17. September 2014
Im Land NRW werden die Rechte der Bürger missachtet: Klageerzwingungsverfahren gegen die Behörde LANUV NRW
Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Der totalitäre Staat NRW der Hannelore Kraft hat wieder zugeschlagen, wo ich darüber berichtet habe, dass wir als eine Gruppe von Tierschützern im Rahmen einer Strafanzeige gegen die Landesbehörde LANUV NRW seit 2012 daran gehindert werden, unsere Rechte auszuüben: Wir wurden auf dem Dienstweg der Staatsanwaltschaften (Staatsanwaltschaft Bochum, Oberstaatsanwaltschaft Bochum, Generalstaatsanwaltschaft Hamm) in letzter Instanz vom Justizministerium NRW daran gehindert, dass unsere Vorwürfe der Verstöße durch den Staat gegen geltende Gesetze bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum gerichtlich geprüft werden, siehe eine Zusammenstellung unserer Auseinandersetzung in dieser Angelegenheit seit April 2012.
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Auf unsere erneute Strafanzeige vom 07.08.2014, wo wir um eine Wiederaufnahme der Ermittlungen wegen neuen Anhaltspunkten hinsichtlich Verstöße gegen §§ 1, 7 und 8 bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum für die grausame Erforschung der Augen-Hand-Koordination von Makaken über 22 Jahre in der Hirnforschung, mit dem einzigen angegebenen, skandalösen Forschungszweck der Verbesserung der Reaktionszeit des Torwarts der Nationalfußballmannschaft und mit Tötung von 9 Tieren für die letzte Genehmigung über 4 Jahre bis August 2012 (schätzungsweise von 50 Tieren seit der ersten Genehmigung im Jahre 1990) antwortete die Staatsanwaltschaft Bochum sinngemäß: Die Anzeige sei einzustellen, es bestehe kein Anfangsverdacht für eine Straftat, die Vorwürfe seien lediglich “vage Vermutungen“, die Staatsanwaltschaft sei für diesen Vorgang ohnehin nicht zuständig:
Bei Erfahrungsaustauschen mit anderen Tierschützern erfuhren wir, dass dies die Regel ist: Strafanzeigen gegen Behörden werden systematisch eingestellt, nichts zu machen, die öffentliche Klage wird nie erhoben, der rechtliche Weg wird konsequent von den Staatsanwaltschaften für die Bürger versperrt, sie haben wohl dafür interne Anweisungen, anders ist es nicht zu erklären. Dass eine Staatsanwaltschaft sogar offen verkündet, sie sei nicht zuständig für die Strafverfolgung von Verstößen gegen geltende Gesetze (??!!) ist eine unglaubliche Steigerung der festgestellten Blockade. Wer soll sonst in einem Rechtsstaat die Verfolgung von Straftaten vornehmen, wenn nicht die Staatsanwaltschaften??
Es handelt sich hier aus unserer Sicht um einen gravierenden, grundsätzlichen und verfassungsrelevanten Sachverhalt: Es ergibt sich durch diese Praxis zwangsläufig, dass das Justizministerium als Behörde andere Behörden vor ihrer Verantwortung gegenüber dem Gesetz schützt, indem alle Strafanzeigen systematisch und willkürlich eingestellt werden. Die Öffentlichkeit hat dann weder eine Kontrollmöglichkeit durch Einleitung von Ermittlungen noch eine Ahndungsmöglichkeit hinsichtlich potentiellen Fehlleistungen von staatlichen Organen. Der Staat darf tun und lassen, was er will, er darf nie behelligt werden. Er muss sich nie für seine Handlungen im öffentlichen Interesse vor Gericht verantworten, er wird über das Gesetz gestellt. Das Justizministerium als Behörde befreit de facto die anderen Behörden vom Recht und Gesetz. Dies rüttelt an den Grundsätzen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung und ist tiefgründig verfassungswidrig, denn niemand steht über dem Gesetz, auch der Staat nicht:
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Grundgesetz Art. 20:
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(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
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(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
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(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Als nächster Schritt zur Abhilfe bei unserer willkürlich eingestellten Strafanzeige wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum durch die Landesbehörde LANUV NRW, hatte uns unser Ausbilder im Öffentlichen Recht, Gerhard Oesterreich, kurz vor seinem Tod empfohlen, ein Klageerzwingungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bochum einzuleiten, das dem Anzeigeerstatter und Verletzter die Möglichkeit bietet, eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren einzustellen oder keine Ermittlungen aufzunehmen, gerichtlich überprüfen zu lassen.
Wir haben dann am 17.09.2014 als erste Stufe zum Klageerzwingungsverfahren die vorgeschriebene Vorschaltebeschwerde eingereicht:
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Wir werden über neue Entwicklungen berichten.
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Siehe auch in diesem Blog:
Das Land NRW ist kein Rechtsstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum
Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW
Frage an Hannelore Kraft im Abgeordneten-Watch – Demokratie und Bürgerrechte
Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore
Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem
Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?
Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?
Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?
Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?
Tierversuche und die gigantische Abzocke der Pharma-Lobby
Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer über Abzocke der Pharma-Industrie
Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE
Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum
Alle Tierversuche des NRW-Umweltministers Johannes Remmel sind gesetzwidrig
Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?
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[…] Im Land NRW werden die Rechte der Bürger missachtet: Klageerzwingungsverfahren gegen die Behörde L… […]
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