Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für 'Kritik der Relativitätstheorie'

Zwillingsparadoxon: Mathematik nach Lust und Laune

Ich verweise weiter auf den Blog der Bundeskanzlerin Angela Merkel Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre im Rahmen des Projekts  ”Zukunftsdialog”, der bis zum heutigen Zeitpunkt 424 unterstützende Stimmen und 201 Kommentare verzeichnet.

Nachstehend weitere Beiträge von mir in diesem Blog über die Klärung der Frage der Existenz bzw. der physikalischen Realität der relativistischen Effekte „Zeitdilatation“ und „Längenkontraktion“ im Rahmen des berühmten Zwillingsparadoxons. Teilnehmer vertreten nämlich in diesem Blog die Auffassung, dass diese Effekte physikalisch existieren bzw. dass nur der Effekt Zeitdilatation (das Jungbleiben des reisenden Zwillings) existiere, wobei der andere Effekt Längenkontraktion (die Verkürzung des reisenden Zwillings) physikalisch nicht existieren solle:

 

16.4.12 – Zitate von Jocelyne Lopez:

Allerdings könnte die Zeitdilatation bei dem Zwillingsparadoxon leicht „experimentell“ widerlegen werden: Es reicht dazu eine andere Meßmethode zu verwenden und die Trennung der Zwillinge mit nur einer einzigen Uhr zu messen um festzustellen, dass sie bei der Wiedervereinigung nach der Trennung ganz genau gleichaltrig sind:

Beide Zwillinge stoppen die Uhr gleichzeitig und Zwilling B fliegt gleich auf Reise. Wenn er zurückkommt, stoppen beide wieder gleichzeitig die Uhr. Die Reise hat also mit dieser Messmethode genauso lange gedauert für beide Zwillinge, die Uhr zeigt die gemeinsame Dauer der Trennung, beide treffen sich ganz genau gleichaltrig wieder. Diese Meßmethode widerlegt experimentell die Zeitdilatation und löst das Zwillingsparadoxon. Das ist auch im Sinne Einsteins, der gesagt hat: “Die Zeit ist, was die Uhr anzeigt“.

Wie aussagekräftig ist denn eine Meßmethode und was ist sie denn Wert, wenn sie mit einer anderen Messmethode widerlegt werden kann? Sollen etwa biologische Vorgänge wie die Alterung sich nach der Meßmethode richten? Das ist doch völlig absurd, oder?

 

18.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

[...] Bei der Lorentztransformation stehen Zeitdilatation und Längenkontraktion mathematisch in strenger Abhängigkeit und die Mathematik ist bei Relationen gnadenlos: Wenn man eine Zeitdilatation bei dieser Relation ausrechnet, dann nur, weil man eine Längenkontraktion ausgerechnet hat – und vice versa. Ein Effekt kann mathematisch nicht ohne den anderen Effekt entstehen.

Also ist der reisende Zwilling nach Rückkehr geschrumpft, ganz genau im Verhältnis wie er nach Rückkehr jünger geblieben ist. Die Mathematik ist gnadenlos und Ihre Aussage „Kein Zwilling ist nach Rückkehr geschrumpft“ ist mathematisch widerlegt. So viel verstehe ich schon als Mathematik-Laie.

 

18.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Die Schrumpfung des reisenden Zwillings habe ich nicht auf einen verbreiteten Irrtum zurückgeführt, sondern auf die Mathematik der Speziellen Relativitätstheorie (die Lorentztransformation), siehe mein heutiger Beitrag um 6:54 Uhr.
[...]
Sie sind auf meine Argumentation nicht eingegangen. Können Sie es noch tun?

Dürfen die Mathematiker bei dieser Relation eine der Größen als real und die andere Größe als fiktiv voraussetzen? Was ist denn das für eine Logik? Entweder werden beide Größen als real oder beide Größen als fiktiv definiert, nicht nach Lust und Laune.

 

18.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Auch Sie sind nicht auf meine Einwände über die Mathematik der Speziellen Relativitätstheorie (die Lorentztransformation) aus meinem heutigen Beitrag um 6:54 Uhr eingegangen.

