Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Nachstehend stellen wir den aktuellen Verlauf dieser Auseinandersetzungen zusammen, der fortlaufend aktualisiert wird:
1. ZUR RECHTSMÄSSIGKEIT DER BEHÖRDLICHEN GENEHMIGUNGEN:
10.01.12 : E-Mail-Anfrage an die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich:
An Frau Lucia Puttrich – Hessische Landesregierung – Umweltministerin
Abteilung V: Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Veterinärwesen
Datum: 10.01.12
Betr: Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer, Max-Planck-Gesellschaft für Hirnforschung in Frankfurt-M .
Sehr geehrte Frau Ministerin Puttrich,
Ich bitte um Mitteilung, wer die zuständige und verantwortliche Behörde, sowie die zuständige und verantwortliche Abteilung für eine Auskunftserteilung in der im Betreff angegebenen Angelegenheit ist.
Durch die zahlreichen Berichtserstattungen in den Medien über die langjährigen juristischen Auseinandersetzungen im Fall der Grundlagenforschung mit Affenversuchen des Hirnforschers Dr. Andreas Kreiter in der Universität Bremen, ist nämlich bekannt geworden, dass sowohl der Bremer Senat als auch die zuständige Veterinärbehörde und die Gerichtsbarkeit von der Bedeutung dieses Forschungsvorhabens nicht überzeugt werden konnten und diese Versuche untersagten.
Vor diesem Hintergrund besteht ein öffentliches Interesse auch die Grundlagenforschung von Prof. Dr. Wolf Singer zu hinterfragen und transparenter zu machen. Sowohl in den Massenmedien durch Prof. Dr. Wolf Singer selbst, als auch in den wichtigsten Informationsquellen für die breite Öffentlichkeit wird von umfangreichen Forschungsthemen von Prof. Dr. Wolf Singer gesprochen, wie zum Beispiel bei Wikipedia:
Zitat Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Wolf_Singer
Das Ziel der Arbeiten seiner neurophysiologischen Abteilung ist es, die neuronalen Prozesse bei sogenannten höheren kognitiven Leistungen wie etwa bei der visuellen Wahrnehmung, beim Erinnern oder bei anderen Denkleistungen aufzuklären. Erforscht wird in seinem Institut u. a. auch das Entstehen der Sehstörung Amblyopie.
In der neurophysiologischen Forschergemeinde ist Singer international u. a. bekannt für seine Forschungen und Überlegungen zu den physiologischen Grundlagen von Aufmerksamkeits- und Identifizierungsvorgängen. Das Bindungsproblem, bei dem die Frage im Mittelpunkt steht, wie verschiedene sinnliche Aspekte eines Objektes – Form, Farbe, Härte, Gewicht, Geruch etc.– zu einem einzigen wahrgenommenen Objekt zusammengefasst werden können, erforscht das Institut mit technisch aufwändigen Experimenten vorwiegend im Bereich der visuellen Wahrnehmung. Die Theorie dazu stammt unter anderem von Christoph von der Malsburg. Sie misst der zeitlichen Synchronität von neuronaler Aktivität im Cortex große Bedeutung zu. Übereinstimmende Oszillationsfrequenzen der Nervenzellen würden danach auf das gleiche Objekt verweisen, während andere Frequenzen andere Objekte markieren.
Aus diesen Gründen stellen sich folgende Fragen und Bedenken hinsichtlich der Genehmigung, die die zuständige und verantwortliche Behörde für die Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer erteilt:
1) Aus welchem “vernünftigen Grund” nach Tierschutzgesetz § 1 die Behörde die Genehmigung für die Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer erteilt?
2) Welche Erfolge im Dienste der Allgemeinheit aus der Sicht der Behörde Prof. Dr. Wolf Singer aus den in den Medien angegebenen Forschungsthemen erzielt hat: Erforschung der menschlichen Sehstörung Amblyopie, der höheren kognitiven Leistungen der Menschen und der menschlichen sinnlichen Wahrnehmungen?
