{"id":3582,"date":"2009-06-25T07:28:13","date_gmt":"2009-06-25T06:28:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/?p=3582"},"modified":"2009-06-25T07:28:13","modified_gmt":"2009-06-25T06:28:13","slug":"g-o-mueller-das-grundrecht-der-wissenschaftsfreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.jocelyne-lopez.de\/blog\/2009\/06\/g-o-mueller-das-grundrecht-der-wissenschaftsfreiheit\/","title":{"rendered":"G.O. Mueller: Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit"},"content":{"rendered":"<p>Eine Leseprobe aus dem neu ver\u00f6ffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller <em><a href=\"http:\/\/www.ekkehard-friebe.de\/kap9.pdf\" target=\"_blank\"><strong>Das Gedankenexperiment<\/strong><\/a>:<\/em><\/p>\n<p><strong>Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit<\/strong><\/p>\n<p>Die westlichen L\u00e4nder kennen die Wissenschaftsfreiheit sp\u00e4testens seit dem 19. Jahrhundert als eine unabdingbare Voraussetzung f\u00fcr eine florierende Wissenschaft. Die Rechtsgeschichten der einzelnen L\u00e4nder k\u00f6nnen \u00fcber den Eingang dieses Freiheitsrechts in die Gesetzgebung belehren.<\/p>\n<p>Die Rechtslage in Deutschland in der Weimarer Republik klammern wir hier zun\u00e4chst einmal aus. Von 1933 bis 1945 interessierte nicht eine Rechtslage, sondern nur totalit\u00e4re Parteiinteressen. Wir setzen mit der Betrachtung im Jahr 1949 ein, weil mit der Gr\u00fcndung der Bundesrepublik jenes Grundgesetz in Kraft trat, das bis heute gilt. Es garantiert in Artikel 5, Absatz 3 die Freiheit der Wissenschaft als ein Grundrecht. Nach GG Art. 1, Absatz 3 ist dieses Grundrecht sogar \u201c<em>unmittelbar geltendes Recht<\/em>\u201d.<\/p>\n<p>Was hat es also zu bedeuten, wenn das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit einerseits unmittelbar geltendes Recht ist, andererseits aber in dem akademischen Fachgebiet Theoretische Physik im Jahr 1949 gar nicht eingef\u00fchrt worden ist? Wir sehen in diesem Befund einen schreienden Widerspruch, und wir fragen uns und die Adressaten des Gedankenexperiments, wie er aufgel\u00f6st werden kann.<\/p>\n<p>Kann ein Grundrecht wegen Nichtanwendung verfallen? Wie ist die Verweigerung eines Grundrechts \u00fcberhaupt zu bewerten:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(1) als l\u00e4\u00dfliches Kavaliersdelikt oder<br \/>\n(2) als einfache kriminelle Handlung oder gar<br \/>\n(3) als gut organisiertes Verbrechen einer kriminellen Vereinigung im Bildungswesen?<\/p>\n<p>Was m\u00fcssen die von der Grundrechtsverweigerung betroffenen Kritiker der Relativit\u00e4tsphysik unternehmen, um ihr Grundrecht &#8211; das \u201c<em>unmittelbar geltende<\/em>\u201d! &#8211; einzufordern? Wie fordert man ein unmittelbar geltendes Recht ein, das praktisch nicht gilt? Wie kann es \u00fcberhaupt sein, da\u00df ein unmittelbar geltendes Recht sich in Luft aufl\u00f6st? Wir glauben nicht, da\u00df die \u201c<em>unmittelbare Geltung<\/em>\u201d zur Verh\u00f6hnung der B\u00fcrger in das Grundgesetz geschrieben worden ist.<\/p>\n<p>Man kann nicht sagen, das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit in der theoretischen Physik sei 1949 in der Bundesrepublik abgeschafft worden. Es war 1949 in Deutschland schon seit langem (n\u00e4mlich seit 1922) abgeschafft, und daran hat sich 1949 nur nichts ge\u00e4ndert. Deshalb mu\u00df man sagen: Das Grundrecht ist in dem Fachgebiet 1949 nicht eingef\u00fchrt worden. Die interessierten Kreise haben es einfach absichtlich vergessen und seine Einf\u00fchrung unterlassen, und die \u00d6ffentlichkeit hat es nicht gemerkt und seit 2001 auch nicht zur Kenntnis nehmen wollen.