Können Sie es bitte noch tun? (siehe meine Bitte an haereticus).

Es ist aus meiner Sicht nicht annehmbar, dass bei der Übernahme der Lorentztransformation, die eine strenge rechnerische Abhängigkeit zwischen Zeitdilatation und Längenkontraktion enthält, die Anhänger der Speziellen Relativitätstheorie entscheiden, dass allein der Zeitdilatation eine physikalische Wirkung in der Natur zuzusprechen sei (Jungbleiben des reisenden Zwillings), dagegen aber der streng mathematisch abhängigen Längenkontraktion keine physikalische Wirkung zusprechen (keine Verkürzung des reisenden Zwillings). Was ist das denn für eine Logik? Das stimmt hinten und vorne nicht. Das ist reine Willkür.

 

 

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Siehe auch in diesem Blog:

Blog der Bundeskanzlerin Angela Merkel: Verbannung der Relativitätheorie aus Forschung und Lehre

Bundeskanzlerin Angela Merkel: Zukunftsdialog „Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre“

Bitte an die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Blog “Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre”



Wenig politische und demokratische Bildung im Forum „Bildung“ der Piratenpartei

Ich verweise weiterhin auf meine Thematik Verstoß gegen das Grundgesetz in der Vermittlung der Relativitätstheorie im Forum „Bildung“ der Piratenpartei, die zwar eine rege Beteiligung verzeichnet, wo jedoch bis jetzt die aktiven Teilnehmer wenig politische und demokratische Bildung, sowie wenig soziale Kompetenz bei der Erörterung dieser Thematik zeigen (abgesehen davon, dass die Diskussion stark von Trollen, Stalker und Mobber unterwandert ist).

Es wird u.a. zum Beispiel dort bestritten, dass die Relativitätstheorie vom Staat überhaupt vermittelt wird, und dass die mir von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan als zuständig und verantwortlich genannte Behörde nicht dazu verpflichtet ist, meine Frage zu beantworten, siehe: Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem

Ich gebe hier einige meiner Beiträge in diesem Zusammenhang wieder:

 

17.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Keiner muss mit dem Rücken zur Wand stehen, um zu fordern, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes respektiert und umgesetzt werden. Jeder Bürger darf es.

Im öffentlichen Recht, anders als im Zivilrecht, ist es sogar von der Systematik her ganz einfach, wenn man sie erst einmal verstanden hat, und sie ist für den Bürger sehr überschaubar und leicht begehbar, ohne Rechtsanwaltspflicht, kostenfrei und ohne Risiko auf Regress, wenn man sich an einige Regel hält und von vornherein dessen bewußt ist, dass die Vorgänge extrem langwierig sind und dass die Behörde in vielen Fällen massiv mauern wird.

Die Grundsystematik ist einfach und beruht auf wenige Umstände und wenige Gesetze:

  1. Jeder Bürger ist souverän und verfügt per Grundgesetz über das Sagen auf die Behörde: Hier greift Art. 20 Ziff. 2 Grundgesetz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Das bedeutet: Die Behörde ist per Grundgesetz der Dienstleister jedes Bürgers (nicht sein Schuhputzer, aber sein Dienstleiter). Der Bürger darf also gegenüber seinem Dienstleister selbstsicher als Souverän auftreten, jedoch sachlich, höflich, nicht beleidigend und ohne Emotionalität. Er darf Fragen stellen, die bestimmte Vorgänge aus der Zuständigkeit und Verantwortung der Behörde betreffen, er darf auf eine Antwort bestehen und darf sogar eine Frist für die Antwort setzen (3 bis 4 Wochen, ggfs. mit Verlängerungen)..
    .
  2. Behörde verstoßen am laufenden Band gegen geltende Gesetze (aus Ignoranz, Schlamperei oder in einigen Fällen wohl auch aus Korruption): Bei einem gut begründeten Verdacht auf Verstöße gegen Gesetze durch Behörde darf sich der Bürger auf § 258 StGB Strafvereitelung berufen: Das bedeutet, dass jeder Bürger sich selbst strafbar macht, wenn er einen Verdacht auf Verstöße gegen Gesetze hat und keine Klärung und Prüfung darüber veranlasst. Antwortet die Behörde nicht oder antwortet sie Nichtssagendes, macht sie sich auch strafbar und der Bürger darf sich auf § 258a StGB Strafvereitelung im Amt berufen, sowie auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung, die u.a. eine Informationspflicht den Behörden vorschreibt.
    .
  3. Antwortet die Behörde weiterhin nicht oder antwortet sie weiterhin Nichtssagendes, gibt es mehrere Möglichkeiten für den Bürger weiterzukommen, zum Beispiel:
    .
    - Eine Fachaufsichtsbeschwerde: Die Legislative (Abgeordnete) wird eingeschaltet und muß die Behörde zwingen, die Fragen des Bürgers zu beantworten. Zwei Beispiele davon haben wird gegenüber einer Veterinärbehörde umgesetzt Fachaufsichtsbeschwerde vom 05.04.12 und Fachaufsichtsbeschwerde vom 11.04.12.
    .
    - Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft muß dann selbstständig den Strafbestand verfolgen.

