Blog – Jocelyne Lopez

Weiß Frau Dr. Annette Schavan wie „frei“ die Wissenschaft ist?

Zum ersten Mal in der langen Geschichte der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie hat 2006 eine Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, per
e-Mail mitgeteilt, dass sie das zurzeit umfangreichste Nachschlagewerk über die weltweite fachliche Kritik dieser Theorie über 95 Jahre (1908-2003) mit der Dokumen-tation der Forschungsgruppe G.O. Mueller dankend zur Kenntnis genommen hat – wonach auch hervorgeht, dass diese Kritik seit Jahrzehnten zensiert und unterdrückt wird, sowie die Kritiker diskriminiert werden. 

Zu diesem Zeitpunkt war jedoch Frau Dr. Schavan der Ansicht, dass es weder eine Unterdrückung der Kritik noch eine Diskriminierung der Kritiker geben kann, da die Dokumentation von G.O. Mueller im Internet verbreitet wurde: 

14.08.2006 – Dr. Annette Schavan:

Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe
G. O. Müller veröffentlicht wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich. Ihr Vorwurf, die Forschungsgruppe könne ihre Meinung nicht öffentlich äußern, ist daher unrichtig und eine Verletzung der Grundrechte in Bezug auf freie Meinungsäußerung kann nicht festgestellt werden.

Der Ausdruck „in gedruckter Buchform“ ist hier erst einmal irreführend, da nur eine geringe Auflage von mit Drucker manuell angefertigten Exemplaren existiert, jedoch wurde die Dokumentation tatsächlich im Internet als einziges freies Medium durch diverse private Initiativen von Autoren und Bürgern veröffentlicht.

Weiß aber Frau Dr. Annette Schavan, wie „frei“ die Grundrechte auf „freie Meinungs-äußerung“ der Autoren und Bürger sind, die diese Dokumentation der Öffentlichkeit im Internet seit 2004 zur Verfügung gestellt haben, so wie sie das festgestellt haben will? 

Weiß aber Frau Dr. Annette Schavan wie „unverletzt“ die Grundrechte der Autoren und Bürger sind, die diese Dokumentation seit 2004 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt haben, so wie sie das festgestellt haben will? 

Die seit mehreren Jahren stattfindende Eskalation von gravierenden Verletzungen der Grundrechte der Autoren und Bürger, die im Internet eine fachliche Kritik an dieser Theorie darlegen oder die Dokumentation von G.O. Mueller der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, kann ja Frau Schavan aufgrund von verschiedenen nachträglichen Ansprachen und Bitten um Abhilfe nicht entgangen sein – wobei sie jedoch diese Ansprachen nachhaltig ignoriert hat. Die Einstufung der Rechtsbrüche als Offizialdelikte und als öffentliches Anliegen durch Staatsanwaltschaften aufgrund von mehreren Strafanzeigen dokumentiert jetzt offiziell die Existenz dieser Missstände, zum Beispiel durch seit Jahren im Internet solidarisch agierende Rufmord- und Denunziationsportalen (Esowatch, Alpha Centauri, Science-Blogs, GWUP, Promed, sowie deren Unterstützer und Sympathisanten):

18.02.2011 – Aktenzeichen XY gelöst:  

– Unter dem Aktenzeichen 3031 PLs 453/11 ermittelt die Amtsanwaltschaft Berlin, Kirchstraße 6, 10557 Berlin (und damit eine Institution der Bundes-republik Deutschland) seit dem 13.01.2011 „gegen unbekannt“ wegen straf-rechtlich relevanter Delikte, die unter der Domain http://www.esowatch.com/ begangen wurden und/oder noch begangen werden.

 – Die im Sommer 2010 seitens der Staatsanwaltschaft Landau begonnenen Ermittlungen haben damit eine Eskalation erfahren. Es geht rund um Esowatch.com nun um Offizialdelikte, an deren Klärung ein öffentliches Interesse besteht.

Wäre es nicht an der Zeit, dass die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung
Dr. Annette Schavan sich näher und verantwortungsbewusster vergewissert, ob die Wissenschaft so „frei“ sei wie sie es 2006 festgestellt haben will, und ob die Grundrechte der Wissenschaftler und Bürger auf freie Meinungsäußerung gemäß § 5 Grundgesetz (Wissenschaftsfreiheit), sowie ihre Persönlichkeitsrechte gemäß Grundgesetz § 1 (Unantastbarkeit der Menschenwürde) so „unverletzt“ seien wie sie es 2006 festgestellt haben will? Wäre es nicht an der Zeit, dass die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung der Verantwortung nachgeht, die ihr im Zusammenhang mit Freiheit der Wissenschaft und Diskriminierung von Personengruppen anvertraut wurde?

 

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Siehe auch:
Staatliche Entscheidungsträger vernachlässigen Verfassungsgebot



Comments

  1. März 18th, 2011 | 09:37

    […] Die Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, hat sich zwar 2006 für die Zusendung dieser Studie bedankt, wollte jedoch keine Rechtsbrüche und keine Verletzung der Grundrechte von Wissenschaftlern und Bürgern erkannt haben, siehe hier.   […]

  2. März 27th, 2011 | 06:55

    […] verweise auf meinen Eintrag Weiß Frau Dr. Annette Schavan wie „frei“ die Wissenschaft ist?, woraus es hervorgeht, dass die Bundesministerin für Bildung und Forschung 2006 ihr Ministerium […]