Blog – Jocelyne Lopez

Affenlabor COVANCE in Münster: Riskiert der MdL Thomas Sternberg bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe?

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Ich verweise auf meine Blog-Einträge

MdL Thomas Sternberg über den Gräuel der Affenversuche in NRW: Die Bürger sind „selbsternannte Tierschützer“!

Ansprache an die Deutsche Bischofskonferenz wegen Aussagen des MdL Thomas Sternberg

Herr MdL Thomas Sternberg, erstatten Sie Strafanzeige wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE!

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wo ersichtlich wurde, dass der MdL Thomas Sternberg, obwohl er seit 17 Jahren als Bürger der Stadt Münster und Landesabgeordneter des Wahlkreises Münster II, jedoch spätestens seit dem 18.11.2014 anläßlich einer Petition nach § 17 GG  an den Landtag NRW Kenntnis von der barbarischen Haltung der Tiere im berüchtigten Affenlabor COVANCE hat, das Abschmettern einer Strafanzeige von Bürgern wegen Tierquälerei im Affenlabor COVANCE „voll unterstützt„.

Dies stellt aus meiner Sicht einen juristischen Fall dar, der im Interesse der Allgemeinheit einer professionellen Klärung bedarf.

Der Strafbestand der Tierquälerei wird nämlich im Tierschutzgesetz festgehalten:

Tierschutzgesetz § 17 

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

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Es ist für jedermann ersichtlich, und es sollte eigentlich es auch für den Theologen und Berater der Kommission „Wissenschaft“ der Deutschen Bischofskonferenz Thomas Sternberg sein, dass die barbarische Haltung der Tiere im Affenlabor COVANCE nicht artgerecht ist und zwangsläufig diesen hochentwickelten Tieren länger anhaltende und sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zufügt, die in keiner Weise unerlässlich für den Zweck der Forschungsvorhaben sind.

Der § 258 StGB „Strafvereitelung“ verpflichtet wiederum jedermann, der Kenntnis von Strafbeständen nimmt, sie bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, sonst macht er sich selbst strafbar und riskiert bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe:

§ 258 StGB Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
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Da davon auszugehen ist, dass der MdL Thomas Sternberg mit den Inhabern des US-Konzern COVANCE nicht verwandt ist (die offensichtliche seelische Verwandtschaft gilt wohl rechtlich nicht) wäre hier professionell die Frage zu klären, ob der MdL Thomas Sternberg sich der Straftat „Strafvereitelung“ schuldig macht.

Es ist in diesem Zusammenhang abzuwarten, ob der MdL Thomas Sternberg der Aufforderung von Bürgern nachkommt, selbst Strafanzeige wegen länger anhaltender und sich wiederholender Tierquälerei im Affenlabor COVANCE zu erstatten. Bis jetzt hat er zu dieser Aufforderung keine Stellung genommen. Wir werden darüber zeitnah berichten.

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Bitte unterstützen Sie in diesem Gesamtkontext die Change.org Petition, die in kurzer Zeit von mehr als 11.000 Bürgern unterzeichnet wurde:

AFFENLABOR #COVANCE – Wir fordern die Auflösung und Neubesetzung des Petitionsausschusses nach skandalösem Beschluss!!

ZUR PETITION…

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft, denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym) .

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Siehe auch:

Affenlabor COVANCE in Münster: Riskiert der MdL Thomas Sternberg bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe?

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