 

Alle weiteren Schritte bei der jeweiligen höheren Instanz sind möglich, einschließlich Klage vor einem Verwaltungsgericht, bis hin zur Verfassungsklage.

Mehr sind da nicht an Gesetze, um bei Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze die zuständige und verantwortliche Behörde zur Verantwortung zu ziehen und ein gesetzwidriges Verhalten der Behörde abstellen zu lassen. Wie gesagt sehr langwierig und schwerfällig, aber von der Systematik her einfach und bürgerfreundlich. Ein Fallbeispiel für die ersten Schritten haben wir konkret in einem Fall von Verdacht gegen das Grundgesetz bei der Genehmigung von Tierexperimenten durch eine Veterinärbehörde zusammengestellt: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

 

 

17.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

[...] Bis jetzt hat jedoch die Behörde nicht nachgewiesen, dass die Kritik der Relativitätstheorie im Bildungssystem vermittelt und behandelt wird, obwohl diese Theorie nachweisbar in Schulbüchern, in gymnasialen Leistungskursen und in Universitäten vermittelt und behandelt wird. Wird etwa die Kritik dieser Theorie dabei auch vermittelt und behandelt? In welcher Form? Werden auch Alternativtheorien zur Lichtausbreitung (zum Beispiel Äthertheorien) auch als annehmbar vermittelt und behandelt? In welcher Form? Hmm… meinst Du das etwa wirklich? Wir meinen das eben nicht und wir dürfen es auch schwarz auf weiß von den Behörden nachgewiesen bekommen: Ein paar nichtssagende Floskel werden uns (und ggfs. den Richtern) nicht zufriedenstellen, versteht sich.

Du darfst also auch geduldig warten: Auseinandersetzungen mit Behörden sind extrem langwierig und schwerfällig, vor allem bei Vorgängen, wo es um Millionen und Milliarden von öffentlichen Geldern in Lehre und Forschung geht, deren Verwendung jeder Bürger befugt ist zu hinterfragen.

 

 

17.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Nochmal: Doch, die Relativitätstheorie wird gelehrt, habe ich schon angeführt, in Lehrbüchern, in gymnasialen Leistsungskursen und in Universitäten. Es gibt sogar extra für die Relativitätstheorie gemäß Prof. Hermann Nicolai, Direktor vom Albert Einstein Institut noch dazu zwei Professuren an deutschen Universitäten und zum Beispiel ein Portal “Einstein-Online” vom Albert Einstein Institut, alles vom Steuerzahler finanziert.

Doch, doch, die Lehre der Relativitätstheorie wird im Bildungssystem vermittelt und behandelt, mit Steuergeldern, das ist nachweisbar. Wird die Kritik der Relativitätstheorie dabei auch vermittelt und behandelt? In welcher Form? Das ist eben noch nicht nachgewiesen worden. Wird auch in Lehrbüchern, in gymnasialen Leistungskursen und in Universitäten zum Beispiel eine Äthertheorie gelehrt? In welcher Form? Gibt es auch zwei Professuren an deutschen Universitäten zum Beispiel für die Äthertheorie von Lorentz, die die gleichen Voraussagen und die gleichen experimentellen Befunde wie die Relativitätstheorie liefert? Oder gibt es ein “Hendrik Lorentz Institut“, finanziert vom Steuerzahler? Oder ein “Lorentz-Online” zur Bildung der Schüler ab der 10. Klasse und der Öffentlichkeit, finanziert vom Steuerzahler? Oder ein “Lorentz-Jahr“, finanziert vom Steuerzahler?

