Blog – Jocelyne Lopez

Nutzen von 22 Jahren bestialische Affenversuche an der Uni Bochum?

Ich habe heute folgende Bürgeranfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Fachabteilung Tierschutz der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW gerichtet:

 

Von: Jocelyne Lopez
An: Fachbereich84@lanuv.nrw.de; poststelle@lanuv.nrw.de
Betr: Anfrage nach IFG – Primatenversuche an der Uni Bochum
Datum: 14.08.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

zwischen 1990 und 2012 wurden nach Angaben Ihrer Behörde an der Universität Bochum ununterbrochen Versuche mit Primaten zur Untersuchung der „Hand-Augen-Koordination von Makaken“ genehmigt.

Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bei der Genehmigung bzw. der Verlängerungen dieser Versuche berücksichtigt wurden, wonach Tierversuche zur Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tiere hinzuzielen haben bzw. als unerlässlich und daher als ethisch vertretbar angesehen wurden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgenden Fragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes:
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  1. Was war der zu erwartende Nutzen zur Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen oder Tieren des folgenden von Ihrer Behörde genehmigten Versuchsvorhabens, das auf der Webseite der Universität Bochum ausgeführt ist:
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    Das Hirn des Torwarts beim Elfmeter – Spickzettel half Jens Lehmann tatsächlich wie man seine Reaktion verbessern kann
    http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00378.htm
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  2. Diese Versuche an Primaten über 22 Jahre wurden nach Angabe Ihrer Behörde per 31. August 2012 abgeschlossen und endgültig eingestellt. Nach Tierschutzgesetz ist ein Tierversuch abzuschließen, wenn keine neuen Erkenntnisse mehr zu erwarten sind.
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    Welche neuen Erkenntnisse für die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten bei Menschen oder Tieren wurden in diesem Zeitraum von 22 Jahren gewonnen und veröffentlicht?
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  3. Gemäß Tierschutzgesetz ist die erneute Verwendung von Tieren im Tierversuch untersagt, es sei denn das Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung legt eine Ausnahme fest.
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    Zwischen dem 25.08.2008 bis zum 31.08.2011 wurden nach Angabe der Universität Bochum 4 Tiere erneut für diese Versuche verwendet. Lag eine entsprechende Genehmigung der o.g. Bundesbehörden vor?
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  4. Die für dieses Versuchsvorhaben verwendeten Tiere stammten alle aus der eigenen Zucht der Universität Bochum. Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:
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    a)     Wie viele Tiere wurden insgesamt über 22 Jahre von der Universität Bochum gezüchtet?
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    b)     Wie viele Tiere wurden insgesamt über 22 Jahre im Tierversuch verwendet und anschließend getötet?
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    c)     Wie viele Tiere wurden nicht im Tierversuch verwendet und was war der Grund ihrer anschließenden Tötung, da bei dem Abschluß der Versuche 2012 kein Tier aus dieser Zucht überlebt hat?
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Ich bitte um Beantwortung meiner Fragen in der vorgesehenen Frist von einem Monat und danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez.
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Ich werde in diesem Blog über die Antwort der Behörde berichten.

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Bilder von den gleichen, aktuell noch laufenden Versuchen am Max Planck Insitut Tübingen:
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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym) .

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