<\/p>\n<p>Trotz Demokratie und freiheitlichem Rechtsstaat und vermeintlich freier Presse hat die \u00d6ffentlichkeit der Bundesrepublik bis heute nicht erfahren,\n<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(1) da\u00df 1922 die Mehrheit des Fachgebiets theoretische Physik die Vertreter einer kritischen Minderheit vollst\u00e4ndig aus dem Fachgebiet ausgeschlossen hat (der historische Rechtsbruch),<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(2) da\u00df sie die kritische Minderheit bis zum heutigen Tag rigoros ausschlie\u00dft (der gegenw\u00e4rtige Rechtsbruch),<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(3) da\u00df damit das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in der theoretischen Physik nicht gilt (Grundrechtsbruch),<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(4) da\u00df mit ihrem Grundrechtsbruch die beamteten Physiker ihre Amtseide brechen (permanenter Eidbruch der Hauptverantwortlichen),<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(5) da\u00df mit der Verweigerung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit das andere Grundrecht der freien Berufswahl nach Art. 12 GG gebrochen wird (Grundrechtsbruch),<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(6) da\u00df die akademische Wissenschaft die \u00d6ffentlichkeit arglistig betr\u00fcgt, indem sie diese rechtsbrecherischen Zust\u00e4nde vor der \u00d6ffentlichkeit verbirgt (Vertrauensbruch und Betrug),<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(7) und da\u00df die akademische Wissenschaft die Steuergelder f\u00fcr die Forschung und Lehre teilweise zur Verhinderung von Forschung und Lehre \u00fcber die Spezielle Relativit\u00e4tstheorie, teilweise als Schweigegelder und teilweise f\u00fcr wahrheitswidrige Theoriepropaganda verwendet (Veruntreuung).<\/p>\n<p>Die akademische Physik spielt statt dessen mit Lug und Trug und Terror gegen die Kritiker der \u00d6ffentlichkeit das Schmierentheater von der n\u00fcchtern-objektiven \u201c<em>Naturwissenschaft<\/em>\u201d vor, in der sachlich und sorgf\u00e4ltig und mathematisch genau und vor allem kritisch und gewissenhaft am Fortschritt der Erkenntnis gearbeitet wird, wof\u00fcr man viel Geld beanspruchen darf. Das Geld ist kein Theatergeld, sondern richtiges aus den Taschen der Steuerzahler.<\/p>\n<p>Die Relativit\u00e4tskatastrophe erweist sich daher vorrangig gar nicht als ein physikalisches Problem, das auf dem Feld der Physik gel\u00f6st werden k\u00f6nnte, sondern als ein gesellschaftlich-rechtliches Problem, das nur durch die Einf\u00fchrung der Wissenschafts-<br \/>\nfreiheit in dem Fachgebiet gel\u00f6st werden kann.<\/p>\n<p>Mit der Forderung des &#8211; eigentlich selbstverst\u00e4ndlichen &#8211;\u00a0 Grundrechts der Wissenschafts- freiheit f\u00fcr das Fachgebiet der theoretischen Physik beschreiten wir einen weiteren neuen Weg. Da wir damit bisher nur auf breites hartn\u00e4ckiges Schweigen und demonstratives Desinteresse gesto\u00dfen sind, scheint unsere Forderung irgendwie unanst\u00e4ndig oder geradezu revolution\u00e4r zu sein.\u00a0<\/p>\n<p>(G.O. Mueller)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Leseprobe aus dem neu ver\u00f6ffentlichten Kapitel 9 der Dokumentation von G.O. Mueller Das Gedankenexperiment: Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit Die westlichen L\u00e4nder kennen die Wissenschaftsfreiheit sp\u00e4testens seit dem 19. Jahrhundert als eine unabdingbare Voraussetzung f\u00fcr eine florierende Wissenschaft. Die Rechtsgeschichten der einzelnen L\u00e4nder k\u00f6nnen \u00fcber den Eingang dieses Freiheitsrechts in die Gesetzgebung belehren. 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