Fragen über Fragen…

 

17.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Nachweisbar ist, dass der Staat im Rahmen seines Bildungsauftrags mit Steuergeldern die Relativitätstheorie vermittelt, in Schulen, in Gymnasien, in Universitäten, in universitären Instituten, in außeruniversitären staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtungen. Das sind positive Nachweise, sie sind zahlreich.

Ein “negativer” Nachweis ist, dass der Staat nirgendwo im Rahmen seines Bildungsauftrages die Kritik der Relativitätstheorie oder Alternativtheorien vermittelt. Unser “negativer Nachweis” ist also, dass wir nirgendwo eine solche Vermittlung durch den Staat gefunden haben.

Der Staat soll also hier positive Nachweise bringen und schwarz auf weiß beweisen, dass er auch die Kritik der Relativitätstheorie und mindestens eine Alternativtheorie zur Relativitätstheorie auch mit Steuermitteln vermittelt. Die Beweislast obliegt hier ihm.

Wenn ich zum Beispiel sage “Es gibt keine schwarzen Schwäne, weil ich keine gefunden habe“, kannst Du nicht sagen “Beweise es bitte, dass Du keine gefunden hast“, oder? Das wäre ja absurd. Wenn Du mir zeigen willst, dass ich irre und dass es schwarze Schwäne gibt, dann muss Du mir schon zeigen, wo sich ein schwarzer Schwan befindet. Okay?



Aktuelle Diskussion im Forum “Bildung” der Piraten-Partei

Ich habe in meiner Thematik „Verstoß gegen das Grundgesetz in der Vermittlung der Relativitätstheorie“ im Forum „Bildung“ der Piratenpartei sowohl meine Bitte an Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 07.04.12, als auch meine Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde vom 13.04.12 zur Diskussion gestellt.

Es hat sich bis jetzt auf mehrere Seiten eine rege Diskussion darüber entwickelt, siehe:

ab Seite 15 – Forum “Bildung” der Piraten-Partei 

 

 



Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem

Ich verweise auf meine Anfrage vom 07.03.12 und habe heute folgende Erinnerung an die zuständige und verantwortliche Behörde für die Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem per E-Mail geschickt:

 

An
Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder
KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik) poststelle@kmk.org

und
Schulwesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz schulen@kmk.org

Datum: 13.04.12
Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Meine Anfrage vom 07.03.12

Sehr geehrte Damen und Herren,

per E-Mail vom 07.03.12 habe ich gemäß Hinweis der Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan eine Anfrage über die Rahmenbedingungen der Vermittlung der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem an Sie als zuständige und verantwortliche Behörde gerichtet, die leider bis zur festgesetzten Frist vom 06.04.12 unbeantwortet geblieben ist (siehe nachstehend).

Ich vermute einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften durch Ihre Behörde in der o.g. Angelegenheit, und zwar bei der Einhaltung und der Umsetzung des Art. 5 Ziff. 3 Grundgesetz „Wissenschaftsfreiheit“ u.a. gemäß folgenden Erläuterungen aus dem „Bonner Kommentar zum Grundgesetz“:

Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). (Seite 41)

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem “Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege” entsprechen (Seite 34). 

Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein (S. 41)

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (S. 41).

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. (S. 28-29)

Der Staat hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt. (S. 22).

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers (S.40) [Hervorhebung in der Quelle]

Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit. (S. 41).

Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen. (S. 42)

Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident [...] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht. (S. 126) [Hervorhebung in der Quelle]

Gebunden sind alle staatlichen Organe in Bund und Ländern wie auch die Träger mittelbarer Staatsgewalt [...], insbesondere die Gemeinden, auch die berufsständischen Kammern [...], alle Selbstverwaltungseinrichtungen, soweit sie hoheitliche Gewalt ausüben. (S. 127) [Hervorhebungen in der Quelle]

 

Ich berufe mich auf § 258 StGB und möchte dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Artikel 20 Grundgesetz hinweisen. Darüber hinaus berufe ich mich weiterhin auf Art. 1 Grundgesetz sowie auf die Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung und fordere erneut die Beantwortung meiner an Sie am 07.02.12 gestellten Frage:

Aus welchen Gründen wird die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt?

Für eine Antwort bis zum 13. Juni 2012 bedanke ich mich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Kritik der Relativitätstheorie: Würden „die Intellektuellen“ niemals die Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes zulassen?

Ich verweise auf meine Thematik Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre im MAHAG-Forum, wo ich diesen Vorschlag  aus dem Blog der Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen des Projekts „Zukunftsdialog„ zur Diskussion gestellt habe, und gebe einige Austausche aus dieser Diskussion wieder:

 

10.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

[...] Und die Behörden haben sich an die Gesetze zu halten, die Richter auch: Sie müssen dafür sorgen, dass die Behörden sich an die Gesetze halten.

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

Schon, aber man muss auch die Seriosität der Klage prüfen. Sonst könnte man ja jeden Tag von Pontius zu Pilatus laufen, um jedesmal erneut die eigene Unschuld zu beteuern, nur weil irgendwer sich einen Spass daraus macht, zu klagen (:   [...]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Die Seriosität der Klage steht im Grundgesetz Art. 5 Ziff. 3 “Wissenschaftsfreiheit” geschrieben, seriöser geht’s nicht. Und das Grundgesetz darf jetzt die zuständige und verantwortliche Behörde studieren, bitteschön. Wir haben es schon getan.

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

[...] Die Politik hat eigentlich die Aufgabe für gute Bildung zu sorgen, nicht als Inquisitor zu wirken [...]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Genau! Der Staat muss im öffentlichen Bildungssystem für gute Bildung sorgen, das fordert das Grundgesetz, und sich nicht als Inquisitor verhalten. Er verhält sich aber als Inquisitor, indem er im Bildungssystem eine einzige Theorie als einzig richtig und gültig lehren lässt, unter völliger Ausblendung jeglicher kritischen Einwände und jeglicher Alternativtheorie, die seit Aufstellung dieser Theorie existieren:

Zitate Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ (145 Seiten):

Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). (Seite 41)

Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein (S. 41)

[...] Das Verfassungsgericht [...] spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen” (Seite 42). [Hervorhebung durch J. Lopez]

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

[...] Professoren lassen sich nichts verbieten, schon gar nicht per Gesetz, die wollen überzeugt werden, und das geht nur mit Formeln und Experimenten, die sich decken (: [...]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Stimmt, Professoren lassen sich nichts verbieten wovon sie überzeugt sind und was sie lehren möchten, auch nicht per Gesetz, völlig richtig. Aber…

GG Art. 5 Ziff. 3:

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers” (S.40)

Der Staat muss also dafür sorgen, dass Professoren, die von der Unrichtigkeit der Relativitätstheorie oder von der Richtigkeit einer Alternativtheorie der Ausbreitung des Lichtes überzeugt sind, es auch lehren dürfen:

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (S. 41).

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem “Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege” entsprechen (Seite 34).

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. (S. 28-29)

Der Staat hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt. (S. 22).

Der Staat könnte zum Beispiel hier, um diese Bestimmungen zu respektieren, Lehrstühle und Lehraufträge für Professoren und Lehrbeauftragte ausschreiben, die von der Ungültigkeit der Relativitätstheorie oder von der Gültigkeit einer Alternativtheorie der Ausbreitung des Lichts überzeugt sind. Es würde ganz bestimmt nicht an Bewerbungen mangeln, wollen wir wetten?