3) Beurteilt die zuständige und verantwortliche Behörde die Implikationen politischer, juristischer, psychologischer, entwicklungspsychologischer, pädagogischer, anthropologischer, architektonischer, städtebaulicher, historischer, computer-technologischer und philosophisch-weltanschaulicher Art, die Prof. Dr. Wolf Singer in den Medien im Rahmen der Erkenntnisse aus der Hirnforschung als Aufklärung verbreitet (nicht ohne Kritik aus der Fachwelt) als “vernünftige Gründe“, die seine langjährigen und extrem belastenden Experimente an Tiere rechtfertigen?
Ich danke im voraus für Ihre Auskunftserteilung bis zum 01.02.2012 und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
24.01.12: E-Mail-Antwort der hessischen Umweltministerin Lucia Puttrich:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Tierversuche am Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt a. M.
Tierschutz
Sehr geehrte Frau Lopez,
für Ihr Schreiben vom 10. Januar 2012 per elektronischer Post, 13.34 Uhr, mit dem Sie Frau Staatsministerin Puttrich gebeten haben, Ihnen die zuständige Behörde für die Beantwortung Ihrer Fragestellungen zu Tierversuchen von Herrn Prof. Wolf Singer, Max-Plack-Gesellschaft für Hirnforschung, Frankfurt a. M., mitzuteilen, danke ich Ihnen.
Frau Ministerin Puttrich hat mir Ihre Eingabe mit der Bitte um weitere Bearbeitung zugeleitet.
Dem bin ich gerne nachgekommen und habe Ihre E-Mail an das Veterinärdezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt, veterinaerdezernat@rpda.hessen.de, als der zuständigen Genehmigungsbehörde für Tierversuche, die am Max-Plack-Institut in Frankfurt a. M. durchgeführt werden, gesandt.
Von dort werden Sie Nachricht erhalten.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
gez.
Dr. Viola Neuß
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilungsleiterin V
Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung,
Tierschutz und Veterinärwesen
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
09.02.12 : E-Mail-Antwort des Regierungspräsidiums Darmstadt:
Tierschutz; Durchführung von Tierversuchen am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt am Main
hier: Ihre Anfrage vom 10. Januar 2012
Sehr geehrte Frau Lopez,
das Regierungspräsidium Darmstadt ist für die Genehmigung der Tierversuchsvorhaben des Ernst Strüngmann Instituts (ESI) in Frankfurt am Main zuständig. Daher hat mich das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darum gebeten, Ihr Schreiben vom 10. Januar 2011 zu beantworten:
Bei der Genehmigung von Tierversuchsvorhaben handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen, die erst nach einer gründlichen Abwägung der zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den jeweiligen durch den Versuch angestrebten Erkenntnisgewinn getroffen werden. Die zuständige Amtstierärztinnen und Amtstierärzte meiner Behörde werden dabei in jedem Verfahren auch durch die Kommission nach § 15 des Tierschutzgesetzes beraten, in welcher auch Mitglieder von Tierschutzorganisationen vertreten sind. Gemäß § 8 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes kann eine Genehmigung nur dann erteilt werden, wenn alle dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass es mir aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich ist, Ihnen weitere Einzelheiten aus den jeweiligen Genehmigungsverfahren mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Tobias Lackner
Dezernatsleiter
V 54 – Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
14.02.12: Widerspruch und Beschwerde per E-Mail auf die Antwort des Regierungspräsidiums Darmstadt:
An das Regierungspräsidium Darmstadt
Datum: 14.02.2012
Betr.: Tierschutz; Durchführung von Tierversuchen am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt am Main
Meine Anfrage vom 10. Januar 2012
Widerspruch und Beschwerde gegen Ihre Antwort per E-Mail vom 09.02.12
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der EU-Antikorruptionsvereinbarung berufe ich mich auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westphalen und lege Widerspruch und Beschwerde gegen Ihre Antwort vom 09.02.12 auf meine Anfrage ein.
Ich möchte dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Artikel 20 Nr. 3 und Artikel 20 a Grundgesetz hinweisen.
Ich vermute einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei den Tierversuchen des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer und fordere die Beantwortung meiner gestellten Fragen, die allgemeingültig sind, keine datengeschützten Informationen betreffen und auch nicht in den von der Allgemeinheit zugänglichen Informationsquellen beantwortet werden:
1) Aus welchem “vernünftigen Grund” nach Tierschutzgesetz § 1 erteilt die Behörde die Genehmigung für die Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer?
