: #ffffff;\">.<\/span><\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>4.<\/strong> Es besteht ein Verdacht auf Versto\u00df gegen das Tierschutzgesetz der langj\u00e4hrigen Tierexperimenten von Wolf Singer in der Hirnforschung: Zwei Fachaufsichtsbeschwerde gegen die genehmigende Beh\u00f6rde (Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt) wurden eingereicht und Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften Darmstadt und Frankfurt erstattet.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Tatsache, dass das Bundespr\u00e4sidialamt sich weigert, gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit objektive und glaubw\u00fcrdige Begr\u00fcndungen f\u00fcr die Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer mitzuteilen und sich schlie\u00dflich auf eine Erteilung durch einen \u201e<em>Gunsterweis, der keiner Begr\u00fcndung bedarf<\/em>\u201c beruft, l\u00e4sst auf ein Fehlverhalten der Beh\u00f6rde schlie\u00dfen und gibt berechtigt Anla\u00df zu einem Verdacht auf eine Verleihung ausschlie\u00dflich aufgrund von pers\u00f6nlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen bzw. von Lobbyismus.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ich berufe mich weiterhin auf \u00a7 258 und 258 a StGB, sowie auf \u00a7 12 StGB, auf Art. 20 a Grundgesetz und auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008 und bitte Sie in dieser Angelegenheit zur Kl\u00e4rung des Sachverhaltens und der Rechtsunsicherheit t\u00e4tig zu werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit ehrenamtlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">26.11. 2012 &#8211; Antwort der Senatsverwaltung f\u00fcr Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, auf meine Beschwerde vom 19.11.2012:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong><\/strong>Gesch\u00e4ftszeichen: 3133\/E\/1196\/2012<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Frau Lopez,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">ich best\u00e4tige den Erhalt Ihrer E-Mail vom 19. November 2012 mit der sich gegen den Bescheid unseres Hauses vom 5. November 2012 wenden. Ich habe den Sachverhalt im Wege der Dienstaufsicht erneut gepr\u00fcft, jedoch keinen Anlass gefunden, die Ihnen mitgeteilte Entscheidung aufzuheben oder abzu\u00e4ndern. Die Vorgangsbearbeitung durch die Referentin l\u00e4sst eine fehlerhafte Sachbehandlung nicht erkennen. Der Vorgang ist hier abschlie\u00dfend gepr\u00fcft worden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nIm Auftrag<br \/>\nBraak<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #800000;\">06.12.2012 &#8211; Zweite Beschwerde an die Senatsverwaltung f\u00fcr Justiz und Verbraucherschutz, Berlin<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>Betr.: Gesch\u00e4ftszeichen 3133\/E\/1196\/2012<br \/>\n<\/strong><strong><\/strong><strong>Ihr Schreiben vom 26.11.2012 \u2013 Sachbearbeitung Braak<br \/>\n<\/strong><strong>Hier: Widerspruch und Beschwerde<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen Ihr o.g. Schreiben vom 26.11.2012 (Sachbearbeitung Braak). Weiterhin wird durch Ihr Amt keine einzige Begr\u00fcndung f\u00fcr die pauschale Beurteilung angef\u00fchrt, dass<em> <\/em>keine Anhaltspunkte f\u00fcr die Erf\u00fcllung von Straftatbest\u00e4nden im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer bestehen w\u00fcrden, obwohl ich ausf\u00fchrlich Anhaltspunkte dargelegt habe, die Anla\u00df zu Beanstandungen geben<em>.