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

[...] Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei – so steht es zumindest in der Wiener Universität angeschrieben. Wenn der Staat sich da einmischen wollte, würden die Intellektuellen nicht mitspielen, Sie unterschätzen die Akademie, Frau Lopez ! [...]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Sie unterschätzen den Sinn und Zweck der Bestimmungen des Grundgesetzes, Herr Yukterez! Auch Gesetzgeber und Juristen sind Wissenschaftler, die ihre Bestimmungen nicht aus Willkür erlassen, sondern auf tiefgehende Überlegungen und auf jahrhundertlange Erfahrungen zurückführen. Diese Bestimmungen sind weise, vernünftig und verantwortungsvoll: nur so lässt sich nämlich verhindern, dass Dogmen sich in der Wissenschaft einnisten und den wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt verhindern. Das leuchtet auch jedermann ein.

 

10.04.12 – Zitat von Yukterez:

Zitat von Jocelyne Lopez: “der Staat hat diese Verstöße abzustellen – wenn nötig durch ein Gerichtsurteil.”

Selbst wenn er wollte, das könnte er nicht – das würden wir niemals zulassen ! [...]

 

11.04.12 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Wer sind „wir“????
Wer sind “die Intellektuellen“, die es “niemals zulassen würden“???
Wer maß sich an, für “die Intellektuellen” zu sprechen und anonym die Einhaltung der Bestimmungen des Grundgesetzes verhindern zu wollen, Herr Yukterez? Sind Sie etwa staatsfeindlich und treten deshalb anonymen auf?



Bitte an die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Blog “Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre”

Ich habe heute folgende Bitte an die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Blog Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre im Rahmen des Projekts ”Zukunftsdialog” gerichtet, der bis zum heutigen Zeitpunkt 303 unterstützende Stimmen und 92 Kommentare verzeichnet:

 

Bitte an die Bundeskanzlerin Angela Merkel
——–

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

wie es aus diesem Blog hervorgeht, ist der wissenschaftliche Meinungsstreit über die Gültigkeit und die Relevanz der Relativitätstheorie Einsteins seit 100 Jahren immer noch aktuell, so daß es für mich nicht nachvollziehbar ist, warum die Kritik dieser Theorie im öffentlichen Bildungssystem völlig ausgeblendet wird.

- Am 20.02.12 habe ich die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan gebeten, mir die zuständige und verantwortliche Behörde zu nennen, die mir folgende Frage beantworten kann:

Aus welchen Gründen wird die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt?“


- Am 07.03.12 nannte mir Frau Annette Schavan das Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder – KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bzw. Schulwesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz.

- Am 07.03.12 habe ich die zwei genannten Behörden gebeten, mir die gestellte Frage bis zum 06.04.12 zu beantworten.

Da ich keine Antwort bekommen habe und ein dringender Verdacht auf Verstöße gegen das Grundgesetz und gegen das unmittelbar geltende Recht vorliegt, würde ich es sehr begrüßen, wenn Sie sich einbringen würden, dass mir diese Frage von den zuständigen Behörden beantwortet wird.

Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez



Die Wissenschaftlichkeit der Relativitätstheorie aberkennen?

Ich verweise auf meinen Eintrag Blog der Bundeskanzlerin Angela Merkel: Verbannung der Relativitätheorie aus Forschung und Lehre und mache auf weitere Überlegungen über die Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 5 – Ziff. 3  „Wissenschaftsfreiheit“ in dieser Diskussion:

 

05.04.2012 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Bei Verdacht auf Verstöße gegen das Grundgesetz, wie er bei der Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem als alleinige gültige Theorie der Ausbreitung des Lichts unter völliger Ausblendung der vorhandenen Kritik vorliegt, würde kein Gericht die Wissenschaftlichkeit der Theorie auf der physikalischen Ebene beurteilen wollen, das obliegt Gerichten nicht die Wissenschaftlichkeit einer Theorie zu beurteilen, und sie würden sich hüten, darüber auf physikalischer Ebene Stellung zu beziehen.