2) Welche Erfolge im Dienste der Allgemeinheit aus der Sicht der Behörde Prof. Dr. Wolf Singer aus den in den Medien angegebenen Forschungsthemen erzielt hat: Erforschung der menschlichen Sehstörung Amblyopie, der höheren kognitiven Leistungen der Menschen und der menschlichen sinnlichen Wahrnehmungen?
3) Beurteilt die zuständige und verantwortliche Behörde die Implikationen politischer, juristischer, psychologischer, entwicklungspsychologischer, pädagogischer, anthropologischer, architektonischer, städtebaulicher, historischer, computertechnologischer und philosophisch-weltanschaulicher Art, die Prof. Dr. Wolf Singer in den Medien im Rahmen der Erkenntnisse aus der Hirnforschung als Aufklärung verbreitet (nicht ohne Kritik aus der Fachwelt) als “vernünftige Gründe”, die seine langjährigen und extrem belastende Experimente an Tieren rechtfertigen?
Ich danke im voraus für Ihre Auskunftserteilung bis zum 08.03.2012 und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
12.03.12: Bitte um Klärung des Betreffs an das Regierungspräsidiums Darmstadt:
An das Regierungspräsidium Darmstadt
Datum: 12.03.12
Betr.: Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer, Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt a. M.
Meine Anfrage vom 10.01.12 an die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich
Auskunft vom 24.01.12 der Umweltministerin Lucia Puttrich
Ihre E-Mail vom 09.02.12
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe am 10.01.12 Frau Ministerin Lucia Puttrich gebeten, mir den Namen der verantwortlichen und zuständigen Behörde sowie der zuständigen und verantwortlichen Abteilung für eine Auskunftserteilung über die Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer, Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt/Main zu nennen. Frau Puttrich informierte mich am 24.01.12, dass sie meine Anfrage zur Beantwortung an das Veterinärdezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt weiterleiten ließ (siehe nachstehend).
Mir ist jetzt aufgefallen, dass Sie in Ihrer Antwort an mich vom 09.02.12 den Betreff willkürlich geändert haben und mir keine Auskunft über die Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer am Max Planck Institut erteilt haben wie angefragt, sondern über die Durchführung von Tierversuchen am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt am Main (siehe nachstehend).
Durch die Umgestaltung des Betreffs meiner Anfrage ist der Zusammenhang irreführend von Ihnen dargelegt worden und eine rechtliche Klärung Ihrerseits über diesen Sachverhalt ist dringend notwendig. Ich fordere Sie auf mir mitzuteilen, warum Sie den Betreff meiner Anfrage und der Auskunft an mich der Ministerin Puttrich willkürlich geändert haben. Sind Sie zuständig und verantwortlich, um Auskünfte über die Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer, Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt/Main zu erteilen, wie ich es angefragt habe? Ich fordere eine Klärung und eine Berichtigung um den weiteren Verlauf meiner Schritte zu bestimmen.
Weiterhin möchte ich dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Artikel 20 Nr. 3 und Artikel 20 a Grundgesetz hinweisen und berufe mich weiterhin im Rahmen der EU-Antikorruptionsvereinbarung auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen.
Ich danke für die Klärung dieses Sachverhalts und für die Beantwortung meiner Fragen bis zum 26.03.12.
Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
12.03.12: Antwort vom Regierungspräsidium Darmstadt:
Tierschutz; Durchführung von Tierversuchen am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt am Main
hier: Ihre Anfrage vom 10. Januar 2012, Ihre Rückfrage vom 12. März 2012
Sehr geehrte Frau Lopez,
meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 10. Januar bezog sich auf das Ernst-Strüngmann-Institut, da die Ihrer Anfrage zugrundeliegenden Versuchsvorhaben derzeit dort und nicht am Max-Planck-Institut für Hirnforschung durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Tobias Lackner
Dezernatsleiter
V 54 – Veterinärwesen und Verbraucherschutz -
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
14.03.12: Meine e-Mail an das Regierungspräsidium Darmstadt:
Betr.: Tierversuche am Max Planck Institut für Hirnforschung (MPI) in Frankfurt/M. und am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt/M.
