Blog – Jocelyne Lopez

Gerichtliches Vorgehen wegen Einstellung unserer Strafanzeige gegen die genehmigende Behörde der Affenhirnforschung am MPI Tübingen

Vor dem Hintergrund der entsetzlichen Missstände, die durch Undercover-Recherchen der Tierschutzorganisationen SOKO/BUAV bei der Affenhirnforschung am Max Planck Institut für biologische Kybernetik (MPI) in Tübingen letztes Jahr aufgedeckt wurden – die ein Millionenpublikum unter Schock versetzt haben und worüber in den Medien ausführlich berichtet wurde – haben wir als ein kleines Team von Tierschützern im Dezember 2014 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen die Behörde Regierungspräsidium Tübingen wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8, 11 und 15 bei der Genehmigung der Primatenversuche am MPI erstattet, siehe Text unserer Strafanzeige

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat jedoch kurz darauf abgelehnt, Ermittlungen einzuleiten und hat mit der unhaltbaren Begründung unsere Strafanzeige eingestellt, dass kein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorläge.

Wir haben dementsprechend im Team (Jocelyne Lopez, Sandra Lück und Gerlinde Wax) unseren Rechtsanwalt David Sanker aus Köln beauftragt, gerichtlich gegen die Staatsanwaltschaft Tübingen vorzugehen. Ein Klageerzwingungsverfahren wurde letzte Woche bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eingeleitet, das bewirken soll, dass sie unsere Strafanzeige stattgibt und die Ermittlungen einleiten lässt. Bei einer etwaigen Zurückweisung unserer Forderung durch die Generalstaats-anwaltschaft Stuttgart würde dann das Oberlandesgericht Hamm innerhalb eines Monats bemüht.

Die gleiche juristische Vorgehensweise hat unser Rechtsanwalt schon dieses Jahr anläßlich der Einstellung unserer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Tierhaltung im Affenlabor COVANCE eingesetzt, die letztendlich zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht geführt hat, siehe hier.

Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten.

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NB: Wir haben in unserer Strafanzeige u.a. auch moniert, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes offensichtlich nicht respektiert wurden, dass bei der Beantragung von Forschungsvorhaben mit Primaten der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen ist, sowie der angestrebte Nutzen des Forschungsvorhabens zu Therapieansätzen von menschlichen Erkrankungen durch eine rückblickende Bewertung nachvollziehbar bzw. erzielt sein sollte. Diese gesetzlich vorgeschriebene rückblickende Bewertung liegt bei der Affenhirnforschung in Tübingen der Öffentlichkeit nicht vor. Wir bemühen uns deswegen zurzeit mit einer Change.org Petition an Prof. Hans-Peter Thier Informationen darüber zu bekommen und haben ihm 4 Fragen gestellt. Unsere Petition wurde innerhalb von nur 2 Tagen von 3500 Bürgern unterschrieben – bitte unterschützen Sie sie auch!
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Herr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen
über den wissenschaftlichen
Wert der Affenhirnforschung
am Max Planck Institut Tübingen

ZUR PETITION….

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