Die Gerichte würden also nur auf Basis der Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem der Theorie die Wissenschaftlichkeit aberkennen dürfen, gemäß folgenden Erläuterungen aus dem Bonner Kommentar zum Art. 5 § 3 GG „Wissenschaftsfreiheit“:

“[...] Das Verfassungsgericht [...] spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen” (Seite 42). [Hervorhebung durch J. Lopez]

 

 



Blog der Bundeskanzlerin Angela Merkel: Verbannung der Relativitätheorie aus Forschung und Lehre

Ich verweise auf den Eintrag vom 03.04.2012 im Blog von Ekkehard Friebe und mache auf einige meiner Beiträge im Blog der Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen des Projekts „Zukunftsdialog“ bei dem Vorschlag „Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre“ aufmerksam:

 

 

02.02.2012 – Zitate Jocelyne Lopez:

Pflichten für den Staat zum Wissenstransfer gemäß Grundgesetz:

Zitate Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ (145 Seiten):

Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). (Seite 41)

Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein (S. 41)

Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (S. 41).

Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem “Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege” entsprechen (Seite 34).

Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. (S. 28-29)Der Staat hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt. (S. 22).

Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers” (S.40)

Respektiert der Staat diese Bestimmungen?

 

 

02.04.2012 – Zitate Jocelyne Lopez:

Weitere Pflichten für den Staat zum Wissenstransfer gemäß Grundgesetz:

Zitat aus dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 Ziffer 3 „Wissenschaftsfreiheit“ (145 Seiten):

„Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit” (S. 41)

Respektiert der Staat diese Bestimmungen gegenüber der Kritikergemeinde der Relativitätstheorie in Forschung und Lehre?

 

 

03.04.2012 –  Zitat Jocelyne Lopez:

Es wäre darüber nachzudenken, ob der SRT die Wissenschaftlichkeit nicht aberkannt werden könnte, wenn man über diese Erläuterungen aus dem Bonner Kommentar Art. 5 § 3 GG nachdenkt:

Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen” (S. 42)

Es gibt nicht nur ein „Indiz“, sondern es ist eine Tatsache, dass die Vermittlung der SRT unter systematischer Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen, erfolgt.

 

 

04.04.2012 – Zitat Jocelyne Lopez (über den Vergleich zwischen den Theorien von Lorentz und von Einstein):

Einzig die Lorentzsche Äthertheorie ist dabei widerspruchsfrei und experimentell überprüfbar, weil Lorentz eine physikalische Ursache für die Längenkontraktion von bewegten Objekten annimmt (reale materielle Verkürzung aufgrund des Widerstandes des Äthers). Einstein dagegen nimmt keine physikalische Ursache der Längenkontraktion an, die Objekte verkürzen sich in der SRT auch nicht materiell, die Längenkontraktion ist eine Meßillusion des Beobachters ohne physikalische Realität. Die SRT ist dadurch physikalisch irrelevant und damit erübrigt sich auch jegliche experimentelle Nachprüfung dieser Theorie: Man kann nicht die materielle Verkürzung eines Objektes messen, das sich materiell nicht verkürzt! Das geht prinzipiell nicht. Experimente können also nur die Lorentzsche Äthertheorie nachprüfen, nicht aber die SRT, die experimentell prinzipiell weder bestätigt noch wiederlegt werden kann.Die Natur der relativistischen Effekte als Schein ohne physikalische Realität ist übrigens ein Dauerbrenner seit 100 Jahren in der Kritikergemeinde, jedoch wurde sie von den Befürwortern der Theorie auch seit 100 Jahren nur mit Schweigen quittiert (siehe z.B. der berühmte Fall von Herbert Dingle).

 

 

04.04.2012 – Zitate Jocelyne Lopez:

Nicht nur bei der sozialen Durchsetzung der SRT könnte man dieser Theorie die Wissenschaftlichkeit aberkennen, sondern auch auf der physikalischen Ebene: Die relativistischen Effekte sind nur scheinbar und wir brauchen uns deshalb auch keine Gedanken darüber zu machen, die Theorie ist physikalisch irrelevant und darf ad acta gelegt werden. Wie die beiden Physiker Georg Galeczki und Peter Marquardt es in ihrem Buch „Requiem für die Spezielle Relativität“ auch trefflich gesagt haben: „Sie ist nicht einmal falsch.

Die SRT gehört also nicht in der Physik, sondern höchstens in der Wissenschaftsgeschichte.