Prof. Dr. Wolf Singer
Meine Anfrage vom 12.03.12
Ihre Antwort vom 12.03.12
Widerspruch und Beschwerde auf Ihre Antwort vom 12.03.12
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Antwort vom 12.03.12 (nachstehend) hat den Sachverhalt nicht ausreichend geklärt, ob die Tierversuche, die unter der Zuständigkeit und Verantwortung Ihrer Behörde stehen die Bestimmungen der Artikel 20 Nr. 3 und Artikel 20 a Grundgesetz erfüllen, da Prof. Dr. Wolf Singer sowohl am Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt als auch am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt leitende Positionen belegt.
Vor diesem Hintergrund berufe ich mich weiterhin im Rahmen der EU-Antikorruptionsvereinbarung auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen und lege Widerspruch und Beschwerde gegen Ihre Antwort vom 12.03.12 ein. Ich protestiere und fordere dringend die Beantwortung folgender Fragen zur Klärung des Sachverhaltes:
I – Tierversuche am Max-Planck-Institut für Hirnforschung (MPI):
1. Werden am MPI Tierversuche durchgeführt?
1.1 Wenn ja, werden Tierversuche am MPI unter der Leitung von Prof. Dr. Wolf Singer durchgeführt?
1.2 Wenn ja, unter welcher Adresse werden diese Versuche am MPI durchgeführt?
2. Werden am MPI Tierversuche unter der Leitung von anderen Hirnforschern durchgeführt?
2.1 Wenn ja, um welche Forscher handelt es sich?
2.2 Wenn ja, unter welcher Adresse werden diese Versuche am MPI durchgeführt?
3. Liegen Ihrer Behörde Anträge zur Genehmigung von Tierversuchen am MPI unter der Leitung von Prof. Wolf Singer vor?
4. Liegen Ihrer Behörde Anträge zur Genehmigung von Tierversuchen am MPI unter der Leitung von anderen Hirnforschern vor? Wenn ja, um welche Forscher handelt es sich?
II. Tierversuche am Ernst Strüngmann Institute (ESI) in Frankfurt/M.:
1. Werden am ESI Tierversuche durchgeführt?
1.1 Wenn ja, werden Tierversuche unter der Leitung von Prof. Dr. Wolf Singer am ESI durchgeführt?
1.2 Wenn ja, unter welcher Adresse werden diese Versuche am ESI durchgeführt?
2. Werden am ESI Tierversuche unter der Leitung von anderen Hirnforschern durchgeführt?
2.1 Wenn ja, um welche Forscher handelt es sich?
2.2 Wenn ja, unter welcher Adresse werden diese Versuche am ESI durchgeführt?
3. Liegen Ihrer Behörde Anträge zur Genehmigung von Tierversuchen am ESI unter der Leitung von Prof. Wolf Singer vor?
4. Liegen Ihrer Behörde Anträge zur Genehmigung von Tierversuchen am ESI unter der Leitung von anderen Hirnforschern vor? Wenn ja, um welche Forscher handelt es sich?
Ich bitte um Beantwortung meiner Fragen bis zum 09.04.12.
Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
05.04.12 – Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde wegen Forschung von Prof. Dr. Wolf Singer an das Landesparlament Hessen:
Ich habe am 05.04.12 eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Landesparlament Hessen eingereicht, siehe:
Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.12
11.04.12 – Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde wegen Forschung am MPI und ESI an das Landesparlament Hessen:
Ich habe am 11.04.12 eine zweite Fachaufsichtsbeschwerde an das Landesparlament Hessen eingereicht, siehe:
Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.12
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2. ZUR RECHTSMÄSSIGKEIT DER VERLEIHUNG DES BUNDESVERDIENSTKREUZES AN PROF. DR. WOLF SINGER:
26.01.12: E-Mail-Anfrage an den Staatsminister Michael Boddenberg
An Herrn Staatsminister Michael Boddenberg – Hessische Landesregierung
Datum: 26.01.12
Betr: Pressemitteilung v. 12.08.2011 des Landesportals Hesse unter dem Titel „Bundesverdienstkreuz 1. Klasse für Professor Wolf Singer aus Frankfurt a. M.“
Sehr geehrter Herr Staatsminister Boddenberg,
in der o.g. Pressemitteilung erwähnen Sie anlässlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Professor Wolf Singer sein Engagement für den Tierschutz: Zitat „Beispielsweise möchte ich Ihr Wirken als Vorsitzender der Kommission des Tierschutzrechts [...] nennen. Die Liste ist lang und Ausdruck Ihres überragenden Engagements.“ Zitatende
Die Erwähnung eines Engagements von Prof. Wolf Singer für den Tierschutz wirkt äußerst befremdlich und sogar geradezu schockierend: Prof. Wolf Singer ist im Gegenteil als berüchtigter Tierexperimentator in der Öffentlichkeit bekannt, der seit 30 Jahren entsetzliche und stark umstrittene Experimente an hochempfindlichen Tieren durchführt (insbesondere an Primaten und Katzen). Hier möchte ich Sie zum Beispiel über die Stellungnahme des Vereins „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ in Kenntnis setzen:
Zitat: Pressearchiv 2011 – 12.08.2011 – Orden für Tierquäler:
Hirnforscher Singer erhält Bundesverdienstkreuz
Der umstrittene Neurowissenschaftler Prof. Wolf Singer vom Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt/M. erhält für seine Arbeit heute das Bundesverdienstkreuz. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche hält die Ehrung für eine Fehlentscheidung, da Singer qualvolle Tierversuche an Affen und Katzen durchführt.
»Dass jemand, der soviel Tierleid auf dem Gewissen hat, für seine Untaten auch noch geehrt wird, ist schändlich«, meint Dr. med. vet. Corina Gericke, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Ärzte gegen Tierversuche. Nach Aussage des Vereins ist Singer seit Jahren an qualvollen Tierversuchen beteiligt.[...]“
Vor diesem Hintergrund kann ich mir keine Verdienste von Prof. Wolf Singer für den Tierschutz vorstellen und habe auch keine Informationen aus den üblichen Quellen über sein Wirken als Vorsitzender einer „Kommission des Tierschutzrechts“ gefunden, die Sie bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes erwähnt haben.
Ich bitte um Mitteilung, wer die zuständige und verantwortliche Behörde, sowie die zuständige und verantwortliche Abteilung für eine Auskunftserteilung über die genauen Verdienste und „das überragende Engagement“ von Prof. Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts ist, die eine Erwähnung bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes gerechtfertigt haben.
Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
18.02.12: Erinnerung an Staatsminister Michael Boddenberg:
An Herrn Staatsminister Michael Boddenberg – Hessische Landesregierung
Datum: 18.02.12
Betr: Pressemitteilung v. 12.08.2011 des Landesportals Hesse unter dem Titel „Bundesverdienstkreuz 1. Klasse für Professor Wolf Singer aus Frankfurt a. M.“
Meine Anfrage vom 26.01.12 (nachstehend)
Sehr geehrter Herr Staatsminister Boddenberg,
im Rahmen der EU-Antikorruptionsvereinbarung berufe ich mich auf das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen und bitte dringend um Beantwortung meiner o.g. Anfrage bis zum 01.03.2012.
Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
02.03.12: Erinnerung an Staatsminister Michael Boddenberg:
An Herrn Staatsminister Michael Boddenberg – Hessische Landesregierung
Betr: Pressemitteilung v. 12.08.2011 des Landesportals Hesse
unter dem Titel „Bundesverdienstkreuz 1. Klasse für Professor Wolf Singer aus Frankfurt a. M.“
Meine Anfrage vom 26.01.12 und meine Erinnerung vom 18.02.12 (nachstehend)
Sehr geehrter Herr Staatsminister Boddenberg,
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund Art. 20 Nr. 3 GG und § 258 StGB auf eine Antwort auf meine Anfrage vom 26.01.12 bestehen möchte, ehe ich mich zur Einreichung einer Beschwerde veranlasst sehe.
In diesem Sinne bedanke ich mich für eine Beantwortung meiner Anfrage bis zum 31.03.12 und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
28.03.12: E-Mail-Antwort des Staatsministers Michael Boddenberg:
Datum: 28.03.2012
Ihre Anfrage an Herrn Staatsminister Boddenberg
Sehr geehrte Frau Lopez,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Staatsminister Boddenberg.