<\/em> <em><\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Gem\u00e4\u00df \u00a7 12 StGB kann die Beurteilung, ob ein Tatbestand ein Vergehen oder ein Verbrechen ist erst aufgrund der Ergebnisse von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgesprochen werden. Solange das Bundespr\u00e4sidialamt sich weigert, die Frage zu beantworten, welches \u201e<em>\u00fcberragende Engagement<\/em>\u201c des ber\u00fcchtigten Tierexperimentators Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechtes nachzuweisen sei, darf diese bei der Verleihung des Ordens offiziell angegebene Begr\u00fcndung als vom Bundespr\u00e4sidialamt v\u00f6llig frei erfunden angesehen werden, was eine fahrl\u00e4ssige oder argwillige T\u00e4uschung der Bev\u00f6lkerung darstellt und Anla\u00df zur Einleitung eines Aberkennungsverfahren geben k\u00f6nnte. Die \u00fcberwiegende Mehrheit der Bev\u00f6lkerung Deutschlands steht n\u00e4mlich gem\u00e4\u00df statistischen Auswertungen gegen Tierversuche und f\u00fcr einen verst\u00e4rkten gesetzlichen Schutz der Tiere, was sein juristischer Niederschlag in der Erhebung des Tierschutzes 2002 als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang in Art. 20 a GG gefunden hat, wogegen jedoch Wolf Singer sich \u00f6ffentlich entschieden wehrt. Ein vermeintliches \u201e<em>\u00fcberragendes Engagement<\/em>\u201c Wolf Singers im Bereich der Tierschutzrechte, wie vom Bundespr\u00e4sidialamt ohne Rechtfertigung hervorgehoben wurde, stellt eine v\u00f6llig unglaubw\u00fcrdige Behauptung und damit eklatant eine Irref\u00fchrung der Bev\u00f6lkerung dar.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Es handelt sich bei diesem \u00f6ffentlichen Anliegen um die glaubw\u00fcrdige Rechtfertigung durch den Staat gegen\u00fcber der Bev\u00f6lkerung Deutschlands der Erteilung einer hohen Auszeichnung f\u00fcr besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit, so da\u00df in diesem Fall der Verdacht einer Erteilung aufgrund von Lobbyismus und pers\u00f6nlichen gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen ausger\u00e4umt werden muss, da im Gegenteil nicht unerhebliche Sch\u00e4den f\u00fcr Menschen, Tiere und Gesellschaft durch das Wirken des Hirnforschers Wolf Singer unvermeidlich sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Jeder B\u00fcrger darf auch in Deutschland mit Sicherheit davon ausgehen, dass keine einzige Beh\u00f6rde die letzte Rechtsinstanz f\u00fcr ihre eigenen Entscheidungen ist. Um der Gesetzeskonformit\u00e4t Rechnung zu tragen obliegt es Ihrem Amt, mir die geeigneten Rechtsempfehlungen dar\u00fcber mitzuteilen, welche Instanz die Aufsicht \u00fcber die Entscheidungen des Bundespr\u00e4sidialamtes bzw. der Senatsverwaltung f\u00fcr Justiz und Verbraucherschutz Berlin aus\u00fcbt, um mir die konkrete M\u00f6glichkeit zu geben, weitere Rechtsmittel zur gesetzeskonformen Pr\u00fcfung dieses Sachverhaltes durch die zust\u00e4ndige und verantwortliche n\u00e4chsth\u00f6here Instanz, einzusetzen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mit ehrenamtlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nJocelyne Lopez<\/p>\n<p><span id=\"_marker\">\u00a0<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir sind eine Gruppe von Tiersch\u00fctzern und stellen die Rechtsm\u00e4\u00dfigkeit der langj\u00e4hrigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts f\u00fcr Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Nachstehend stellen wir den aktuellen Verlauf dieser Auseinandersetzungen zusammen, der fortlaufend aktualisiert wird: &nbsp; 1. ZUR RECHTSM\u00c4SSIGKEIT DER BEH\u00d6RDLICHEN GENEHMIGUNGEN: . 10.01.12 : E-Mail-Anfrage an [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"categories":[9],"tags":[814,813,270,790,754,791,143,797,185],"class_list":["post-5089","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-tierversuche-abschaffen","tag-christian-wulff","tag-joachim-gauck","tag-jocelyne-lopez","tag-lucia-puttrich","tag-max-planck-institut-fur-hirnforschung","tag-michael-boddenberg","tag-prof-dr-wolf-singer","tag-regierungsprasidium-darmstadt","tag-wolf-singer"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5089"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5089"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5089\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5089"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5089"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5089"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}