Bundeskanzlerin Angela Merkel: Zukunftsdialog „Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre“

Im Rahmen des Projekts Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin Angela Merkel hat der Kritiker der Relativitätstheorie Dipl.-Ing. Norbert Derksen am 20.03.12 die Initiative ergriffen, einen Vorschlag für einen Dialog einzureichen:

Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre,

der schon mit 92 unterstützenden Stimmen bewertet wurde.

Nachstehend mein Kommentar vom 28.03.12: 

Ehe als eine Verbannung der Relativitätstheorie aus Forschung und Lehre, was m.E. gegen das Grundgesetz Art. 5 Parag. 3 “Wissenschaftsfreiheit” verstoßen würde, plädiere ich für die Vermittlung der Kritik der Relativitätstheorie und der wichtigsten Alternativtheorien der Ausbreitung des Lichtes im öffentlichen Bildungssystem, was zurzeit leider nicht der Fall ist.

Das Grundgesetz schreibt dem Staat das Gebot der “Nicht-Identifikation” mit einer Theorie sowie das Gebot der “meinungsneutralen Wissenschaftspflege” vor. Die derzeitige alleinige Lehre der Relativitätstheorie als einzig gültige Theorie unter völliger Ausblendung der Kritik dieser Theorie und der wichtigsten Alternativtheorien verstoßt dementsprechend gegen das Grundgesetz, und zwar seit Jahrzehnten.

Eine Beseitigung dieser Verstöße gegen das Grundgesetz könnte z.B. konkret bei den wichtigsten Modellen der Lichtausbreitung (Äthertheorien, Emissionstheorien) meiner Meinung nach im öffentlichen Bildungssystem wie folgt ermöglicht werden:

  • Die Äthertheorie von Lorentz soll zusammen mit ihren kritischen Einwänden vermittelt werden.
    .
  • Die Äthertheorie von Lenard soll zusammen mit ihren kritischen Einwänden vermittelt werden.
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  • Die Emissionstheorie von Walter Ritz soll zusammen mit ihren kritischen Einwänden vermittelt werden.
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  • Die Spezielle Relativitätstheorie von Einstein soll zusammen mit ihren kritischen Einwänden vermittelt werden.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez

 

Vor diesem Hintergrund verweise ich auf die Antwort vom 07.03.12 der Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan auf meine Anfrage vom 20.02.12, indem ich um Beantwortung der Frage gebeten habe, warum die Kritik der Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt wird:

Antwort der Bundesministerin Annette Schavan auf meine Anfrage wegen Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem

Die Antwort der von der Bundesministerin Schavan als zuständig und verantwortlich genannten Behörden steht noch aus (Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder KMK – Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik und Schulwesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz).

 

 



Dr. Manfred Pohl: Das Gesicht des Forums AstroNews.com

Ich mache auf einen Artikel von Dr. Manfred Pohl über seine Erfahrung als Teilnehmer im Forum AstroNews.com aufmerksam:

Dr. Manfred Pohl: Das Gesicht des Forums www.AstroNews.com

 

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NB: Diese Erfahrung deckt sich seit Jahren mit der Erfahrung von allen anderen Teilnehmern, die Hinterfragung oder Kritik der Relativitätstheorie zur Diskussion stellen oder Alternativmodelle in der theoretischen Physik und in der Astronomie besprechen möchten: Mobbing, Polemik, Beleidigungen, Zensur, Verleumdungen, Ausgrenzung und Sperrung der kritischen Teilnehmer (siehe zum Beispiel meine eigenen Erfahrungen mit diesem Forum und seinem Betreiber Stefan Deiters aus dem Jahre 2006).

Das Forum Astronews kann als Vorgänger bzw. Ursprung oder befreundetes Forum des illegalen Mobbing-Forums Alpha Centauri betrachtet werden, wobei in beiden Foren den gleichen Stil der Auseinandersetzung mit der Hinterfragung oder der Kritik von Theorien gepflegt wird, sowie viele Stamm-User in beiden Foren gemeinsam sind und cross-posting zwischen den zwei Foren zum Mobbing und Stalking von kritischen Teilnehmern betreiben.



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