Sie hatten um Mitteilung gebeten, wer die zuständige und verantwortliche Behörde für eine Auskunftserteilung im Hinblick auf die Verleihung des Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Herr Professor Dr. Wolf Singer ist.
Hierzu darf ich Ihnen wie folgt antworten:
Die Entscheidung, wer mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wird, obliegt ausschließlich dem Bundespräsidenten. Die Mitglieder der Länderkabinette, das sind in Hessen die Staatsminister und Staatssekretäre, dürfen im Namen des Bundespräsidenten die verliehenen Verdienstorden lediglich aushändigen.
Zum Zwecke einer gleichmäßigen Wahrnehmung des Vorschlagsrechts hat der Bundespräsident verbindliche Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland erlassen. Er kann aber auch selbst initiativ Vorschläge machen. Die Anregung ist nach einem mit dem Bundespräsidialamt und den Ländern abgestimmten Verfahren unter Beteiligung der fachlich zuständigen Stellen und unter Einbeziehung der bekannten und bezeichneten Leistungen eingehend geprüft worden.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass mir aufgrund des in Ordensangelegenheiten geltenden Grundsatzes der Vertraulichkeit darüber hinaus keine weiteren Auskünfte möglich sind. Ich darf jedoch für weitere Auskünfte an das Bundespräsidialamt und die dort zuständige Abteilung für Ordensangelegenheiten verweisen.
Zum Sachverhalt insgesamt haben Sie bereits am 9. Februar 2012 eine Email aus dem Regierungspräsidium Darmstadt erhalten. Als die für die Genehmigung von Tierversuchen zuständige Behörde hat sie Ihnen die gesetzlichen Grundlagen und Verfahren erläutert. In diesem Zusammenhang hebe ich hervor, dass es sich bei Tierversuchen stets um Einzelfallentscheidungen handelt, die nach Konsultation der beteiligten Tierschutzorganisationen vorgenommen werden. Auf diese Weise wird den Belangen des Tierschutzes im Rahmen der Grundlagenforschung in besonderer Weise Rechnung getragen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christian Günzel
Persönlicher Referent
des Hessischen Ministers für Bundesangelegenheiten
und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund
Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden
10.04.2012 – Anfrage an Bundespräsidenten Joachim Gauck:
An Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck
Bundespräsidialamt – Abteilung Orden und Ehrungen
Datum: 10.04.2012
Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,
gemäß einer Pressemitteilung vom 12.08.2011 im Landesportal Hesse wurde den Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer verliehen, u.a. neben Verdiensten im wirtschaftlichen Bereich auch wegen Verdiensten für sein überragendes Engagement für den Tierschutz:
„Beispielsweise möchte ich Ihr Wirken als Vorsitzender der Kommission des Tierschutzrechts [...] nennen. Die Liste ist lang und Ausdruck Ihres überragenden Engagements.“
Die Erwähnung eines Engagements von Prof. Wolf Singer für den Tierschutz wirkt äußerst befremdlich und sogar geradezu schockierend: Prof. Wolf Singer ist im Gegenteil als berüchtigter Tierexperimentator in der Öffentlichkeit bekannt, der seit 30 Jahren entsetzliche und stark umstrittene Experimente an hochempfindlichen Tieren durchführt (insbesondere an Primaten und Katzen). Hier möchte ich Sie zum Beispiel über die Stellungnahme des Vereins „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ in Kenntnis setzen:
Pressearchiv 2011 – 12.08.2011 – Orden für Tierquäler:
Hirnforscher Singer erhält Bundesverdienstkreuz
Der umstrittene Neurowissenschaftler Prof. Wolf Singer vom Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt/M. erhält für seine Arbeit heute das Bundesverdienstkreuz. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche hält die Ehrung für eine Fehlentscheidung, da Singer qualvolle Tierversuche an Affen und Katzen durchführt.
