Blog – Jocelyne Lopez

Es ist Krieg seit 3 Jahren zwischen der Behörde LANUV NRW und den Bürgern!

Die nächste Klage (Nummer 8 seit 2012) wurde vor ein paar Tagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen den Tierversuchen im Land NRW eingereicht: Frau Sandra Lück gegen das Land NRW in Vertretung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) wegen Verstößen gegen das Informationsfreiheitsgesetz im Zusammenhang mit der massiven Genehmigung von Tierversuchen durch diese Behörde.

Ich darf übrigens hier die Behörde LANUV NRW herzlich grüßen, die offensichtlich seit 3 Jahren meinen Blog beobachtet und mitliest, als ob sie nichts Anderes zu tun hätte…

Es ist nämlich nachgewiesen, dass die Behörde LANUV NRW seit 3 Jahren strafrechtlich relevante Aussagen in meinem Blog gesucht – und natürlich keine gefunden hat – wie zum Beispiel Beleidigungen gegen namentlich genannte Privatpersonen. Trotzdem hat sie diesen Weg versucht, um mich auszuschalten: LANUV hat zum Beispiel  vor einem Verwaltungsgericht anläßlich unseren Klagen nach IFG meinen Blog angeführt und mich der Beleidigung und Drohung beschuldigt, weil sie zwei e-Mails von einem Dritten mit Beleidigungen und Drohungen gegen eine namentlich genannte Mitarbeiterin der Behörde erhalten hat. LANUV ist damit vor Gericht natürlich auf die Nase gefallen: Das Gericht hat schlicht und einfach diese Vorwürfe ignoriert, kein Mensch hat ja die Verantwortung für die Handlungen von Dritten zu tragen.

Auch hat eine Mitarbeiterin von LANUV mich über Rechtsanwalt privat eine strafbewerte Unterlassungserklärung mit Drohung einer Privatklage und einer Schmerzensgeldforderung von 5000 Euro schicken lassen, und zwar wegen Veröffentlichung in meinem Blog von Originalschriftstücken der verschiedenen betroffenen Behörden, was ihrer Meinung nach einzig auf meine Absicht zurückzuführen sei, eine öffentliche Stigmatisierung und Anprangerung ihrer Person zu bewirken und was die 2 E-Mails eines  Dritten aus dem Internet mit Beleidigungen und Drohungen verursacht haben sollte. Die strafbewerte Unterlassungserklärung habe ich alleine ohne Rechtsanwalt abgewehrt, und es hat zum Glück geklappt: Ich habe keine Antwort vom Rechtsanwalt bekommen und es kam nicht zu einer Klage. Ich war aber ein paar Wochen deswegen sehr unter Streß und habe mich kaum getraut, meinen Briefkasten aufzumachen aus Angst, ein Schreiben vom Gericht darin zu finden. Ich habe mich bei meinem Ansprechpartner im Umweltministerium (Aufsichtsbehörde von LANUV) über diese private Aktion einer Mitarbeiterin von LANUV beschwert und ihn gefragt, was das soll und ob noch eine Klage kommen wird. Er sagte, nein, es wird zu keiner Klage kommen, so etwas geht nicht, ich solle das bitte vergessen, so etwas geht nicht… Die Geschichte zeigt aber, dass man hochvorsichtig sein muss: Es ist Krieg seit 3 Jahren zwischen der Behörde LANUV NRW und den Bürgern.

Die Geschichte zeigt auch, dass engagierte Bürger und Aktivisten auf jeden Fall sehr sorgfältig darauf achten sollen, nie Beleidigungen gegenüber privaten Personen auszusprechen, das kann rechtliche Folgen haben!

Beleidigende Äußerungen gegen namentlich genannte Politiker sind dagegen weitgehend rechtlich unbedenklich: Die Gerichte stufen sie als Recht der Bürger auf Kritik, auch durch eine sehr scharf ausgetragene Kritik, auch mit Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte – sie müssen es sich von den Bürgern gefallen lassen. Die Großzügigkeit der Gerichte bei beleidigenden Äußerungen von Bürgern gegen legitimiert gewählte Politiker erklärt zum Beispiel die Tatsache, dass es nie zu Klagen von Politikern wegen Beleidigungen und Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte durch Bürger kommt, obwohl nach Gesetz jegliche Beleidigung gegen eine Privatperson eine Straftat ist, die sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich Konsequenzen haben kann. Jeden Tag werden nämlich in der Öffentlichkeit extrem beleidigende Äußerungen oder Darstellungen über die Privatperson von Politikern getätigt, und es kommt nie zu Zivilklagen. Wie gesagt stufen die Gerichte diese Straftaten als Recht der Bürger ein, die gewählten Politiker zu kritisieren – man denke zum Beispiel nur an die Karikaturen und an die Kabarettszene, das ist sehr oft verschärft, das gilt jedoch als Recht zur freien Meinungsäußerung der Bürger und als Pressefreiheit.

Extrem selten ist allerdings andersrum, dass Politiker beleidigende Äußerungen gegen die Privatperson von Bürgern tätigen und ihre Persönlichkeitsrechte damit strafrechtlich und zivilrechtlich verletzen.

So einen extrem seltenen Fall der Beleidigung seitens eines Politikers gegen die Privatperson eines Bürgers haben wir jedoch in NRW im Zusammenhang mit den Tierversuchen der Behörde LANUV NRW erlebt: Ich hatte in meinem Blog das Verhalten des MdL Martin-Sebastian Abel (DIE GRÜNEN) sachlich kritisiert und ihm vorgeworfen, dass er blind ohne eingehende Prüfung die Politik der Behörde LANUV NRW der massiven Genehmigung von Tierversuchen schützt und rechtfertigt, was ein Verrat der erklärten Position seiner Partei zu Tierversuchen darstellt.

Der MdL Martin-Sebastian Abel ist wegen meinen sachlichen Vorwürfen völlig ausgeflippt und hat zeitgleich bei Facebook scharfe Beleidigungen gegen meine Person gepostet: Ich sei „wirr und durchgeknallt“, siehe hier. Solche Äußerungen hätten ihn vor Gericht in Schwierigkeiten gebracht, falls ich wegen Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte geklagt hätte.

Ich kenne keinen anderen Fall, wo ein gewählter Politiker Beleidigungen gegen die Privatperson eines Bürgers in der Öffentlichkeit ausspricht. Martin-Sebastian Abel hat zwar sehr schnell seinen Facebook-Eintrag gelöscht, jedoch zeigt dieser Vorfall: Es ist Krieg seit 3 Jahren zwischen der Behörde LANUV NRW und den Bürgern, sowie zwischen den Politikern und den Bürgern wegen LANUV NRW – das komplette Parlament in Nordrhein-Westphalen, über alle Parteien hinweg, schützt nämlich diese Behörde.
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Die Tierrechtler Reiner Bent, Sandra Lück und Jocelyne Lopez
haben wiederholt die Behörde LANUV NRW wegen Verweigerung von Auskünften über Tierversuche nach Informationsfreiheitsgesetz, sowie Erhebung von abenteuerlichen Gebühren verklagt,
vertreten durch den Rechtsanwalt David Sanker aus Köln

Jocelyne Lopez, Reiner Bent, Sandra Lück
Fackelmahnwache gegen Tierversuche in Düsseldorf, 12.12.2015

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