»Dass jemand, der soviel Tierleid auf dem Gewissen hat, für seine Untaten auch noch geehrt wird, ist schändlich«, meint Dr. med. vet. Corina Gericke, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Ärzte gegen Tierversuche. Nach Aussage des Vereins ist Singer seit Jahren an qualvollen Tierversuchen beteiligt.[...]“
Vor diesem Hintergrund kann ich mir keine Verdienste von Prof. Wolf Singer für den Tierschutz vorstellen und habe am 26.01.12 Herrn Staatsminister Michael Boddenberg gebeten, mir den Namen der zuständigen und verantwortlichen Behörde für eine Auskunftserteilung über die genauen Verdienste und „das überragende Engagement“ von Prof. Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts zu nennen, die eine Erwähnung bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes gerechtfertigt haben.
Nach zwei Erinnerungen meinerseits wegen Nicht-Beantwortung meiner Anfrage hat mir schließlich Staatsminister Boddenberg am 28.03.12 antworten lassen, dass die Entscheidung, wer mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wird, ausschließlich dem Bundespräsidenten obliegt, und mich für Auskünfte über diese Entscheidung an das Bundespräsidialamt und die dort zuständige Abteilung für Ordensangelegenheiten verwiesen (siehe nachstehend E-Mail vom persönlichen Referenten des Staatsministers Boddenberg).
Darüber hinaus hat Staatsminister Michael Boddenberg in dieser E-Mail auch kurz zum Sachverhalt insgesamt Stellung genommen und meine separate Anfrage an das Regierungspräsidium Darmstadt erwähnt, womit ich unter Berufung auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung als zuständige und verantwortliche Behörde für die Genehmigung der Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer aufgefordert hatte, mir Auskünfte über den sehr intransparenten Sachverhalt um diese Genehmigungen zu erteilen. Ich vermute nämlich einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei den Tierversuchen des Hirnforschers Prof. Dr. Wolf Singer, die einer Auszeichnung widersprechen würden.
Entgegen dem Eindruck, der bei der Formulierung dieser E-Mail vom Staatsminister Boddenberg erweckt werden könnte, wurden mir keine Antworte auf meine drei gezielte Fragen vom 10. Januar 2012 durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt, so daß ich mich veranlasst fühlte, am 05.04.2012 eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Landesparlament Hessen wegen gesetzwidrigem Verhalten dieser Behörde einzureichen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir Auskünfte über die positiven Vorgänge der Hirnforschung von Prof. Dr. Wolf Singer und über die Rahmenbedingungen zu erteilen, die eine Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse gerechtfertigt haben.
Für eine Antwort bis zum 9. Mai 2012 bedanke ich mich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
Mitunterzeichnende:
Gabriele Menzel
Dagmar Seliger
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.
11.05.2012 – Erinnerung an den Bundespräsidenten Joachim Gauck
An Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck
Bundespräsidialamt – Abteilung Orden und Ehrungen
Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer
Meine Anfrage vom 10.04.2012
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,
mit großer Verwunderung habe ich die Nichtbeantwortung meiner o.g. Anfrage über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer hingenommen.
Die Verleihung einer solchen Auszeichnung an einen berüchtigten Tierexperimentator und in der Fachwelt umstrittenen Neurowissenschaftler wurde in einem wahrscheinlich sehr großen Teil der Bevölkerung als schockierende Fehlentscheidung entgegengenommen, wie die in meiner Anfrage zitierte Reaktion des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V. es zum Beispiel dokumentiert. Das Unverständnis über wichtige gesellschaftlich-politische Entscheidungen, die für die Bürger intransparent und unangemessen wirken, kann nur große Unzufriedenheit hervorrufen.
In diesem Zusammenhang empfinde ich die Nichtbeantwortung meiner Anfrage als äußerst enttäuschend. An wen sollen sich die Bürger für wichtige Belange des gesellschaftlichen Lebens wenden, die sie berühren und beunruhigen, wenn die oberste Instanz unseres Landes keine Kenntnis davon nimmt?
Ich würde mich auf eine sachbezogene Antwort meiner Anfrage bis zum
30. Mai 2012 sehr freuen und bedanke mich dafür im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
Mitunterzeichnende:
Gabriele Menzel
Gerhard Oesterreich
Dagmar Seliger
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh – Menschen für Tierrechte